Montag, 30. Januar 2017

Rechnungshof rügt Landesgartenschauen

Bereits 2014 hat der bayerische Landesrechnungshof die Strukturen der Landesgartenschauen in Bayern untersucht und zum Teil scharf gerügt. Insbesondere die "intransparenten Vergabe - und Förderverfahren" wurden bemängelt. "Hat eine Kommune den Zuschlag für eine Gartenschau erhalten, muss sie zwingend mit einer bestimmten Gesellschaft zusammenarbeiten, sonst erhält sie keine Förderung. Damit ist jedem Wettbewerb der Boden entzogen." 
Bericht des bayerischen Rechnungshofes

Das Verfahren der Landesgartenschauen in Baden-Württemberg ist sehr ähnlich dem in Bayern. Nach unbestätigten Information aber beschäftigt sich auch der RH von Baden-Württemberg mit der Materie.

Interessante Artikel zu dem Thema:
Nord-Bayern Kurier
Garten FIFA trübt Freude an der Landesgartenschau
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Burghausen scheitert in der Berufung
Tulpen ja, Filzblumen nein!
Rheinland-Pfalz: Ein blühendes Geschäftsmodell

Samstag, 28. Januar 2017

Was ist eigentlich die BWGrün.de GmbH ?

Siehe auch unser Beitrag im September 2018:
Wofür werden der BWGrün Provisionen bezahlt?

BWGruen.de ist eigentlich nur ein Arbeitsname. Eigentlich heißt die Firma "Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH".

Das klingt gut. So, als ob diese Gesellschaft eine landeseigene Gesellschaft sei, über die die Landesgartenschauen in Baden-Württemberg, die Zuschüsse und das ganze Drumherum abgewickelt wird. Und die darauf achtet, dass die Zuschüsse auch korrekt eingesetzt werden.

Leider ein ganz großer Irrtum.
Die BWGruen.de GmbH ist ein vollkommen privatwirtschaftlicher Interessenverband, das Land Baden-Württemberg  ist nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt. Alleinige Gesellschafter der BWGruen sind laut Auszug aus dem Handelsregister diese Verbände:
  1. Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V. 
  2. Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
  3. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  4. Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  5. Verband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
Dann gibt es noch einen Beirat, auch dieser hat eine interessante Zusammensetzung:
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der BWGruen GmbH hatte bis Ende 2016 Herr Prof. Möhrle. Er war zuvor langjähriger Geschäftsführer des BDLA (Bund deutscher Landschaftsarchitekten Ba-Wü) und danach der Präsident des BDLA gewesen. Er ist Mitglied der Architektenkammer und in diversen Ausschüssen.
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung BWGrün wird jetzt Herr Gerhard Hugenschmidt. Er ist seit 2012 Präsident des Verbandes Badischer Gartenbaubetriebe.

Auffällig: Weder als Gesellschafter, noch als Beirat, noch im Vorstand der BWGrün ist das Land Baden-Württemberg vertreten. Diese Gesellschaft ist also ein rein privatwirtschaftlicher Interessenverband. Nun versteht man auch, warum unbedingt alles "Alte" weg muss und warum nur das "Neue" gut ist: Wenn nichts entfernt wird, gibt es auch keine Aufträge an die Mitgliedsbetriebe der Gesellschafter der BWGrün GmbH. Wenn keine denkmalgeschützte Platanenalle oder eine vorhandene Mauer entfernt wird, gibt es keine Aufträge für den notwendigen Ersatz. Damit das auch alles gut funktioniert, hat man dazu einen Vertrag abgeschlossen:

Der Durchführungsvertrag

Die BWGrün GmbH hat mit der Stadt Überlingen einen Durchführungsvertrag für die LGS 2020 abgeschlossen. Den sollte man wirklich mal genau durchlesen. Es kommen einem spannende Erkenntnisse, abgesehen davon, dass der Inhalt nach §13 geheim gehalten werden soll.
In §3,3 heißt es dort beispielsweise: "Ferner werden die gärtnerischen Ausstellungsbeiträge durch die Gesellschaftsverbände von BWGrün gestaltet, hierfür werden sich Stadt Überlingen und BWGrün einsetzen". Verbandsfremde Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft  werden es da schwer haben.

