Sonntag, 27. Oktober 2019

Ärztehaus Aufkircherstraße: Bebauungsplan soll kommen

Am 3.Juli 2019 fasste der Gemeinderat noch in alter Zusammensetzung - obwohl bereits der neue Gemeinderat am 25.5. gewählt war - einen richtungsweisenden Beschluss hinsichtlich einer Bebauungsplanung für ein 18 Meter hohes privates Ärztehaus im Bereich unterhalb des Helios Krankenhauses. Der Beschluss war mit 13:10 Stimmen relativ knapp und man könnte davon ausgehen, dass der neue Gemeinderat vielleicht anders entschieden hätte. In der kommenden GR Sitzung soll am 6.11. über den Bebauungsplan beraten und abgestimmt werden.

Die drei neugewählten Stadträte der BÜB+ hatten gegen den Beschluss vom 25.7. wegen angenommener Rechtswidrigkeit eine Beschwerde beim Regierungspräsidium eingelegt. Aber, wie es schon zu vermuten war, stellte sich das RP voll hinter die Begründung der Stadtverwaltung und von OB Zeitler, die erwartungsgemäß keinerlei Verstoß gegen die Gemeindeordnung sahen. Freundlicherweise wurde der BÜB+ vom RP angeraten, doch Klage zu erheben, wenn man nicht einverstanden sei. Hätten wir es nur gemacht. Denn die Gemeindeordnung bestimmt eindeutig: „Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten“
Die von Anwohnern angefertigten Bildmontagen zeigen, wie riesig der geplante Neiubau in der Umgebungsbebauung wirkt
Denn jetzt liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Beschlussfassung vor, natürlich mit den zugelassenen 18 Metern Gebäudehöhe. Die drei Stadträte der BÜB+ werden dem nicht zustimmen, weil ihrer Meinung nach schon der Beschluss vom 3.7. rechtswidrig war, dem die BÜB+ ohnehin nicht zugestimmt hätte.

Worum geht es? Die große freie Fläche unterhalb des Helios ist als sogenannte Sonderfläche für Gesundheitsvorsorge ausgewiesen, eine Bebauung z.B. mit Wohnungen ist nicht zulässig. In der Ecke Aufkircherstraße/Uhlandstraße soll nun der 18 Meter hohe Neubau entstehen, wobei im obersten Dachgeschoss (ein Penthouse) etwa
600 qm (!) Wohnfläche vorgesehen sind. Sozialer bezahlbarer Wohnraum entsteht dort vermutlich nicht. So wird ein Präzedensfall geschaffen. Für die BÜB+ nicht nachvollziehbar ist auch, weshalb die OP Räume der Hautklinik große Tageslichtfenster mit Seesicht haben müssen. Nach unserer Meinung könnten diese in ein Untergeschoß gelegt werden, um dadurch etwa 4 Meter Gebäudehöhe einzusparen. Mit 14 Metern wäre das noch immer ein Klotz, aber gerade noch vertretbar. Übrigens hatte sich auch der Bauausschuss für eine geringere Gebäudehöhe ausgesprochen, der Gesamtgemeinderat entschied dann aber anders.

Die BÜB+ fordert auf jeden Fall ein Stangengerüst, mit dem die Ausmaße des geplanten Gebäudes visualisiert werden können. Ebenso fordert sie eine Bildanimation, aus dem Blickwinkel von Fußgängern auf der Aufkircherstraße. Ebenso fordert die BÜB+ den Verzicht auf Wohnraum im Gebäude, sofern dadurch die Gebäudehöhe bestimmt wird.

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Wie war das? Owingen hat keine Gewerbeflächen mehr?

Owingen habe keine Gewerbeflächen mehr, deshalb müsse in Überlingen ein bestehender ausgewiesener Grünzug aufgehoben werden, um genau dort 20 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Erst Anfang Oktober wurde dies vom Überlinger Gemeinderat gegen einen Antrag der BÜB+ so bestätigt. Wir berichteten.

