Dienstag, 21. Dezember 2021

Rauensteinpark steht als Ganzes unter Denkmalschutz

Was wir schon ansatzweise gehört hatten, wurde nun durch ein Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz an die Stadtverwaltung Überlingen bekannt: Nicht nur das Schloß Rauenstein, sondern der ganze Park steht unter Denkmalschutz.

In der öffentlichen Liste der Überlinger Kulturdenkmäler ist das Schloß aufgeführt, aber nicht offensichtlich auch der zugehörige Park. In einer bekannt gewordenen Stellungnahme des LDA an die Stadtverwaltung heißt es aber:


In der Gemeinderatssitzung am 15.12.2021 hatte die BÜB+ bereits eine öffentliche Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, die allerdings bisher nicht beantwortet wurde:
"Wie ist der Park hinsichtlich Denkmalschutz unter Schutz gestellt? Muss für eine Bebauung eine bestehender Denkmaleigenschaft aufgehoben werden?"

Sonntag, 19. Dezember 2021

War das ein Jahr 202

Liebe Leser, Freunde und Freundinnen der BÜB+!

Wir haben es in der Hand, wie 2022 wird
Kommt Ihnen das auch so vor wie uns, dass  2021 wahnsinnig schnell verging? Es war aber auch so einiges los - lassen Sie es uns Revue passieren. Da war natürlich Corona. Die Hoffnungen, dass alles besser wird, erfüllten sich nicht. Jetzt wissen wir, dass dieses Virus uns in der einen oder anderen Mutation wohl noch lange begleiten wird. Wohl denen, die geimpft und geboostert sind. Was zwar bekanntlich auch nicht zu 100% schützt, aber ungemein beruhigt, weil eben schwere Verläufe verhindert werden. In diesem Sinne: Lasst euch impfen, bleibt gesund!

Richtig los war auch was in unserem Überlingen: LGS. Vielen Überlingern, Gästen und Besuchern hat es in unserer Stadt viel Freude gemacht. Und sind wir ehrlich: Auch danach wird uns viel Schönes bleiben, bei aller Traurigkeit um Verlorenes. Denken wir nur an die jetzt so schönen Menzinger- und Rosenobelgärten, die ein Gewinn für die Stadt sind. Lassen wir nun allen Streit und alle Meinungsverschiedenheiten hinter uns.

Unangenehm viel los war für die BÜB+ seit dem Sommer.

Der Streß rund um den Beitritt unseres ehemaligen Mitglieds und Stadtrats Roland Biniossek zu der mehr als umstrittenen Partei dieBASIS hält bis jetzt an. Viele unserer Wähler sehen es als einen Diebstahl ihrer Wählerstimmen an, dass er sein über die BÜB+ Liste errungenes Mandat nicht für einen BÜB+ Nachrücker zurück gibt, sondern im Gemeinderat verbleibt. Wir meinen nach wie vor: Das ist und bleibt zwar leider rechtlich zulässig, ist aber mehr als unfair den Wählern, aber auch seinen beiden BÜB+ Gemeinderatskollegen gegenüber. Die haben dadurch nämlich den Fraktionsstatus verloren, was nicht nur deutliche Einschnitte in der Gemeinderatsarbeit bedeutet, aber auch mit dem Verlust der Schreibrechte in der Rubrik "Fraktionen berichten" im HalloÜ verbunden ist. Aktuell können wir dort nicht mal mehr unsere Kontaktdaten oder Termine veröffentlichen. Aber Sie wissen ja: Über www.büb.plus kommen Sie in diesen online-blog, der mittlerweile sagenhafte 219.000 Zugriffe hat.

Sie werden es vielleicht schon gehört haben: Die BÜB+ geht gegen diese deutlichen Benachteiligungen gerichtlich vor, aktuell läuft ein Antrag auf einstweilige Anordnung am Verwaltungsgericht Sigmaringen mit dem Ziel, dass die BÜB+ Stadträte wieder Zugang zu den diversen beratenden Ausschüssen und auch zum HalloÜ bekommen. Wir sind der Überzeugung, dass die demokratischen Rechte der 12,6% Wähler, die uns 2019 noch vor die FDP und SPD gewählt haben, durch unseren Ausschluß verletzt werden. Wir danken schon jetzt allen ganz herzlich, die uns auf diesem nicht kostenlosen Weg mit einer kleinen Spende unterstützen oder aus Überzeugung und Solidarität der BÜB+ beitreten.

