Sonntag, 29. Dezember 2019

Wasserkraftwerk vor dem AUS

Wie der Südkurier am Samstag berichtete, wurden die Verhandlungen mit dem Verein Bürgerenergie Überlingen abgebrochen. Der Verein wollte das Kraftwerk und die Druckleitung retten. Mal ganz abgesehen von dieser wirklich unfassbaren Entscheidung scheint es aber auch rechtliche Vorgaben zu geben, die - in diesem Fall auch für die Stadt Überlingen - verpflichtend sind.

Wir möchten Ihnen nicht den Text eines fachkundigen Überlinger Bürgers vorenthalten, den wir über die Weihnachtstage auf unseren Bericht am 20.12. erhielten:

"...dass es gesetzliche Vorgaben zu einem Regionalisierungsgesetz gibt. Dass dieses die Kommunen explizit zu einer Daseinsvorsorge auch im Energiesektor verpflichtet. Dass juristische Fachkommentare zu diesem Gesetz besonders “auf Absicht und Pflicht einer  vorausschauenden Daseinsvorsorge für den Fall eines Eintritts von möglichen Krisen mit Versorgungsausfällen der Bürger“ hinweisen. Dass Kommunen die Auslagerung bzw. Übertragung diesbezüglicher Aufgaben ... z.B. und gerade der Energie-Versorgung ...(auch z.B. eines Bauhofs, der Friedhofsverwaltung oder Parkraumbewirtschaftung und Sportanlagenverwaltung u.v.m.) gestattet  ist. Dass aber nur die Aufgabenerfüllung, NICHT ABER ! die Pflichten und die Haftung staatlich hoheitlicher Obliegenheiten abgetreten werden kann / darf.
Genau diese Pflicht jedoch haben meiner Meinung nach der OB und die Stadt mit der Zustimmung  im AR der Stadtwerke verletzt."

Wir geben diesen Hinweis des Bürgers hier gerne wieder in der Hoffnung, dass dadurch möglicherweise doch noch ein Hebel existiert, den man bewegen könnte.

Wir wurden übrigens mehrfach gefragt, ob es nicht ein Stromversorgungsunternehmen gibt, das durch Bürger getragen wird, dass tatsächlich uneingeschränkt ökologisch und nachhaltig produzierten Strom anbietet. Das gibt es tatsächlich, nicht mal weit weg: Die EWS-Schönau bietet rein ökologischen Strom an, zertifiziert. Es lohnt sich deren Homepage mal zu besuchen.

Sonntag, 22. Dezember 2019

Wie ein weißes Blatt Papier

Liebe Freunde, Mitglieder und Sympathisanten der BÜB+,
liebe Überlingerinnen und Überlinger,

schon wieder ist ein Jahr vorbei und man muss sagen: Was war das für ein Jahr!

Neben Wahlkampfstress und wirklich viel Arbeit war es ein Jahr des Erfolges und auch der Freude! Dass wir mit drei Sitzen im Gemeinderat vertreten sind, Fraktionsstärke erreicht haben- das wäre ohne euer aller Einsatz und ohne Ihre Stimmen auf dem Wahlzettel nicht möglich gewesen. Dafür dankt Euch der Vorstand der BÜB+ ganz herzlich! Aber auch den Unterstützern, die uns mit einem Geldbetrag in die Wahlkampfkasse enorm geholfen haben: Ohne dies wäre unser Wahlkampf finanziell schwierig geworden.

Gerade heute haben wir das 41. Mitglied verzeichnen können - allen Mitgliedern , die in diesem Jahr dazu gekommen sind, nochmals ein herzliches Willkommen!
Und, weil noch ganz aktuell: Unser Gründungsmitglied (schon bei der BÜB ohne +), Rolf Briddigkeit, hat am 20.12. seine Tanja geheiratet. Wir alle wünschen euch viel Glück und Segen und, bei Rolf sicherlich passend, immer eine Handbreit Wasser unter dem Eheschiff.

Weihnachten ist auch eine Zeit, inne zu halten, zur Ruhe zu kommen. Monika, Roland und ich haben das gestern Abend bei dem Benefizkonzert von unserem lieben Freund Eloas Lachenmayr begonnen, es war einfach nur schön im leider nur teilweise besetzten Saal der Waldorfschule. Einen herzlichen Dank an Eloas und seine Musiker, die einen Großteil der Eintrittserlöse am Heiligen Abend an bedürftige Mitbürger unserer Stadt überbringen werden. Eine großartige Geste, dass Menschen, die selbst nicht viel haben, auch das Wenige noch teilen. Man sieht daran, dass die Größe des Herzens oft größer ist die des Geldbeutels.

Dass trotz großem Geldbeutel die Herzen oft klein sind, möchte ich euch mit einem Hinweis auf die heutige wöchentliche Kolumne  von Herribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, zeigen: Bitte lest seine Zeilen und denkt darüber nach.

Das neue Jahr wird viel bringen: 1250 Jahre dokumentierte Stadtgeschichte, die aber, wie wir in diesem Jahr leider viel zu spät erfuhren, sogar mindestens bis ins 1 Jahrhundert zurück reicht: Die alten Römerfunde eines Gutshofes in Aufkirch belegen dies. Tage der Freude und des ausgelassenen fröhlichen Treibens erwarten uns im Februar zum großen Treffen des närrischen Viererbundes, bevor dann die Landesgartenschau für sechs Monate Trubel in der Stadt sorgen wird. Seien wir, auch wenn Manche diese Veranstaltung kritisch sehen, gute Gastgeber im Interesse unserer Stadt!

Am 12.1. lädt die Stadt ein zur feierlichen Eröffnung der 1250 Jahrfeierlichkeiten. Leider war es für viele nicht möglich, eine der wenigen frei verfügbaren Eintrittskarten zu ergattern. Aber, liebe Freunde, ich habe einen guten Tipp für Euch. Kommt alle am 5.1. um 10.30 Uhr in die gute Stube unserer Stadt: In unserem alten großartigen Münster, vor hunderten von Jahren von den Überlinger Bürgern finanziert und errichtet, wird mit einem ökumenischen Gottesdienst für alle Bürger ebenfalls das beginnende Stadtjubiläum gefeiert. Platz für alle ist dort genug und unser früherer Ministerpräsident und Mitbürger Erwin Teufel wird die Festansprache zum Thema „Suchet der Stadt Bestes“ halten. Erinnert Ihr euch? 2016 schrieb Erwin Teufel einen Brief an Frau Becker: Er habe die Landesgartenschauen in BW erfunden, viele eröffnet. Aber nicht für eine wurden vorher unzählige große und alte Bäume gefällt, man solle das doch überdenken! Wie wir wissen, war sein eindringlicher Appell vergeblich, wie auch der unseres großen Schriftstellers und Mitbürgers Martin Walser.

Liebe Freunde, von unserem im wahrsten Sinne des Wortes „alten Mitglied“ Werner Sinemus bekam ich eine wunderbare email mit Wünschen an uns alle, einen ganz herzlichen Dank, lieber Werner. Das wunderbare Gedicht endet mit den Worten:


Das Jahr liegt vor Dir wie ein Stück weißes Papier:
Du hast die Farbe in Deinen Händen -
und nun male !


In diesem Sinne alles Gute, lasst uns gemeinsam viel malen in 2020.
Herzliche Grüße, für den Vorstand der BÜB+
Dirk Diestel

Freitag, 20. Dezember 2019

Soll ein 2,4 Kilometer langer Kunststoffwurm unter Überlingen liegen?

Zur schon traditionellen vorbereitenden Fraktionssitzung der BÜB+ für die Gemeinderatssitzung kamen zuletzt 35 Besucher und Gäste. Es war auch ein spannender Vortrag angekündigt: Der Verein "Bürgerenergie Überlingen" sprach über die Aktivitäten zur Erhaltung der denkmalgeschützten Wasserkraftanlage, insbesonders aktuell die Rettung der Druckleitung zwischen Andelshofer Weiher und dem historischen Turbinengebäude am Mantelhafen.

Sehr anschaulich erklärte Peter Riegger, warum die Nutzung der ganzen Anlage sinnvoll sei: Man könne mit einem Pumpspeicherkraftwerk temporär überschüssige Energie aus regenerativen Quellen speichern, um sie in Zeiten zu nutzen, wenn beispielsweise bei Nacht keine Sonnenenergie direkt verfügbar ist.

Das Prinzip des Pumpspeicherkraftwerkes in Überlingen, CO2 neutral Strom erzeugen wäre möglich
Peter Riegger berichtete, dass man in Gesprächen mit dem Stadtwerk am See sei, die Eigentümer der gesamten Anlage sind, konnte dazu aber aus Gründen der Vertraulichkeitsvereinbarung keine Details nennen. Hauptziel sei es zunächst jedoch, die geplante Verfüllung des Rohres zu stoppen, bis die Gespräche abgeschlossen sind. Der Auftrag dazu sei aber schon vergeben.

Interessant dazu allerdings eine Frage, die den BÜB+ Stadträten gestern von einem Anlieger im Bereich der Rohrleitung gestellt wurde: "Mit was wird das Rohr gegebenenfalls verfüllt? Ist es wirklich das notfalls reversible (entfernbare) Bentonit, oder könnte es sein, dass das Rohr mit einem zunächst flüssigen, dann aufquellenden PU Schaum (Polyurethan) gemixt mit mineralischen Füllstoffen verfüllt wird? Ist es möglich, dass dann unter allen betroffenen Grundstücken eine 80cm dicke Wurst aus Kunststoff liegen wird? Wie ist es sichergestellt, dass in diesem Fall auch langfristig kein Umweltschaden entsteht? Müsste ich als Grundstückseigentümer das dulden oder überhaupt gefragt werden? So eine Kunststoffmasse will ich in meinem Garten nicht haben, das Wasser war ok!"

Das sind Fragen, die wir als BÜB+ Stadträte aktuell nicht beantworten können. Wir werden sie aber an die Stadtwerke am See und die Mitglieder der Gesellschafterversammlung (darunter Überlingens OB Zeitler) stellen. Wir werden aber auch darauf hinweisen, dass der Erhalt des Kraftwerkes eine Herzensangelegenheit vieler Überlinger Bürger und Kunden(!) des Stadtwerkes am See ist: Man will den umweltfreundlichen Strom aus Wasserenergie unbedingt behalten. Und dazu gehört selbstverständlich, dass das Druckrohr nicht verfüllt wird.

Die BÜB+ unterstützt die Bestrebungen des Vereins Bürgerenergie Überlingen ausdrücklich. Wir fordern die Stadtwerke am See auf, alle Pläne zur Verfüllung des Rohres zu stoppen und intensiv mit dem Verein Bürgerenergie Gespräche zu führen mit dem Ziel. dem Verein alle Bestandteile der Wasserkraftanlage zu übergeben.

Der Verein Bürgerenergie hat noch eine Online Petion laufen, die von den Bürgern unterschrieben werden soll. Aktuell sind es 724 Unterschriften, es dürfen noch weit mehr werden.

Bericht zur Veranstaltung im SÜDKURIER

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Aktuell aus dem Gemeinderat am 18.12.2019

Immerhin 22 Punkte umfasste die Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr. Darunter waren neben der wieder erfreulich frühzeitigen Verabschiedung der Haushaltssatzung für 2020 auch einige Knaller, die für lange Diskussionen sorgten. Zugestimmt wurde auch einem Anwohnerantrag auf Behandlung von Fragen hinsichtlich der "Laserklinik". Dazu werden wir hier noch extra berichten.

Amtlich bekannt gemacht wurde ein (nicht gefasster) Beschluss

"Morgen wurde beschlossen"

Noch vor Eintritt in die Tagesordnung sorgte BÜB+ Stadtrat Dirk Diestel mit einem Antrag zur Geschäftsordnung für Reaktionen : Er kritisierte heftig, dass im HalloÜ Beschlüsse hinsichtlich von Aufstellungsbeschlüssen zu neuen Bebauungsplänen amtlich bekannt gemacht wurden, bevor diese überhaupt gefasst werden konnten. Von Baubürgermeister Längin und OB Zeitler forderte er Erklärungen dazu ein. Die kamen auch: Man habe übersehen, dass die aktuelle Ausgabe 51 des HalloÜ eine Doppelausgabe 51-52 sei. (Anmerkung: Sie ist sogar eine Dreifachausgabe 51-52-01, die nächste Ausgabe ist dann erst 02) So wäre die amtliche Bekanntmachung statt wie gewünscht in Ausgabe 52 leider schon in Ausgabe 51 erschienen. Bleibt die Unklarheit: Wie konnte man schon beim Schreiben der amtlichen Bekanntmachung wissen, was der Gemeinderat Tage darauf beschließen würde? Zumindest kam von Baubürgermeister Längin das Eingeständnis eines Fehlers und eine Entschuldigung: "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler." Das ist korrekt, aber manche Fehler dürfen trotzdem nicht passieren. Dieser war mehr als heftig. (Anmerkung: Die Online Ausgabe 51-52-01 des HalloÜ ist aktuell nicht mehr erreichbar)

St. Leonhard Wiese gerettet!

Wie OB Zeitler und Baubürgermeister Längin diesen Fehler wieder hinbiegen wollen, wird sich zeigen müssen: Denn entgegen den Erwartungen der Verwaltung wurde für den St.Leonhard Landschaftspark kein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  gefasst. Bereits in der Diskussion zeigte sich, dass BÜB+, LBU/Grüne und  die SPD gegen den Verwaltungsantrag stimmen würden, was knapp für die Ablehnung gereicht hätte. Aber als dann sogar Stadträte der CDU und FW zumindest gegen die sehr umstrittene Anwendung des §13b BauGB (ohne Umweltprüfung und Umweltbericht und ohne Ausgleichsflächen schaffen zu müssen) sprachen, gab OB Zeitler entnervt auf: Er beantragte die Absetzung  des Tagesordnungspunktes, wohl, um einer sich abzeichnenden Abstimmungsniederlage zu entgehen. Für die Absetzung stimmte der Gemeinderat dann mehrheitlich unter dem freudigen Applaus der vielen anwesenden Bürger. Die BÜB+ stellte den Antrag, nun doch die Verpachtung der freien Flächen der Kleingartenanlage wieder aufzunehmen.

Volksbank Neubaupläne gebremst

Die sehr umstrittenen Pläne der Volksbank zu einem Volksbank Campus in der Lippertsreuter Straße wurden eingebremst. Zwar stimmte der Gemeinderat mehrheitlich einem grundsätzlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu, bei Stimmengleichheit aber wurde der Entwurf des Bebauungsplans (ein Angebotsbebauungsplan der Volksbank) abgelehnt. Die BÜB+, die LBU/Grünen und zwei SPD Stadträte stimmten gegen diesen Entwurf. Mehrfach wurde massiv bemängelt, dass dieser 24 Meter hohe Bau zu nahe am Fußweg der Lippertsreuter Straße geplant sei, es entstände eine Tunnel- oder Schluchtenwirkung. Auch ein 1,5 Meter Abstand sei nicht ausreichend, um die auch vom mobilen Gestaltungsausschuss  dringend geforderte Straßenbegrünung durch Bäume umsetzen zu können. Gefordert wurde der übliche Grenzabstand von 3 Metern. Kritisiert wurde auch die "Überdachung" des Gehweges durch Überbauung ab dem 2.OG: Dadurch könnten die gewünschten Bäume nicht frei wachsen. Betont wurde allerdings auch von allen Seiten, dass man das Volksbank Campusprojekt grundsätzlich positiv sähe, aber die Gestaltung eben nicht nach Überlingen passe. Das sei auch bedingt durch einen -für ein Verwaltungsgebäude- sehr schlechten Zuschnitt des Grundstücks. Angeregt wurde ein Grundstückstausch: So wie es vor Jahren der Sparkasse angeboten wurde, könnte doch auch die Volksbank einen attraktiven Neubau im Bereich Zimmerwiese errichten. (Die Sparkasse entschied sich damals nach der Fusion mit Friedrichshafen und Konstanz für einen Umbau der Hauptfiliale in Friedrichshafen, man brauchte vermutlich gar nicht so viel Platz)

Link zu weiteren online Berichten: AGORA LA  SÜDKURIER

Dienstag, 17. Dezember 2019

Kann unser Baubürgermeister Längin hellsehen?

In der Tat kann man unserem Baubürgermeister Längin gelegentlich Weitblick bescheinigen, z.B. wenn es darum geht, vorauszusehen, dass einige seiner Entscheidungen -in seiner Erwartung-  von den Bürgern unbemerkt und geräuscharm über die Bühne gehen. Der  Weitblick kann auch mal zu weit gehen, dann kann man vor lauter Weitblick allerdings das Naheliegende übersehen. Nun aber hat Herr Längin sogar Fernblick bewiesen, man könnte es auch mit hellseherischen Fähigkeiten gleichsetzen. Wobei die Qualität dieser Hellseherei mit Sicherheit umstritten sein wird.

Um was geht es? Morgen, also am Mittwoch, 18.12.2019, soll der Gemeinderat über einen Verwaltungsantrag zu einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan St.Leonhard beschliessen. Sehr umstritten ist das besonders in der Bürgerschaft, aber auch unter Stadträten. Allerdings hatten letzte Woche alle Mitglieder des zuständigen Ausschusses - sieben lediglich gegen die Stimme von BÜB+ Stadträtin Kristin Müller-Hausser - diesem Antrag bereits zugestimmt. In den vergangenen Tagen haben sich danach zahlreiche Bürger, Naturschutzverbände und Dr. Spang von der Birkle Klinik öffentlich zu Wort gemeldet, sich gegen die Bebauung ausgesprochen.

Heute, also am 17.12.2019 wurde gegen Mittag das aktuelle HalloÜ online gestellt. Und was kann man da im amtlichen Teil auf eder ganzen Seite 13 lesen? Eine amtliche Bekanntmachung über den erfolgten Aufstellungsbeschluss!
HalloÜ Nr.51/52/01 online am 17.12.2019
Da steht (wie gesagt, am 17.12. veröffentlicht!): "Am 18.12.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht."