SÜDKURIER am 22.10.2019: 30 ha Gewerbe in Owingen
Enttäuscht, aber demokratisch akzeptiert hatte die BÜB+ diesen mehrheitlichen Beschluss. Bis zum letzten Dienstag, als der SÜDKURIER berichtete, dass Owingen beantragt habe, 30 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Ja, was denn: Hat Owingen nun keine Möglichkeiten mehr oder plötzlich doch? Immerhin war dies das Hauptargument für die Planung eines neuen interkommunalen Gewerbegebietes im geschützten Grünzug nördlich von Andelshofen.
Die BÜB+ geht nun davon aus, dass der Beschluss des Gemeinderates nur auf Grund falscher oder unvollständiger Informationen zustande kam. 
Die Fraktion verfasste deshalb gerade noch innerhalb der Frist (25.10.2019) einen Widerspruch/Einspruch gegen die Fortschreibung des Regionalplans mit diesem Inhalt:

"Die Überlinger Gemeinderatsfraktion BÜB+ hatte im GR einen Antrag eingebracht, der den Erhalt des derzeitigen Grünzuges nördlich Andelshofen zum Ziel hatte. Nach unserer Auffassung ist ein zusätzliches interkommunales Gewerbegebiet derzeit und auch nach dem Überlinger Gewerbeentwicklungskonzept mittelfristig nicht notwendig. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Mittlerweile haben sich aber neue Aspekte dazu ergeben.

Hauptbegründung für das interkommunale neue Gewerbegebiet war die eindeutige Aussage, dass die Gemeinde Owingen keine Flächen mehr zur Verfügung habe. Dem steht nun aber massiv eine Meldung im SÜDKURIER vom 22.10.2019 entgegen, nach der Owingen beabsichtigt, ein interkommunales Gewerbegebiet in der Größe von 30ha auszuweisen, hierzu die Ausweisung einer Vorrangfläche beantragt. Damit allerdings ist die Begründung für das angeblich notwendige Überlinger Gewerbegebiet hinfällig.

Hinzu kommt aber auch nach wie vor die eindeutigen Aussagen und Zielformulierungen im Landesentwicklungsplan von 2002, in dem ausdrücklich in 6.2.4 der Schutz des Bodenseeraums als Kultur- und Naturlandschaft festgehalten ist. Betont wird die Lenkung der Siedlungsentwicklung auf seeabgewandte Standorte, die Freihaltung der engeren Uferzone von weiterer Bebauung und Verdichtung. Der fragliche Grünzug in Überlingen ist mit seinem derzeit freien Blick ins Linzgau und zum Turm von Hohenbodman eindeutig unter diesem Schutz zu sehen.

Aus diesem Grund beantragen/empfehlen wir, den Grünzug bei Andelshofen nicht zu Gunsten eines Gewerbegebietes zu opfern, bzw. legen Widerspruch dagegen ein."

Für die Fraktion der BÜB+ im Überlinger Gemeinderat
Kristin Müller-Hausser, Roland Biniossek, Dirk Diestel

Dienstag, 22. Oktober 2019

Intransparente Tore am Blatterngraben: Zur LGS geschlossen?

"Die Gräben bleiben offen!" So hieß es bisher eindeutig von der LGS GmbH, wenn gefragt wurde, ob die Stadtgräben während der LGS für die Bürger und Touristen frei zugänglich bleiben. Um so mehr verblüfft ist man nun, dass in allen drei Zugangsbereichen zum Blatterngraben massive Stahltore installiert wurden. Die sind zwar "durchsichtig", Transparenz ist aber etwas anderes.

 "Was passiert da am Blatterngraben, wird der zur LGS jetzt doch gesperrt?" wurde die BÜB+ gefragt. Eine umgehende persönliche Inaugenscheinnahme bestätigte, was der Bürger mitteilte. In den historischen Eingangsbereichen und auch von der Uhlandhöhe her wurden massive, extrem häßliche Stahltore errichtet. Die Aufschriften belegen ganz eindeutig: Hier wird für die LGS etwas geplant, von dem die Bürger bisher nichts wissen. Transparenz sieht anders aus. Und damit ist nicht die Transparenz der Tore gemeint.

Vielleicht gibt es ja eine ganz einfache Erklärung, vielleicht soll ja nur in der Nacht irgendeine Installation gegen Vandalismus geschützt werden? Oder soll der Blatterngraben jetzt doch gesperrt und nur mit Eintrittskarte zugänglich werden? Die BÜB+ fragt umgehend bei der Stadt nach und wird die Antworten hier veröffentlichen.

