Wie bekannt, hatten die zwei früheren BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel gegen die -durch keine Vorschrift gerechtfertigte- Abberufung aus diversen Ausschüssen und Gremien geklagt, nachdem sie in Folge der Trennung des zur Partei DIE BASIS gewechselten Stadtratskollegen Biniossek den Fraktionsstatus verloren hatten. Mit dem Fraktionsstatus gingen auch andere Rechte verloren.
So wurde den BÜB+ Stadträten innerhalb weniger Tage nach dem Verlust des Fraktionsstatus der Zugang zum Mitteilungsblatt HalloÜ gesperrt, sie konnten keinerlei Informationen mehr an ihre Wähler veröffentlichen. Ausgeschlossen wurden sie auch aus sämtlichen beratenden Ausschüssen und allen Aufsichtsräten. Die Klage dagegen war verbunden mit einem Eilantrag, der vom VG Sigmaringen und später vom VGH als nicht "eilbedürftig" angesehen und abgelehnt wurde. Nach dem späteren Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen wurde die Klage in der Hauptsache dann zurückgezogen. Weil es natürlich sinnlos wurde, etwas einzuklagen, was praktisch gar nicht mehr umsetzbar wäre.
Zuletzt ging es nur noch um die Kosten des Verfahrens. Nach einem Urteil des VGH Mannheim sind Kosten durch den Träger des Organs Gemeinderat zu erstatten, sofern die Klage begründet und opportun sei. Das wurde dann in der Klage bezüglich Schreibrecht im HalloÜ nicht bestätigt, weil eine Klage gegen eine bestehende Satzung der Stadt grundsätzlich nicht möglich gewesen sei. Es wurde festgestellt, dass die Klage gegen das beschließende Organ "Gemeinderat" zulässig gewesen sei, nicht aber die Klage auch gegen den Vorsitzenden des Gemeinderates und Chef der Verwaltung, Oberbürgermeister Zeitler.
Als unzulässig wurde die Klage am VGH gegen die erstinstanzliche Ablehnung des Eilantrages bewertet, zudem seien in dieser Klage Fehler enthalten gewesen. Daher sind diese Kosten nicht erstattungsfähig.
Es wurde allerdings festgestellt, dass die ablehnenden Bescheide der Verwaltung gegen den Antrag der zwei Stadträte auf Kostenerstattung unrechtmäßig waren und zurückgenommen werden müssen. Letztendlich einigten sich die Kläger und beklagte Stadtverwaltung auf einen Vergleich, dem OB Zeitler telefonisch zustimmte. Die Stadt Überlingen muss nun 2000€ der angefallenen Kosten an die zwei früheren Stadträte erstatten. Ein Großteil der entstandenen Kosten bleiben jedoch leider an ihnen hängen.
In einem Schlußwort erklärte Kristin Müller-Hausser, dass es kein Wunder sei, wenn sich immer weniger Kandidaten zu einem Ehrenamt bereit erklären, wenn die Gefahr eines privaten finanziellen Risikos gegeben ist. Sofern man sich nicht alles gefallen lässt.