Wenn es jetzt der 1.April wäre - ok, ein Scherz in den "Öffentlichen Bekanntmachungen" darf auch mal sein. Aber wir haben Dezember, genau gesagt, noch 14 Tage bis zum 31.12.2019. Und dieses Datum ist sicherlich der eigentliche Grund für diesen verfrühten Silvesterknaller: Bis dahin muss nämlich ein Aufstellungsbeschluss erfolgt (und veröffentlicht?) sein, um das Umweltverträgllichkeitsgutachten umgehen zu können. Und um keine Ausgleichsflächen ausweisen zu müssen. 
Wir befürchten, dass Herr Baubürgermeister Längin morgen gewaltig "rudern" muss, um dafür eine glaubwürdige Erklärung zu liefern. Aber bitte nicht auf irgendeine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter schieben: Unterzeichnet ist diese Bekanntmachung nämlich mit:
Überlingen, 18.12.2019 Matthias Längin, Bürgermeister

Volksbank Campus: Noch näher an die Straße?

Schon mehrfach berichteten wir hier über die Pläne der örtlichen Volksbank, an der Lippertsreuterstraße ein großes Campusgebäude zu errichten. Nicht das grundsätzliche Vorhaben, aber die massiven Ausmaße sind umstritten: 24 Meter Höhe unmittelbar am Fußweg. Der mobile Gestaltungsausschuss, aber auch die Stadtplanung hatten berechtigt einen Abstand gefordert, um die für den Straßenverlauf typische Baumreihe auch hier umzusetzen.

Auf die entsprechenden Forderungen war die Volksbank in keinster Weise eingegangen. Eher im Gegenteil: Am morgigen Mittwoch soll der Gemeinderat nun über den Angebotsbebauungsplan der Volksbank entscheiden. Dazu gab es eine Sitzungsvorlage, die aber heute - am Tag vor der GR Sitzung - nochmals abgeändert wurde.

Postkarte der 1960er Jahre: Abstand zur Straße mit Straßenbäumen
So wird es weiterhin abgelehnt, mehr Raum für Straßengrün zu schaffen. Aber mehr noch: Jetzt soll sogar explizit eine Grenzbebauung ohne jeden Abstand zulässig sein, zudem sogar eine "geringfügige Überschreitung der Baugrenze" und "entlang der Lippertsreuter Straße dürfen die Geschosse ab dem 2.Obergeschoss die Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Gehweg überragen".
Und dann noch: Bisher war festgelegt, dass die Fassade auf mindestens 150qm zu begrünen sei. Jetzt die Änderung: "Entlang der Lippertsreuter Straße ist die Fassade auf einer Fläche von mindestens 75qm zu begrünen."

Das ist nicht nur eine komplette Ablehnung der Forderung nach mehr Abstandsfläche, zudem eine Zumutung für die Stadträte, denen lediglich ein Tag vor Beschlussfassung abermals deutliche Änderungen des umfangreichen Bebauungsplanentwurfes vorgestellt werden. Haben wir denn sonst nichts zu tun, als jetzt nochmals alles zu studieren, zu bewerten und abzuwägen?

Ab 2020? Bis 24 Meter hoch unmittelbar am Fußweg, kein Straßenbaum
Was wir nicht verstehen: Warum benötigt die Volksbank soviel Fläche? Alle Banken reduzieren bundesweit Mitarbeiter und Büroflächen, nur die Überlinger Volksbank stockt im wahrsten Sinne des Wortes auf.
Vielleicht ist das ja alles erklärbar, aber warum nimmt die Volksbank das Wort "Volk" im Namen nicht zum Anlass, die Bürger endlich mal ausführlich über ihre Pläne zu informieren? Wir fordern den Vorstand, den Aufsichtsrat (Mitglieder siehe hier) und auch die Vertreter ausdrücklich auf, ihrer Verantwortung auf umfassende Bürgerinformation nachzukommen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, für das geplante Bauwerk ein Stangengerüst zu errichten und Fotoanimationen stadtein- und auswärts aus der Sicht eines Fußgängers auf Straßenniveau zu erstellen.

Montag, 16. Dezember 2019

Ein Aufsichtsrat ist natürlich kein Ausschuss des GR

Mit der Begründung durch OB Jan Zeitler, dass "der Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen" quasi ein "Fachausschuss des Gemeinderates" sei, soll dem zuständigen Ausschuss für Bau, Verkehr und Technik in der Hauptsatzung der Stadt die Kompetenz für Beratungen und Entscheidungen hinsichtlich des öffentlichen Stadtbusverkehrs ÖPNV genommen werden. Die BÜB+ wehrt sich dagegen und hat eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums dazu erbeten.

Der Gemeinderat soll zuständig bleiben: Überlinger Stadtbus
OB Zeitler möchte die Vorberatungen zu entsprechenden Gemeinderatsentscheidungen in den -grundsätzlich nichtöffentlich tagenden- Aufsichtsrat der Stadtwerke Überlingen verschieben. Die Rechtsauffassung der BÜB+ Fraktion dagegen ist die, dass ein Aufsichtsrat, der grundsätzlich nichtöffentlich tagt, deshalb nach GemO nicht die Rolle eines Ausschusses übernehmen kann. Die Mitglieder dort -anders als im Gemeinderat und dessen Ausschüsse- können beispielsweise niemals einen Antrag auf öffentliche Behandlung eines Themas stellen. Entsprechend war die Anfrage an das RP hinsichtlich der Rechtslage.

Für das RP war dies wohl nicht ganz einfach zu beantworten, denn es dauerte tatsächlich vier Wochen, bis jetzt die Antwort kam. Man musste dazu erst die Stellungnahme der Stadt Überlingen anfordern.
Sinngemäß heißt es jetzt: Zwar habe OB Zeitler tatsächlich den Begriff "Fachausschuss" benutzt, dies sei aber "mit Anführungszeichen" zu verstehen. Ein Aufsichtsrat handele nicht mit den Regeln eines Ausschusses des Gemeinderates, auch wenn eine "tatsächliche Vergleichbarkeit" bestehe, da der Aufsichtsrat aus Mitgliedern des Gemeinderates bestehe. Sein Geschäftsgang würde allerdings anderen Regeln als ein Gemeinderatsauschuss folgen, der nach den Vorgaben der Gemeindeordnung tagen muss.

Für die BÜB+ bedeutet diese etwas verschwommene, aber in der Sache ganz klare Mitteilung des RP, dass alle Angelegenheiten, die den Stadtbus betreffen, weiterhin im Ausschuss Bau, Technik und Verkehr behandelt werden müssen. Wenn es nach der BÜB+ geht: Grundsätzlich öffentlich!

Donnerstag, 12. Dezember 2019

St.Leonhard Park: Eine neue Runde

Bereits 2012 wurde es heiß diskutiert, jetzt startet die Verwaltung einen neuen Versuch, den geschützten Grünzug an der Oberen St.Leonhardsstraße zu Bebauung freizugeben.  Dazu soll jetzt ganz überraschend der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan fassen. Die BÜB+ lehnt dies ab.

Wohnbau statt geschütztem Grünzug?
Wir stellen folgende Anträge:
  1. Bevor über einen Aufstellungsbeschluss diskutiert wird, beantragen wir eine umfassende Information durch die Verwaltung hinsichtlich des bestehenden Flächennutzungsplans, was sich die Verwaltung in diesem Gebiet vorstellt, wie und wann es realisiert werden kann.
  2. Wir beantragen, dass vor einem Beschluss die Anwohner, aber auch die Überlinger Bürgerschaft umfassend informiert und ihnen Gelegenheit zur Diskussion gegeben wird.
  3. Wir beantragen namentliche Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
  4. Für den Fall, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt wird, beantragen wir, unverzüglich die freien Flächen der Kleingartenanlage wieder zu verpachten, entsprechend dem Antrag der BÜB+ vom 9.10.2019
Begründung:
Schon 2012 heiß diskutiert:SÜDKURIER am 26.5.2012
Der Antrag der Verwaltung kommt vollkommen überraschend. Erst in der vergangenen Sitzung wurde dazu erstmals eine Andeutung gemacht, als die BÜB+ beantragt hatte, die nicht verpachteten Flächen der Kleingartenanlage wieder zu verpachten. Heute liegt uns gerade mal eine 3-seitige Sitzungsvorlage vor, ohne – vorsichtig ausgedrückt - einen nennenswerten Informationsgehalt. Die Idee der Verwaltung ist nicht neu, seit vielen Jahren aber auch nicht unumstritten. Zuletzt wurde es 2012 diskutiert, als von der heutigen Verwaltungsspitze noch niemand in Überlingen war. Von den jetzigen Stadträten waren die wenigsten bereits im Amt. Aus der Bürgerschaft kamen damals wie heute massive Einwendungen und Proteste. Aus verschiedenen Gründen wurden die Pläne dann zurecht nicht mehr verfolgt.
An den Begründungen, das Gebiet nicht zu bebauen, hat sich bis heute nichts geändert. Die Themen Klima- und Landschaftsschutz dagegen sind drängender geworden. Im ISEK Gutachten ist das Gebiet lediglich als zu prüfendes potentielles Bauland enthalten. Eine Prüfung hat aber bisher nicht stattgefunden.
Im Flächennutzungsplan von 1998 ist das Gebiet aktuell als „Parkanlage“ ausgewiesen. Es heißt dort, dass die gesamte Fläche zukünftig als Park- und Grünfläche erhalten bleiben, zudem als Ausgleichs- und Kompensationsfläche vorgehalten werden soll. Es steht dort auch, dass die Hangfläche dauerhaft als in die Stadt hineinführender Grünzug erhalten bleiben soll.

