Donnerstag, 28. Februar 2019

Skandal: Abgesetzer OB weiter aktiv!

Erst am Donnerstagvormittag war OB Zeitler endlich durch die Narrenzunft abgesetzt worden, was ihn aber anscheinend nicht daran hinderte, von den Aktivitäten seiner rechtmäßigen Nachfolger Beweisfotos bei deren - in seinen Augen - schändlichem Treiben anzufertigen.  Im tiefen Schatten seines Kerkerraumes  im Pfennigturm, kaum erkennbar, schoß er Foto um Foto.

 Jetzt dachten wir, wenigstens einige Tage Ruhe zu haben, nach der Übernahme der Macht durch die Narren mal keine Skandale befürchten zu müssen. Wieso hat man ihm sein Handy belassen? Gibt es möglicherweise in der Narrenzunft heimliche Helfer, die ihm wieder zurück in sein Amt verhelfen wollen? Über geheime Quellen erhielten wir Kopien der Fotos, die Zeitler gemacht haben soll. Was will er damit beweisen, wen kompromittieren?

Was bedeutet das Foto mit der "Dirigentin" der Jugendkapelle, was macht denn das Hänsele da?
Warum wurde das neue Regentenpaar extra groß fotografiert, während es sich freudetrunken beim Siegestanz drehte?

Warum hielt er den Narrenpolizisten im Bild fest, warum diverse junge und besonders ältere hochdekorierte Narrenräte? Warum waren besonders Zimmerleute mit dem Namen Egon in seinem Visier?

Man kann der Narrenzunft nur raten, gut aufzupassen. Der abgesetzte OB führt was im Schilde, aber was?
Verdächtig auch dass er es schaffte - oder einer seiner Helfershelfer? - sämtlich Zimmerleute auf einem Beweisfoto zusammen mit ihrem riesigen Machtsymbol festzuhalten. Und wer sind die zwei männlichen Gestalten an einem anderen Fenster, die alles genauestens beobachteten? Der eine - nein, es war nicht Udo Lindenberg!  Höchst verdächtig!




Heimliche Beobachter des Geschehens: Geben sie an OBZ die Informationen weiter?

Mittwoch, 27. Februar 2019

Anwohner wehren sich gegen LGS Verkehrslenkung

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde endlich das Verkehrskonzept für die Zeit der Landesgartenschau 2020 vorgestellt. Statt wie ursprünglich im Bereich südlich Härlen/Heizwerk geplant, soll der zentrale LGS Parkplatz nun im Osten der Stadt eingerichtet werden. Wir berichteten hier.

Leider stellte uns die LGS GmbH trotz mehrfacher Bitten nicht den - öffentlich während der GR Sitzung gezeigten - Plan und die Prognosezahlen für Besucher, PKW und Busse zur Verfügung. Somit sind wir auf Spekulationen und Informationen aus dritter Hand angewiesen. Wir haben versucht, den während der GR Sitzung gezeigten Plan nachzuvollziehen.
Es sind etwa 5,1km für eine Strecke, hin und zurück also etwa 10 Kilometer. Berechnete Fahrzeit pro Strecke 14 Minuten, vermutlich doppelt so lange, wenn die Stadt überfüllt ist und an diversen Aussteigepunkten angehalten werden muss. Alle Shuttlebusse, alleine in einer Richtung im 10 Minutentakt, müssen den Auerbuckel am Augustinum hoch, durch die St.Ulrich Straße vorbei am Altenheim St.Ulrich, zum ZOB und dann durch die Altstadt fahren. Die großen Reisebusse müssen bis/ab ZOB den gleichen Weg nehmen, da diese ebenfalls im Bereich Nußdorfer Straße parken sollen.
Auch wenn sicherlich angestrebt wird, den PKW Verkehr zum zentralen Parkplatz über die B31 Anschlussstellen (Nußdorf, Rengoldshausen) zu leiten, werden möglicherweise trotzdem viele PKW Fahrer versuchen, einen individuellen Weg über den genannten Streckenverlauf zu finden.
So etwa soll der LGS Besucherverkehr geführt werden. Unten rechts das Kramergelände. (Quelle der Karte: Google maps)
Die ursprüngliche Planung Härlen-LGS Gelände (Google maps)
In der ursprünglichen Planung war auch angedacht, die vielen Reisebusse auf der zweiten Spur der B31alt parken zu lassen. Von dort zu einem Aussteigepunkt am P&R Platz Härlen sind es nur wenige 100 Meter. Die berechnete Fahrstrecke für die Shuttlebusse Parkplatz Härlen - LGS Gelände  über B31alt - Brünnensbach Knoten - am See entlang - Bahnhofstraße beträgt 4,7km bei deutlich kürzerer Fahrzeit.

Viele Bürger sind verunsichert, weil ihnen keinerlei detaillierte Informationen gegeben werden. So hat sich bereits eine Bürgerinitiative gebildet, die massive Kritik äußert.

Die BÜB+ fordert dazu auf, unverzüglich eine öffentliche Bürgerinformation durchzuführen, zu der aber auch die Bürger ein Recht auf Meinungsäußerung erhalten müssen. Die Gründe, warum plötzlich die bisherige Planung mit großen Parkflächen im Bereich Härlen nicht weiterverfolgt wird, sind zu benennen.

Montag, 25. Februar 2019

Erste Antworten: LGS Berechnung trotzdem noch unklar

Seit September 2018 versuchen wir, von der LGS GmbH das "Berechnungsmodell" für die korrekte Ermittlung der durchschnittlichen Erlöse aus dem Verkauf von LGS Eintrittskarten zu bekommen. Bis heute vergeblich.

Zur Erinnerung: In der Gemeinderatssitzung im September 2018 wurde von LGS Geschäftsführer Leitner überraschend ein Mehrerlös von etwa 2,25 Millionen Euro verkündet, der dann auch sofort wieder ausgegeben wurde.  Der frühere Geschäftsführer der LGS Öhringen bezeichnete diese Zahlen als unrealistisch. Die BÜB+ bat schon unzählige Male um Überlassung des "Berechnungsmodells", mit dem der von der LGS Überlingen GmbH genannte Betrag von netto 13,72€ -angeblich nachvollziehbar- dargestellt wird.

Vier Wochen nach Anfrage bei der Kämmerei erhielt die BÜB+ zumindest eine Teilantwort:
Die genannten 13,72€ sind netto! Im Vergleich sind daher jetzt die durchschnittlichen Erlöse der vergangenen Landesgartenschauen darstellbar:
10,50 Euro in Schwäbisch-Gmünd (Standard Eintrittskarte 16,50€)
10,59 Euro in Öhringen (Standard Eintrittskarte 16,50€)
11,76 Euro in Lahr (Standard Eintrittskarte 18,00€, Lahr hatte 14€ brutto angegeben!)
13,72 Euro In Überlingen (Standard Eintrittskarte 18,00€)
Bei identischem Eintrittspreis für eine Standardkarte gibt Überlingen also 1,96€ mehr durchschnittlichen Erlös an. Warum so viel mehr? Das könnte vielleicht das sog. "Berechnungsmodell" erklären, das wir nicht bekommen. (Wenn die BÜB+ im Mai in den GR gewählt wird, werden wir es definitiv anfordern!)

Lahr muss im Haushaltsjahr nach der LGS etwa 3 Mio Euro für Umsatz-steuernachzahlungen der LGS bereitstellen

Wir fragten bei der Überlinger Stadtkämmerei an, ob dies in der Finanzplanung für  2021 dann auch für Überlingen zu erwarten sei und entsprechend Beträge eingeplant werden.
Die Antwort:
"Es ist uns bekannt, dass z.B. bei der Rückübertragung von geschaffenen Anlagen unter Umständen, z.B. bei der Übernahme in den Hoheitsbereich der Stadt, Umsatzsteuern anfallen können. Diese Beträge sind im Wirtschaftsplan, pauschal auf den Maßnahmen, der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH als Aufschlag eingeplant."
Wir fragten genau nach:
"Wenn für Überlingen diese Beträge - in nicht gerade unerheblicher Höhe - pauschaliert innerhalb der einzelnen Maßnahmen eingerechnet sind, wäre das nach eingeholter Meinung von Steuerfachleuten zwar etwas ungewöhnlich, aber immerhin denkbar. Man kann folglich davon ausgehen, dass die Budgets für Investitionsmaßnahmen in Überlingen um möglicherweise ebenfalls 3 Millionen Euro  nicht ausgeschöpft werden (dürfen), die dann zwingend verbleibenden Mittel somit eine Form von Rücklage für die zu erwartenden Steuernachzahlungen darstellen?"
 

