Freitag, 29. November 2019

ÜB on Ice wirft Fragen auf

Die früher heimelige Eisbahn mit winterlichem und weihnachtlichem Flair hat sich optisch zu einer Großveranstaltung mit Schwerpunkt Gastronomie entwickelt. Die Eisbahn ist sicherlich eine Atraktion für viele Jugendliche und auch ältere Bürger, wir wollen sie keinesfalls in Frage stellen. Von vielen Bürgern wird der Wandel zum kommerziellen bemängelt. Auch und besonders die hässliche weiße Zeltlandschaft mit dem doppelstöckigen Lounge Gebäude, an dem zudem noch diverse Großplakate mit Werbung eines Immobilienbetriebes montiert sind. Man könnte mittlerweile den Eindruck gewinnen, dass die Eisbahn an sich nur noch eine Alibifunktion für die ausufernde kommerzielle Gastronomie hat. In der letzten Gemeinderatssitzung stellte die BÜB+ dazu Fragen und stellte einen Antrag.
Weihnachtsflair und heimelig war früher

Fragen:
1.Welches sind die angeführten denkmalrechtlichen Gründe, dass die Veranstaltung ÜB on Ice von der Greth weg mehr nach Westen rücken musste?
2.Ist der Künstler Peter Lenk informiert worden, ist er ggf. damit einverstanden, dass sein Brunnen und die Skulpturen eher unangemessen in die Gastronomie integriert sind?
Viele Bürger sagen: Schön ist anders
3.Solange die Eisbahn in nur geringem Umfang kommerziell gastronomisch betrieben wurde, war eine Befreiung von der Sondernutzungsgebühr vielleicht noch berechtigt. Mittlerweile scheint die Veranstaltung aber einen überwiegend kommerziellen Charakter zu haben. Ist damit die Befreiung von den Sondernutzungsgebühren noch berechtigt?

Antrag: Rechtzeitig vor einer nochmaligen Genehmigung von ÜB on Ice für 2020/21 sollen im zuständigen Ausschuss Pläne für die Gestaltung vorgelegt werden, dazu Angaben hinsichtlich der Umsätze aus Bewirtung, Verpachtung und Sponsoring im Verhältnis zu den Kosten für die Eisbahn. Damit soll beurteilt werden, ob die Befreiung von der Sondernutzungsgebühr zulässig ist.
Die "verhüllte" Nixe
Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Veranstaltung dieser Größenordnung ausgeschrieben werden muss.

Ob das Peter Lenk gefällt?



















Die "gemütliche" Eisbahn in Friedrichshafen

BÜB+ Anträge im Gemeinderat

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden unter anderem zwei Anträge der BÜB+ behandelt, zwei wurden neu gestellt. Zum Thema Kleingartenanlage St.Leonhard gab es eine kräftige Überraschung für die Stadträte.

Hinter Hecken und Bäumen befinden sich die Kleingärten
Die BÜB+ hatte beantragt, dass die aktuell etwa 27 nicht mehr verpachteten Parzellen in der Kleingartenanlage St. Leonhard wieder verpachtet werden. Dazu erklärte OB Zeitler zur Überrasching aller Stadträte, dass die Verwaltung dies ablehne, weil noch in diesem Jahr (!) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ganze Gebiet vom Rat beschlossen werden soll. Die Verwaltung sieht die ganze Fläche unterhalb von Hotel St.Leonhard als potenzielles Bauland. Auf Grund dieser neuen Information wurde der BÜB+ Antrag mehrheitlich abgelehnt. Nun wollen wir mal abwarten, ob tatsächlich ein entsprechender TOP in der Dezembersitzung aufgerufen wird und was sich die Verwaltung in diesem Grünzug vorstellt.
Die BÜB+ hatte auch beantragt, einen Zustandsbericht zu den Obdachlosenunterkünften im Bereich Müllumladestation Füllenwaid und Reutehöfe zu erstatten. Dieser Antrag war in der Tagesordnung auf Platz 18 zu finden. Bei Aufruf war es bereits 22.30 Uhr (!) und die Fraktion befürchtete, dass dieser wichtige TOP aus Zeitgründen zu schnell abgehandelt werden würde. Daher beantragte die BÜB+, diesen TOP abzusetzen und in die Tagesordnung der Dezembersitzung aufzunehmen.