1. Wird der Blatterngraben zur LGS offen bleiben und frei zugänglich sein?
2. Welche Bedeutung haben die massiven Tore?
3. Wer hat die Installation der Tore genehmigt und beauftragt?
4. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert?

Erfreulich schnell antwortete LGS Geschäftsführer Roland Leitner auf die Fragen der BÜB+:
zu 1. :  Ja
zu 2. : Nachts wird der Blatterngraben geschlossen um die Kunstausstellung zu schützen, die dort temporär zur Landesgartenschau entsteht.
zu 3. : Die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH ist Auftraggeber, die Stadt Überlingen hat genehmigt. (Anmerkung BÜB+: Welcher Ausschuss vom Gemeinderat?)
zu 4. : Die LGS hat mehrfach frühzeitig an verschiedenen Stellen darüber berichtet und informiert, so z.B. in einer öffentlichen Veranstaltung im Kursaal.

Montag, 21. Oktober 2019

Ein Rohr mit offenem Ende

In einem Antrag hatten alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen gemeinsam eine Information über den Sachstand, die Pläne und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der alten Wasserkraftanlage verlangt. Zur Erinnerung: Das 1928 erstellte Wasserkraftwerk am Mantelhafen wird über ein etwa 2200 Meter langes, 80cm dickes Druckrohr mit Wasser aus dem Andelshofer Weiher versorgt. 

Link zur Online Petition am Ende des Artikels
Das Rohr soll nach Angaben der Stadtwerke am See - entsprechend einem bisher leider unveröffentlichten Gutachten - marode sein und deshalb "reversibel" mit Bentonit verfüllt werden. Wobei klar ist: Ist es erst verfüllt, wird es nie mehr zur Verfügung stehen. Dass die gesamte Anlage mittlerweile unter Denkmalschutz steht, hilft da auch nicht weiter.

Viele Bürger können das nicht verstehen, suchen nach Wegen, dieses nachhaltigste und "grünste" Kraftwerk zumindest als Notfalleinrichtung zu erhalten. Konzepte soll es geben, aber es ist ein Wettlauf mit der Zeit.: Die Verfüllung steht unmittelbar bevor. Darüber freuen könnten sich möglicherweise nur die Grundstücksbesitzer, unter deren Flächen das Rohr verläuft und es deshalb bisher nicht dauerhaft überbaut werden darf. Die finanziellen Interessen könnten gewaltig sein, um dem ungeliebten Rohr den endgültigen Garaus zu machen.

Aktiv wurde jetzt der Verein Bürgersinn e.V.., deren Mitglieder eine Onlinepetition einreichten. Mit der kann sich jeder gegen die Stilllegung und für die Prüfung von technischen Alternativen aussprechen. Die BÜB+ unterstützt diese Aktivitäten ausdrücklich! Alleine wirtschaftliche Gründe dürfen nicht zu einer endgültigen Stilllegung der Wasserkraftanlage führen, bevor nicht mögliche Alternativen ausführlich geprüft wurden. 

Der offizielle Aufruf des Vereins Bürgersinn e.V., den wir gerne hier veröffentlichen:

"Der Bürgersinn e.V. Überlingen möchte Sie bitten, die u. g. Petition für den Erhalt und die baldige Sanierung der Druckrohrleitung für die Neuausrichtung des vorhandenen Wasserkraftwerkes in Überlingen am Bodensee (vom Neuweiher zum Mantelhafen in der Stadt) zu einem Pumpspeicherwerk (Speicherung von überschüssigen Stromkapazitäten) zu unterstützen. Es ist bei der derzeitigen Energieumstellung vor unserer jungen Generation nicht zu verantworten, solch eine Kapazität von ca. 2200 m Druckleitung, die bis im Jahr 2014 in Betrieb war, dauerhaft durch Verfüllung stillzulegen und damit unbrauchbar zu machen.

Link zur online Petition

Der Landtag von Baden- Württemberg hat die - mit gleichem Inhalt - dort eingereichte Petition mit Schreiben vom 14.10.2019 unter der Nr. 16/03789 angenommen.
Wir danken für Ihre tatkräftige Unterstützung zu diesem Anliegen.

Joachim Betten
Bürgersinn e.V. Überlingen"

Donnerstag, 17. Oktober 2019

ÜB für Überlingen-endlich!

