Sonntag, 27. Februar 2022

Soll Demokratie an Kosten scheitern? Ein Aufruf zur Unterstützung der BÜB+

Bei der Kommunalwahl im Mai 2019 wurde die Wahlliste der BÜB+ mit 12,6% der Stimmen auf Platz vier von insgesammt sechs Parteien gewählt. Ganz vorne die LBU/Grünen mit 28,9%, dann die CDU (19,2%) vor den Freien Wählern (16,5%). Erst hinter der BÜB+ landeten die FDP (12%) und die SPD (10,8%). Nachdem die BÜB+ nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes ihren Fraktionsstatus im Gemeinderat verlor, hat sie dadurch nun sogar weniger Rechte als die Parteien, die 2019 weniger Stimmen erreicht hatten. 


Gegen dieses - unserer Meinung nach undemokratische - Verfahren klagt die BÜB+ vor dem Verwaltungsgericht und hat neben dem Ärger nun auch noch das Kostenrisiko am Hals.

Aus verfahrensrechtlichen Gründen müssen die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel gegen den ganzen Gemeinderat und gegen den Chef der Stadtverwaltung und Vorsitzenden des Gemeinderates, OB Jan Zeitler, klagen. Die Verwaltung hat in ihren Sitzungsvorlagen die Empfehlungen gegeben, die der Gemeinderat dann mit großer Mehrheit beschlossen hat. Die BÜB+ Stadträte klagen auch, weil sie im Mitteilungsblatt HalloÜ - wegen fehlendem Fraktionsstatus - nicht mehr unter "Fraktionen berichten" ihre Meinung und Positionen  verdeutlichen dürfen. 12,6% der Bürger dürfen von "ihren" Stadträten öffentlich nicht mehr informiert werden. Selbst Kontaktdaten oder Terminhinweise sind unzulässig.

OB Zeitler hat sich teure und prominente Schützenhilfe gegen die zwei Stadträte gesichert: Das bundesweit vertretene bekannte Münchner Rechtsanwaltsbüro Ernst &Young (EY) hat mit die höchsten Stundensätze in Deutschland. Aber kein Problem: Die Kosten zahlt ja die Stadtkasse und damit die Überlinger Bürgerinnen und Bürger. Damit auch die Bürger, mit deren Stimmen die BÜB+ 12,6% erreicht hatte.

Ein Antrag der BÜB+ auf Erstattung der eigenen Kosten für Anwalt und Gerichte wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt. Somit bleiben die Kosten zunächst an den zwei ehrenamtlichen Stadträten hängen, die ausschließlich  im Interesse der Bürger und der Stadt im Gemeinderat tätig sind. Von den 30 Euro Aufwandsentschädigung, die ein Stadtrat für eine Sitzung erhält, sind diese Kosten nicht abzudecken.

Daher bitten wir heute auf ungewöhnlichem Weg um Ihre Hilfe:

Der Vorstand der BÜB+ und
Ihre zwei BÜB+ Stadträte danken herzlich für jede Unterstützung!

Montag, 14. Februar 2022

Wir trauern um Barbara Gittner

Barbara Gittner (Foto SÜDKURIER)
Erstmals kennengelernt haben wir Barbara Gittner am 29.04.2016 bei der ersten Kundgebung zum Erhalt der bedrohten Platanenallee. Sie fiel uns als überaus engagierte und kämpferische Person auf. Weil sie auf dem Gelände zwischen Bahnhof und der bereits 1905 gepflanzten Platanenallee aufgewachsen war, dort als Kind und Jugendliche ihre Heimat hatte, kannte sie Geschichte und Hintergrund der Baumallee sehr gut. Mit Argumenten versuchte sie unermüdlich, die Zuhörer vom wichtigen Schutz der Platanen vor dem Abholzen zu überzeugen. Später war sie eine treibende Kraft in unserem Kommunalwahlkampf, immer war sie mit Hilfe und guten Argumenten zur Stelle. Sie lebte in Bodman, doch auch diese Entfernung hielt sie nicht ab, uns immer wieder zu unterstützen.

Es ist für uns ein schmerzhafter Verlust, sie war mit ihrer Lebensfreude und ihre anpackenden Art ein großer Gewinn. Die BÜB+ wird Barbara immer ein ehrendes Andenken bewahren.

Mittwoch, 2. Februar 2022

Gericht lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Eilantrag gegen die Abberufung der BÜB+ Stadträte aus diversen Gremien des Gemeinderates abgelehnt. Einer der Gründe dafür: Die zwei Stadträte hätten sich ja laut Protokoll der Gemeinderatssitzung selbst für befangen erklärt und könnten somit kaum dagegen widersprechen.

Genau aber das ist ja das Problem: Das Protokoll ist eindeutig und nachweislich falsch. Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben sich bei den Abstimmungen zur Abberufung nicht als befangen erklärt, sondern sie wurden von der Verwaltung als befangen erklärt und mussten im Zuschauerbereich Platz nehmen. (Siehe unser Beitrag dazu)

Gegen diese Formulierung haben die zwei BÜB+ Stadträte Widerspruch eingelegt, bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Die Stadtverwaltung lehnt eine Änderung des Protokolls ab, der entsprechende Tagesordnungspunkt während der letzten GR Sitzung wurde vom OB abgesetzt. Man kann spekulieren, warum: Mit der Protokolländerung würde ein gewichtiger Entscheidungsgrund des Verwaltungsgerichtes entfallen.

Die BÜB+ Stadträte werden vor dem Oberverwaltungsgericht Mannheim Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrages einlegen. Spätestens aber in einer Hauptsacheverhandlung werden die Wahrheiten hinsichtlich des fehlerhaften Protokolls genannt werden.

Gar nicht berücksichtigt wurde im Urteil, dass die BÜB+ die Abberufung aus den Gremien als undemokratisch, ja sogar als verfassungswidrig sieht: Die 12,6% der Wähler, die 2019 die BÜB+ Liste gewählt hatten, werden nicht mehr ausreichend repräsentiert. Sie haben nun weniger Gewicht, als die Wähler z.B. der FDP und der SPD, die ein geringeres Wahlergebnis erzielten als die BÜB+. Das Verwaltungsgericht hat fast ausschließlich die Gemeindeordnung als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Allerdings steht unsere demokratische Verfassung weit über der Gemeindeordnung eines Bundeslandes. Um das zu beurteilen, fehlte dem Verwaltungsgericht vermutlich der Mut.

Gleiches gilt für die gestrichenen Veröffentlichungsrechte der BÜB+ Stadträte im HalloÜ unter "Fraktionen berichten". Die von 12,6% der Bürger gewählten Stadträte  dürfen ihre Meinung und Stellungnahmen nicht mehr veröffentlichen, nur weil ein früherer BÜB+ Stadtrat die Fraktion verlassen hat, um künftig die umstrittene Partei dieBASIS als Kreissprecher zu unterstützen.