Ein Erfolg war der CDU Antrag zur finanziellen Förderung der Überlinger Tafel. Die BÜB+ hatte sich diesem Antrag ausdrücklich unterstützend angeschlossen. Gegen den Vorschlag der Verwaltung auf Ablehnung wurde fast einstimmig beschlossen, die Caritas und damit die Tafel mit jährlich jeweils 10.000 Euro, zunächst für fünf Jahre, zu unterstützen. Einem Antrag von Stadtrat Wörner (FDP), diese Unterstützung auf  maximal zwei Jahre zu begrenzen, wurde nicht gefolgt.

Die zubetonierte und überbaute "Villa Rustica"
Hinsichtlich der historischen Römerfunde in Aufkirch, dort wurden bei Bauarbeiten für ein Gästehaus Überreste eines römischen Gutshofes ("Villa Rustica") aus dem 1. Jahrhundert entdeckt, hatte die BÜB+ den Antrag gestellt, dort auch nach bedauerlicherweise erfolgter Abtragung und Überbauung der Fundstätte eine Hinweis- und Informationstafel aufzustellen. Die geschichtlichen Tatsachen sollen auch in die Stadtinformationen aufgenommen werden. Die BÜB+ kritisiert, dass die Fundstätte nahezu ohne Beteiligung und Information der Öffentlichkeit blieb. OB Zeitler sagte zu, dass die Verwaltung mit dem zuständigen Denkmalamt Kontakt hinsichtlich einer Tafel aufnimmt und dafür sorgen wird, dass der Fund historisch in die Überlinger Geschichte eingeordnet und erwähnt wird.
In der Gemeinderatssitzung am 9.10. hatte der Überlinger Bürger Holger Schappeler zu dem Thema einige Fragen gestellt. Die ihm von Bürgermeister Längin in Aussicht gestellte schriftliche Stellungnahme hat er nach seinen Aussagen bisher nicht erhalten. Seiner Meinung nach wäre es angezeigt gewesen, die historischen Reste im Keller des neuen Gebäudes mit einer begehbaren Glasplatte etc. gesichert der Nachwelt zu erhalten. Hier gibt es eine gute Dokumentation der Fundstelle auf "Archäologie online".




Dienstag, 26. November 2019

Staatsanzeiger BaWü berichtet über BÜB+ Antrag zur Öffentlichkeit

Mehr Öffentlichkeit in den Sitzungen der Ausschüsse: Wahkampfthema der BÜB+ im Kommunalwahlkampf. Wir wollen, dass mit nur wenigen rechtlich definierten Ausnahmen die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. 
Wir berichteten schon  mehrfach hier und hier zu dem Thema. Und jetzt hat sich der "Staatsanzeiger Baden-Württemberg" sich dieses Themas angenommen und berichtet groß über die Aktivitäten der BÜB+ für mehr Öffentlichkeit. Natürlich sehr erfreulich für uns, dass unser Anliegen nun landesweit Beachtung erfährt.
Link zum Polit-Blog von Karin Burger, die das Thema ebenfalls aufgegriffen hat.

Montag, 25. November 2019

Überfluss, Tafelsorgen, Tafelfreuden

Überfluss

Deutschland ist ein reiches Land, Überlingen ist eine reiche Stadt. Tausende, Zehntausende, Hundertausende und Millionen Euro können wir ausgeben, um zu zeigen, wie gut es uns geht. 28 Millionen für eine neue Sporthalle oder 3,5 Mio Euro für ein LGS/Gastronomiegebäude im Uferpark? Kein Problem. Hundertausende für ein (noch nicht) funktionierendes Parkleitsystem-auch kein Problem. Aktuell ist die Liquidität der Stadt so gut, dass man der Bank über 200.000 Euro Strafzinsen zahlen muss. Es geht uns gut! Wirklich?