In §6 heißt es: "Das Unternehmen BWGrün stellt seine mit Landesgartenschauen befassten Mitarbeiter/innen für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LGS Überlingen 2020 sowohl während der Planungs- und Vorbereitungphase als auch während der Durchführung zur Verfügung." Die Aufgaben der BWGrün Mitarbeiter ist in §7.2 geregelt: "Diese Mitarbeiter sind vor allem für die Bereiche Projektkoordinierung (Projektsteuerung) zuständig. Sie sind für das gartenschauspezifische Vertragsmanagement zuständig." Die Vergütung dieser BWGrün Mitarbeiter ist in §7 geregelt: "Die LGS Überlingen GmbH stellt geeignete Räume und Sachmittel zur Verfügung und leistet vollen Personalkostenersatz zzgl 10% Verwaltungskostenaufschlag und der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Man darf sich fragen, wem diese BWGrün Mitarbeiter verpflichtet sind: Ihrem Arbeitgeber, den BWGrün Gesellschaftern und deren Mitgliedsbetrieben oder der Stadt Überlingen, von der sie indirekt über die LGS Überlingen GmbH bezahlt werden?

Nach aktueller Kenntnis sind es vier(?) Mitarbeiter, die von der BWGrün in die LGS Überlingen GmbH entsandt sind und dort laut Vertrag beratend die Interessen der BWGrün Gesellschafter vertreten:
  • Geschäftsführer Herr Martin Richter (ausgeschieden, als GF ersetzt durch Frau Heppeler)
  • Frau Edith Heppeler (Leitung Planung, Bau, Betrieb)
  • Frau Anette Stoll-Zeitler als übergeordnete Fachbereichsleiterin 
  • Christin Grob (Planung, Bau und Betrieb)
Die BWGrün macht das natürlich nicht gratis und will - zusätzlich zur Personalkostenerstattung - am Erfolg der LGS in Überlingen angemessen beteiligt werden. Das ist im Vertrag in §9 klar geregelt: "Das Unternehmen BWGrün erhält eine erfolgsabhängige Vergütung." Spannend zu lesen, was man unter "erfolgsabhängig" versteht: "Das Unternehmen BWGrün erhält eine Vergütung aus einem prozentualen Anteil der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern, Mieten, Pachten, Geldsponsoring und Konzessionen..."
Normalerweise bedeutet "erfolgsabhängig", dass eine Provision aus dem Erfolg, sprich dem Gewinn oder Ertrag  oder Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben= Ertrag) gezahlt wird. Hier aber werden die Provisionen nur aus den Einnahmen fällig, auch dann, wenn die LGS in Überlingen ein Minusgeschäft wird. Da ist man natürlich fein raus, ohne jedes Risiko. Das trägt nur die Stadt Überlingen.
Gibt es noch Fragen?
Ja, eine. Warum eigentlich sind die Sitzungen des Aufsichtsrates der LGS GmbH immer und grundsätzlich nichtöffentlich, warum werden keine Protokolle veröffentlicht? Obwohl doch die Stadt Überlingen dort mit 2/3 Mehrheit Hauptanteilseigerner ist und alle Kosten der LGS zu 100% trägt?

Rechnungshof rügt Landesgartenschauen scharf-nicht nur bei uns im Visier!

Leserkommentar per email:
Ich bin Fassungslos. Es geht wohl in erster Linie um finanzielle Vorteile, fast eine Art Mafia. Tja, wie heißt es doch in Bertolt Brechts Dreigroschenoper so schön: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral"


Donnerstag, 26. Januar 2017

LGS Ente?