Nachdem der Kreistag es jahrelang verhindert hatte, gestern nun der Durchbruch: Mit deutlicher Mehrheit stimmte der Kreistag für die Wiederzulassung der alten KFZ Kennzeichen ÜB und TT für Tettnang.

Die Freude bei den Unterstützern ist groß! Wer will, kann demnächst sein FN Kennzeichen entsorgen und sich ein ÜB ans Auto oder Motorrad schrauben. Die Verleger von Büchern zur Identifizierung von Kennzeichen müssen vermutlich neue Auflagen drucken.

Mittwoch, 16. Oktober 2019

Obdachlosenunterkunft bei der Füllenwaid: Antrag der BÜB+

In der vergangenen Gemeinderatssitzung stellte die BÜB+ durch Stadtrat Roland Biniossek einen Antrag zur Verbesserung der Situation der Obdachlosenunterkunft Ottomühle an der Füllenwaid. Nicht nur, dass es eine Zumutung ist, unmittelbar an einer Müllumladestation leben zu müssen, ist auch der Zustand der sanitären Einrichtungen unzumutbar.

Unterkunft Reutehöfe:"Es regnet durchs Dach"

Baracken Ottomühle/an der Füllenwaid Müllstation
Der Antrag der BÜB+ im Wortlaut:

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Statusbericht über die baulichen Zustände der
Obdachlosenunterkunft Ottomühle/Füllenwaid zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

2.  Es ist eine Kostenberechnung beizufügen über
a) eine ggf. mögliche Ertüchtigung der bestehenden Gebäude und
b) eine Neuerstellung einer Unterkunft aus Holz.

3. Überlegungen zu einem alternativen Standort sind dem Gemeinderat vorzulegen.

Begründung:
Man erfährt schlimme Dinge über die baulichen und sanitären Zustände dieser Obdachlosenunterkunft. Sie liegt an einem fraglichen Standort in direkter Umgebung einer Müllsammelstelle. Nach dem Vorbild von Goldbach und Schättlisberg, wo wir für bestimmte Personengruppen eine gute Situation geschaffen haben,  müssen wir nun auch dort, resp. an einem alternativen Standort, eine gute Lösung finden.
Anmerkung: Um dieses Problem schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, wies die BÜB+ in ihrem Antrag darauf hin, dass dieser entsprechend der Gemeindeordnung spätestens in der übernächsten Sitzung zu behandeln sei. Das hat nichts mit einem "die Verwaltung vor sich hintreiben" zu tun, wie es OB Jan Zeitler kritisierte. Vielmehr ist es notwendig, schnellstmöglich die teilweise unwürdige Situation in der Obdachlosenunterkunft in den Griff zu bekommen. Dass im vergangenen Jahr die Außenfassaden der Baracken saniert wurden, genügt nicht.

Nicht nur in Überlingen ist es schlimm bestellt
um die Unterkünfte von Obdachlosen. Auch in Langenargen gibt es schlimme Zustände. Dort beschreibt man im AGORA LA, dass direkt gegenüber am Strandbad für viel Geld Luxustoiletten erstellt wurden. Bei uns in Überlingen könnte man fragen, ob das viele Geld für eine Überdachung der Mitarbeiterfahrzeuge in der Müllumladestation nicht besser in menschenwürdige Wohnungen für Obdachlose geflossen wäre. (Wir wissen: Die Unterstelldächer hat der Kreis bezahlt, für die Obdachlosen ist die Stadt Überlingen zuständig. Es soll ja auch nur ein plakatives Beispiel sein.)

Dienstag, 15. Oktober 2019

Susokirche: Gigantisch viel Platz

In der vergangenen Wochen hat der katholische Kirchengemeinderat nach Initiative von Stadtpfarrer Walter beschlossen, die Entweihung der St.Suso Kirche in der Langgasse zu beantragen und ein neues Nutzungskonzept für das Gesamtareal zu finden. Nach Aussage von Pfarrer Walter möchte man "keine Tankstelle, sondern eine Lösung, die sozial und kirchengerecht" ist. Die Stadträte  und der Vorstand der BÜB+ haben sich die Kirche und das Umfeld daraufhin angeschaut.