Unser täglich Brot: Nicht für alle selbstverständlich
Denn es gibt bei uns in Überlingen weit über 1000 theoretisch Berechtigte zum Einkauf bei der Tafel. Eingetragen mit Einkaufsausweis sind aktuell 452 Personen. Mindestens 1000 Menschen, denen das tägliche Kleingeld fürs tägliche Brot schlichtweg fehlt. Um die größte Not zu lindern, haben sich unter dem Mantel der Caritas aktuell 67 großherzige Mitbürger gefunden, die ehrenamtlich und in ihrer Freizeit die Tafel organisieren. Vier fest angestellte Fahrer fahren täglich zu 33 Lebensmittelgeschäften und Bäckereien, holen das ab, was dort im Überfluss nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit vernichtet werden müsste, weil es das Gesetz so verlangt. Kisten- und Kartonweise werden die -eigentlich einwandfreien- Lebensmittel mit gesponsorten Fahrzeugen in die Räume der Tafel gefahren, dort sortiert, präsentiert, um dann den schon wartenden Kunden billigst oder gar gratis überlassen zu werden.

Tafelsorgen

Doch jetzt hat man auch bei der Tafel Sorgen, denn die bisherige Finanzierung durch die Caritas wird immer schwieriger. Sinkende Kirchensteuereinnahmen, aber ständig steigende Ausgaben für Verwaltung, Versicherungen und Fahrzeuge bedrücken. In einem Vortrag im Ausschuss für Bildung und Kultur berichtete Frau Demmer von der Caritas über die vielfältige und sehr engagierte Tätigkeit in der Jugend- und Erwachsenenarbeit. Um den Aufgaben gerecht zu werden, ist man aber immer mehr auf Hilfe und Spenden der Bevölkerung angewiesen. Ein herzliches "Dankeschön" genügt nicht mehr. Daher hat die CDU Gemeinderatsfraktion  einen Antrag gestellt, die Arbeit der Caritas mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus der Stadtkasse zu unterstützen. Zur Gegenfinanzierung wurde angeregt, den Haushaltsposten für "Rechtsberatung"  entsprechend zu kürzen. Die BÜB+ unterstützt diesen Antrag ausdrücklich. Nicht aber die Stadtverwaltung: Sie empfiehlt die Ablehnung des Antrages mit der Begründung, dass man bereits monatlich 191,75 Euro Zuschuss für die Haus- und Familienpflegestation der Caritas , sowie monatlich 59,17 Euro für soziale und pädagogische Betreuung von Flüchtlingen und Bürgern bezahle. Man möchte keine neuen freiwilligen Leistungen aufbauen, die dann möglicherweise einen Präzedensfall darstellen würden.

Tafelfreuden

Kommen wir nochmals auf die neue Sporthalle für 28 Millionen zurück, die ursprünglich etwa 23 Millionen kosten sollte. Alleine die 5 Millionen Mehrkosten würden genügen, um der Tafel 500 Jahre lang den beantragten Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu bezahlen. In vier Wochen feiern wir Weihnachten, das Fest der Liebe und der Familie. Wir geben Milliarden aus für opulente Festtagsessen, Milliarden für fünf Minuten Feuerwerk zum neuen Jahr. Weihnachtsgänse werden in den Supermärkten vermutlich nicht übrig bleiben, um sie den Tafelkunden günstig oder gratis anbieten zu können. Aber die Stadt kann für eine Weihnachtsbescherung der anderen Art sorgen, indem sie künftig die Tafel mit 10.000 Euro im Jahr unterstützt und damit den Ehrenamtlichen und den Tafelkunden eine große Weihnachtsfreude bereitet. Es liegt jetzt an uns, an den Stadträten, den mehr als 1000 Tafelkunden ein frohes und beruhigendes Weihnachtsgeschenk zu machen.