Die LGS GmbH ist doch körperschaftssteuerpflichtig!

Auf unsere ersten Anfragen hinsichtlich zu bezahlender Körperschaftssteuern (im LGS Haushaltsplan mit 0€ ausgewiesen) erklärte LGS Geschäftsführer Leitner, die LGS GmbH sei gemeinnützig und daher nicht steuerpflichtig. Was uns nicht ganz schlüssig erschien, denn alle vorherigen Landesgartenschau GmbHs waren körperschaftssteuerpflichtig hinsichtlich des Wirtschaftsbetriebes.
Wir fragten bei der Kämmerei definitiv nochmals nach und erhielten jetzt diese Information:
"Die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH ist gemeinnützig. Der Umfang bzw. die Grenzen der Gemeinnützigkeit sind uns bekannt. Für anstehende körperschaftssteuerauslösende Sachverhalte gibt es im Durchführungshaushalt eine Reserveposition, die in den weiteren Planungen konkretisiert werden kann. Ebenso beobachten wir weiterhin die Rechtsentwicklung im Steuerrecht um Änderungen rechtzeitig einplanen zu können."  Wir fragen nochmals nach:
"Sie schreiben, dass es im Durchführungshaushalt eine „Reserveposition“ gäbe, die in den weiteren Planungen „konkretisiert werden“ könne. Stellt sich die Frage, in welchem Punkt des Durchführungshaushaltes die Reserveposition in welcher Summe enthalten ist und warum dafür nicht die eigentlich vorgesehene Position in Zeile 9.2 genutzt wird. Nach den Erfahrungen anderer LGS Städte muss von einem sechsstelligen Betrag ausgegangen werden."

Keinerlei Antwort erhielten wir bisher zu diesem Sachverhalt:
Laut Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Überlingen und der privatwirtschaftlichen BWGrün GmbH erhält diese eine „erfolgsabhängige Provision“ auf alle Erträge aus Eintrittsgeldern, Pachten, Konzessionen, Spenden,... . Das sind Einnahmen, die grundsätzlich im DurchfHH verbucht werden. Überraschend, dass auch im InvestHH im Kostenbereich Ausgaben in Höhe von mindestens 147.000€ für „erhöhte erfolgsabhängige Provisionen an BWGrün“  als „BNK“ (Baunebenkosten) ausgewiesen sind. Provisionen aus Erträgen im DurchfHH müssen doch entsprechend auch dort als Ausgaben aufgeführt werden! Mit der Erstattung für Personalgestellung durch die BWGrün GmbH (laut Herrn Leitner) , hat das vermutlich nichts zu tun, da diese separat zu 100% zzgl. 10% Kostenpauschale und MwSt. der LGS GmbH in Rechnung gestellt werden.
Unsere (bisher unbeantwortete) Frage an Herrn Krause:
"Sehen Sie die Verbuchung von Provisionen an BWGrün - auf im DurchfHH verbuchte Erträge !  - im InvestHH als korrekt an?"
Wir hoffen auf Antworten, denn es geht um das Steuergeld der Überlinger Bürger.

Nachtrag - Wir erhielten eine Antwort:
"...Wir haben aus unserer Sicht die Anfrage vollumfänglich beantwortet und versichern Ihnen, dass wir sämtliche steuerrechtlichen Vorgaben beachten." 

Verkehrsberuhigte Innenstadt: Antrag

Alle sind gleichberechtigt, Schrittgeschwindigkeit

Was die BÜB+ schon seit einigen Monaten vorgeschlagen hatte, um in der jahrzehntelange Diskussion um eine ruhigere innenstadt endlich mal voranzukommen, ist nun Gegenstand eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen an die Stadt. 

Die Verwaltung soll demnach eine Verkehrsberuhigte Zone für die Innenstadt ab Franziskanertor und  Christophstraße prüfen. Die BÜB+ unterstützt diesen Antrag ausdrücklich, kommt er doch unseren Vorschlägen sehr nahe.
Rot-orange: Der Verkehrsberuhigte Bereich

Unser bereits im vergangenen Dezember publizierter  und dann erneut Anfang Februar präzisierter Vorschlag war allerdings noch weitergehend: Wir wollen die Verkehrsberuhigte Zone bereits ab Aufkircher Tor und für die Wiestorstraße ab Parkhaus Stadtmitte haben. Dazu eine Vollsperrung für den motorisierten Verkehr ab Franziskanertor, Badhotel und Hotel Ochsen nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen. Lediglich Anwohner, sowie an-abreisende Hotelgäste sollen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Kastanien am Landungspaltz: Die Rundbänke kommen wieder

Lange haben wir und viele Bürger für den Erhalt der drei wunderbaren Kastanien am nördlichen Landungsplatz kämpfen müssen, bis sie gerettet waren.

Die Bänke kommen wieder!
In der letzten Gemeinderatssitzung fragte Stadtrat Roland Biniossek gezielt nach, ob denn unter den Bäumen auch die beliebten Rundbänke wieder aufgestellt werden, auf denen man so wunderbar im Schatten sitzen konnte.

Die erfreuliche Antwort von Herrn Leitner, LGS Geschäftsführer: Ja, die Bänke kommen wieder. Allerdings nicht die bisherigen, sondern das neue (feuerwehrrote) Modell, das bereits an anderen Bereichen der Promenade aufgestellt ist. Egal, Hauptsache, die Bänke kommen. Sogar eine Rückenlehne sollen sie bekommen. BÜB+ sagt Danke!

Sonntag, 24. Februar 2019

Von alten und von jungen Kandidaten

In einer kurzen Ansprache zur Begrüßung der zahlreichen Gäste und Mitglieder anlässlich der BÜB+ Aufstellungsversammlung für die Liste zur Gemeinderatswahl fragte der Vorsitzende der BÜB+: "Wie wichtig ist das Alter eines Kandidaten? Das ist doch nur eine Zahl!"

Hintergrund war die vorherige Bitte des Südkurier, jeder Kandidat möge doch bei der persönlichen Vorstellung sein Alter nennen. Diese wurden dann auch akribisch addiert, um auf ein statistisches Durchschnittsalter der Kandidaten im Vergleich zu dem Durchschnittsalter der Kandidaten anderer Listen zu kommen. Was bringt denn das? Sagt das auch nur das Geringste über die Leistungsfähigkeit, das Wissen, die Lebenserfahrung eines Kandidaten, einer Kandidatin aus? Ist es zwingend besser, wenn das Durchschnittsalter 46 Jahre ist, das der anderen "nur" 65 Jahre?

Keine Frage, es wäre überaus erfreulich, wenn sich mehr - auch jüngere, weibliche wie männliche - Kandidaten zur Wahl stellen könnten. Ich schreibe ausdrücklich "könnten", denn wer hat im Streß des heuten Tagesablaufes noch die Zeit, neben Beruf, Familie und - ja, auch privaten Hobbys - sich ehrenamtlich (!) für ein politisches Amt zur Verfügung zu stellen?

Ein sehr guter Freund von mir, "Besitzer" von unendlich viel langer und kluger Lebenserfahrung, hat mir kürzlich ein Buch zum Lesen empfohlen. Dr. Heribert Prantl, angesehener Journalist der Süddeutschen Zeitung, schrieb schon viele Bücher. Doch sein aktuelles mit dem Titel "Vom grossen und vom kleinen Widerstand. Gedanken zu Zeit und Unzeit" (Link zu einem Youtube Interview mit Dr. Heribert Prantl) ist für jeden politisch Interessierten eine Quelle von faszinierenden Gedanken und Erkenntnissen. Und, wie ich jetzt weiß, ein "Muss" für alle, die in irgendeiner Form friedlichen und demokratischen Widerstand leisten. Wie wir von der BÜB+ , die wir (nicht nur) für mehr politische Transparenz, für mehr Bürgerbeteiligung  und mehr kämpfen. Sie wissen, unsere "Keimzelle" war der Kampf um die Rettung einer uralten, denkmalgeschützten Platanenallee. Trotz 3400 Bürgerunterchriften letztendlich vergeblich. Aber es war wichtig, es zu tun.

