Freitag, 11. Oktober 2019

Das wars mit dem geschützten Grünzug

Mit allen Stimmen der CDU, SPD, FDP, drei Stimmen der ÜfA/Freie Wähler und einer Stimme der LBU/Grünen wurde der Antrag der BÜB+ auf Erhalt des bisher geschützten Grünzuges nördlich Andelshofen mehrheitlich abgelehnt. Fünf Gemeinderäte der LBU/Grünen Fraktion und Hubert Büchele (Freie Wähler/Andelshofen) stimmten mit für den Antrag der BÜB+. Nach der Fortschreibung des Regionalplans kann dort dann auf gut 20 ha (200.000qm) ein interkomunales Gewerbegebiet entstehen.


Hier soll das Gewerbegebiet entstehen, der linke Bereich bleibt frei
Argumente hinsichtlich Landschafts- und Klimaschutz, aber auch Widerstand aus der Andelshofer Bürgerschaft nutzen nichts. Eine riesige Grünfläche wird geopfert, genau zwischen Andelshofen und Bambergen wird ein neuer "Stadtteil" entstehen. Nennen wir ihn doch Andelsbergen oder Bambelshofen. Hier der Antrag der BÜB+ im Wortlaut:

Die Fraktion der BÜB+ lehnt die Ausweisung eines Gewerbe-gebietes im Bereich nördlich
Andelshofen ab. Der Ausweisung von Vorranggebieten für den Wohnungsbau im Bereich Nordöstlich Hildegardring und Flinkern können wir grundsätzlich zustimmen.

Nicht ohne Grund war das Gebiet nördlich Andelshofen bisher als Grünzug ausgewiesen. Es handelt sich hier um eine Kulturlandschaft, die nicht zerstört werden darf. Ein Grünzug ist Vorrang- und Schutzfläche zur (Grund)wasserneubildung, als Fläche zur Frisch- bzw. Kaltluftbildung bzw. -Luftschneise. Grünzüge dienen auch dazu, dass zwischen Gemeinden räumliche Abstände eingehalten werden. Alle diese guten Gründe, die zu der seinerzeitigen Ausweisung des regionalen Grünzuges führten, haben bis heute ihre Bedeutung nicht verloren. Hinzu kommt, dass die Bewohner von Andelshofen -nicht unberechtigt- fürchten, in einen Kreisverkehr mit deutlich erhöhter Verkehrsbelastung eingezwängt zu werden.

Wir möchten noch auf die Klimafibel hinweisen, die vor einigen Jahren vom Regionalverband in Auftrag gegeben wurde. Darin werden die Grünzüge als notwendig für das Klima im Bodenseeraum erklärt. Durchlüftung, Schadstoffverminderung in der Luft und Abkühlung waren wichtige Argumente. Aber auch der Schutz des Bodens.

Das Argument, dass mit dem Regionalplan ja nur die Möglichkeit geschaffen wird, ein Gewerbegebiet auszuweisen, ist nicht zielführend: Wenn es Möglichkeiten gibt, wird es auch Begehrlichkeiten geben. Hier wie überall.

Laut Planentwurf sollen bis 2035 in den Kreisen FN, RV, und SIG
1.100 ha neue Wohnbauflächen,  1.000 ha Gewerbeflächen,  300 ha Straßen und  500 ha für Rohstoffabbau entstehen.
In der Summe sind dies 2.900 ha, die der Landwirtschaft entzogen werden oder umgerechnet die Fläche von ca. 70 durchschnittlichen Landwirtschaftsbetrieben, die überbaut werden können. Man kann es auch so sagen: Fast die 7-fache Fläche der Insel Reichenau soll in den kommenden 15 Jahren versiegelt oder zumindest der Natur entzogen werden.

Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg wird dem Flächenschutz und der Landwirtschaft hoher Stellenwert zugesprochen, der von der Regionalplanung nicht umgesetzt wird.
Zitat: “ Der Landesentwicklungsplan wirkt gezielt darauf hin, die Inanspruchnahme freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das für eine langfristig ausgewogene Entwicklung notwendige Maß zu begrenzen.“

In §9, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes wird eine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept gefordert. Diese fehlt im vorliegenden Fortschreibungsentwurf, damit die wichtigste Abwägungsgrundlage. Die Regionalplanung könnte somit formfehlerhaft sein.

Im Überlinger ISEK Gutachten werden keine dringenden Notwendigkeiten für umfangreiche neue Gewerbeflächen erkannt. Zudem haben wir aktuell Oberried V , nach der beantragten Verlagerung hinter La Piazza die aktuelle Fläche des ALDI Marktes, möglicherweise bald auch Flächen im Bereich der MTU zur Verfügung. Für eine Versorgung einheimischer Betriebe erscheint das vollkommen ausreichend.

Wir führen aktuell weltweit eine dringend notwendige Klimadiskussion, unsere Kinder machen uns aktiv vor, was zu tun ist. Unsere Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2050 den Nettoflächenverbrauch auf Null zu setzen. Gleichzeitig wollen wir einen für Überlingen wichtigen Grünzug opfern und versiegeln. Überlassen wir es doch unseren Kindern, in 15 oder 20 Jahren selbst zu entscheiden, ob die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen dringend notwendig ist.

Die Fraktion der BÜB+ beantragt,
den Beschlussvorschlag 1 wie folgt abzuändern:
Herausnahme des Teilsatzes:“...sowie die Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich Andelshofen“

Der Blog "SatireSenf" von Frau Karin Burger berichtet über das Owinger Gewerbeflächenwunder hier

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