Nun könnte man natürlich den Flächennutzungsplan ändern. Das aber muss umfassend mit der Bürgerschaft diskutiert und gut begründet werden, warum eine wichtige Frischluftschneise, ein Wasserschutzgebiet, ein Naherholungsgebiet und eine bewusst bebauungsfreie Grünzunge plötzlich keine Wichtigkeit mehr haben soll. Und zwar, bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan kommt. Die vorliegende Begründung für die Eilbedürftigkeit, dass nämlich in diesem Jahr noch auf ein Umweltverträglichkeitsgutachten verzichtet werden kann, ist aus unserer Sicht definitiv keine Begründung: Gerade aus den genannten Gründen darf man keinesfalls auf diese Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten.

Montag, 9. Dezember 2019

947 Anklagetafeln

Erst vergangene Woche war die Überlinger TAFEL mehrfach Thema hier bei uns, weil es erst eines Gemeinderatsbeschlusses bedurfte, die großen finanziellen Sorgen zu mindern. 
Heribert Prantl, ein bekannter Journalist der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG schreibt jede Woche seine Kolumne "Prantls Blick". Sehr zu empfehlen, man kann sich diese Kolumne  als wöchentlichen Newsletter per email schicken lassen.
"Wo bleibt das Positive? Ja, zum Teufel..." 
Mit diesem Zitat von Erich Kästner beginnt seine jüngste Kolumne zum Thema Ehrenamt, speziell zum Thema der 947 Anklagetafeln.
Bitte unbedingt hier weiterlesen!

Freitag, 6. Dezember 2019

Ein Jahr BÜB+ gefeiert

Am 3.12.2018 wurde die BÜB+ als Verein gegründet. Genau ein Jahr später feierte die Wählervereinigung den ersten Geburtstag und zieht eine erste Bilanz.

35 Gäste, Mitglieder und Freunde kamen in die Geschäftsräume der Firma DCS in der Obertorstraße. In seiner Begrüßung dankte Dirk Diestel, der Vorsitzende der BÜB+, nicht nur dem Ehepaar Nora und Gerry Graf für die Gastfreundschaft und die Möglichkeit, in den schönen Räumen feiern zu können. Er begrüßte auch Hans-Peter Walter, der für den SÜDKURIER (Bericht hier) anwesend war. 

In dem ersten Jahr ist viel geschehen. Der Wahlkampf mit dem letztendlich überaus erfreulichen Wahlergebnis mit knapp 13% der Stimmen und drei Sitzen im Gemeinderat war der Höhepunkt. Die BÜB+ war angetreten, um mehr Öffentlichkeit und mehr Bürgerbeteiligung in allen kommunalen Angelegenheiten zu erreichen. Dass unsere Forderung nach mehr öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse sogar groß im "Staatsanzeiger Baden-Württemberg" aufgegriffen werden würde, war eher nicht erwartet gewesen. Um so erfreulicher, dass unser Anliegen nun ein Thema in ganz Baden-Württemberg ist.
Fraktionsvorsitzender Roland Biniossek berichtete, dass die Arbeit im Gemeinderat nach der Wahl in vielen Bereichen besser geworden sei, nicht nur für ihn persönlich. Als Einzelkämpfer hatte er es nicht immer leicht, jetzt hat er zwei Mitstreiter mit Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel an seiner Seite. Als Fraktion könne man nun auch eigene Anträge stellen, die Tagesordnung der Sitzungen beeinflussen. Er betonte, dass der Gemeinderat das oberste Verwaltungsorgan der Stadt sei, was oft vergessen würde. Mit Anträgen zu den Themen Blühwiesen auf öffentlichen Flächen, zu Kleingärten, zum 1 Euro Ticket für den Stadtverkehr und natürlich zur Verbesserung der Öffenlichkeit von Sitzungen hat dies die Fraktion begonnen.  Gerne unterstützte die Fraktion Anträge zur Finanzierung der TAFEL oder einer APP für Jugendliche. Viele Themen werden ganz sicher folgen.

Sehr glücklich ist die BÜB+ über die große Beteiligung der Mitglieder und Gäste an den öffentlichen Fraktionssitzungen.  Regelmäßig sind 20-30 Gäste anwesend, um über aktuelle Themen der Stadt und über die Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzungen zu sprechen. Aus diesen Gesprächen zieht die BÜB+ viel Information für die politische Arbeit. So war zur letzten Fraktionssitzung die Nachbarschaftsinitiative "Ärztehaus Laserklinik Aufkircherstraße" anwesend, um über ihre Probleme und Sorgen zu berichten.

Die Geburtstagsfeier wurde musikalisch von "Pianoman" Thomas Blaser begleitet. Zu seinen beschwingten Klaviermelodien wurde nicht nur geklatscht, sondern auch das eine oder andere Tanzbein geschwungen.

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Ist das "Blockadehaltung" oder Verantwortungsbewusstsein?

Erneut wirft die CDU im "HalloÜ" der Fraktion LBU/Grüne und der BÜB+ eine "Blockadehaltung vor". Wir würden damit hinsichtlich der geplanten Laserklinik an der Aufkircherstraße und dem geplanten Volksbank Neubau an der Lippertsreuterstraße einer "vernünftigen Stadtentwicklung" Steine in den Weg legen. Wir sehen das anders!

Wir sind der Meinung, dass es Verantwortungsbewusstsein ist, wenn wir nicht jede gigantische Planung kritiklos akzeptieren. Wir wollen nichts blockieren, nichts grundsätzlich verhindern. Aber es gibt -nicht nur bei diesen- beiden Bauprojekten noch zu viele offene Fragen, zu viele Probleme und: Viel zu wenig Beteiligung der Bürger! Die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung ist übrigens auch kein "Populismus", wie es uns aktuell Stadtrat Pursche von der  SPD vorwirft. "Eigentlich ist Populismus etwas Positives", sagt Heribert Prantl von der "Süddeutschen Zeitung".

Die Hautarztpraxis Dr. Braun ("Laserklinik")
Ein 18 Meter Klotz direkt an der Aufkircherstraße
Geplant ist unmittelbar im Eckbereich Aufkircher- und Uhlandstraße ein gewaltiges 18 Meter hohes Gebäude. Wir berichteten hier. Das wird so nah am Fußweg sein, dass dort die geplanten PKW Stellplätze schräg angelegt werden müssen. Das Ausfahren  muss dann rückwärts über den Fußweg hinweg erfolgen, wer Richtung Norden fahren will, muss entweder rückwärts über die Straße wenden oder erst Richtung Stadt fahren, dort irgendwo wenden. Eine unmögliche,  für Fußgänger, Radfahrer, den Bus-/ Autoverkehr extrem gefährliche Situation! Für uns unakzeptabel.
Und man fragt sich, warum in dieser vier Stockwerke+Penthouse Planung ganz oben Wohnungen mit Seesicht notwendig sind. Und warum ein darunter liegender OP Trakt mit etwa 900qm (!) ebenfalls Seesicht haben muss. Warum riesige Flächen für einen Backshop, Cafeteria und Kosmetik vorgesehen sind. Wir fordern, dass das Gebäude um ein Stockwerk reduziert wird (OP in ein Untergeschoß!) und dass die Abstandsflächen zur Aufkircher- und Uhlandstraße deutlich größer werden. Und wir wollen, dass dort endlich auch die betroffenen Anwohner  gehört werden. Was hat das mit Blockadehaltung zu tun?


Unmittelbar am Fußweg: 24 Meter hoch
Die Volksbank Planung
Hier sind es sogar bis zu 24 Meter Höhe, unmittelbar an der Lippertsreuterstraße. Lediglich der Fußweg ist dazwischen. Wir berichteten hier. Das  muss man sich mal vorstellen, wie dort der Eingangsbereich in die Stadt wirken wird. Wir sind doch nicht in Manhattan! Die wiederholte Forderung der Stadtplanung nach mehr Abstand, um dann eine Baumreihe setzen zu können, ist aus unserer Sicht vollkommen berechtigt. Die ganze Lippertsreuterstraße ist geprägt von Straßenbäumen, das muss auch hier umgesetzt werden. Zumal mit diesen Bäumen dann die riesige Gebäudefront etwas kaschiert wird. Wir fordern eine umfassende Bürgerinformation über die Planung, außerdem ein Stangengerüst zur Verdeutlichung der Ausmaße. Was hat das denn mit Blockadehaltung zu tun?

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Die letzte Schlacht am Flächenbüfett

"Wie war es einst so schön" werden wir vielleicht in einigen Jahren sagen. "Die grünen Wiesen des geschützten Grünzuges, der wunderbare freie Blick hinüber zum Hohenbodman Turm". Die Rede ist davon, dass dann dort nördlich von Andelshofen Gewerbebauten stehen, LKWs rumkurven, die Natur samt Kühen vertrieben ist. Weil im Jahr 2019 der Überlinger Gemeinderat gegen den Antrag der BÜB+ auf Erhalt der Grünfläche  mehrheitlich die Ausweisung dieser Fläche als Gewerbegebiet beschlossen hatte. 