In einem der vielen Artikel diese Buches beschäftigt sich Prantl auch mit dem Älterwerden der Menschen. (Anmerkung: Zumindest mit dem der mitteleuropäischen Menschen, in den weltweiten Kriegs- und Hungergebieten dürfte es eher geringer werden.)  Zitate:

"Das längere Leben ist eine kleine Auferstehung. Binnen eines Jahrhunderts haben die Menschen zwei Lebensjahrzehnte hinzugewonnen."
"Die Lebenszeiten haben sich den Jahreszeiten angenähert. Früher bestand ein Leben aus Frühling, Sommer und Winter, also Kindheit, Arbeit, Sterben. Mit den geschenkten Jahren ist nun ein langer Herbst dazu gekommen."
"Das große und lange Altern ist so neu, dass die Menschen es erst noch gründlich lernen müssen. ... Es wird die Gesellschaft menschlicher machen, weil die älteren Menschen Zeit haben - Zeit für die Dinge, für die die Jungen keine Zeit haben. Es wird die Gesellschaft klüger machen, weil die älteren Menschen Erfahrungen haben - Erfahrungen, die die Jungen noch nicht haben."

Bezogen auf die überdurchschnittlich vielen älteren Kandidaten und Bewerber um einen Sitz im Gemeinderat heißt das für uns: Seien wir froh, dass wir auf jeder Liste, egal welche Farbe sie hat, die Älteren haben, die den langen Herbst des Lebens nutzen wollen, ihre Erfahrungen aus Jahrzehnten für die Gemeinschaft einzubringen. Alleine das zählt. Nicht gezählte und addierte Jahre. (Dirk Diestel)
Link zu einem Bericht dazu auf "Senf zu X"

Freitag, 22. Februar 2019

Bravo! Klima-Streik in Überlingen

Es war laut, es war engagiert, es war richtig gut: Am Freitag Nachmittag demonstrierten etwa 250 Schüler in Überlingen für den Schutz des Weltklimas. 

Die weltweiten Schülerdemos für das Weltklima, für Umweltschutz sind nun auch in Überlingen angekommen. Die vielen Schilder und Transparente zeigten Forderungen, aber auch Zorn und Ärger auf. "Euch gehen die Ausreden aus, uns die Zeit!" oder "Politikwandel statt Klimawandel" oder "Kein Schmutz-Klimaschutz!".
Die Schüler skandierten laut, sangen begeistert "we are the world!", "Rettet die Bäume, rettet die Wälder". Nicht nur das letzte eine Forderung, die sich die BÜB+ seit ihrer Gründung auf die Fahnen geschrieben hat.

Mehr zum Thema, zu zukünftigen Schülerdemos in Überlingen findet man hier.
www.klima-streik.de

Donnerstag, 21. Februar 2019

LGS Verkehrskonzept im Gemeinderat

Das spannendste Thema war das Verkehrskonzept während der LGS. Der Gemeinderat hatte lange um Informationen nachgefragt, am Mittwoch nun bekam man sie. 

Die Planung hat es in sich. Da die zentralen Parkflächen - entgegen der bisherigen Planung im bereich Härlen - nun auf dem Kramerareal im Osten eingerichtet werden sollen, ist ein unendlicher Strom von Autos, Bussen, Busshuttles quer durch die Altstadt zu erwarten. Zusätzlich zu dem ohnehin hohen Verkehrsaufkommen im Sommer. Einige Eckpunkte des Konzeptes:
  • Die Bahnhofstraße wird zur Einbahnstraße Richtung Osten, die Fußwege werden verbreitert. (Hotel- und Parkhauszufahrt nur von Westen?)
  • Das Aufkircher Tor wird gesperrt, eine Zufahrt in die Altstadt wird nicht möglich sein.
  • Am Parkhaus Stadtmitte/ZOB wird die Wiestorstraße gesperrt Richtung Franziskanertor.
  • Das neue Parkleitsystem wird nicht angepasst, es müssen Schilder genügen
  • Knapp 800.000 Besuche werden erwartet im Bürgerpark, Menzinger Gärten, Rosenobelschanze. Bis zu 10.000 an Spitzentagen
  • Man rechnet mit täglich Minimum 768 PKW, an Spitzentagen 1500 PKW und mehr
  • Durchschnittlich 30 Busse laden die Gäste am ZOB aus, die Busse parken dann in der Nußdorfer Straße auf dem Gelände der früheren Straßenmeisterei.
  • PKW Parkplatz wird das Kramerareal, ergänzt an Spitzentagen durch die Diehl Parkplätze. Vorn dort fahren Shuttlebusse im 10 Minuten Takt zum LGS Gelände, über die Nußdorfer Straße, Auerbuckel, Ulrichstraße, ZOB.
  • Anlieferungen an Geschäfte der Innenstadt sollten bis 9 Uhr vormittags erledigt sein.
  • Anwohner der Innenstadt und Berechtigte erhalten Bewilligungen in noch unbekannter Form. 
  • Der geplante Großparkplatz im Härlen, deutlich näher am LGS Gelände, kann wegen einer ablehnenden Mitteilung des Salem College nicht verwirklicht werden. (Schade, das war seit zwei Jahren Thema der Planung!!)
  • Umfassende Baustellen an der DB Südbahn Ulm-Friedrichshafen und auch auf der Strecke der Gäubahn Stuttgart-Singen werden zumindest zeitweise umfassende Schienenersatzverkehre notwendig machen.
  • Motorradfahrer und Fahrräder sollen an der alten Bahnhofstraße parken und dann Richtung Osten durch die Innenstadt abfahren! 
Die LGS GmbH und die Stadtverwaltung wollten die Zustimmung des Rates, auf dieser Basis weiterzuplanen. Sichtlich unangenehm war es ür OB Zeitler, als ein Antrag gestellt wurde: Der Verkehrsausschuss und der Gemeinderat seien in die weitere Planung einzubinden. Seine ablehnende Haltung half nicht. Künftig muss der Gemeinderat eingebunden werden. Bravo, eine richtige und gute Forderung und Entscheidung! Denn bei dieser Planung muss noch einiges überdacht werden.

Nicht ganz ohne Sorge war ein Bürger auf der Gästebank: "Das beste wird sein, ich wandere 2020 für 179 Tage aus!"

In der Gemeinderatssitzung würde eine sehr informative Präsentation der LGS GmbH gezeigt. Dabei war auch ein Streckenführungsplan. Wir haben versucht, diese Präsentation und den Plan zu erhalten, leider kam auf unsere zweifache Anfrage an die Pressestelle der Stadt bisher keine Antwort. 
Ergänzung: Die Überlassung der Präsentation wurde abgelehnt.

100.000 Zugriffe auf BÜB+

Es ist eine unglaubliche Zahl, aber der Zähler auf unserer Homepage ist unbestechlich. Sage und schreibe 100.000 Zugriffe gab es seit Gründung der BÜB im Jahre 2016. Der Großteil, etwa 60.000 Zugriffe, erfolgte alleine seit Sommer 2018.

