Mit Enttäuschung nimmt die BÜB die Entscheidung des VG über den Eilantrag der BÜB zur Kenntnis. Ob die BÜB gegen den Beschluss eine Beschwerde einlegen wird, ist noch offen. Allerdings sind in der Begründung des Gerichtes einige Punkte aufgeführt, die absolut nicht zutreffend oder nachvollziehbar sind. Regelrecht verärgert ist die BÜB allerdings, weil sie sich vom VG benachteiligt fühlt. Die Erwiderung des Rechtsanwaltes der Stadt gegen den Antrag enthielt diverse Anlagen, die dem Rechtsanwalt der BÜB vom Gericht teilweise nicht übermittelt wurden. Erst nach mehrmaliger Aufforderung wurden die Anlagen vollständig verspätet nachgereicht. Nachdem diese zur Kenntnis genommen werden konnten, kündigte der Rechtsanwalt der BÜB dem Gericht einen sofortigen weiteren Schriftsatz an. Das Gericht wartete diesen Schriftsatz allerdings nicht ab und entschied sofort.
Die BÜB widerspricht den Darstellungen des LGS GmbH und BWGrün Geschäftsführers Martin Richter, wonach bei einer Zulassung des Antrages auf einstweilige Anordnung die gesamte LGS in Gefahr geraten könnte. Seit Jahren ist der Baubeginn im östlichen Uferpark auf Oktober 2017 terminiert, unabhängig von dem Baubeginn der zu verlegenden Bahnhofstraße. Gegen diese neue Straße hat sich die BÜB niemals gewandt, sie vielmehr immer begrüßt. Es ist aber vollkommen abwegig zu behaupten, dass die neue Straße nur gebaut werden könne, wenn die Bäume umgehend gefällt werden. Es wäre somit genügend Zeit, eine Entscheidung über das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens abzuwarten. Eine sofortige Fällung würde den Widerspruch gegenstandslos machen, kann aber nicht im Sinne einer rechtlich fairen Behandlung der mindestens 3400 Bürger sein, die für das Begehren unterschrieben haben.
Mit Bestürzung nimmt die BÜB zur Kenntnis, dass es anscheinend Bestrebungen der Stadt gibt, die Verantwortlichen Sprecher der BÜB finanziell mundtot zu machen. Im Gegensatz zur Stadt, die alle Kosten aus Steuergeldern bestreitet, sind die Sprecher der BÜB auf eigene finanzielle Mittel und Spenden angewiesen, um den ohnehin schon teuren Rechtsstreit zu finanzieren. Im Schriftsatz der Stadt bereits angedeutete Schadensersatzklagen in Millionenhöhe machen es den BÜB Sprechern nicht leicht, da so deren finanzieller Ruin angedroht wird. Derartige Bestrebungen sind mit den Rechten der Bürger auf einen ordentlichen Rechtsweg nicht vereinbar. Die einzige Forderung der BÜB ist und war seit April 2016, dass die Bürger frei entscheiden können, was mit der denkmalgeschützten Platanenallee geschehen soll. Leider hat die Stadt bis heute über den bereits im Oktober 2016 eingelegten Widerspruch gegen den ablehnenden Gemeinderatsbeschluss nicht entschieden.
Die BÜB hat sich schon immer gewundert, mit welcher Energie und Kompromisslosigkeit insbesondere auch von der LGS GmbH und der BWGrün die totale Entfernung von bestehenden erhaltenswerten Strukturen verfolgt wird.
Kennt man aber die Hintergründe und die Strukturen der „BWGrün“, ist dieses Verhalten allerdings vollkommen nachvollziehbar. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist das Land BW keinesfalls an der BWGrün beteiligt: Die fünf Gesellschafter der BWgrün sind ausnahmslos Interessensverbände aus den Bereichen Gartenbau und Landschaftsarchitektur. Die BWGrün ist eine reine privatwirtschaftliche Firma, die massiv die Interessen der ihnen verbundenen Firmen vertritt. Das Konstrukt der BWGrün und der LGS Überlingen GmbH
ist hier dokumentiert.
Aus dem (geheimen!) Vertrag der BWGrün mit der Stadt Überlingen ergibt sich ganz klar, dass massive finanzielle Interessen bestehen.
Diesen Interessen werden alle anderen Erwägungen untergeordnet: Nur wenn etwas beseitigt wird, können Aufträge für einen Ersatz generiert werden. Oder: Wo viel abgerissen wird, lässt sich viel aufbauen und damit auch viel Geld verdienen!
In Bayern, wo es eine ähnliche Konstruktion der Landesgartenschauen gibt, wurden diese
undurchsichtigen Strukturen vom Rechnungshof durchleuchtet und scharf gerügt.