Donnerstag, 30. August 2018

Nabu Flohmarkt wird eingeschränkt

Der traditionelle Familienflohmarkt des NABU soll deutlich verkleinert werden. War er bisher auf der Promenade und am Landungsplatz zu finden, soll er nach den Vorstellungen des Gemeinderatsausschusses für Kultur nur noch an der östlichen Promenade und am Mantelhafen stattfinden. Der Nabu ist zu Recht enttäuscht, wie der Südkurier berichtete.

Die BÜB+ kritisiert diese Entscheidung, die auch die bisherigen Veranstaltungen Franzosenmarkt, Töpfermarkt und andere betrifft. Zu dem Thema hat sie eine Presseerklärung veröffentlicht:

Mit Unverständnis nimmt die BÜB+ die Restriktionen gegen den traditionellen NABU Flohmarkt zur Kenntnis und fordert ein Überdenken der aktuellen Entscheidungen.
Märkte und Aktionen beleben den Landungsplatz und die Promenade. Selbst die „ungewollten“ Märkte der Franzosen und Italiener waren bei der Bevölkerung stets beliebt, wie sonst wären sie immer erfolgreich gewesen? Die Produkte aus unseren bevorzugten Urlaubsländern sind begehrt und wecken Erinnerungen an vergangene Urlaube. Diese Märkte an die Zimmerwiese zu verbannen, sieht die BÜB+ als unsinnig an, zumal dort kaum ein wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist und die Parkplätze als solche ohnehin unverzichtbar sind. 
Vollkommen abwegig jedoch ist die Einschränkung hinsichtlich des traditionellen NABU Flohmarktes, wie bereits auch für den letzten Bücherflohmarkt. Für den NABU reduzieren sich wichtige Einnahmen, mit denen viele gemeinnützige Aktionen finanziert werden konnten. Auch werden vermutlich die stark subventionierten Flohmarktstände für Kinder entfallen müssen, die bisher in der Grabenstraße aufgebaut waren. Warum wird dem NABU verwehrt, was Beachvolleyballern oder gar kommerziellen Unternehmen (Eisbahn) zu Recht zugestanden wird?

5 oder 15 Wohnungen?

Der Südkurier berichtet über den Protest gegen eine umfangreiche Baumfällung in Hödingen. Fast ein ganzer Wald mit Fichten und Laubbäumen wurde zu Gunsten eines Neubauprojektes gefällt. Sehr zum Ärger des Betreibers der dortigen Fastenklinik, die nun ihren Sichtschutz zur Straße hin nahezu komplett verloren hat.

Nun mag es ja sein, dass die Bäume krank waren, wie ja so oft, wenn welche entfernt werden müssen. Allerdings ist nicht zu verstehen, dass auch Laubbäume an einer Krankheit litten, die nur Fichten befällt. Was aber wieder mal gewaltig ärgert, ist die Heimlichtuerei. Warum lernen es die Verantwortlichen-egal ob bei der Stadt Überlingen oder im Landratsamt-nicht endlich, die Bevölkerung und besonders die direkt betroffenen Anlieger frühzeitig zu informieren? Mehr Offenheit könnte viele Mißverständnisse im Vorfeld klären, Rückfragen vermeiden.

Im Südkurierbericht heißt es, dass eine Bauanfrage für einen Wohnblock mit 5 Wohnungen, Carports und Tiefgarage besteht. Wir wurden aber nun informiert, dass dort ein Wohnblock mit 15 (fünfzehn) hochwertigen und damit teuren Eigentumswohnungen entstehen soll. Bauherr soll der Besitzer eines Autohauses im Schwarzwald sein. Für diesen Hinweis spricht auch die Anzeige eines Immobilienbüros, dass zumindest eine dieser Wohnungen anbietet, gleich mit Ansichten des Gebäudes.
Ergänzung: in dem Angebot der Immobilienfirma werden tatsächlich 15 Wohnungen zum Kauf angeboten.

Sonntag, 26. August 2018

Ein Pool muss es wohl sein

Jahrelang wurde um einen ungenehmigten Pool an der Hangkante der Goldbacherstraße gestritten, vor einigen Wochen berichtete der Südkurier über die endgültige Entscheidung, dass er verfüllt werden muss. Das geschah zwischenzeitlich wohl auch, dem Recht war Genüge getan.
Jetzt erreicht uns eine Information, dass auf dem gleichen Grundstück, nur wenige Meter versetzt, ein neuer Pool gebaut wird. In dem genannten Südkurier Artikel wurde ja bereits auf einen vorliegenden Bauantrag berichtet, nach dem ein kleinerer Pool im Bereich einer genehmigten Terrasse erstellt werden soll. Da stellen sich natürlich Fragen:
Wurde der neue Pool dieses Mal genehmigt? Falls eine Baugenehmigung vorliegt, wurden dafür möglicherweise Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan erteilt oder entspricht das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben? Gehen wir mal davon aus, dass das Bauamt dieses Mal ganz genau hinschauen wird.

Mittwoch, 8. August 2018

Rasende Radler

Ist es Ihnen auch schon mal so ergangen? Man schlendert über die Promenade, durch die Münsterstraße, durch den Stadtgraben und plötzlich kommt einem ein rasender Fahrradfahrer entgegen oder klingelt gar von hinten. "Mal?" sagen Sie jetzt? Das passiert täglich, unzählige Male.
Die drei machen es richtig, Danke!