Jetzt schon 100.012
Woran liegt das? Glaubt man den Überlingern, die uns immer wieder ansprechen, dann ist es die regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung über drängende Probleme der Überlinger Bürger. Wir greifen hier Themen auf, von denen niemand vorher wusste: Nur das Beispiel der Bebauung Hafenstraße. Oder, unvergessen, die Tatsache, dass LGS GmbH und Stadt nahezu sämtliche Bäume inclusive der beliebten Baresel Plattform entfernen wollte. Erst durch unsere Informationen wurden die Bürger mobilisiert und aktiv. Und nein, auch der dann vom SÜDKURIER widerlegte Vorwurf eine "Profilneurose" zu haben, kann uns von unserem Weg nicht abbringen. Wir sagen hier laut und deutlich, was nicht gut läuft. Wenn beispielsweise mal wieder Bäume gefällt werden, ohne dass die Bürger es verstehen. Aktuell, gerade heute, haben wir wieder eine Anfrage an die Stadt geschickt, warum zur Zeit im Bereich Altbirnau so viele Bäume sterben.

Aber wir kritisieren nicht nur. Wir loben auch. Sei es ein Anwohner der Altstadt, der sein altes Haus sehr aufwändig wunderbar hergerichtet hat. Oder Herrn Geiger vom Grünflächenamt, das erstmals ausführlich vor der Fällung von Bäumen im Stadtgebiet informierte.

Und wir haben ein offenes Ohr. Manchmal ist es das sprichwörtliche Gras, das man wachsen hört. Wenn auch Sie mal Dinge hören oder sehen, die keiner bisher weiß-informieren Sie uns, wir haken garantiert nach!

BÜB+ im Südkurier - eine notwendige Korrektur

Kompliment an Stefan Hilser vom Südkurier, der - ebenso wie Dieter Leder für das Wochenblatt - bis zum späten Ende bei der Aufstellungsversammlung der BÜB+ ausgeharrt hatte. Das Resultat war ein schöner und großer Artikel, in dem alle Kandidaten der BÜB+ für Gemeinderat und Kreistag in Wort und Bild vorgestellt werden.
In einem kleinen Satz allerdings hatte er etwas geschrieben, was dringend einer Korrektur bedarf, denn es ist schlicht so nicht wahr. Nennen wir es mal eine "versehentliche Fake news", denn eine Absicht uns zu schaden, unterstellen wir ihm keinesfalls.

Was schrieb er? Siehe rechts im Ausriss: "Ihre beiden Namen stehen für die BÜB+, einem Zusammenschluss der Partei "Die Linke" und der Bürgerinitiative BÜB."

Und genau das ist natürlich grundfalsch. Wir haben Herrn Hilser umgehend eine email geschrieben mit der Bitte, die uns uns sehr unangenehme Formulierung zu korrigieren. In einer umgehenden Antwort versprach er, dies richtig zu stellen.

Vielen Dank auch für den Bericht heute, dem wir allerdings in einem Punkt ganz entschieden widersprechen müssen, da er uns massiv schadet. Es heißt dort:
Dirk Diestel und Roland Biniossek: Ihre beiden Namen stehen für die BÜB+, einem Zusammenschluss der Partei „Die Linke“ und der Bürgerinitiative BÜB.“

Dazu ist es uns sehr wichtig ausdrücklich  festzustellen, dass die BÜB+ keineswegs ein Zusammenschluss der Partei „Die LINKE“ und der Bürgerinitiative BÜB ist. Das wurde von uns noch niemals so erklärt. Die BÜB wurde im Frühjahr 2016 als „Bürgergemeinschaft für Überlinger Bäume“ zum Erhalt der Platanenallee gegründet. Sehr frühzeitig war der Stadtrat der „LINKEN“, Roland Biniossek, ein engagierter Unterstützer unserer Sache. Ebenso wie auch Mitglieder und Sympathisanten aller anderen  im Überlinger Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen, nicht jedoch deren gewählte Vertreter im Stadtrat.
Im Frühjahr 2018 hat sich die BÜB umbenannt in Bürger für Überlingen, BÜB+. Am 3.12.2018 haben wir uns als Verein gegründet. Das Plus bedeutet, wie seinerzeit im ausführlichen Pressegespräch erläutert, die Ergänzung des bis dahin einzigen Themas „Platanenallee“  um alle anderen stadtrelevanten Themen.

Allein die Tatsache , dass einige Mitglieder der Partei „Die Linke“ ebenfalls Mitglied, Sympathisant oder sogar Kandidat der BÜB+ sind, darf nicht zu der Vermutung eines Zusammenschlusses verleiten. Andernfalls könnte man auch annehmen, dass die BÜB+ sich mit der CDU, der FDP, der LBU, der SPD, den Freien Wählern, den Grünen und dem Verein Bürgersinn zusammengeschlossen habe. Das ist ebenfalls nicht der Fall. BÜB+ Vorsitzender Dirk Diestel beispielsweise kandidierte vor vielen Jahren für die CDU, zuletzt immer für die Freien Wähler.  Dieses breite Spektrum ihrer politischen Herkunft haben die Kandidaten teilweise bei ihrer Vorstellung auch vermittelt.
Die BÜB+ ist und bleibt ein eigenständiger offener Verein, dem auch Mitglieder anderer politischer Gruppierungen angehören können. Das unterscheidet uns von anderen Parteien, bei denen jedoch oft die Kandidatur für eine konkurrierende Vereinigung per Satzung ausgeschlossen ist. Die Satzung der BÜB+ lässt ausdrücklich alle die Personen als Mitglieder zu, die sich mit dem Leitbild und den Zielen der BÜB+ identifizieren können. Dazu gibt es dort (und auch heraushebend im  Kopfbereich unserer Homepage zu lesen) unmissverständliche Aussagen wie auch den Hinweis, dass die BÜB+ parteipolitisch, wirtschaftlich und konfessionell unabhängig ist.

Es wäre uns sehr wichtig, dass diese Richtigstellung umgehend und unmissverständlich veröffentlicht wird, um den entstandenen - vollkommen falschen - Eindruck über die Struktur der BÜB+  richtig zu stellen.

Mittwoch, 20. Februar 2019

Unsere Kandidaten sind gewählt

Dienstagabend, in den Geschäftsräumen von DCS in der Obertorstraße, um 23.15 Uhr: Es ist vollbracht! Die BÜB+ hat ihre Kandidaten für Gemeinderat und Kreistag gewählt.


Die 28 anwesenden BÜB+ Mitglieder hatten die Qual der Wahl in gleich doppelter Hinsicht. So eine Aufstellungsversammlung ist (zeit-)aufwändig, wenn man sie voll demokratisch durchziehen will. Und das dauert eben seine Zeit, insbesondere dann, wenn bei Stimmengleichheit auch noch eine Stichwahl notwendig wird.

Für den Gemeinderat
Die BÜB+ war aber auch in der glücklichen Lage, aus dem "Vollen" schöpfen zu können. Für die Liste der 26 Gemeinderatskandidaten standen sage und schreibe 34 Bewerber zur Verfügung. Zwei weitere Spontanbewerbungen am Wahlabend konnten einvernehmlich leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Hier die gewählten Kandidaten und ihr jeweiliger Listenplatz:
1. Kristin Müller-Hausser, 2. Gerhard Graf, 3. Dirk Diestel, 4. Roland Biniossek, 5. Florian Jekat, 6. Rolf Briddigkeit, 7. Ursula Binzenhöfer-Schopf, 8. Dr. Jürgen Cramer, 9. Holger Schappeler, 10. Dieter Weissinger, 11. Dr. med. Ralph Stuttmann, 12. Monika, Wieden-Biniossek, 13. Dr. Wolfgang Bock, 14. Anna-Katharina Schmid, 15. Rupert Huisel, 16. Prof. Peter Schmid, 17. Elfi Straub, 18. Christian Greiter, 19. Dr. Michael Schnell, 20. Dimitra Tsoutsani, 21. Bernd Wiese, 22. Margarete Liebchen, 23. Heide kaim, 24. Eva Adam, 25. Georg Frenzel, 26. Josef Kohlbrenner
Ersatzkandidaten: Hannelore Bast und Alexander-Peter Posch

Für den Kreistag
Für den Wahlbezirk können 8 Kandidaten gewählt werden. Auch hier konnte die BÜB+ eine volle Kandidatenliste aufstellen.
Gewählt wurden auf die jeweiligen Listenplätze (von links):
1. Rolf briddigkeit, 2. Gerhard Graf, 3. Kristin Müller-Hausser, 4. Dieter Weissinger, 5. Monika Wieden-Biniossek, 6. Ursula Binzenhöfer-Schopf, 7. Florian Jekat, 8. Dr. Ralph Stuttmann


Samstag, 16. Februar 2019

Fehler fallen unter Datenschutz

Sie erinnern sich, wir hatten über die denkwürdige Ausschussitzung berichtet, in der eigentlich ein Abrissverbot für die Bestandsgebäude der Fischerhäuser Vorstadt  nach §144 BBauG beschlossen werden sollte.  Oder, um genau zu sein, über die Befreiung von diesem Verbot. "Gibt es  Unfähigkeit im Amt?" fragte ein Besucher ganz erstaunt.