Sehr kurzfristig konnte Pfarrer Walter einen Termin freimachen, um der BÜB+ einen Eindruck zu verschaffen. Kurz gesagt: Die Möglichkeiten, die sich hier für die Stadt, Vereine und Gruppierungen bieten, sind einfach gigantisch (gut)! Theoretisch können hier mittelfristig auch große Vereinsräume realisiert werden, sollten sich die Verhandlungen mit dem Investor Betz und Baupartner am ehemaligen Telekomgebäude verzögern oder zerschlagen. Doch auch für die Jugend gibt es Chancen: Aktuell sind hier in den Räumen unter dem wunderbar gestalteten Kindergarten (der soll natürlich erhalten bleiben) kirchliche Jugendgruppen untergebracht, aber es bleibt genügend Raum, um sogar eine Alternative zum eher ungeliebten Jugendzentrum in der "Rampe" zu etablieren.

Vieles ist für Pfarrer Walter denkbar. Er ruft dazu auf, bis zum Dezember Ideen einzubringen. Natürlich hat er auch die Kosten im Blick: Aktuell müssen jährlich etwa 30.000 Euro aufgebracht werden, um die nahezu ungenutzte Kirche zu pflegen. Eine Vergabe auf Erbpacht hält er für denkbar, aber auch einen Abriss der Kirche selbst. Um allen Bürgern die Möglichkeit einer Besichtigung zu geben, denkt er  über einen Tag der offenen Tür nach.
Aktuell wird über einen neuen Bebauungsplan für das Telekomareal beraten. Unter Berücksichtigung dieser neuen Lage ist es sicherlich sinnvoll, den Bereich der St.Susokirche in die Überlegungen mit einzubeziehen.




Montag, 14. Oktober 2019

Volksbank gigantisch

Am vergangenen Mittwoch wurde im Gemeinderat ausführlich über das geplante Bauvorhaben der Volksbank in der Lippertsreuter Straße diskutiert. Die Planer hatten ein Modell mitgebracht, das die Einfügung in das Grundstück zeigt. Ein begleitendes Straßengrün mit Bäumen - so wie in weiten Bereichen der Straße schon vorhanden - sehen sie aber als unmöglich an.

Nicht nur die riesige Schwarzkiefer muss vermutlich fallen, obwohl noch Anfang 2018 durch den damaligen Volksbank Chef Herrmann-Josef Schwarz eine offene Kommunikation über das Schicksal dieses mächtigen Baumes versprochen wurde. (Südkurier 25.2.2018). Diese offene Kommunikation, nicht nur zum Schicksal der Schwarzkiefer, mahnen wir an.
Das Fällen dieses mächtigen Baumes wäre ja so notfalls gerade noch zu verkraften, wenn stattdessen entlang der Lippertsreuter Straße neue Bäume gepflanzt würden, so wie sie in weiten Bereichen der Straße prägend sind. Wer sich erinnert: Im Bereich der Einkaufsmärkte Edeka und Restposten-Phillip waren diese Bäume entlang der Straße Auflage des Bebauungsplans. Aber nach den Plänen der Volksbank ist das nur ein Wunschtraum der Bürger, aber auch der meisten Gemeinderäte, die dieses Straßengrün dringend anmahnen. Auch der  Chef der Überlinger Stadtplanung, Thomas Kölschbach, würde dort gerne eine Baumreihe sehen. 

Und das nicht nur, weil damit der Grünzug entlang der Straße lückenfrei bliebe, sondern auch, weil sonst eine bis zu 24 Meter hohe Fassadenfläche in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn einen "Schlucht-Charakter" entstehen ließe. BÜB+ Stadträtin Kristin Müller-Hausser verlangte zur Visualisierung ein Stangengerüst, falls dies wegen der riesigen Maße schwerlich machbar sei, ein sogenanntes Lasergerüst. Ergänzend forderte BÜB+ Stadtrat Dirk Diestel eine Computeranimation, die die Sicht eines Fußgängers oder Autofahrers in diesem Bereich zeigen soll. Die begrünten Dachflächen, so meinte er, würden von unten doch gar nicht wahrnehmbar sein. Für die BÜB+ ist eine 24 Meter hohe Fassade unmittelbar neben der Fahrbahn unvorstellbar. Auch wenn man in diesem Bereich öfters vom "Eingangstor" zur Stadt spricht: Das erscheint uns zu massiv.