Jetzt hat die Stadt mit dem Ordnungsamt und der Polizei die Angelegenheit kontrolliert: Wie der Südkurier am Dienstag ausführlich berichtet, wurden in gerade mal gut einer Stunde an drei Kontrollplätzen 34 Radfahrer mit je 15€ verwarnt. Hochgerechnet dürften das dann 300 an einem Tag sein, denen Verkehrsregeln mehr oder weniger egal sind. Diese 34 müssen sich teilweise fürchterlich darüber aufgeregt haben, berichtet der Südkurier. Das sei doch sinnlos, unangemessen und die Polizei solle doch wichtigere Dinge bearbeiten.

Aber warum denn?
Es geht nicht nur darum, was sinnvoll oder nicht ist. Tatsache ist, dass es ein Gesetz gibt, das Fahrradfahren in Fußgängerzonen verbietet, aus gutem Grund.
Fußgänger haben ein Recht, sich auf die Einhaltung dieser Gesetze verlassen zu können und nicht fortlaufend durch Radfahrer, denen Vorschriften sch...egal sind, gefährdet zu
Ab hier gilt schieben, Danke!
werden. Es ist nicht richtig, auf die sich beschwerenden Fußgänger oder gar auf die kontrollierenden Beamten zu schimpfen. Fußgänger haben das Recht, sich auf das Einhalten von Regeln verlassen zu können, ohne sich belästigt zu fühlen. Jedem Radfahrer ist es zuzumuten, für 200 Meter abzusteigen, wenn es die Verkehrsregel verlangt. Es ist auch eine Frage , für wen eine Fußgängerzone - man beachte das Wort – lebenswert sein soll. Wenn rasende Radler dieses Gefühl des „lebenswerten“ zerstören, geht das so einfach nicht.

Die BÜB+ dankt den kontrollierenden Beamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtes und bittet, diese Kontrollen regelmäßig durchzuführen. Und auch, konsequent gebührenpflichtig zu verwarnen. Denn wenn Autofahrer, die sich nicht an gewisse Regeln halten wollen bezahlen müssen, gilt das auch für Radfahrer. Wir danken aber auch ausdrücklich der Mehrheit der Radler, die sich ohne Diskussion schon immer an die Regeln gehalten haben!

Montag, 6. August 2018

Wenn ein Gemeinderat zum Handwerker mutiert,

darf er dann mit einem Handwerkerparkausweis überall und jederzeit parken? Nein, darf er nicht.
Der Südkurier berichtet , dass Stadtrat Weigelt, von Beruf "Eventmanager", neuerdings einen Handwerkerparkausweis besitzt, diesen aber nicht nur anläßlich beruflicher Notwendigkeit, sondern auch schon mal zum Besuch der Gemeinderats- oder Ausschusssitzung einsetzt.

Ein Beispiel aus einer Fotosammlung
Schon bisher fiel sein rostig-weißer Volvo regelmäßig durch konsequentes Falschparken im Bereich der Spielstraße(!) Münsterplatz auf, gelegentlich wurde er sogar mit einem städtischen Knöllchen garniert. Das zahlte Weigelt nach seiner Aussage immer gerne. Dazu muss man wissen, dass Falschparken am Münsterplatz mit 10€ sehr preiswert ist. Das könnte sogar billiger als ein Parkschein im Parkhaus Mitte sein, was aber leider zudem einen etwa 2 minütigen Fußmarsch zum Münsterplatz verursacht. Und den könne er aus gesundheitlichen  Gründen nicht überstehen.
Herr Weigelt, sieht so ein vorbildliches Verhalten eines Stadtrates aus? Der selbst mitabstimmt, wo der Normalbürger keinesfalls parken darf, sich selbst aber großzügigst darüber hinweg setzt? So auch wie kürzlich beobachtet entgegen der Fahrtrichtung, halb auf dem Gehweg in der Rauensteinstraße?

Man kann es nicht besser kommentieren, wie zwei Leserbriefschreiber heute im Südkurier.
Johannes Beyer: " Und noch eine Empfehlung an Gemeinderatsmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen den Weg vom Parkhaus zum Ratssaal nicht mehr schaffen: Auf der Hofstatt gibt es kostenlose Behindertenparkplätze für alle, die eine gültige Berechtigung richtigherum hinter die Scheibe legen." (Es gibt sogar zwei Behindertenplätze am Münsterplatz!)

Und Lothar Stolba schreibt dazu: Da stellt ein gewählter Gemeinderat – laut öffentlicher Bekundung im SÜDKURIER – sein Auto vorsätzlich und regelmäßig ins Halteverbot und entschuldigt sich quasi damit, dass er die Strafzettel ja bezahlt. Und das Ordnungsamt toleriert das offensichtlich. Es erinnert an das Mittelalter, wo die Kirche dem Sünder gegen einen Obolus Ablass von seinen Sünden erteilte, so lange und so oft er die Kasse füllte. 

Da gibt es doch eine Regelung, nach der ein notorischer Falschparker sogar seinen Führerschein wegen eindeutiger Nichteignung zum Führen von KFZ verlieren kann. Das müsste vom Ordnungsamt nur mal beantragt werden.