Am Donnerstag berichtete auch der Südkurier zu diesem Thema. Die Redaktion hatte an Baubürgermeister Längin die Frage gerichtet, wie so etwas passieren könne. Die verblüffende Antwort: Er könne dies aus datenschutzrechtlichen  Gründen nicht öffentlich kommentieren.
Nun, wir zumindest können diesen Vorgang kommentieren, was wir in Form einer Pressemitteilung an den Südkurier auch gemacht haben:

Pressemittelung der BÜB+

Zum Südkurier Bericht : (Nicht-)beschluss zur sanierungsrechtlichen Zustimmung

In keinster Weise nachvollziehbar ist für die BÜB+, dass es der Stadtverwaltung angeblich erst drei Stunden vor Sitzungsbeginn aufgefallen sein soll, dass von einer anderen als der bisher angenommenen rechtlichen Situation auszugehen sei.

Der Hinweis von Baubürgermeister Längin, er könne dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben machen, könnte eine rein persönliche Schutzbehauptung sein.

Nachweislich ist die Bauverwaltung spätestens am 7.2.2019 über die Situation informiert worden. In einer email mit cc an OB Zeitler wies Stadtrat Biniossek auf die von der BÜB+ aufgedeckte Rechtsproblematik hin und empfahl, unverzüglich über einen Gemeinderatsbeschluss eine Veränderungssperre herbeizuführen.

Wenn diese immens wichtige Nachricht nicht an Herrn Längin weitergeleitet wurde, scheinen die Informationsflüsse im Bauamt zumindest stark verbesserungswürdig zu sein. Abgesehen davon kann man von hochbezahlten Fachleuten erwarten, dass anzuwendende Satzungen gelesen und insbesondere auch inhaltlich verstanden werden. Verantwortlich für diese Unzulänglichkeiten ist der Baubürgermeister, der zumindest die Größe zeigen sollte, Fehler einzugestehen.

Vollkommen unverständlich aber auch seine Aussage, den unabhängigen Gestaltungsbeirat entgegen dem klar formulierten Wunsch des Gemeinderates nicht nochmals zur Begutachtung der geänderten Pläne einzuladen, obwohl dieser genau das wünscht. Entgegen den Aussagen des Baubürgermeisters scheinen auch die geänderten Baupläne den Forderungen des Gestaltungsbeirates keinesfalls umfänglich zu genügen. Offen auch die Frage, wie sich das Denkmalamt zur Bebauung des Mezger`schen Skulpturengartens geäußert hat. Das Denkmalamt soll bereits am 21.11.2018 ein Schreiben an die Stadt gerichtet haben. Dieses wäre zwingend zu veröffentlichen.

Mittwoch, 13. Februar 2019

Das Dauerthema Verkehrsberuhigung Altstadt

beschäftigt Überlingen seit Jahrzehnten. Diskutiert, versucht, Gutachten erstellt und wieder verworfen, neu diskutiert, neues Gutachten, wieder verworfen. Die Angelegenheit dreht sich im Kreis. Bürger wurden befragt, in workshops wurden Ideen erarbeitet. Auch das ist längst verworfen.

Hier beginnt die "Spielstraße"
Aber, zugegeben, es ist alles andere als einfach. Zu viele Interessen von Bürgern, Anwohnern, Geschäftsinhabern, Touristen spielen eine Rolle, aber auch Kommunalpolitiker. Unter dem Strich bleibt im Moment nichts.
Zuletzt haben sowohl die Bewohner der Hafenstraße, als auch die Einzelhändler des WVÜ aufgezeigt, wie es vielleicht gehen könnte. Auch wir von der BÜB+ hatten schon Vorschläge gemacht, die gar nicht so weit voneinander entfernt sind: Die ganze Altstadt zu einer verkehrsberuhigten Zone umwandeln, landläufig auch "Spielstraßenbereich" genannt. Neudeutsch nennt man es "shared space", gemeint ist das Gleiche. Die Wikipedia definiert es so:
"Ein verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich häufig auch Spielstraße, seltener Wohnstraße, bezeichnet in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Erste Modellprojekte wurden seit 1977 realisiert. Die offizielle Einführung in die StVO erfolgte 1980."

Wer darf was im verkehrsberuhigten Bereich?
In einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt, vom Fußgänger über Radfahrer bis zum PKW. Für alle gemeinsam ist die Regel, dass sich keiner schneller als im "Schritttempo" bewegen darf. Was für Fußgänger eine eher leichte Übung ist, müssen Radler und Autofahrer - notfalls über intensive Kontrollen - lernen.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Hier endet die "Spielstraße"
  • In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Was bringt das nun für Überlingen?
Weil nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, wird das reine Durchqueren der Altstadt für viele PKW Fahrer unattraktiv. Um von Osten nach Westen zu kommen, oder umgekehrt, wird künftig lieber die zwar etwas längere, dafür schnellere hindernisfreie Umfahrung der Altstadt (optimal B31 alt) genutzt.
Wer zum Be- und Entladen in die Altstadt einfahren will, darf dies, lediglich das Parken ist unzulässig, von speziell markierten Flächen abgesehen. Wer also jemanden mit Gehbehinderung zum Arzt oder Optiker bringen muss oder seine Ski beim Sportgeschäft abholen will, darf dies jederzeit, dazu auch (kurz) halten. Anwohner dürfen ebenfalls jederzeit einfahren. Und wer es akzeptieren kann und will, mit Schrittgeschwindigkeit von Ost nach West zu fahren, darf das auch.
Die orange-roten Straßen sollten verkehrsberuhigt werden
In welchen Bereichen sollte das kommen?
Am besten in der ganzen erweiterten Altstadt. Also bereits ab Aufkirchertor (gegenläufiger Verkehr evtl. über eine Ampelsteuerung) , ab Parkhaus Stadtmitte in der Wiestorstraße, ab Badhotel von Westen und ab Hotel Ochsen von Osten die Münsterstraße.
Wie sieht denn so eine "Straße" dann aus?
Mit der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen sind beträchtliche Umbaumaßnahmen verbunden, denn die bisherigen Flächen der Straße und Fußwege verschmelzen zu einer durchgehenden Fläche von Haus zu Haus. Es wird keine sichtbare Straße mehr sein.
Das kostet aber!
Ja, das wird sehr viel kosten. Aber unsere Altstadt sollte uns das wert sein.
Und das dauert aber lange, bis es fertig ist!
Auch das ist richtig. Aber irgendwann muss man wenigstens mal anfangen. Dafür geeignet sind als erster Schritt die Kessenring- und Hafenstraße. Vielleicht auch die Münsterstraße. Für die Hafen- und Kessenringstraße wäre zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, lediglich "motorisierten" Verkehrsteilnehmern die Einfahrt von Osten zu untersagen. Frage: Ist ein eBike "motorisiert"?
Warum nicht einfach ganz dicht machen?
Wir können froh sein, dass Überlingen noch einen guten und vielseitigen Einzelhandel in der Innenstadt hat. Der darf keinesfalls gefährdet werden. Aber: Man könnte ja nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen die Innenstadt komplett zu machen, lediglich berechtigte Anwohner dürfen dann noch einfahren.
Wo gibt es denn so etwas schon?
In Überlingen! Der Münsterplatz ist samt Krummebergstraße bis zu Renkerbrücke ein verkehrsberuhigter Bereich. Und wenn man mal nach Ravensburg fährt, kann man es ähnlich rund um den Marienplatz erleben.
Was ist denn ein "Verkehrskonzept"?
Ein Konzept ist ein Denkanstoß, der sicherlich nicht zu 100% ausgearbeitet ist. Es soll eine Diskussionsgrundlage sein. Zu dieser Diskussion möchten wir Sie einladen. Sprechen Sie mit uns, machen Sie Vorschläge, zeigen Sie mögliche Verbesserungen auf. Wir sind dankbar für jede Anregung.