Um eine eindeutige Information über eine möglicherweise erneute Bombensuche auf dem LGS Gelände zu bekommen, haben wir diese Anfrage an den Pressesprecher der Stadtverwaltung Überlingen, Herrn Wiedemer-Steidinger,  geschickt:

"Auf die Pressemitteilung der LGS GmbH, veröffentlicht gestern im Südkurier, gab es nicht nur im Anschluss an die gestrige GR Sitzung Diskussionen. Auf Nachfragen bei den Gemeinderäten wurde festgestellt, dass definitiv lediglich eine Person wusste, dass nochmals eine Bombensuche notwendig werden wird.

Im HalloÜ Ausgabe 11/16, Seite 2 ( Link zum Primo Archiv)  wird ausdrücklich das Ende der Bombensuche mitgeteilt. In der Folgezeit wurde trotz Recherche keine Informationen im HalloÜ gefunden, dass eine erneute Suche im Bereich der Platanenallee in 2017 zu erwarten ist. Befragten Anwohnern, die ggf wieder auf gepackten Koffern eine Evakuierung befürchten müssen, ist ebenfalls nichts bekannt.

Stellt sich die Frage, ob Herr Leitner irrt. Wie auch immer: Sollte tatsächlich eine erneute Bombensuche in diesem Sommer ab Juli notwendig werden, wäre eine zeitgerechte Information der betroffenen Bürger anzuraten. Der Zeitraum ist dann immerhin in der touristischen Hauptsaison und es betrifft unser Kurgebiet.

Sollte die Information allerdings eine der LGS-Enten sein, wäre nach der ausgelösten Verunsicherung der Bürger eine umgehende Klarstellung zu empfehlen."

Dienstag, 24. Januar 2017

Bombensuche? Kein wirkliches Argument!

Die LGS GmbH lässt verlauten, dass ein frühzeitiges Fällen der Bäume unverzichtbar sei, um auch dort nach möglichen Blindgängern aus dem Weltkrieg zu suchen. Aus unserer Sicht ist das ein weit "hervorgeholtes" Argument. Siehe SÜDKURIER Artikel.
Ende des 2. Weltkrieges, als einige Bomben auf das Bahnhofsareal fielen, bestanden die Straße und auch die Platanenalle bereits seit etwa 50 Jahren. Dort niedergegangene Blindgänger wären also sofort aufgefallen. Auch die Luftbildaufnahmen, nach denen die Fundorte möglicher Blindgänger überprüft werden, geben keinerlei Hinweis. Die Platanen auf der südlichen Straßenseite wurden erst etwa 1956 neu gepflanzt, nachdem der Fußweg zum Campingplatz angelegt wurde und die alten Bäume deshalb vermutlich weichen mussten. Man kann davon ausgehen, dass auch schon damals bei den Arbeiten mögliche Blindgänger gefunden worden wären. Auf dem gesamten LGS Gelände wurden trotz intensiver Suche keinerlei Blindgänger gefunden.

Im aktuellen HalloÜ schreibt die Stadtverwaltung, das Fällen der Platanenallee sei vor dem 1. März unbedingt notwendig, weil andernfalls der Zeitplan der LGS Planungen vollkommen durcheinander geriete. Seltsam: Im offiziellen Zeitplan der LGS ist als Baubeginn östlicher Uferbereich der Oktober 2017 eingeplant. Es besteht also weder Eile, noch die Gefahr, dass die LGS nicht zeitgerecht fertig werden würde.

Bereits seit April 2016 hat die BÜB gefordert, die Platanenallee samt Trockenmauer zu erhalten. Doch mangelnde Gesprächsbereitschaft und absolute Kopromisslosigkeit seitens Verwaltung und LGS GmbH haben die Situation massiv verzögert. Wir hätten schon lange eine Lösung haben können, mit denen sowohl die LGS GmbH als auch die Überlinger Bürger einverstanden sind.

Montag, 23. Januar 2017

Verwaltungsgericht: Nicht sofort fällen!

In einem Schreiben des VG an die Stadt wurde ihr aufgegeben, vor einem Beschluss über den Eilantrag keine Bäume zu fällen: „Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird.“ Diese Vorgabe des VG wurde auch dem Petitionsausschuss (PA) zur Kenntnis gegeben.