Um einen ersten Eindruck von diesen 24 Metern zu bekommen, hat die BÜB+ eine einfache Fotomontage erstellt. (Die Planer können das sicherlich besser!)  Der aktuell dort installierte Bauzaun hat eine Höhe von 2 Metern. Also brauchte man doch nur 12x die Bauzaunhöhe in ein Foto einzeichnen, um ein virtuelles Stangengerüst zu erhalten. Das Ergebnis sieht man oben. Die BÜB+ ist der festen Überzeugung, dass die Volksbank hier noch massiv nacharbeiten muss, denn so ist der neue Volksbank Campus den Bürgern vermutlich kaum zu vermitteln.

Ergänzung: Wir erhielten nachträglich von einem Bürger eine selbsterstellte Montage mit der geplanten Fassade ohne detaillierte Tiefenperspektive, eingefügt vor unserem oben gezeigten Foto. Wir gehen davon aus, dass die Maßstäblichkeit etwa zutreffend ist, würden uns aber direkt von den Planern exakt so eine Montage (mit detaillierter Ansicht der Gebäudetiefe)  wünschen. Dargestellt ist die Sicht eines Fußgängers auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Freitag, 11. Oktober 2019

Das wars mit dem geschützten Grünzug

Mit allen Stimmen der CDU, SPD, FDP, drei Stimmen der ÜfA/Freie Wähler und einer Stimme der LBU/Grünen wurde der Antrag der BÜB+ auf Erhalt des bisher geschützten Grünzuges nördlich Andelshofen mehrheitlich abgelehnt. Fünf Gemeinderäte der LBU/Grünen Fraktion und Hubert Büchele (Freie Wähler/Andelshofen) stimmten mit für den Antrag der BÜB+. Nach der Fortschreibung des Regionalplans kann dort dann auf gut 20 ha (200.000qm) ein interkomunales Gewerbegebiet entstehen.


Hier soll das Gewerbegebiet entstehen, der linke Bereich bleibt frei
Argumente hinsichtlich Landschafts- und Klimaschutz, aber auch Widerstand aus der Andelshofer Bürgerschaft nutzen nichts. Eine riesige Grünfläche wird geopfert, genau zwischen Andelshofen und Bambergen wird ein neuer "Stadtteil" entstehen. Nennen wir ihn doch Andelsbergen oder Bambelshofen. Hier der Antrag der BÜB+ im Wortlaut:

Die Fraktion der BÜB+ lehnt die Ausweisung eines Gewerbe-gebietes im Bereich nördlich
Andelshofen ab. Der Ausweisung von Vorranggebieten für den Wohnungsbau im Bereich Nordöstlich Hildegardring und Flinkern können wir grundsätzlich zustimmen.

Nicht ohne Grund war das Gebiet nördlich Andelshofen bisher als Grünzug ausgewiesen. Es handelt sich hier um eine Kulturlandschaft, die nicht zerstört werden darf. Ein Grünzug ist Vorrang- und Schutzfläche zur (Grund)wasserneubildung, als Fläche zur Frisch- bzw. Kaltluftbildung bzw. -Luftschneise. Grünzüge dienen auch dazu, dass zwischen Gemeinden räumliche Abstände eingehalten werden. Alle diese guten Gründe, die zu der seinerzeitigen Ausweisung des regionalen Grünzuges führten, haben bis heute ihre Bedeutung nicht verloren. Hinzu kommt, dass die Bewohner von Andelshofen -nicht unberechtigt- fürchten, in einen Kreisverkehr mit deutlich erhöhter Verkehrsbelastung eingezwängt zu werden.

Wir möchten noch auf die Klimafibel hinweisen, die vor einigen Jahren vom Regionalverband in Auftrag gegeben wurde. Darin werden die Grünzüge als notwendig für das Klima im Bodenseeraum erklärt. Durchlüftung, Schadstoffverminderung in der Luft und Abkühlung waren wichtige Argumente. Aber auch der Schutz des Bodens.

Das Argument, dass mit dem Regionalplan ja nur die Möglichkeit geschaffen wird, ein Gewerbegebiet auszuweisen, ist nicht zielführend: Wenn es Möglichkeiten gibt, wird es auch Begehrlichkeiten geben. Hier wie überall.