In diesem Zusammenhang möchten wir unseren Lesern einen aktuellen Artikel in der Wochenzeitung KONTEXT nicht vorenthalten, er ist mehr als lesenwert. Frei nach Reinhard Mey beschreibt die Autorin Karin Burger die heiße Schlacht - nicht am Kuchen-, sondern am geschützten Landschaftsflächenbüfett.

Besonders traurig und im Artikel erwähnt: Da demonstrieren die Fridays for Future Kid für wichtige Themen, weltweit. Aber was hier bei uns, vor unserer Haustür passiert, das fand in Überlingen bei der Großdemo am 29.11. mit keinem Wort eine Erwähnung. Klimaschutz fängt schon im Kleinen an, hier vor Ort!

Dienstag, 3. Dezember 2019

Für 300 Euro Äpfel

Das muss nun auch einfach mal kurz berichtet werden:
Nach der Lektüre unseres Artikels zur finanziellen Situation der TAFEL und der Berichterstattung im Südkurier über den möglich gemachten Zuschuss der Stadt an die TAFEL hat ein Überlinger Bürger tief in die Tasche gegriffen. Er beauftragte einen Überlinger Obstbauern, für 300 Euro eine Ladung Äpfel an die TAFEL zu liefern! Da kann man nur sagen: Einen herzlichen Dank!

Freitag, 29. November 2019

ÜB on Ice wirft Fragen auf

Die früher heimelige Eisbahn mit winterlichem und weihnachtlichem Flair hat sich optisch zu einer Großveranstaltung mit Schwerpunkt Gastronomie entwickelt. Die Eisbahn ist sicherlich eine Atraktion für viele Jugendliche und auch ältere Bürger, wir wollen sie keinesfalls in Frage stellen. Von vielen Bürgern wird der Wandel zum kommerziellen bemängelt. Auch und besonders die hässliche weiße Zeltlandschaft mit dem doppelstöckigen Lounge Gebäude, an dem zudem noch diverse Großplakate mit Werbung eines Immobilienbetriebes montiert sind. Man könnte mittlerweile den Eindruck gewinnen, dass die Eisbahn an sich nur noch eine Alibifunktion für die ausufernde kommerzielle Gastronomie hat. In der letzten Gemeinderatssitzung stellte die BÜB+ dazu Fragen und stellte einen Antrag.
Weihnachtsflair und heimelig war früher

Fragen:
1.Welches sind die angeführten denkmalrechtlichen Gründe, dass die Veranstaltung ÜB on Ice von der Greth weg mehr nach Westen rücken musste?
2.Ist der Künstler Peter Lenk informiert worden, ist er ggf. damit einverstanden, dass sein Brunnen und die Skulpturen eher unangemessen in die Gastronomie integriert sind?
Viele Bürger sagen: Schön ist anders
3.Solange die Eisbahn in nur geringem Umfang kommerziell gastronomisch betrieben wurde, war eine Befreiung von der Sondernutzungsgebühr vielleicht noch berechtigt. Mittlerweile scheint die Veranstaltung aber einen überwiegend kommerziellen Charakter zu haben. Ist damit die Befreiung von den Sondernutzungsgebühren noch berechtigt?

Antrag: Rechtzeitig vor einer nochmaligen Genehmigung von ÜB on Ice für 2020/21 sollen im zuständigen Ausschuss Pläne für die Gestaltung vorgelegt werden, dazu Angaben hinsichtlich der Umsätze aus Bewirtung, Verpachtung und Sponsoring im Verhältnis zu den Kosten für die Eisbahn. Damit soll beurteilt werden, ob die Befreiung von der Sondernutzungsgebühr zulässig ist.
Die "verhüllte" Nixe
Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Veranstaltung dieser Größenordnung ausgeschrieben werden muss.

Ob das Peter Lenk gefällt?



















Die "gemütliche" Eisbahn in Friedrichshafen

BÜB+ Anträge im Gemeinderat

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden unter anderem zwei Anträge der BÜB+ behandelt, zwei wurden neu gestellt. Zum Thema Kleingartenanlage St.Leonhard gab es eine kräftige Überraschung für die Stadträte.

Hinter Hecken und Bäumen befinden sich die Kleingärten
Die BÜB+ hatte beantragt, dass die aktuell etwa 27 nicht mehr verpachteten Parzellen in der Kleingartenanlage St. Leonhard wieder verpachtet werden. Dazu erklärte OB Zeitler zur Überrasching aller Stadträte, dass die Verwaltung dies ablehne, weil noch in diesem Jahr (!) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ganze Gebiet vom Rat beschlossen werden soll. Die Verwaltung sieht die ganze Fläche unterhalb von Hotel St.Leonhard als potenzielles Bauland. Auf Grund dieser neuen Information wurde der BÜB+ Antrag mehrheitlich abgelehnt. Nun wollen wir mal abwarten, ob tatsächlich ein entsprechender TOP in der Dezembersitzung aufgerufen wird und was sich die Verwaltung in diesem Grünzug vorstellt.
Die BÜB+ hatte auch beantragt, einen Zustandsbericht zu den Obdachlosenunterkünften im Bereich Müllumladestation Füllenwaid und Reutehöfe zu erstatten. Dieser Antrag war in der Tagesordnung auf Platz 18 zu finden. Bei Aufruf war es bereits 22.30 Uhr (!) und die Fraktion befürchtete, dass dieser wichtige TOP aus Zeitgründen zu schnell abgehandelt werden würde. Daher beantragte die BÜB+, diesen TOP abzusetzen und in die Tagesordnung der Dezembersitzung aufzunehmen.

Ein Erfolg war der CDU Antrag zur finanziellen Förderung der Überlinger Tafel. Die BÜB+ hatte sich diesem Antrag ausdrücklich unterstützend angeschlossen. Gegen den Vorschlag der Verwaltung auf Ablehnung wurde fast einstimmig beschlossen, die Caritas und damit die Tafel mit jährlich jeweils 10.000 Euro, zunächst für fünf Jahre, zu unterstützen. Einem Antrag von Stadtrat Wörner (FDP), diese Unterstützung auf  maximal zwei Jahre zu begrenzen, wurde nicht gefolgt.

Die zubetonierte und überbaute "Villa Rustica"
Hinsichtlich der historischen Römerfunde in Aufkirch, dort wurden bei Bauarbeiten für ein Gästehaus Überreste eines römischen Gutshofes ("Villa Rustica") aus dem 1. Jahrhundert entdeckt, hatte die BÜB+ den Antrag gestellt, dort auch nach bedauerlicherweise erfolgter Abtragung und Überbauung der Fundstätte eine Hinweis- und Informationstafel aufzustellen. Die geschichtlichen Tatsachen sollen auch in die Stadtinformationen aufgenommen werden. Die BÜB+ kritisiert, dass die Fundstätte nahezu ohne Beteiligung und Information der Öffentlichkeit blieb. OB Zeitler sagte zu, dass die Verwaltung mit dem zuständigen Denkmalamt Kontakt hinsichtlich einer Tafel aufnimmt und dafür sorgen wird, dass der Fund historisch in die Überlinger Geschichte eingeordnet und erwähnt wird.
In der Gemeinderatssitzung am 9.10. hatte der Überlinger Bürger Holger Schappeler zu dem Thema einige Fragen gestellt. Die ihm von Bürgermeister Längin in Aussicht gestellte schriftliche Stellungnahme hat er nach seinen Aussagen bisher nicht erhalten. Seiner Meinung nach wäre es angezeigt gewesen, die historischen Reste im Keller des neuen Gebäudes mit einer begehbaren Glasplatte etc. gesichert der Nachwelt zu erhalten. Hier gibt es eine gute Dokumentation der Fundstelle auf "Archäologie online".




Dienstag, 26. November 2019

Staatsanzeiger BaWü berichtet über BÜB+ Antrag zur Öffentlichkeit

Mehr Öffentlichkeit in den Sitzungen der Ausschüsse: Wahkampfthema der BÜB+ im Kommunalwahlkampf. Wir wollen, dass mit nur wenigen rechtlich definierten Ausnahmen die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. 
Wir berichteten schon  mehrfach hier und hier zu dem Thema. Und jetzt hat sich der "Staatsanzeiger Baden-Württemberg" sich dieses Themas angenommen und berichtet groß über die Aktivitäten der BÜB+ für mehr Öffentlichkeit. Natürlich sehr erfreulich für uns, dass unser Anliegen nun landesweit Beachtung erfährt.
Link zum Polit-Blog von Karin Burger, die das Thema ebenfalls aufgegriffen hat.

Montag, 25. November 2019

Überfluss, Tafelsorgen, Tafelfreuden

Überfluss

Deutschland ist ein reiches Land, Überlingen ist eine reiche Stadt. Tausende, Zehntausende, Hundertausende und Millionen Euro können wir ausgeben, um zu zeigen, wie gut es uns geht. 28 Millionen für eine neue Sporthalle oder 3,5 Mio Euro für ein LGS/Gastronomiegebäude im Uferpark? Kein Problem. Hundertausende für ein (noch nicht) funktionierendes Parkleitsystem-auch kein Problem. Aktuell ist die Liquidität der Stadt so gut, dass man der Bank über 200.000 Euro Strafzinsen zahlen muss. Es geht uns gut! Wirklich?