Dienstag, 12. Februar 2019

Keine Motorräder in der Grünanlage Chantillyplatz

Eine sehr gute, umwelt- und bürgerfreundliche Entscheidung hat der Gemeinderatsausschuss für Verkehr am vergangenen Montag gefällt. Der von der Stadtverwaltung gewünschte Motorradparkplatz auf etwa 200qm Grünfläche am Mantelhafen wird nicht kommen.

Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte der Ausschuss beschlossen, die Parkplätze weiter südlich in der Seestraße anzulegen. Dagegen hatten Anwohner den Petitionsausschuss des Landtages angerufen. Vor einer Entscheidung schrieb der Vorsitzende des Petitionsausschusses einen eher privaten Brief an OB Zeitler und empfahl, die Parkplätze in der Grünanlage Chantillyplatz zu verwirklichen.

Gegen diese vollkommen unsinnige Empfehlung und gegen die entsprechende Planung des Bauamtes hatte sich nicht nur umgehend die BÜB+, sondern auch der Bürgersinn e.V. und Bürger entschieden gewehrt. Der schon seit vielen Monaten existente Vorschlag der BÜB+, die Parkplätze inklusive einer Schließfachanlage für Helm und Motorradjacke im Bereich Zimmerwise zu errichten, wurde im Verkehrsausschuss nun endlich diskutiert und auch angenommen.

Anwohner, die BÜB+ und alle Bürger sagen ausdrücklich "Danke" für diese Entscheidung! Um im kommenden Sommer das Chaos des letzten Sommers zu verhindern, sollten diese Parkplätze zumindest provisorisch unverzüglich errichtet werden. Dazu gehört natürlich auch eine umfassende Beschilderung an den Zufahrtsstraßen, um den Motoradfahrern den richtigen Weg zu weisen.

Montag, 11. Februar 2019

Ein Skandal !

"Unfähigkeit im Amt, darf man so etwas öffentlich sagen?" fragte ein Besucher der heutigen Bauausschusssitzung beim Hinausgehen aus dem Sitzungssaal. 

Das wissen wir natürlich auch nicht so genau, aber so viel: Was da heute vom Baubürgermeister geboten wurde, ist zumindest ein Skandal. Und zwar kein kleiner.

Was ist passiert? Die Sitzung war vor mindestens zwanzig Besuchern gerade mal eine Minute alt, als Herr Baubürgermeister Längin mit Blick auf die Bürger sagte: Er hoffe, dass sie nicht wegen Punkt 1 der Tagesordnung gekommen seien. (Nahezu alle waren nur deshalb da). Denn der Punkt war schnell erledigt: Baubürgermeister Längin teilte mit, dass er "vor gerade mal gegen Mittag per email" erfahren habe, dass in der Sanierungssatzung Altstadt II West der §144 ausgeschlossen sei. Was bedeuten würde, dass demnach gar nicht über eine sanierungsrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben Gartenstraße 5-7 beschlossen werden könne. Das Vorhaben nun nach §34 (Einfügen in die Umgebungsbebauung) genehmigungsfähig sei.

Das muss man sich mal vorstellen: Der Bauantrag für die zwei großen Gebäude liegt seit weit über einem Jahr im Bauamt. Der mobile Gestaltungsbeirat war da und hat ernste Bedenken geäußert. Überlingen beschäftigt einen hochbezahlten Baubürgermeister, einen Stadtplaner, eine ganze Truppe von Fachleuten im Bau- und Baurechtsamt. Und niemandem ist über mindestens 15 Monate hinweg nicht aufgefallen, dass der §144 nicht gilt?

In §2 der 2014 fortgeschriebenen Sanierungssatzung ist die Anwendung des §144 explizit ausgeschlossen. Man hätte diese Satzung nur mal lesen müssen, um das zu sehen. (Nebenbei: Unserem kundigen  "Baurechtslaien" Jürgen Cramer von der BÜB+ war dies bereits Anfang Februar beim erstmaligen Lesen der Satzung sofort aufgefallen. Bereits am 7.2.2018 hat Stadtrat Roland Biniossek daher in einer email an das Bauamt darauf hingewiesen und um Prüfung gebeten, ob daher eine wirksame Veränderungssperre nicht sinnvoller sei!)

Fast schon scheinheilig der Vortrag des Baubürgermeisters, dass der Ausschuss nun entweder die nachträgliche Einfügung des §144 in die Sanierungssatzung beschließen könne, alternativ in Zusammenhang mit dem geplanten Bebauungsplan eine Veränderungssperre. Erst auf Nachfrage gab er dann zu, dass sich weder das eine, noch das andere auf den vorliegenden Bauantrag auswirken würde. Das Schreiben des Landesdenkmalamtes (laut deren Aussage vom 21.11.2018) kam nicht zur Sprache. 

In der GR Sitzung am 30.1. hatte Baubürgermeister Längin zugesagt, erneut den mobilen Gestaltungbeirat über die geänderte Planung zu informieren und eine Stellungnahme einzuholen. Erst auf Nachfrage sagte er jetzt dazu: "Wir haben mindestens viermal angefragt, es gab keine definitive Nachricht über Änderungswünsche. Der Beirat würde sich die neue Planung gerne nochmals vor Ort anschauen." Darauf will Herr Baubürgermeister Längin aber verzichten.
Nun bleibt den Bürgern der Fischerhäuser Vorstadt wohl nur noch Klage vor den Verwaltungsgerichten. Über die Instanzen hinweg kann das viele Jahre dauern.

Ansicht von Osten

Wir schieben Ihnen heute noch eine Ansicht der geplanten Neubauten in der Fischerhäuser Vorstadt  nach, die von Osten. Die Maße sind dem Bauantrag entnommen.
Die gelbe Fläche ist der aktuelle Bestand, ein Haus mit zwei Vollgeschossen und steilem Satteldach, wie es für das Gebiet Fischerhäuser Vorstadt typisch ist.
Deutlich größer als der Bestand, zu nah an der Hangkante
Die dunkelgelbe Linie kennzeichnet die Dimension des geplanten östlichen Hauses 1. Es ist deutlich höher als der Bestand und wird mit drei Vollgeschossen angesehen. Die durch die Altstadtsatzung nicht zugelassenen Dachausschnitte/Dachterrassen vergrößern die Fläche im dritten Stockwerk deutlich zum Vollgeschoss. Darüber ist dann noch ein Dachgeschoss.
Die rote Linie zeigt die Dimension des westlichen Gebäudes Nr.2. Auch hier kann nicht von zwei, sondern von drei Vollgeschossen ausgegangen werden. Man erkennt unschwer, dass die Firsthöhe nahezu doppelt so hoch sein wird, wie das Bestandsgebäude.
Die Tiefgarage ist nur teilweise im Untergrund, so dass sich zum Nachbargrundstück vermutlich eine 2-2,5 Meter hohe Wand oder steile Böschung ergeben wird.

Mitglieder der BÜB+ haben sich am vergangenen Samstag von drei betroffenen Anwohnern die Situation zeigen und erklären lassen. Erst wenn man sich tatsächlich mal ein Bild vor Ort macht, die alten Gärten und die Hangkante auf sich wirken lässt, dann erst erkennt man, was hier zerstört werden soll. Der Garten unterhalb des Gallerturms ist städtisch und frei zugänglich. Von hier aus hat man einen Blick über die Fischerhäuser Vorstadt bis zur Altstadt. Nach Realisierung der Neubaupläne ist der Blick zerstört. (Foto siehe letzter Bericht)
Von links: Dr.Jürgen Cramer, Roland Biniossek, Monika Wieden-Biniossek, Eric Hueber, Dirk Diestel, Rolf Briddigkeit.