Laut Planentwurf sollen bis 2035 in den Kreisen FN, RV, und SIG
1.100 ha neue Wohnbauflächen,  1.000 ha Gewerbeflächen,  300 ha Straßen und  500 ha für Rohstoffabbau entstehen.
In der Summe sind dies 2.900 ha, die der Landwirtschaft entzogen werden oder umgerechnet die Fläche von ca. 70 durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieben, die überbaut werden können. Man kann es auch so sagen: Fast die 7-fache Fläche der Insel Reichenau soll in den kommenden 15 Jahren versiegelt oder zumindest der Natur entzogen werden.

Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg wird dem Flächenschutz und der Landwirtschaft hoher Stellenwert zugesprochen, der von der Regionalplanung nicht umgesetzt wird.
Zitat: “ Der Landesentwicklungsplan wirkt gezielt darauf hin, die Inanspruchnahme freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das für eine langfristig ausgewogene Entwicklung notwendige Maß zu begrenzen.“

In §9, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes wird eine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept gefordert. Diese fehlt im vorliegenden Fortschreibungsentwurf, damit die wichtigste Abwägungsgrundlage. Die Regionalplanung könnte somit formfehlerhaft sein.

Im Überlinger ISEK Gutachten werden keine dringenden Notwendigkeiten für umfangreiche neue Gewerbeflächen erkannt. Zudem haben wir aktuell Oberried V , nach der beantragten Verlagerung hinter La Piazza die aktuelle Fläche des ALDI Marktes, möglicherweise bald auch Flächen im Bereich der MTU zur Verfügung. Für eine Versorgung einheimischer Betriebe erscheint das vollkommen ausreichend.

Wir führen aktuell weltweit eine dringend notwendige Klimadiskussion, unsere Kinder machen uns aktiv vor, was zu tun ist. Unsere Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2050 den Nettoflächenverbrauch auf Null zu setzen. Gleichzeitig wollen wir einen für Überlingen wichtigen Grünzug opfern und versiegeln. Überlassen wir es doch unseren Kindern, in 15 oder 20 Jahren selbst zu entscheiden, ob die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen dringend notwendig ist.

Die Fraktion der BÜB+ beantragt,
den Beschlussvorschlag 1 wie folgt abzuändern:
Herausnahme des Teilsatzes:“...sowie die Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich Andelshofen“

Der Blog "SatireSenf" von Frau Karin Burger berichtet über das Owinger Gewerbeflächenwunder hier

Montag, 7. Oktober 2019

Besser Grünzug statt Gewerbe!

Am kommenden Mittwoch hat der Überlinger Gemeinderat zu entscheiden, ob der bisherige Grünzug nördlich Andelshofen (bis zum Bereich Reutehöfe) tatsächlich zu einem interkommunalen Gewerbegebiet werden kann. Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat dieser Änderung des Regionalplans mehrheitlich zugestimmt. Jetzt, in der aktuellen Sitzung des Gemeinderates, soll es nur noch darum gehen, ob es Einwendungen gegen die Fortschreibung gibt.

Regionalplan: Die grau schraffierte Fläche soll Gewerbegebiet werden
Bereits im Kommunalwahlkampf hat sich die BÜB+ konsequent gegen dieses -gemeinsam mit Owingen und Sipplingen- interkommunale Gewerbegebiet ausgesprochen. Nach unserer Meinung ist es mit dem Landschaftsschutz unvereinbar. Der bisher freie Blick Richtung Bambergen und zum Turm von Hohenbodman soll durch Gewerbegebäude verstellt werden? 
Eines der wirtschaftlichen Hauptstandbeine für Überlingen ist der Tourismus. Der zumindest noch einseitig wunderbare Blick ins Grüne darf nicht zerstört werden, eine Zufahrt nach Überlingen mit Gewerbe rechts und links der L200 aus Richtung Lippertsreute ist für uns nicht vorstellbar. Die BÜB+ lehnt diese Planung nach wie vor ab.