Unser täglich Brot: Nicht für alle selbstverständlich
Denn es gibt bei uns in Überlingen weit über 1000 theoretisch Berechtigte zum Einkauf bei der Tafel. Eingetragen mit Einkaufsausweis sind aktuell 452 Personen. Mindestens 1000 Menschen, denen das tägliche Kleingeld fürs tägliche Brot schlichtweg fehlt. Um die größte Not zu lindern, haben sich unter dem Mantel der Caritas aktuell 67 großherzige Mitbürger gefunden, die ehrenamtlich und in ihrer Freizeit die Tafel organisieren. Vier fest angestellte Fahrer fahren täglich zu 33 Lebensmittelgeschäften und Bäckereien, holen das ab, was dort im Überfluss nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit vernichtet werden müsste, weil es das Gesetz so verlangt. Kisten- und Kartonweise werden die -eigentlich einwandfreien- Lebensmittel mit gesponsorten Fahrzeugen in die Räume der Tafel gefahren, dort sortiert, präsentiert, um dann den schon wartenden Kunden billigst oder gar gratis überlassen zu werden.

Tafelsorgen

Doch jetzt hat man auch bei der Tafel Sorgen, denn die bisherige Finanzierung durch die Caritas wird immer schwieriger. Sinkende Kirchensteuereinnahmen, aber ständig steigende Ausgaben für Verwaltung, Versicherungen und Fahrzeuge bedrücken. In einem Vortrag im Ausschuss für Bildung und Kultur berichtete Frau Demmer von der Caritas über die vielfältige und sehr engagierte Tätigkeit in der Jugend- und Erwachsenenarbeit. Um den Aufgaben gerecht zu werden, ist man aber immer mehr auf Hilfe und Spenden der Bevölkerung angewiesen. Ein herzliches "Dankeschön" genügt nicht mehr. Daher hat die CDU Gemeinderatsfraktion  einen Antrag gestellt, die Arbeit der Caritas mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus der Stadtkasse zu unterstützen. Zur Gegenfinanzierung wurde angeregt, den Haushaltsposten für "Rechtsberatung"  entsprechend zu kürzen. Die BÜB+ unterstützt diesen Antrag ausdrücklich. Nicht aber die Stadtverwaltung: Sie empfiehlt die Ablehnung des Antrages mit der Begründung, dass man bereits monatlich 191,75 Euro Zuschuss für die Haus- und Familienpflegestation der Caritas , sowie monatlich 59,17 Euro für soziale und pädagogische Betreuung von Flüchtlingen und Bürgern bezahle. Man möchte keine neuen freiwilligen Leistungen aufbauen, die dann möglicherweise einen Präzedensfall darstellen würden.

Tafelfreuden

Kommen wir nochmals auf die neue Sporthalle für 28 Millionen zurück, die ursprünglich etwa 23 Millionen kosten sollte. Alleine die 5 Millionen Mehrkosten würden genügen, um der Tafel 500 Jahre lang den beantragten Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu bezahlen. In vier Wochen feiern wir Weihnachten, das Fest der Liebe und der Familie. Wir geben Milliarden aus für opulente Festtagsessen, Milliarden für fünf Minuten Feuerwerk zum neuen Jahr. Weihnachtsgänse werden in den Supermärkten vermutlich nicht übrig bleiben, um sie den Tafelkunden günstig oder gratis anbieten zu können. Aber die Stadt kann für eine Weihnachtsbescherung der anderen Art sorgen, indem sie künftig die Tafel mit 10.000 Euro im Jahr unterstützt und damit den Ehrenamtlichen und den Tafelkunden eine große Weihnachtsfreude bereitet. Es liegt jetzt an uns, an den Stadträten, den mehr als 1000 Tafelkunden ein frohes und beruhigendes Weihnachtsgeschenk zu machen.

Freitag, 22. November 2019

Glas-, Metall- und Holzwarenecke

So titelte eine Leserin unseres BÜB+ Blogs ihr Foto, das sie uns zur Verfügung stellte. Es zeigt eindrucksvoll die massive Veränderung im Bereich Stadteingang West. Eine Beurteilung, ob das eine Verbesserung oder auch eine Verschlechterung darstellt, bleibt jedem Betrachter selbst überlassen.

Zur Erinnerung: Dort, wo jetzt im Bahnhofshallenstil ein Glas- und Metallpalast für die Kakteensammlung (zunächst wird es in 2020 der LGS Pavillion für das Land Baden-Württemberg)   errichtet wurde, war früher eine wunderbare freie Wiese mit unverstelltem Blick auf den See. Beim Parkhaus mit Holzbalkenfassade dagegen konnte man früher den denkmalgeschützten Eingang zum  Eisenbahntunnel sehen. Beide Sichtbeziehungen wurden zerstört.

Dienstag, 19. November 2019

Der Antrag der BÜB+ zu mehr Öffentlichkeit ist rechtlich zulässig

Mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz! Das waren die Hauptforderungen der BÜB+ im Kommunalwahlkampf 2019. Mit knapp 13% der Stimmen wählten uns die Bürger eindrucksvoll in den Gemeinderat, die notwendigen drei Sitze für den Fraktionsstatus wurden locker erreicht.  Nun gilt es, die Wahlversprechen einzulösen.

Wie wir bereits hier berichteten, hat die BÜB+ einen Antrag eingebracht, dass die beschließenden Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen müssen. Ausnahmen davon sind streng nur nach vorliegenden Gründen entsprechend §35.1.2 GemO zulässig.
In der letzten Gemeinderatssitzung stand dieser Antrag auf Aufnahme in die Hauptsatzung der Stadt (sozusagen das städtische Grundgesetz) auf der Tagesordnung. Schon vorher war bekannt, dass OB Zeitler die Aufnahme dieser Vorschrift ablehnen würde, immerhin beschneidet sie seine Möglichkeiten der freien Entscheidung, ob ein TOP öffentlich oder nichtöffentlich diskutiert wird.

Wie der SÜDKURIER berichtet, wurde der Oberbürgermeister überrascht, dass sich die Fraktion der LBU/Grünen dem BÜB+ Antrag anschloss. Lediglich mit dem Vorschlag, dass aus dem "grundsätzlich öffentlich" ein "in der Regel öffentlich" wird. Dem konnte die BÜB+ zustimmen. Allerdings war das nicht im Sinne von OB Zeitler, der die Diskussion eigenmächtig beendete und den TOP absetzte. Was übrigens nach Gemeindeordnung tatsächlich rechtswidrig war.

Zuvor hatte noch der Professor für Rechtswissenschaften, CDU Stadtrat Dr. Bruns, eine Lanze für die Position des OB gebrochen, indem er ausdrücklich bestätigte, dass der Antrag der BÜB+ rechtlich nicht möglich sei. Womit er vollkommen daneben lag, wie nun ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen belegt: Die Formulierung des BÜB+ Antrages sei rechtskonform, es beständen "keine Bedenken". Auch darüber berichtet der SÜDKURIER.

Allen Zweiflern sei die Lektüre einschlägiger Kommentare zur Gemeindeordnung empfohlen. Dort heißt es: "Die Entscheidung, ob öffentlich oder nicht getagt wird, obliegt der Gemeinde." In der Gemeinde aber ist der Gemeinderat das oberstes Verwaltungsorgan, entscheidet somit.
In der übernächsten Gemeinderatssitzung wird die Hauptsatzung und der BÜB+ Antrag erneut auf der Tagesordnung stehen. Lassen wir uns überraschen, wer für Transparenz und Öffentlichkeit stimmen wird.


Samstag, 9. November 2019

Blockade oder Verantwortungsbewusstsein?

In einer Pressemitteilung wirft die CDU Stadtratsfraktion der BÜB+ und der LBU/Grünen Fraktion eine schädliche „Blockadepolitik“ vor. (SÜDKURIER am 9.11.2019) Dies würde eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik in Überlingen verhindern. Die Fraktion der BÜB+ weist diese unfreundlichen Vorwürfe in einer Presseerklärung zurück.

BÜB+ fordert verantwortungsbewusste Beschlüsse

Was ist eine "Blockadepolitik"?

Die CDU Fraktion wirft der BÜB+, aber auch der Fraktion LBÜ/Grüne eine Blockadepolitik bei Bauvorhaben wie der Laserklinik (wir berichteten hier) vor. Das ist aus Sicht der BÜB+ nicht zutreffend und eine unfreundliche Unterstellung. Man muss dabei auch bedenken, dass ⅔ der BÜB+ Fraktion neu im Gemeinderat ist, insgesamt sind 10 neue Stadträte gewählt, die von den bisherigen häufig nichtöffentlich geführten Diskussionen um diverse Projekte wenig wussten. Dass der Beschluss zur Gesamthöhe des geplanten Ärztezentrums in einer Sitzung nach der Kommunalwahl vom zu der Zeit bereits abgewählten alten Gemeinderat gefällt wurde, sieht die BÜB+ nach Gemeindeordnung ohnehin als unzulässig an.