Gedulden muss sich Frau OB Becker: Massiven Druck auf die Terminplanung des PA hatte nur die Stadt Überlingen durch Frau OB Becker ausgeübt. Bereits kurz nach dem Besuch des Ausschusses in Überlingen hat sie gefordert, eine Entscheidung noch vor Beginn der Vegetationsphase ab 1. März zu verkünden. Frau Becker und die LGS GmbH wollen die Platanenallee unbedingt vor diesem Termin fällen lassen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Unklar ist allerdings, ob das Landesamt für Denkmalschutz dazu bereits eingelenkt und einer Fällung des Kulturdenkmals zugestimmt hat. Nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Vollkommen unverständlich ist die beabsichtigte frühzeitige Fällung auch hinsichtlich des online veröffentlichten offiziellen Zeitplans der LGS GmbH, der einen Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorsieht. Es besteht also gar keine zwingende Notwendigkeit, die Bäume schon jetzt zu entfernen. Außer eben, damit vollendete Tatsachen zu schaffen.

Die BÜB hat gegen den Beschluss des Gemeinderates auf Ablehnung des von über 3000 Bürgern unterzeichneten Antrages auf einen Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee bekanntlich Widerspruch eingelegt. Um einem laufenden Rechtsmittelverfahren nicht die Grundlage (durch Entfernen der Bäume) zu entziehen, hat die BÜB beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die das kurzfristige Fällen verhindern soll.

Montag, 16. Januar 2017

Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt

Die BÜB hat beim VG Sigmaringen einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um ein frühzeitiges Fällen der denkmalgeschützten Platanenallee zu verhindern.

Warum wurde dies leider notwendig?

Wie seither auch, werden von der Stadt Gesprächsangebote der BÜB konsequent ignoriert. Mehr noch, die Stadt hat sogar an den Petitionsausschuss appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu fällen, damit die Bäume noch vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März (und dem damit verbundenen Fällverbot) entfernt werden können. Ein Schreiben der BÜB an den designierten OB Herrn Zeitler mit der Bitte, nach seinem Amtsantritt doch einem Moratorium bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Bürgerbegehrens zuzustimmen, wurde leider nicht beantwortet.

Wie bereits letzte Woche dargelegt, bleibt nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH noch genügend Zeit, das Rechtsmittelverfahren gegen die Ablehnung des durch über 3000 Bürger ( 1220 Unterschriften wären rechtlich nur notwendig gewesen) unterzeichneten Antrags auf einen Bürgerentscheid abzuwarten. Baubeginn ist erst für Oktober 2017 geplant, weil erst dann bei Niedrigwasser im Uferbereich gearbeitet werden kann.Durch eine vorzeitige Fällung der Bäume wird in einem Handstreich den Bürgern das Recht auf eine Überprüfung der Ablehnung genommen. Das wäre aber nicht im Sinne des Bürgerrechtes, wenn durch Schaffung vollendeter Tatsachen den Bürgern die Rechte genommen werden. In einer ersten Mitteilung hat das VG der Stadt aufgegeben, vor einer endgültigen Entscheidung über den Antrag der BÜB Baumfällungen zu unterlassen.

Ganz abgesehen davon liegt nach unseren Informationen noch keine Zustimmung des Landesamtes für Denkmalschutz zur Beseitigung der denkmalgeschützten Platanenallee vor.

Wir können Stadt und LGS GmbH nur erneut zu Gesprächen auffordern, um im Interesse der Stadt und der LGS 2020 zu einem vernünftigen Miteinander zu kommen. Zeit für Umplanungen gibt es genügend. Wir erinnern an Heilbronn, das 2019 die Bundesgartenschau ausrichtet. Nach Bürgerprotesten gegen die beabsichtigte Fällung von Weiden und Platanen (!) am neugestalteten Neckarufer hat man noch in 2016  umgeplant. Die Bäume bleiben erhalten in Form sogenannter Insellösungen. Genau dies hatten wir uns auch für die 10 riesigen Weiden am Überlinger Campingplatz gewünscht. Leider wurden die Bäume ohne Skrupel bereits gefällt. Man fragt sich, warum es in Überlingen, das ein Jahr mehr Zeit hat, nicht auch möglich sein soll, einen Weg zu finden.

