Montag, 25. Februar 2019

Erste Antworten: LGS Berechnung trotzdem noch unklar

Seit September 2018 versuchen wir, von der LGS GmbH das "Berechnungsmodell" für die korrekte Ermittlung der durchschnittlichen Erlöse aus dem Verkauf von LGS Eintrittskarten zu bekommen. Bis heute vergeblich.

Zur Erinnerung: In der Gemeinderatssitzung im September 2018 wurde von LGS Geschäftsführer Leitner überraschend ein Mehrerlös von etwa 2,25 Millionen Euro verkündet, der dann auch sofort wieder ausgegeben wurde.  Der frühere Geschäftsführer der LGS Öhringen bezeichnete diese Zahlen als unrealistisch. Die BÜB+ bat schon unzählige Male um Überlassung des "Berechnungsmodells", mit dem der von der LGS Überlingen GmbH genannte Betrag von netto 13,72€ -angeblich nachvollziehbar- dargestellt wird.

Vier Wochen nach Anfrage bei der Kämmerei erhielt die BÜB+ zumindest eine Teilantwort:
Die genannten 13,72€ sind netto! Im Vergleich sind daher jetzt die durchschnittlichen Erlöse der vergangenen Landesgartenschauen darstellbar:
10,50 Euro in Schwäbisch-Gmünd (Standard Eintrittskarte 16,50€)
10,59 Euro in Öhringen (Standard Eintrittskarte 16,50€)
11,76 Euro in Lahr (Standard Eintrittskarte 18,00€, Lahr hatte 14€ brutto angegeben!)
13,72 Euro In Überlingen (Standard Eintrittskarte 18,00€)
Bei identischem Eintrittspreis für eine Standardkarte gibt Überlingen also 1,96€ mehr durchschnittlichen Erlös an. Warum so viel mehr? Das könnte vielleicht das sog. "Berechnungsmodell" erklären, das wir nicht bekommen. (Wenn die BÜB+ im Mai in den GR gewählt wird, werden wir es definitiv anfordern!)

Lahr muss im Haushaltsjahr nach der LGS etwa 3 Mio Euro für Umsatz-steuernachzahlungen der LGS bereitstellen

Wir fragten bei der Überlinger Stadtkämmerei an, ob dies in der Finanzplanung für  2021 dann auch für Überlingen zu erwarten sei und entsprechend Beträge eingeplant werden.
Die Antwort:
"Es ist uns bekannt, dass z.B. bei der Rückübertragung von geschaffenen Anlagen unter Umständen, z.B. bei der Übernahme in den Hoheitsbereich der Stadt, Umsatzsteuern anfallen können. Diese Beträge sind im Wirtschaftsplan, pauschal auf den Maßnahmen, der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH als Aufschlag eingeplant."
Wir fragten genau nach:
"Wenn für Überlingen diese Beträge - in nicht gerade unerheblicher Höhe - pauschaliert innerhalb der einzelnen Maßnahmen eingerechnet sind, wäre das nach eingeholter Meinung von Steuerfachleuten zwar etwas ungewöhnlich, aber immerhin denkbar. Man kann folglich davon ausgehen, dass die Budgets für Investitionsmaßnahmen in Überlingen um möglicherweise ebenfalls 3 Millionen Euro  nicht ausgeschöpft werden (dürfen), die dann zwingend verbleibenden Mittel somit eine Form von Rücklage für die zu erwartenden Steuernachzahlungen darstellen?"
 

Die LGS GmbH ist doch körperschaftssteuerpflichtig!

