Muss die Natursteinmauer wirklich fallen ?
Die
Untersuchung des vorhandenen Baumbestandes und seines Umfeldes auf dem künftigen
LGS-Gelände war wohl doch etwas oberflächlich. Aber was hat die Mauer mit den
Bäumen zu tun ?
Auf
dem kleinen Grundstück östlich vor dem ehemaligen Campingplatz stehen zwei ca. 110
Jahre alte Sommerlinden die zwar nicht zum „Heiligtum“ erklärt wurden, wie Herr
Sorms als Demeter-Landwirt und Gemeinderat der LBU / Grünen vor einigen Tagen
bereits feststellte, doch sind sie im „Baumerhaltungsplan“ vom 24.5.16 immerhin
als „besonders erhaltenswert“ bzw. „erhaltenswert“ eingestuft und beide
zusätzlich als „Bäume mit Biotoppotential“ ausgewiesen. Bei ihren Größen von
ca. 30 m bzw. 35 m Höhe und einem Kronendurchmesser von ca. 18 m bzw. 20 m
braucht man hoffentlich nicht befürchten, dass sie bei der angekündigten
Neukartierung durch die Stadtverwaltung durch das Raster fallen.
Aber
zurück zur Mauer. Diese steht ca. 4,20 m bzw. 5,40 m von den Linden in Richtung
See entfernt. Linden haben eine Pfahlwurzel und zusätzlich weit ausladende
Seitenwurzeln um dieses Riesenbiotop nicht nur zu versorgen, sondern ihm auch einen
sturmfesten Stand zu geben. Beim Entfernen der heiß umkämpften Mauer und beim
Geländeabtrag, egal ob für einen Flachufer- oder Steiluferbereich, verlieren
die beiden als Naturdenkmal registrierten Linden, die mit ihren Kronen mind. 3,0
m über das Wasser ragen, ihre Standfestigkeit und werden Opfer einer
unüberlegten Handlung. Aus den LGS Plänen ist zu ersehen, dass der abgeschrägte
Uferbereich bis an die Baumstämme reichen soll.
Übrigens,
die beiden Linden bilden zusammen mit einer ebenfalls sehenswerten, seitlich
aus der Mauer wachsenden Zwillingspappel - mit ähnlichem Alter und 35 Meter Höhe - ein
Trio, das aus Seesicht eine markante Landmarke darstellt.
Diese
Tatsachen müssten doch auch eine LGS-Verwaltung sowie einen Gemeinderat
einschl. Demeter-Landwirt umstimmen und zu einem Kompromiss und einem Teilerhalt
der viel zitierten Natursteinmauer beitragen. Eine Besichtigung vor Ort ist jederzeit
möglich, denn das Grundstück ist jetzt frei zugänglich. Ein alter, schön gewachsener
Baum ist schon mit Respekt und Anerkennung zufrieden und benötigt keiner
„Heiligsprechung“.