Montag, 9. Januar 2017

Waldkauz Vogel des Jahres 2017

Der NABU kürt jedes Jahr einen Vogel des Jahres, meist ist es eine strengt geschützte Art. Für 2017 ist dies der Waldkauz. Der NABU informiert umfangreich, warum gerade der Waldkauz gewählt wurde.

„Stellvertretend für alle Eulenarten haben wir für 2017 den Waldkauz zum Jahresvogel gewählt. Mit ihm wollen wir für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren“, erläutert NABU-Präsidiumsmitglied Heinz Kowalski.

In Überlingen scheinen die Forderungen des NABU zum Schutz nicht zu gelten: Wie sonst ist es erklärbar, dass mindestens einem Waldkauz, der eine der denkmalgeschützten Platanen bewohnt, sein angestammtes Heim genommen werden soll? Dass ihm stattdessen ein neues Domizil in Form einer Fertighaus- oder Plattenbauwohnung zugewiesen werden soll. Ober er die annimmt, ist fraglich.

Liebe BÜB Freunde, schreibt doch mal dem NABU und fragt, warum ausgerechnet in Überlingen der Waldkauz vertrieben werden soll.

Warum die Platanen schon jetzt fällen?

Frau OB Becker hat öffentlich mitteilen lassen, dass die Stadtverwaltung an den Petitionsausschuss appelliert hat, die Entscheidung über die Petition zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee schnellstmöglich zu treffen. Damit die Platanen noch vor Beginn der Vegetationsperiode - und dem damit verbundenen Fällverbot - vor dem 1.März entfernt werden können.

Warum die Eile? Laut dem offiziellen Zeitplan der LGS GmbH (online einsehbar) ist der Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorgesehen. Das ist auch logisch, denn nur bei Niedrigwasser kann dort gearbeitet werden, so wie aktuell im westlichen Bauabschnitt am ehemaligen Campingplatz. Der wird frühestens Sommer/Herbst 2017 fertig, es stehen also auch gar keine Kapazitäten für einen früheren Baubeginn im Osten bereit. Selbstverständlich kann der Baubeginn für die neue verlegte Bahnhofstraße erfolgen, das tangiert die Baumallee nicht.

Tabula rasa vor einem Urteil?
Die BÜB hat gegen den Gemeinderatsbeschluss über die Ablehnung des durch über 3000 Bürger beantragten Bürgerentscheides Widerspruch eingelegt. Da zu erwarten ist, dass die Stadt diesem Widerspruch nicht zustimmen wird, hat die BÜB Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt. Das aber will die Stadt unbedingt verhindern, in dem man versucht, den Streitgegenstand schnellstmöglich zu beseitigen. Dass mit diesem Verhalten das Grundrecht der Bürger auf eine rechtliche Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses elementar beschnitten wird, scheint unwichtig zu sein.

Wir appellieren
an den GR, an die OB Frau Becker und an den zukünftigen OB Zeitler, einem Fällmoratorium bis zum Abschluss des Verfahrens verbindlich zuzustimmen. Leider kam von Herrn Zeitler auf eine entsprechende schriftliche Bitte bisher keine Antwort. Mit dem Moratorium würde sich auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim VG erübrigen. Wie oben dargelegt, besteht nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH keinerlei Notwendigkeit, die Bäume umgehend zu fällen!

Warum ein Bürgerentscheid?
Über 3000 Überlinger Bürger haben den BE beantragt, damit allein die Bürger entscheiden können, was mit der Baumallee geschieht. Das hat der GR abgewiesen. Für diesen BE aber werden wir uns weiterhin einsetzen.