Freitag, 22. November 2019

Glas-, Metall- und Holzwarenecke

So titelte eine Leserin unseres BÜB+ Blogs ihr Foto, das sie uns zur Verfügung stellte. Es zeigt eindrucksvoll die massive Veränderung im Bereich Stadteingang West. Eine Beurteilung, ob das eine Verbesserung oder auch eine Verschlechterung darstellt, bleibt jedem Betrachter selbst überlassen.

Zur Erinnerung: Dort, wo jetzt im Bahnhofshallenstil ein Glas- und Metallpalast für die Kakteensammlung (zunächst wird es in 2020 der LGS Pavillion für das Land Baden-Württemberg)   errichtet wurde, war früher eine wunderbare freie Wiese mit unverstelltem Blick auf den See. Beim Parkhaus mit Holzbalkenfassade dagegen konnte man früher den denkmalgeschützten Eingang zum  Eisenbahntunnel sehen. Beide Sichtbeziehungen wurden zerstört.

Dienstag, 19. November 2019

Der Antrag der BÜB+ zu mehr Öffentlichkeit ist rechtlich zulässig

Mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz! Das waren die Hauptforderungen der BÜB+ im Kommunalwahlkampf 2019. Mit knapp 13% der Stimmen wählten uns die Bürger eindrucksvoll in den Gemeinderat, die notwendigen drei Sitze für den Fraktionsstatus wurden locker erreicht.  Nun gilt es, die Wahlversprechen einzulösen.

Wie wir bereits hier berichteten, hat die BÜB+ einen Antrag eingebracht, dass die beschließenden Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen müssen. Ausnahmen davon sind streng nur nach vorliegenden Gründen entsprechend §35.1.2 GemO zulässig.
In der letzten Gemeinderatssitzung stand dieser Antrag auf Aufnahme in die Hauptsatzung der Stadt (sozusagen das städtische Grundgesetz) auf der Tagesordnung. Schon vorher war bekannt, dass OB Zeitler die Aufnahme dieser Vorschrift ablehnen würde, immerhin beschneidet sie seine Möglichkeiten der freien Entscheidung, ob ein TOP öffentlich oder nichtöffentlich diskutiert wird.

Wie der SÜDKURIER berichtet, wurde der Oberbürgermeister überrascht, dass sich die Fraktion der LBU/Grünen dem BÜB+ Antrag anschloss. Lediglich mit dem Vorschlag, dass aus dem "grundsätzlich öffentlich" ein "in der Regel öffentlich" wird. Dem konnte die BÜB+ zustimmen. Allerdings war das nicht im Sinne von OB Zeitler, der die Diskussion eigenmächtig beendete und den TOP absetzte. Was übrigens nach Gemeindeordnung tatsächlich rechtswidrig war.

Zuvor hatte noch der Professor für Rechtswissenschaften, CDU Stadtrat Dr. Bruns, eine Lanze für die Position des OB gebrochen, indem er ausdrücklich bestätigte, dass der Antrag der BÜB+ rechtlich nicht möglich sei. Womit er vollkommen daneben lag, wie nun ein Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen belegt: Die Formulierung des BÜB+ Antrages sei rechtskonform, es beständen "keine Bedenken". Auch darüber berichtet der SÜDKURIER.

Allen Zweiflern sei die Lektüre einschlägiger Kommentare zur Gemeindeordnung empfohlen. Dort heißt es: "Die Entscheidung, ob öffentlich oder nicht getagt wird, obliegt der Gemeinde." In der Gemeinde aber ist der Gemeinderat das oberstes Verwaltungsorgan, entscheidet somit.
In der übernächsten Gemeinderatssitzung wird die Hauptsatzung und der BÜB+ Antrag erneut auf der Tagesordnung stehen. Lassen wir uns überraschen, wer für Transparenz und Öffentlichkeit stimmen wird.