Die Wählervereinigung BÜB+ wählte sich einen neuen Vorstand

Unter dem Vorsitz von Holger Schappeler haben sich  sieben weitere engagierte Mitglieder bereit erklärt, den Verein erfolgreich weiter zu führen. Wir werden weiter für unsere satzungsgemäßen Ziele kämpfen: In erster Linie für mehr Bürgerbeteiligung, mehr Information und mehr Verständnis für andere Meinungen. Dazu gehört auch, dass wir grundsätzlich Bürgerinitiativen unterstützen, wenn sie demokratisch und gewaltfrei ihre Meinungen kundtun oder versuchen, sich über gesetzlich verankerte Bürgerrechte Gehör zu verschaffen. Es bringt gar nichts, Andersdenkende mundtot zu machen, man muss miteinander reden, auch dann, wenn man in der Sache vielleicht anderer Meinung ist. Das ist das Mindeste, was die Bürger von ihren Stadträtinnen, Stadträten, von der Verwaltung und den politischen Gruppierungen erwarten dürfen. Mit "drüber Reden" ist schon so mancher Kompromiss gefunden worden, mit dem dann alle leben können.

Auch im kommenden Jahr wird es spannend bleiben, in jeder Hinsicht. Wir wünschen allen  ein gutes Jahr 2022! Ob es gesund für alle bleibt, liegt in unseren Händen. Tun Sie alles dafür, was nötig ist, dann klappt das! Wir wünschen den Erfolg in allen Ihren Vorhaben, Zuversicht und Zufriedenheit!

In diesem Sinne wünschen der Vorstand der BÜB+ und Ihre zwei Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel Ihnen gesegnete, friedvolle und erholsame Weihnachten.

Mittwoch, 1. Dezember 2021

Park Rauenstein: Ein Bürgerentscheid ist der demokratischste Weg

In der Diskussion um eine mögliche Bebauung des Randstreifens vom Park Schloß Rauenstein an der Rauensteinstraße scheiden sich die Geister: Dem nachvollziehbar dringenden Wunsch nach mehr und bezahlbarem Wohnraum stehen die ebenfalls begründeten Interessen zum Erhalt der gesamten Parkanlage gegenüber. Was eine aktive Bürgerinitiative jetzt so fordert. 

Aus Sicht der Wählervereinigung BÜB+ und ihrer Stadträte gibt es nur eine wirklich demokratische Lösung des Problems: Ein Bürgerentscheid (BE). Wie das funktionieren kann, erläutern wir ausführlich.

Der Einwohnerantrag/früher Bürgerantrag (Link):

Mit einem Einwohnerantrag kann die Aufnahme eines bestimmten Themas auf die Tagesordnung des Gemeinderates beantragt werden. Notwendig dazu sind in Überlingen die Unterschriften von etwa 250 Einwohnern ab 16 Jahren, mindestens 1,5% der wahlberechtigten Einwohner ab 16 Jahre.  Besser jedoch sind mehr Unterschriften, damit ggf. einzelne "Ausfälle" wegen Doppelunterschrift oder auswärtiger Personen kompensiert werden können.

Man könnte in dem Antrag formulieren, dass eine erneute Behandlung des Themas "Bebbaungsplan Kibler/Rauenstein" gefordert wird, auch vielleicht verbunden mit dem Antrag, dass der Gemeinderat einen Bürgerentscheid zur Bebauung des nördlichen Randstreifens an der Rauensteinstraße beschließt.

Der Bürgerentscheid (Link)

Ein Gemeinderat kann mit 2/3 der Stimmen beschließen, selbst einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Er formuliert dann auch die Fragestellung. Dieses Verfahren ist das schnellste, es führt ohne große Verzögerungen zu einem Ergebnis, das dann für alle verbindlich ist.
 
Wenn ein GR nicht aktiv selbst einen BE durchführen will, muss von der Bürgerschaft zunächst ein Bürgerbegehren eingeleitet werden, mit dem Ziel eines Bürgerentscheides. Für dieses Bürgerbegehren sind einige Bedingungen zwingend zu beachten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass das Bürgerbegehren wegen formaler Unzulässigkeit oder Fehlerhaftigkeit vom Gemeinderat abgelehnt wird.

Für einen Bürgerentscheid sind bestimmte Quoren zu erfüllen, die seit 2015 in der Gemeindeordnung deutlich bürgerfreundlicher formuliert wurden.

Die Regeln (Link)

  • 7% der Wahlberechtigten müssen für das Bürgerbegehren unterschreiben. Aktuell sind das etwa 1200-1300 notwendige gültige Unterschriften. Man sollte unbedingt versuchen, deutlich mehr Unterschriften zu bekommen, um "Ausfälle" kompensieren zu können. Beim Bürgerbegehren in 2016 zur Erhaltung der Platanenallee wurden 3400 Unterschriften eingereicht!)
  • Mindestens 20% aller Stimmberechtigten müssen im Bürgerentscheid abstimmen
  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet

Die Stadträte der BÜB+ würden einem Antrag auf einen Bürgerentscheid zustimmen.

Holger Schappeler, 1. Vorsitzender der BÜB+
Kristin Müller-Hausser, Dirk Diestel
Stadträte der BÜB+