Samstag, 9. Februar 2019

Nein, so bitte nicht!!

Liebe Gemeinderäte, liebe Mitglieder des Bauausschusses,

am Montag liegt es in Ihrer Hand, ob ein Stück Überlinger Geschichte unwiderruflich zerstört wird.

Sie sollen entscheiden,
  • Ob das Bauvorhaben Gartenstraße 5-7 sanierungsrechtlich genehmigt wird oder nicht. 
  • Ob vorher noch, wie von Baubürgermeister Längin öffentlich versprochen, der mobile Gestaltungsbeirat gehört wird oder nicht. 
  • Ob das kunsthistorische Ensemble der berühmten Mezger`schen Werkstätte mit dem unglaublich schönen Skulpturengarten zerstört wird oder nicht.
  • Ob der Blick von der Gartenstraße zum Gallerturm zerstört wird oder nicht.
  • Ob der Blick vom Garten hinter dem Ü-Punkt zur Altstadt zerstört wird oder nicht. Und:
  • Ob Sie ein Herz für die Überlinger Altstadt haben-oder nicht.
Die Hangkante, der Mezgergarten: Links, wie man es seit Ewigkeit kennt und liebt, rechts für immer zerstört!
Das neue Gebäude rechts ist aus dem Bauantrag entnommen und ungefähr maßstäblich in das Foto eingepasst. Es hat eine Höhe von deutlich über 13 Metern, die Giebelgestaltung entspricht in keinster Weise der Altstadtsatzung. Das sind auch nicht zwei, sondern eher drei Vollgeschosse. Noch im Rahmenplan von 1998, bis heute gültig, war der gesamte Mezgergarten von jeder Bebauung freigehalten. Ganz gezielt, um sowohl den Garten, als auch die Überlingen prägende Hangkante sichtbar und erlebbar zu erhalten.
Der Blick vom öffentlich zugänglichen Garten hinter dem Parkhaus West: Vorher freier Blick auf die Altstadt, jetzt zerstört!
Das westliche Gebäude 2, entnommen dem Bauantrag, etwa maßstäblich eingefügt. Die gelbe Fläche ist das vorhandene Gebäude, das entfernt werden soll. (im oberen Bild in Teilen hinter den Bäumen sichtbar)
Wir fordern:
  • Keine sanierungsrechtliche Genehmigung!
  • Umgehenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan!
  • Umgehenden Beschluss zu einer Veränderungssperre!
  • 100% Beachtung der Altstadtsatzung, ohne Befreiung! 
  • Beachtung der Empfehlungen des Gestaltungsaussusses: Maximal 2 Vollgeschosse und kleine Gebäudegrundflächen!
  • Ein aussagekräftiges Stangengerüst zur Verdeutlichung der Dimensionen!
  • Erhalt der Sichtbeziehungen zur Hangkante!
  • Erhalt des historischen Mezgergartens!
  • Schluss mit dem Bauspekulantentum in ganz Überlingen!
Mehr Information über die Mezger`schen Kunstwerkstätten

Freitag, 8. Februar 2019

Fischerhäuser Vorstadt: Werden die Zusagen eingehalten?

Klarer Wunsch des Gemeinderates am 30.1.2018: Die höchst umstrittene Planung für ein Neubauvorhaben in der Fischerhäuser Vorstadt soll nach den erfolgten Änderungen nochmals dem neutralen mobilen Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Baubürgermeister Längin sagte dies verbindlich zu.

Wenn gute Bauplanung so einfach wäre!
Was aber nun mehr als irritiert ist die Tatsache, dass in der Sitzung am kommenden Montag die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Umwelt und Forst von der Verwaltung aufgefordert werden, eine sanierungsrechtliche Zustimmung zu dem Vorhaben zu erteilen. Und was ist mit dem Gestaltungsbeirat? Hat der bereits eine Stellungnahme abgegeben? 
Seltsam, dass die Sitzungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt erst gestern am Donnerstag online verfügbar waren-nach Aufforderung! Soll so die interessierte Öffentlichkeit mal wieder uninformiert gehalten werden? Nicht darin enthalten ist auch eine laut Denkmalamt am 21.11. an die Stadt verschickte Stellungnahme.

In allen bisherigen Plänen war der sogenannte Mezgergarten mit den Skulpturen der Künsterfamilie immer als Freihaltefläche gekennzeichnet, Gebäude samt Skulpturen bilden eine denkmalgeschützte Sachgemeinschaft. Nun plötzlich soll der Garten zu einem großen Teil mit einem eher sehr unpassenden Gebäude überbaut werden.
Wir fordern die Bauverwaltung unter Baubürgermeister Längin auf, der Öffentlichkeit sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des Bauausschusses bitten wir dringend, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und erst dann zu entscheiden, wenn die Unterlagen vollständig sind und auch die Stellungnahme des Gestaltungsausschusses vorliegt. Warum diese Eile? Sollen noch vollendete Tatsachen geschaffen werden?
Denn am 20.2.2019 will der Gemeinderat den Bebauungsplan Fischerhäuser Vorstadt beschließen, vorher darf keinesfalls über das Bauvorhaben entschieden werden. Eine wirksame Veränderungssperre ist zwingend erforderlich, um in Ruhe die Details des Bebauungsplans diskutieren zu können.

Mittwoch, 6. Februar 2019

Petitionsausschuss: Na so was!

Motorradplätze Seestraße: Die Petenten wissen noch nichts, 

wurde uns heute telefonisch aus dem Kreis der Anwohner der Seestraße berichtet. Ein förmlicher Beschluss liegt noch nicht vor. Wie aber kann die Bauverwaltung trotzdem eine Beschlussvorlage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.2. aufnehmen?
In der Sitzungsvorlage bezieht man sich auf ein Schreiben des Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Keck (FDP MdL). Dieses Schreiben an den "Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Herr Zeitler" ist aber alles andere als ein förmlicher Bescheid oder Beschluss, es sieht viel mehr nach einem "privaten" Brief mit einem Ratschlag an die Überlinger Stadtverwaltung aus. Der Brief ist öffentlich zugänglich im Ratsinformationssystem der Stadt. Lesen Sie selbst bitte (auf den Brief klicken macht ihn größer):

Dienstag, 5. Februar 2019

Schon wieder: Motorradplätze am Mantelhafen

Eigentlich hatte man die große Hoffnung, dass der von den betroffenen Bürgern angerufene Petitionsausschuss die leidige Sache endgültig klärt. 

Aber fehl gehofft: Zwar scheint der Ausschuss den Standort an der hinteren Seestraße nicht für gut befunden zu haben, dafür wärmt er jetzt die längst begraben gehoffte Variante am Chantillyplatz wieder auf!
Bis auf einen Streifen ist die Wiese weg! Bild:Stadtverwaltung

Man empfiehlt doch tatsächlich, den Motorradparkplatz hinter der Hecke  zu den PKW Kurzzeitplätzen einzurichten! Entsprechend nun der Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung im Verkehrsausschuss am 11.2.2019. Die Planunterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar, dazu ein Schreiben des PA.

Hat es denn weder der Petitionsausschuss noch die Verwaltung der Stadt begriffen, dass dies mit den Bürgern kaum zu machen sein wird? 

Etwa 200qm Grünfläche geht verloren
Da soll für lediglich 14-15 Parkplätze ein großes Grünstück (etwa 6,5 x 30 Meter) des Chantillyplatzes geopfert werden. Diese wenigen Plätze sind ohnehin viel zu wenig, es wird ein andauernder Parksuchverkehr entstehen in der Hoffnung, dass vielleicht doch ein Plätzchen frei ist. Bei den Massen an Motorrädern ein hoffnungsloses Unterfangen, das nur zweimaligen vollkommen unnötigen Motorradverkehr durch die Mühlenstraße verursachen wird.