Samstag, 9. November 2019

Blockade oder Verantwortungsbewusstsein?

In einer Pressemitteilung wirft die CDU Stadtratsfraktion der BÜB+ und der LBU/Grünen Fraktion eine schädliche „Blockadepolitik“ vor. (SÜDKURIER am 9.11.2019) Dies würde eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Politik in Überlingen verhindern. Die Fraktion der BÜB+ weist diese unfreundlichen Vorwürfe in einer Presseerklärung zurück.

BÜB+ fordert verantwortungsbewusste Beschlüsse

Was ist eine "Blockadepolitik"?

Die CDU Fraktion wirft der BÜB+, aber auch der Fraktion LBÜ/Grüne eine Blockadepolitik bei Bauvorhaben wie der Laserklinik (wir berichteten hier) vor. Das ist aus Sicht der BÜB+ nicht zutreffend und eine unfreundliche Unterstellung. Man muss dabei auch bedenken, dass ⅔ der BÜB+ Fraktion neu im Gemeinderat ist, insgesamt sind 10 neue Stadträte gewählt, die von den bisherigen häufig nichtöffentlich geführten Diskussionen um diverse Projekte wenig wussten. Dass der Beschluss zur Gesamthöhe des geplanten Ärztezentrums in einer Sitzung nach der Kommunalwahl vom zu der Zeit bereits abgewählten alten Gemeinderat gefällt wurde, sieht die BÜB+ nach Gemeindeordnung ohnehin als unzulässig an.

Wenn sich die BÜB+ gegen die 18 Meter Bauhöhe der Laserklinik ausspricht, so ist dies aus Sorge um das Stadtbild, aber auch im Interesse der stark betroffenen Anlieger. Man muss sich fragen, warum auch die CDU sich vehement gegen ein gefordertes Stangengerüst ausspricht. Hat man etwas zu verbergen? Es ist für die BÜB+ nicht nachvollziehbar, warum mehrere tausend Quadratmeter Fläche für eine Laserklink, warum dort mehrere riesige Praxen, mit zusätzlich gewaltigen Flächen für Bistros und Bäckereishops notwendig sind. Auch erschließt sich uns nicht, warum ein OP Bereich Tageslichtfenster und Seesicht haben muss. Die BÜB+ fordert, dass ein Stockwert unter die Erde gebaut wird und damit die Höhe und die Massivität des Gebäudes reduziert wird. Die Laserklinik grundsätzliche sehen wir als sinnvoll an, fordern aber auch eine Festlegung der geplanten Wohnungen als Mitarbeiterwohnungen. Zudem muss sichergestellt sein, dass aus „leider nicht erwarteten wirtschaftlichen Gründen“ jetzt noch als Praxen ausgewiesene Flächen später nicht zu teuren Wohnräumen umgewandelt werden dürfen.

Die CDU kritisiert auch die Haltung der BÜB+ hinsichtlich des geplanten Volksbank Neubaus. Hier können wir uns keineswegs mit 24 Meter Bauhöhe unmittelbar an der Lippertsreuterstraße anfreunden. Wir fordern dort mehr Abstand und eine Baumbepflanzung entlang der Straßenfront. Auch in diesem Fall wurden die Diskussionen zum Teil nichtöffentlich vom später abgewählten GR geführt, es muss neuen Stadträten zugestanden werden, sich selbst eine Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.

Das trifft auch auf das geplante 20ha große Gewerbegebiet nördlich Andelshofen zu, das aus Sicht der BÜB+ überflüssig ist. Einen geschützten Grünzug unnötig zu opfern, sehen wir aus Klima-, Umwelt- und Landschaftsschutzgründen als vollkommen unpassend an. Zumal nun plötzlich doch in Owingen - vom dortigen Gemeinderat - noch beantragt wurde, Flächen zur Verfügung zu stellen, um ein interkommunales Gewerbegebiet außerhalb der freizuhaltenden Uferschutzzone zu schaffen. Auch unser Einsatz für den Grünzug bei Andelshofen hat nichts mit Blockadepolitik zu tun, sondern mit einem Verantwortungsbewusstsein für die Natur, für die Überlinger Bürger und die Stadtentwicklung. Gemäß unseren Versprechen in der Kommunalwahl werden wir genau dafür konsequent eintreten.

