Samstag, 16. Februar 2019

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Sie erinnern sich, wir hatten über die denkwürdige Ausschussitzung berichtet, in der eigentlich ein Abrissverbot für die Bestandsgebäude der Fischerhäuser Vorstadt  nach §144 BBauG beschlossen werden sollte.  Oder, um genau zu sein, über die Befreiung von diesem Verbot. "Gibt es  Unfähigkeit im Amt?" fragte ein Besucher ganz erstaunt.

Am Donnerstag berichtete auch der Südkurier zu diesem Thema. Die Redaktion hatte an Baubürgermeister Längin die Frage gerichtet, wie so etwas passieren könne. Die verblüffende Antwort: Er könne dies aus datenschutzrechtlichen  Gründen nicht öffentlich kommentieren.
Nun, wir zumindest können diesen Vorgang kommentieren, was wir in Form einer Pressemitteilung an den Südkurier auch gemacht haben:

Pressemittelung der BÜB+

Zum Südkurier Bericht : (Nicht-)beschluss zur sanierungsrechtlichen Zustimmung

In keinster Weise nachvollziehbar ist für die BÜB+, dass es der Stadtverwaltung angeblich erst drei Stunden vor Sitzungsbeginn aufgefallen sein soll, dass von einer anderen als der bisher angenommenen rechtlichen Situation auszugehen sei.

Der Hinweis von Baubürgermeister Längin, er könne dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben machen, könnte eine rein persönliche Schutzbehauptung sein.

Nachweislich ist die Bauverwaltung spätestens am 7.2.2019 über die Situation informiert worden. In einer email mit cc an OB Zeitler wies Stadtrat Biniossek auf die von der BÜB+ aufgedeckte Rechtsproblematik hin und empfahl, unverzüglich über einen Gemeinderatsbeschluss eine Veränderungssperre herbeizuführen.

Wenn diese immens wichtige Nachricht nicht an Herrn Längin weitergeleitet wurde, scheinen die Informationsflüsse im Bauamt zumindest stark verbesserungswürdig zu sein. Abgesehen davon kann man von hochbezahlten Fachleuten erwarten, dass anzuwendende Satzungen gelesen und insbesondere auch inhaltlich verstanden werden. Verantwortlich für diese Unzulänglichkeiten ist der Baubürgermeister, der zumindest die Größe zeigen sollte, Fehler einzugestehen.

Vollkommen unverständlich aber auch seine Aussage, den unabhängigen Gestaltungsbeirat entgegen dem klar formulierten Wunsch des Gemeinderates nicht nochmals zur Begutachtung der geänderten Pläne einzuladen, obwohl dieser genau das wünscht. Entgegen den Aussagen des Baubürgermeisters scheinen auch die geänderten Baupläne den Forderungen des Gestaltungsbeirates keinesfalls umfänglich zu genügen. Offen auch die Frage, wie sich das Denkmalamt zur Bebauung des Mezger`schen Skulpturengartens geäußert hat. Das Denkmalamt soll bereits am 21.11.2018 ein Schreiben an die Stadt gerichtet haben. Dieses wäre zwingend zu veröffentlichen.

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