Wenn sich die BÜB+ gegen die 18 Meter Bauhöhe der Laserklinik ausspricht, so ist dies aus Sorge um das Stadtbild, aber auch im Interesse der stark betroffenen Anlieger. Man muss sich fragen, warum auch die CDU sich vehement gegen ein gefordertes Stangengerüst ausspricht. Hat man etwas zu verbergen? Es ist für die BÜB+ nicht nachvollziehbar, warum mehrere tausend Quadratmeter Fläche für eine Laserklink, warum dort mehrere riesige Praxen, mit zusätzlich gewaltigen Flächen für Bistros und Bäckereishops notwendig sind. Auch erschließt sich uns nicht, warum ein OP Bereich Tageslichtfenster und Seesicht haben muss. Die BÜB+ fordert, dass ein Stockwert unter die Erde gebaut wird und damit die Höhe und die Massivität des Gebäudes reduziert wird. Die Laserklinik grundsätzliche sehen wir als sinnvoll an, fordern aber auch eine Festlegung der geplanten Wohnungen als Mitarbeiterwohnungen. Zudem muss sichergestellt sein, dass aus „leider nicht erwarteten wirtschaftlichen Gründen“ jetzt noch als Praxen ausgewiesene Flächen später nicht zu teuren Wohnräumen umgewandelt werden dürfen.

Die CDU kritisiert auch die Haltung der BÜB+ hinsichtlich des geplanten Volksbank Neubaus. Hier können wir uns keineswegs mit 24 Meter Bauhöhe unmittelbar an der Lippertsreuterstraße anfreunden. Wir fordern dort mehr Abstand und eine Baumbepflanzung entlang der Straßenfront. Auch in diesem Fall wurden die Diskussionen zum Teil nichtöffentlich vom später abgewählten GR geführt, es muss neuen Stadträten zugestanden werden, sich selbst eine Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.

Das trifft auch auf das geplante 20ha große Gewerbegebiet nördlich Andelshofen zu, das aus Sicht der BÜB+ überflüssig ist. Einen geschützten Grünzug unnötig zu opfern, sehen wir aus Klima-, Umwelt- und Landschaftsschutzgründen als vollkommen unpassend an. Zumal nun plötzlich doch in Owingen - vom dortigen Gemeinderat - noch beantragt wurde, Flächen zur Verfügung zu stellen, um ein interkommunales Gewerbegebiet außerhalb der freizuhaltenden Uferschutzzone zu schaffen. Auch unser Einsatz für den Grünzug bei Andelshofen hat nichts mit Blockadepolitik zu tun, sondern mit einem Verantwortungsbewusstsein für die Natur, für die Überlinger Bürger und die Stadtentwicklung. Gemäß unseren Versprechen in der Kommunalwahl werden wir genau dafür konsequent eintreten.

BÜB+ Fraktion
Roland Biniossek, Dirk Diestel, Kristin Müller-Hausser

Freitag, 1. November 2019

BÜB+ fordert mehr Öffentlichkeit

"Mehr Transparenz" war im Kommunalwahlkampf eine der Hauptforderungen der BÜB+ , von eigentlich allen Parteien auch aufgegriffen. Erinnern Sie sich an das BÜB+ Plakat mit der geschlossenen Rathaustür? Die wollten wir symbolisch öffnen. Wir meinten und meinen das ernst. In der kommenden Gemeinderatssitzung soll die Änderung der Hauptsatzung von Überlingen beschlossen werden, das ist sozusagen das Gesetz für die städtische Verwaltung. Dazu hat die BÜB+ einen Antrag gestellt, dass entsprechend der Gemeindeordnung nicht nur die Gemeinderatssitzungen, sondern auch die beschließenden und beratenden Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen müssen.

Die BÜB+ beantragt, folgende Absätze in die Hauptsatzung aufzunehmen:
(5) Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, auch diejenigen, die der Vorberatung von Angelegenheiten dienen, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, erfolgen grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich darf nur beraten werden bei Vorliegen der Belange des § 35 (1) Satz 2 GemO.

(3) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse, finden grundsätzlich öffentlich statt. Nichtöffentlich darf nur beraten werden bei Vorliegen der Belange des § 35 (1) Satz 2 GemO.

Die Verwaltung lehnt diese zusätzlichen Punkte ab mit der Begründung, dass dies ohnehin durch die GemO so geregelt, somit überflüssig sei. Das ist aber nicht zutreffend!

In der GemO ist in §35-1 die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen geregelt:
"Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen."
§39-5 GemO regelt die Öffentlichkeit der beschließenden Ausschüsse (gültig nach §41 auch für beratende Ausschüsse) :
"...Vorberatungen nach Absatz 4 können in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgen; bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Satz 2 muss nichtöffentlich verhandelt werden."

Hier ist das Wort „können“ von Bedeutung. Man kann, aber muss nicht zwingend öffentlich beraten, entscheiden darüber kann/soll der Sitzungsleiter. Genau diese freie Entscheidung einzuschränken bezweckt unser Antrag. Dass nämlich diese Beratungen ebenfalls öffentlich stattfinden müssen, analog zu den Bestimmungen der GemO in §35-1. Mit der Einschränkung, dass nur das öffentliche Wohl oder die Interessen einzelner eine Nichtöffentlichkeit erzwingen.

Nicht nur wir als BÜB+, sondern auch andere Parteien haben im Kommunalwahlkampf „mehr Transparenz“ gefordert, mehr Transparenz versprochen. Hier bietet sich nun eine erste gute Gelegenheit, diese Versprechen umzusetzen. Wir haben die Fraktionen im Gemeinderat gebeten, unseren Antrag zu unterstützen.
Mit Aufnahme dieser Absätze in die Hauptsatzung verpflichten wir die Verwaltung, im Interesse der Bürger mehr Öffentlichkeit anzubieten. Die Alternative könnte natürlich sein, dass in den Ausschüssen jedes Mal, wenn ein TOP unserer Meinung nach öffentlich beraten werden könnte, vorher ein entsprechender Antrag auf Öffentlichkeit gestellt wird. Was allerdings in der Konsequenz bedeuten würde, dass dieser Tagesordnungspunkt erst in der folgenden öffentlichen Sitzung beraten werden kann.


Sonntag, 27. Oktober 2019

Ärztehaus Aufkircherstraße: Bebauungsplan soll kommen

Am 3.Juli 2019 fasste der Gemeinderat noch in alter Zusammensetzung - obwohl bereits der neue Gemeinderat am 25.5. gewählt war - einen richtungsweisenden Beschluss hinsichtlich einer Bebauungsplanung für ein 18 Meter hohes privates Ärztehaus im Bereich unterhalb des Helios Krankenhauses. Der Beschluss war mit 13:10 Stimmen relativ knapp und man könnte davon ausgehen, dass der neue Gemeinderat vielleicht anders entschieden hätte. In der kommenden GR Sitzung soll am 6.11. über den Bebauungsplan beraten und abgestimmt werden.

Die drei neugewählten Stadträte der BÜB+ hatten gegen den Beschluss vom 25.7. wegen angenommener Rechtswidrigkeit eine Beschwerde beim Regierungspräsidium eingelegt. Aber, wie es schon zu vermuten war, stellte sich das RP voll hinter die Begründung der Stadtverwaltung und von OB Zeitler, die erwartungsgemäß keinerlei Verstoß gegen die Gemeindeordnung sahen. Freundlicherweise wurde der BÜB+ vom RP angeraten, doch Klage zu erheben, wenn man nicht einverstanden sei. Hätten wir es nur gemacht. Denn die Gemeindeordnung bestimmt eindeutig: „Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten“
Die von Anwohnern angefertigten Bildmontagen zeigen, wie riesig der geplante Neiubau in der Umgebungsbebauung wirkt
Denn jetzt liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Beschlussfassung vor, natürlich mit den zugelassenen 18 Metern Gebäudehöhe. Die drei Stadträte der BÜB+ werden dem nicht zustimmen, weil ihrer Meinung nach schon der Beschluss vom 3.7. rechtswidrig war, dem die BÜB+ ohnehin nicht zugestimmt hätte.

Worum geht es? Die große freie Fläche unterhalb des Helios ist als sogenannte Sonderfläche für Gesundheitsvorsorge ausgewiesen, eine Bebauung z.B. mit Wohnungen ist nicht zulässig. In der Ecke Aufkircherstraße/Uhlandstraße soll nun der 18 Meter hohe Neubau entstehen, wobei im obersten Dachgeschoss (ein Penthouse) etwa
600 qm (!) Wohnfläche vorgesehen sind. Sozialer bezahlbarer Wohnraum entsteht dort vermutlich nicht. So wird ein Präzedensfall geschaffen. Für die BÜB+ nicht nachvollziehbar ist auch, weshalb die OP Räume der Hautklinik große Tageslichtfenster mit Seesicht haben müssen. Nach unserer Meinung könnten diese in ein Untergeschoß gelegt werden, um dadurch etwa 4 Meter Gebäudehöhe einzusparen. Mit 14 Metern wäre das noch immer ein Klotz, aber gerade noch vertretbar. Übrigens hatte sich auch der Bauausschuss für eine geringere Gebäudehöhe ausgesprochen, der Gesamtgemeinderat entschied dann aber anders.

Die BÜB+ fordert auf jeden Fall ein Stangengerüst, mit dem die Ausmaße des geplanten Gebäudes visualisiert werden können. Ebenso fordert sie eine Bildanimation, aus dem Blickwinkel von Fußgängern auf der Aufkircherstraße. Ebenso fordert die BÜB+ den Verzicht auf Wohnraum im Gebäude, sofern dadurch die Gebäudehöhe bestimmt wird.