BÜB+ Fraktion
Roland Biniossek, Dirk Diestel, Kristin Müller-Hausser

Freitag, 1. November 2019

BÜB+ fordert mehr Öffentlichkeit

"Mehr Transparenz" war im Kommunalwahlkampf eine der Hauptforderungen der BÜB+ , von eigentlich allen Parteien auch aufgegriffen. Erinnern Sie sich an das BÜB+ Plakat mit der geschlossenen Rathaustür? Die wollten wir symbolisch öffnen. Wir meinten und meinen das ernst. In der kommenden Gemeinderatssitzung soll die Änderung der Hauptsatzung von Überlingen beschlossen werden, das ist sozusagen das Gesetz für die städtische Verwaltung. Dazu hat die BÜB+ einen Antrag gestellt, dass entsprechend der Gemeindeordnung nicht nur die Gemeinderatssitzungen, sondern auch die beschließenden und beratenden Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen müssen.

Die BÜB+ beantragt, folgende Absätze in die Hauptsatzung aufzunehmen:
(5) Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse, auch diejenigen, die der Vorberatung von Angelegenheiten dienen, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, erfolgen grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich darf nur beraten werden bei Vorliegen der Belange des § 35 (1) Satz 2 GemO.

(3) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse, finden grundsätzlich öffentlich statt. Nichtöffentlich darf nur beraten werden bei Vorliegen der Belange des § 35 (1) Satz 2 GemO.

Die Verwaltung lehnt diese zusätzlichen Punkte ab mit der Begründung, dass dies ohnehin durch die GemO so geregelt, somit überflüssig sei. Das ist aber nicht zutreffend!

In der GemO ist in §35-1 die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen geregelt:
"Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen."
§39-5 GemO regelt die Öffentlichkeit der beschließenden Ausschüsse (gültig nach §41 auch für beratende Ausschüsse) :
"...Vorberatungen nach Absatz 4 können in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung erfolgen; bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Satz 2 muss nichtöffentlich verhandelt werden."

Hier ist das Wort „können“ von Bedeutung. Man kann, aber muss nicht zwingend öffentlich beraten, entscheiden darüber kann/soll der Sitzungsleiter. Genau diese freie Entscheidung einzuschränken bezweckt unser Antrag. Dass nämlich diese Beratungen ebenfalls öffentlich stattfinden müssen, analog zu den Bestimmungen der GemO in §35-1. Mit der Einschränkung, dass nur das öffentliche Wohl oder die Interessen einzelner eine Nichtöffentlichkeit erzwingen.

Nicht nur wir als BÜB+, sondern auch andere Parteien haben im Kommunalwahlkampf „mehr Transparenz“ gefordert, mehr Transparenz versprochen. Hier bietet sich nun eine erste gute Gelegenheit, diese Versprechen umzusetzen. Wir haben die Fraktionen im Gemeinderat gebeten, unseren Antrag zu unterstützen.
Mit Aufnahme dieser Absätze in die Hauptsatzung verpflichten wir die Verwaltung, im Interesse der Bürger mehr Öffentlichkeit anzubieten. Die Alternative könnte natürlich sein, dass in den Ausschüssen jedes Mal, wenn ein TOP unserer Meinung nach öffentlich beraten werden könnte, vorher ein entsprechender Antrag auf Öffentlichkeit gestellt wird. Was allerdings in der Konsequenz bedeuten würde, dass dieser Tagesordnungspunkt erst in der folgenden öffentlichen Sitzung beraten werden kann.