Im Ausfahrbereich geht möglicherweise ein Baum verloren
Warum greift niemand unsere Idee auf, die wir schon im Juli 2018 beschrieben hatten: Ein großer zentraler Platz auf der Zimmerwiese, mit Schranke und Schließfächern für Helm, Jacke und Stiefel! Das wird jeder Motorradfahrer (der Verfasser dieser Zeilen ist auch einer!) sehr gerne annehmen und die wenigen Minuten entspannt an die Promenade laufen. Schon an den Zufahrtsstraßen optimal ausgeschildert, wird jedes Motorrad gleich richtig geleitet.

Wir fordern die Verwaltung auf, noch vor der Ausschusssitzung die benötigte Fläche zu markieren, damit sich jeder Bürger selbst ein Bild davon machen kann! Wenn es um unsere Grünanlagen geht, ist eine ausreichende Bürgerinformation vor jeder Beschlussfassung zwingend zu erwarten.

Montag, 4. Februar 2019

Hafenstraße: Anwohnerprotest!

Schon mehrfach haben wir über das geplante Bauprojekt eines saudirabischen (jetzt munkelt man übrigens, es sein ein Iraker oder Syrer...) Investors in der Hafenstraße 16-18 berichtet. Unser Protest, unsere frühzeitige Berichterstattung auf dem BÜB+ Blog, als alles noch Gerüchte waren im November 2018, haben zu einem Teilerfolg geführt. Der Bebauungsplan wird kommen! Wir berichteten auch hier und hier.

Eine tolle Aktion nun in der Nachbarschaft: Ein großes Transparent hängt dort mit der freundlichen Aufforderung an alle Investoren "Zu verkaufen: Historische Altstadt. Bevorzugte Käufer Milliadäre, weltweit! Zweckentfremdung (der Wohnungen) erwünscht!"
Dem ist nicht viel hinzuzufügen!

Sonntag, 3. Februar 2019

Großes Lob für den BÜB+ Blog

Ein großes Lob für die Aufmachung und die Informationsvielfalt erhielt der BÜB+ Blog, den sie hier ja regelmäßig lesen. Wir danken herzlich!
Wer es mal nachlesen möchte: "Karin Burgers Recherche und Senf zu X"

Freitag, 1. Februar 2019

Wer waren denn die Mezger in Überlingen?

Metzger haben wir in Überlingen einige, sehr gute sogar.
Aber "Die Mezger" als berühmte Überlinger Künstlerdynastie, die gibt es nicht mehr.

Michael Mezger, bekanntes Überlinger Fasnachts-Urgestein, stammt von den berühmten Mezgers ab. Sein Vater war der Bruder von Viktor Mezger, der - wie auch sein Vater Victor Mezger und dessen Bruder - unzählige Spuren in Überlingen hinterlassen hat. Im Verhältnis ist es nur eine Kleinigkeit seines Schaffens, aber man schaue nur mal ins Überlinger Narrenbuch. Der Zunftplämper für 2019 beruht auf einer Mezgerschen Zeichnung.

Blick auf Werkstatt und Garten der Mezger Familie
Warum wir auf diesen Künstler heute extra hinweisen? Nein, kein Jubiläum, viel Schlimmer: Sein Vermächtnis in der Stadt Überlingen droht zumindest teilweise zerstört zu werden. Die Mezgersche Kunstwerkstatt war in der Christiophstraße 7 beheimatet. Dort findet man noch heute sein Wohnhaus, seine Werkstatt und den wunderbaren Skulpturengarten, bis zur Felskante hin. Zu recht, wenn auch sehr spät erst 2007, wurden die Gebäude samt  Skulpturen unter Denkmalschutz gestellt. In der umfangreichen Denkmalbeschreibung heißt es: "Wohnhaus, Werkstatt und Skulpturen bilden als anschauliche Zeugnisse für den Arbeits- und Lebensrahmen...eine Sachgesamtheit. Diese ist ein Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen; an seiner Erhaltung besteht...ein öffentliches Interesse."
Victor Mezger zu Ehren wurde sogar eine Straße nach diesem bedeutenden Überlinger benannt.


Das linke Gebäude wird zu fast 90% im Mezgergarten stehen
Bekanntlich wird in der Fischerhäuser Vorstadt ein sehr großes Neubauprojekt geplant. Das westliche der zwei großen Gebäude steht zu 90% auf dem Gelände des Mezgerschen Gartens. Nicht nur eine bauliche, sondern auch eine kulturgeschichtliche Sünde ist es, wenn dieses Vorhaben genehmigt wird. Die Giebelseite und die dachaufbauten widersprechen vollkommen der Altstadtsatzung. Die Bauverwaltung unter Baubürgermeister Längin hat durchblicken lassen, dass sie es für genehmigungsfähig hält. Obwohl der Gemeinderat am Mittwoch beschlossen hat, einen Bebauungsplan für die ganze Fischerhäuser Vorstadt aufzustellen, scheint man dieses Vorhaben noch schnell vorher durchziehen zu wollen. Denn das Landesamt für Denkmalschutz wird erst im Bebauungsplanverfahren gehört, vorher sonst nicht. Und Bauverwaltung und die "Untere Denkmalschutzbehörde" in Überlingen haben den gleichen Chef: Baubürgermeister Längin.

1998 wurde ein Rahmenplan für die Fischerhäuser Vorstadt erstellt, damals noch sollte der Bereich des Mezgerschen Anwesens völlig freigehalten werden. Leider wurde vor einigen Jahren der hintere Teil des Gartens von den Erben verkauft-prompt begannen die Begehrlichkeiten von Investoren zu sprießen.

Die BÜB+ wird sich mit einer Überbauung des Skulpturengartens nicht abfinden. Wir fordern die Bauverwaltung und den noch amtierenden Gemeinderat dringend auf, hier einzuschreiten. Wir haben eine Presseinformation an den SÜDKURIER geschrieben, um die Überlinger Öffentlichkeit wachzurütteln.
Pressemitteilung vom 1.2.2019:
In der Gemeinderatssitzung am 30.1.2019 wurde vom Gemeinderat beschlossen, für den Bereich Fischerhäuser Vorstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Diesen Beschluss begrüßen wir, würden allerdings auf eine gleichzeitige Veränderungssperre dringen.
Gleichzeitig wurde die Präsentation der aktuellen Planung für das Bauvorhaben Gartenstraße 5-7 nahezu diskussionslos hingenommen, nachdem von der Bauverwaltung eine Zulässigkeit nach §34 signalisiert wurde.

Von der Bauverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich keine denkmalgeschützten Objekte bestünden. Dieser Darstellung muss schärfstens widersprochen werden, denn im zu überplanenden Bereich befinden sich diverse geschützte Objekte. Dazu gehört auch das Ensemble aus Haus, Werkstatt und Skulpturengarten der früher sehr bedeutsamen Kunstwerkstätte der Gebrüder Mezger, die dort die Eberleschen Werkstätten übernommen hatten. Diese Werkstätte wurde später vom Sohn Viktor Mezger fortgeführt. Viele bedeutende Kulturgegenstände wurden hier geschaffen, die nicht nur in Überlingen allerhöchste Bedeutung haben. Aus diesem Grund wurde 2007 das ganze Areal Christophstraße 7, Flurstück 386, unter Denkmalschutz gestellt. In der Denkmalbeschreibung wird ausdrücklich auf den kulturhistorischen Wert der Gebäude, aber auch des Skulpturengartens verwiesen, an seinem Erhalt besteht öffentliches Interesse. Auch der Rahmenplan von 1998 sieht hier keinerlei Bebauung vor.

Die aktuelle Neubauplanung sieht die Errichtung von zwei Gebäuden vor. Das westliche steht zu 90% im Bereich des geschützten Skulpturengartens. Die BÜB+ lehnt diese Planung alleine aus diesem Grund entschieden ab, abgesehen von der Tatsache, dass die Kubatur der Gebäude auch nach der leichten Absenkung der Giebelhöhe, aber auch die Gestaltung der südlichen Giebelseite noch immer unverträglich für dieses historische Gebiet erscheint. Wir fordern die Bauverwaltung dringend auf, dem Bauvorhaben aus den genannten Gründen nicht zuzustimmen. Den Gemeinderat fordern wir auf, neben dem Bebauungsplan auch eine Veränderungssperre zu beschließen.