Als Argument wird angeführt, dass mit einer Fortschreibung des Regionalplans ja noch kein Gewerbegebiet geschaffen ist, nur die grundsätzliche Möglichkeit dazu. Aber Möglichkeiten wecken bekanntlich Begehrlichkeiten. Die BÜB+ hat bereits mit Andelshofer und Bamberger Bürgern über das Thema diskutiert, die mit großer Mehrheit die Pläne ebenfalls ablehnen. Am kommenden Dienstag, 8.10., möchte wir dies erneut tun:
Öffentliche Fraktionssitzung der BÜB+ im alten Schulhaus Andelshofen, um 19 Uhr.

Mittwoch, 2. Oktober 2019

Antrag der BÜB+ für Blühwiesen in der Stadt

Im Kommunalwahlkampf hatte die BÜB+ etwa 2000 Tütchen mit „Blühwiesesamen“ verteilt. Verbunden mit der Bitte an die Bürger, öffentliche Flächen in der Stadt zu benennen, die möglicherweise als naturnahe Blühwiese geeignet sind und nicht mehr mehrfach im Jahr gemäht werden müssen. 

Hier noch eine Fotomontage, bald hoffentlich verwirklicht?
In der aktuellen Diskussion um Biodiversität und Klimaschutz erhält die Anlage solcher Flächen eine besondere Bedeutung. Auch hinsichtlich der LGS kann durch solche Blühwiesen ein zusätzliches nicht nur schön anzusehendes, sondern auch wichtiges Element in die Stadt kommen.
Wir berichten hier schon mehrfach.

Die BÜB+ bekam etwa 50 Hinweise auf potentielle Flächen für "Bienenwiesen", die in einer beigefügten Liste aufgeführt sind. Weitere Vorschläge, vielleicht auch durch das Grünflächenamt selbst, wären willkommen.

Die Fraktion der BÜB+ hat in der letzten GR Sitzung beantragt,
1. dass die Verwaltung/Grünamt die genannten Flächen prüft, welche für die Anlage von Blühwiesen geeignet sind, ggf. der Bodenbeschaffenheit angepasste Sorten wählt.
2. dass der Gemeinderat beschließt, alle geeigneten Flächen bereits in 2020 zu Blühwiesen umzugestalten

Nach Gemeindeordnung muss der Gemeinderat in der übernächsten Sitzung über den Antrag entscheiden.

Dienstag, 1. Oktober 2019

Kommt jetzt endlich das ÜB Kennzeichen?

Es scheinen sich Hinweise zu verdichten, dass in den nächsten Tagen ein erneuter Anlauf zur Wiedereinführung der Altkennzeichen ÜB für Überlingen und TT für Tettnang Erfolg haben könnte. Wie die Schwäbische Zeitung am vergangenen Freitag berichtete, gab es einen maßgeblich vom Überlinger OB Jan Zeitler initiierten Antrag der SPD Fraktion mit der FDP und den Freien Wählern. Im entsprechenden Ausschuss wurde es positiv gesehen, am 16. Oktober soll der Antrag im Kreistag behandelt werden.
Ausriss aus der Schwäbischen Zeitung vom Freitag 27.9.

Und da stehen die Zeichen auf Grün-im wahrsten Sinne des Wortes. Denn die bisher ablehnende Haltung von Grünen und CDU scheint aufgeweicht. Zumindest die zwei Grünen Überlinger Kreisräte Becker und Hahn werden dafür stimmen. Kaum vorstellbar, dass auch aus der CDU wieder Überlinger Kreisräte dagegen stimmen, bzw. bei der Abstimmung fehlen werden: Es sind schlicht neue Personen und die werden wissen, was viele Überlinger sich wünschen. Wenn dann alles gut geht, können die Überlinger ab 2020 das ÜB Kennzeichen in die Welt fahren.




Ausriss Schwäbische Zeitung vom Samstag 28.9.


Am Samstag war dann noch ein Kommentar des "Spießgesellen" in der schwäbischen Zeitung, den wir hier nicht vorenthalten wollen.
Dazu soviel: Nicht nur die Häfler werden künftig am ÜB kennzeichen erkennen, dass vor ihnen ein Badenser "saublöd" trödelt - nein, auch wir wissen dann künftig, ob es ein "Sau-Schwob" ist, der mal wieder unsere Parkplätze belagert. (Achtung: Das ist alles Satire!)

Einen herzlichen Dank an CDU Stadt- und Kreisrat Günter Hornstein, der uns die zwei SZ Artikel zur Kenntnis gab!