Auf unsere ersten Anfragen hinsichtlich zu bezahlender Körperschaftssteuern (im LGS Haushaltsplan mit 0€ ausgewiesen) erklärte LGS Geschäftsführer Leitner, die LGS GmbH sei gemeinnützig und daher nicht steuerpflichtig. Was uns nicht ganz schlüssig erschien, denn alle vorherigen Landesgartenschau GmbHs waren körperschaftssteuerpflichtig hinsichtlich des Wirtschaftsbetriebes.
Wir fragten bei der Kämmerei definitiv nochmals nach und erhielten jetzt diese Information:
"Die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH ist gemeinnützig. Der Umfang bzw. die Grenzen der Gemeinnützigkeit sind uns bekannt. Für anstehende körperschaftssteuerauslösende Sachverhalte gibt es im Durchführungshaushalt eine Reserveposition, die in den weiteren Planungen konkretisiert werden kann. Ebenso beobachten wir weiterhin die Rechtsentwicklung im Steuerrecht um Änderungen rechtzeitig einplanen zu können."  Wir fragen nochmals nach:
"Sie schreiben, dass es im Durchführungshaushalt eine „Reserveposition“ gäbe, die in den weiteren Planungen „konkretisiert werden“ könne. Stellt sich die Frage, in welchem Punkt des Durchführungshaushaltes die Reserveposition in welcher Summe enthalten ist und warum dafür nicht die eigentlich vorgesehene Position in Zeile 9.2 genutzt wird. Nach den Erfahrungen anderer LGS Städte muss von einem sechsstelligen Betrag ausgegangen werden."

Keinerlei Antwort erhielten wir bisher zu diesem Sachverhalt:
Laut Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Überlingen und der privatwirtschaftlichen BWGrün GmbH erhält diese eine „erfolgsabhängige Provision“ auf alle Erträge aus Eintrittsgeldern, Pachten, Konzessionen, Spenden,... . Das sind Einnahmen, die grundsätzlich im DurchfHH verbucht werden. Überraschend, dass auch im InvestHH im Kostenbereich Ausgaben in Höhe von mindestens 147.000€ für „erhöhte erfolgsabhängige Provisionen an BWGrün“  als „BNK“ (Baunebenkosten) ausgewiesen sind. Provisionen aus Erträgen im DurchfHH müssen doch entsprechend auch dort als Ausgaben aufgeführt werden! Mit der Erstattung für Personalgestellung durch die BWGrün GmbH (laut Herrn Leitner) , hat das vermutlich nichts zu tun, da diese separat zu 100% zzgl. 10% Kostenpauschale und MwSt. der LGS GmbH in Rechnung gestellt werden.
Unsere (bisher unbeantwortete) Frage an Herrn Krause:
"Sehen Sie die Verbuchung von Provisionen an BWGrün - auf im DurchfHH verbuchte Erträge !  - im InvestHH als korrekt an?"
Wir hoffen auf Antworten, denn es geht um das Steuergeld der Überlinger Bürger.

Nachtrag - Wir erhielten eine Antwort:
"...Wir haben aus unserer Sicht die Anfrage vollumfänglich beantwortet und versichern Ihnen, dass wir sämtliche steuerrechtlichen Vorgaben beachten." 

3 Kommentare:

  1. Aus weiter Ferne betrachtet macht der P&R Platz auf dem Härlen keinen Sinn. Fährt man vom Kramerareal mit dem Shuttlebus dann hat man schon vor dem Eigentlichen Ziel verschiedenen Haltepunkt die genutzt werden können. Menzinger Gärten,Museum, Stadtbahnhof und Landungsplatz können so als Zwischenziel anvisiert werden. Komme ich über den Parkplatz oben am Krankenhause dann werde ich Schnurstracks zum Eingang vom LGS Gelände verbracht. Und Verkehrslärm wird es während der LGS genug und überall geben. Die Leute im Osten der Stadt sollen jetzt bitte nicht mit dem Parkplatz auf dem Härlen kommen nur um etwas mehr Ruhe zu haben. Dann nämlich gehen die Goldbacher auf die Barrikaden. Denn wer als PKW Halter ein Navigationsgerät hat der wird ganz schnell eine kürzere und vermeintlich billigere Art finden um ans Ziel zu kommen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Toppel

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  2. So richtig passt der Kommentar ja nicht zu diesem Thema.
    Aber LGS Verkehr : Goldbach wird gar nicht tangiert. Und was bei diesem Thema das eigentliche Problem ist: Wieder mal werden Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Nebenbei: Der GR anscheinend auch.

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  3. Der Kommentar galt eigentlich auch dem Bericht: Anwohner wehren sich gegen LGS Verkehrslenkung. Und wie schnell Goldbach in das Verkehrsproblem mit einbezogen werden könnte bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Stefan Toppel

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