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Wie war das? Owingen hat keine Gewerbeflächen mehr?

Owingen habe keine Gewerbeflächen mehr, deshalb müsse in Überlingen ein bestehender ausgewiesener Grünzug aufgehoben werden, um genau dort 20 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Erst Anfang Oktober wurde dies vom Überlinger Gemeinderat gegen einen Antrag der BÜB+ so bestätigt. Wir berichteten.

SÜDKURIER am 22.10.2019: 30 ha Gewerbe in Owingen
Enttäuscht, aber demokratisch akzeptiert hatte die BÜB+ diesen mehrheitlichen Beschluss. Bis zum letzten Dienstag, als der SÜDKURIER berichtete, dass Owingen beantragt habe, 30 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Ja, was denn: Hat Owingen nun keine Möglichkeiten mehr oder plötzlich doch? Immerhin war dies das Hauptargument für die Planung eines neuen interkommunalen Gewerbegebietes im geschützten Grünzug nördlich von Andelshofen.
Die BÜB+ geht nun davon aus, dass der Beschluss des Gemeinderates nur auf Grund falscher oder unvollständiger Informationen zustande kam. 
Die Fraktion verfasste deshalb gerade noch innerhalb der Frist (25.10.2019) einen Widerspruch/Einspruch gegen die Fortschreibung des Regionalplans mit diesem Inhalt:

"Die Überlinger Gemeinderatsfraktion BÜB+ hatte im GR einen Antrag eingebracht, der den Erhalt des derzeitigen Grünzuges nördlich Andelshofen zum Ziel hatte. Nach unserer Auffassung ist ein zusätzliches interkommunales Gewerbegebiet derzeit und auch nach dem Überlinger Gewerbeentwicklungskonzept mittelfristig nicht notwendig. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Mittlerweile haben sich aber neue Aspekte dazu ergeben.

Hauptbegründung für das interkommunale neue Gewerbegebiet war die eindeutige Aussage, dass die Gemeinde Owingen keine Flächen mehr zur Verfügung habe. Dem steht nun aber massiv eine Meldung im SÜDKURIER vom 22.10.2019 entgegen, nach der Owingen beabsichtigt, ein interkommunales Gewerbegebiet in der Größe von 30ha auszuweisen, hierzu die Ausweisung einer Vorrangfläche beantragt. Damit allerdings ist die Begründung für das angeblich notwendige Überlinger Gewerbegebiet hinfällig.

Hinzu kommt aber auch nach wie vor die eindeutigen Aussagen und Zielformulierungen im Landesentwicklungsplan von 2002, in dem ausdrücklich in 6.2.4 der Schutz des Bodenseeraums als Kultur- und Naturlandschaft festgehalten ist. Betont wird die Lenkung der Siedlungsentwicklung auf seeabgewandte Standorte, die Freihaltung der engeren Uferzone von weiterer Bebauung und Verdichtung. Der fragliche Grünzug in Überlingen ist mit seinem derzeit freien Blick ins Linzgau und zum Turm von Hohenbodman eindeutig unter diesem Schutz zu sehen.

Aus diesem Grund beantragen/empfehlen wir, den Grünzug bei Andelshofen nicht zu Gunsten eines Gewerbegebietes zu opfern, bzw. legen Widerspruch dagegen ein."

Für die Fraktion der BÜB+ im Überlinger Gemeinderat
Kristin Müller-Hausser, Roland Biniossek, Dirk Diestel

Dienstag, 22. Oktober 2019

Intransparente Tore am Blatterngraben: Zur LGS geschlossen?

"Die Gräben bleiben offen!" So hieß es bisher eindeutig von der LGS GmbH, wenn gefragt wurde, ob die Stadtgräben während der LGS für die Bürger und Touristen frei zugänglich bleiben. Um so mehr verblüfft ist man nun, dass in allen drei Zugangsbereichen zum Blatterngraben massive Stahltore installiert wurden. Die sind zwar "durchsichtig", Transparenz ist aber etwas anderes.

 "Was passiert da am Blatterngraben, wird der zur LGS jetzt doch gesperrt?" wurde die BÜB+ gefragt. Eine umgehende persönliche Inaugenscheinnahme bestätigte, was der Bürger mitteilte. In den historischen Eingangsbereichen und auch von der Uhlandhöhe her wurden massive, extrem häßliche Stahltore errichtet. Die Aufschriften belegen ganz eindeutig: Hier wird für die LGS etwas geplant, von dem die Bürger bisher nichts wissen. Transparenz sieht anders aus. Und damit ist nicht die Transparenz der Tore gemeint.

Vielleicht gibt es ja eine ganz einfache Erklärung, vielleicht soll ja nur in der Nacht irgendeine Installation gegen Vandalismus geschützt werden? Oder soll der Blatterngraben jetzt doch gesperrt und nur mit Eintrittskarte zugänglich werden? Die BÜB+ fragt umgehend bei der Stadt nach und wird die Antworten hier veröffentlichen.

1. Wird der Blatterngraben zur LGS offen bleiben und frei zugänglich sein?
2. Welche Bedeutung haben die massiven Tore?
3. Wer hat die Installation der Tore genehmigt und beauftragt?
4. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert?

Erfreulich schnell antwortete LGS Geschäftsführer Roland Leitner auf die Fragen der BÜB+:
zu 1. :  Ja
zu 2. : Nachts wird der Blatterngraben geschlossen um die Kunstausstellung zu schützen, die dort temporär zur Landesgartenschau entsteht.
zu 3. : Die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH ist Auftraggeber, die Stadt Überlingen hat genehmigt. (Anmerkung BÜB+: Welcher Ausschuss vom Gemeinderat?)
zu 4. : Die LGS hat mehrfach frühzeitig an verschiedenen Stellen darüber berichtet und informiert, so z.B. in einer öffentlichen Veranstaltung im Kursaal.

Montag, 21. Oktober 2019

Ein Rohr mit offenem Ende

In einem Antrag hatten alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen gemeinsam eine Information über den Sachstand, die Pläne und die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der alten Wasserkraftanlage verlangt. Zur Erinnerung: Das 1928 erstellte Wasserkraftwerk am Mantelhafen wird über ein etwa 2200 Meter langes, 80cm dickes Druckrohr mit Wasser aus dem Andelshofer Weiher versorgt. 

Link zur Online Petition am Ende des Artikels
Das Rohr soll nach Angaben der Stadtwerke am See - entsprechend einem bisher leider unveröffentlichten Gutachten - marode sein und deshalb "reversibel" mit Bentonit verfüllt werden. Wobei klar ist: Ist es erst verfüllt, wird es nie mehr zur Verfügung stehen. Dass die gesamte Anlage mittlerweile unter Denkmalschutz steht, hilft da auch nicht weiter.

Viele Bürger können das nicht verstehen, suchen nach Wegen, dieses nachhaltigste und "grünste" Kraftwerk zumindest als Notfalleinrichtung zu erhalten. Konzepte soll es geben, aber es ist ein Wettlauf mit der Zeit.: Die Verfüllung steht unmittelbar bevor. Darüber freuen könnten sich möglicherweise nur die Grundstücksbesitzer, unter deren Flächen das Rohr verläuft und es deshalb bisher nicht dauerhaft überbaut werden darf. Die finanziellen Interessen könnten gewaltig sein, um dem ungeliebten Rohr den endgültigen Garaus zu machen.

Aktiv wurde jetzt der Verein Bürgersinn e.V.., deren Mitglieder eine Onlinepetition einreichten. Mit der kann sich jeder gegen die Stilllegung und für die Prüfung von technischen Alternativen aussprechen. Die BÜB+ unterstützt diese Aktivitäten ausdrücklich! Alleine wirtschaftliche Gründe dürfen nicht zu einer endgültigen Stilllegung der Wasserkraftanlage führen, bevor nicht mögliche Alternativen ausführlich geprüft wurden. 

Der offizielle Aufruf des Vereins Bürgersinn e.V., den wir gerne hier veröffentlichen:

"Der Bürgersinn e.V. Überlingen möchte Sie bitten, die u. g. Petition für den Erhalt und die baldige Sanierung der Druckrohrleitung für die Neuausrichtung des vorhandenen Wasserkraftwerkes in Überlingen am Bodensee (vom Neuweiher zum Mantelhafen in der Stadt) zu einem Pumpspeicherwerk (Speicherung von überschüssigen Stromkapazitäten) zu unterstützen. Es ist bei der derzeitigen Energieumstellung vor unserer jungen Generation nicht zu verantworten, solch eine Kapazität von ca. 2200 m Druckleitung, die bis im Jahr 2014 in Betrieb war, dauerhaft durch Verfüllung stillzulegen und damit unbrauchbar zu machen.

Link zur online Petition

Der Landtag von Baden- Württemberg hat die - mit gleichem Inhalt - dort eingereichte Petition mit Schreiben vom 14.10.2019 unter der Nr. 16/03789 angenommen.
Wir danken für Ihre tatkräftige Unterstützung zu diesem Anliegen.

Joachim Betten
Bürgersinn e.V. Überlingen"