Siehe auch unser Beitrag im September 2018:
Wofür werden der BWGrün Provisionen bezahlt?
BWGruen.de ist eigentlich nur ein Arbeitsname. Eigentlich heißt die Firma
"Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH".
Das klingt gut. So, als ob diese Gesellschaft eine landeseigene Gesellschaft sei, über die die Landesgartenschauen in Baden-Württemberg, die Zuschüsse und das ganze Drumherum abgewickelt wird. Und die darauf achtet, dass die Zuschüsse auch korrekt eingesetzt werden.
Leider ein ganz großer Irrtum.
Die BWGruen.de GmbH ist ein vollkommen privatwirtschaftlicher Interessenverband, das Land Baden-Württemberg ist nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt. Alleinige Gesellschafter der BWGruen sind laut
Auszug aus dem Handelsregister diese Verbände:
- Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V.
- Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
- Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
- Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
- Verband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
Dann gibt es noch einen Beirat, auch dieser hat eine interessante Zusammensetzung:
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der BWGruen GmbH hatte bis Ende 2016 Herr Prof. Möhrle. Er war zuvor langjähriger
Geschäftsführer des BDLA (Bund deutscher Landschaftsarchitekten Ba-Wü) und danach der Präsident des BDLA gewesen. Er ist Mitglied der Architektenkammer und in diversen Ausschüssen.
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung BWGrün wird jetzt Herr Gerhard Hugenschmidt. Er ist seit 2012
Präsident des Verbandes Badischer Gartenbaubetriebe.
Auffällig: Weder als Gesellschafter, noch als Beirat, noch im Vorstand der BWGrün ist das Land Baden-Württemberg vertreten. Diese Gesellschaft ist also ein rein privatwirtschaftlicher Interessenverband.
Nun versteht man auch, warum unbedingt alles "Alte" weg muss und warum nur das "Neue" gut ist: Wenn nichts entfernt wird, gibt es auch keine Aufträge an die Mitgliedsbetriebe der Gesellschafter der BWGrün GmbH. Wenn keine denkmalgeschützte Platanenalle oder eine vorhandene Mauer entfernt wird, gibt es keine Aufträge für den notwendigen Ersatz. Damit das auch alles gut funktioniert, hat man dazu einen Vertrag abgeschlossen:
Der Durchführungsvertrag
Die BWGrün GmbH hat mit der Stadt Überlingen einen
Durchführungsvertrag für die LGS 2020 abgeschlossen.
Den sollte man wirklich mal genau durchlesen. Es kommen einem spannende Erkenntnisse, abgesehen davon, dass der Inhalt nach §13 geheim gehalten werden soll.
In §3,3 heißt es dort beispielsweise:
"Ferner werden die gärtnerischen Ausstellungsbeiträge durch die Gesellschaftsverbände von BWGrün gestaltet, hierfür werden sich Stadt Überlingen und BWGrün einsetzen". Verbandsfremde Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft werden es da schwer haben.
In §6 heißt es:
"Das Unternehmen BWGrün stellt seine mit Landesgartenschauen befassten Mitarbeiter/innen für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LGS Überlingen 2020 sowohl während der Planungs- und Vorbereitungphase als auch während der Durchführung zur Verfügung." Die Aufgaben der BWGrün Mitarbeiter ist in §7.2 geregelt:
"Diese Mitarbeiter sind vor allem für die Bereiche Projektkoordinierung (Projektsteuerung) zuständig. Sie sind für das gartenschauspezifische Vertragsmanagement zuständig." Die Vergütung dieser BWGrün Mitarbeiter ist in §7 geregelt:
"Die LGS Überlingen GmbH stellt geeignete Räume und Sachmittel zur Verfügung und leistet vollen Personalkostenersatz zzgl 10% Verwaltungskostenaufschlag und der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Man darf sich fragen, wem diese BWGrün Mitarbeiter verpflichtet sind: Ihrem Arbeitgeber, den BWGrün Gesellschaftern und deren Mitgliedsbetrieben oder der Stadt Überlingen, von der sie indirekt über die LGS Überlingen GmbH bezahlt werden?
Nach aktueller Kenntnis sind es vier(?) Mitarbeiter, die von der BWGrün in die LGS Überlingen GmbH entsandt sind und dort laut Vertrag beratend die Interessen der BWGrün Gesellschafter vertreten:
- Geschäftsführer Herr Martin Richter (ausgeschieden, als GF ersetzt durch Frau Heppeler)
- Frau Edith Heppeler (Leitung Planung, Bau, Betrieb)
- Frau Anette Stoll-Zeitler als übergeordnete Fachbereichsleiterin
- Christin Grob (Planung, Bau und Betrieb)
Die BWGrün macht das natürlich nicht gratis und will - zusätzlich zur Personalkostenerstattung - am Erfolg der LGS in Überlingen angemessen beteiligt werden. Das ist im Vertrag in §9 klar geregelt:
"Das Unternehmen BWGrün erhält eine erfolgsabhängige Vergütung." Spannend zu lesen, was man unter "erfolgsabhängig" versteht:
"Das Unternehmen BWGrün erhält eine Vergütung aus einem prozentualen Anteil der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern, Mieten, Pachten, Geldsponsoring und Konzessionen..."
Normalerweise bedeutet "erfolgsabhängig", dass eine Provision aus dem Erfolg, sprich dem Gewinn oder Ertrag oder Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben= Ertrag) gezahlt wird.
Hier aber werden die Provisionen nur aus den Einnahmen fällig, auch dann, wenn die LGS in Überlingen ein Minusgeschäft wird. Da ist man natürlich fein raus, ohne jedes Risiko. Das trägt nur die Stadt Überlingen.
Gibt es noch Fragen?
Ja, eine. Warum eigentlich sind die Sitzungen des Aufsichtsrates der LGS GmbH immer und grundsätzlich nichtöffentlich, warum werden keine Protokolle veröffentlicht? Obwohl doch die Stadt Überlingen dort mit 2/3 Mehrheit Hauptanteilseigerner ist und alle Kosten der LGS zu 100% trägt?
Rechnungshof rügt Landesgartenschauen scharf-nicht nur bei uns im Visier!
Leserkommentar per email:
Ich bin Fassungslos. Es geht wohl in erster Linie um finanzielle Vorteile, fast eine Art Mafia. Tja, wie heißt es doch in Bertolt Brechts Dreigroschenoper so schön: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral"