Mittwoch, 1. Dezember 2021

Park Rauenstein: Ein Bürgerentscheid ist der demokratischste Weg

In der Diskussion um eine mögliche Bebauung des Randstreifens vom Park Schloß Rauenstein an der Rauensteinstraße scheiden sich die Geister: Dem nachvollziehbar dringenden Wunsch nach mehr und bezahlbarem Wohnraum stehen die ebenfalls begründeten Interessen zum Erhalt der gesamten Parkanlage gegenüber. Was eine aktive Bürgerinitiative jetzt so fordert. 

Aus Sicht der Wählervereinigung BÜB+ und ihrer Stadträte gibt es nur eine wirklich demokratische Lösung des Problems: Ein Bürgerentscheid (BE). Wie das funktionieren kann, erläutern wir ausführlich.

Der Einwohnerantrag/früher Bürgerantrag (Link):

Mit einem Einwohnerantrag kann die Aufnahme eines bestimmten Themas auf die Tagesordnung des Gemeinderates beantragt werden. Notwendig dazu sind in Überlingen die Unterschriften von etwa 250 Einwohnern ab 16 Jahren, mindestens 1,5% der wahlberechtigten Einwohner ab 16 Jahre.  Besser jedoch sind mehr Unterschriften, damit ggf. einzelne "Ausfälle" wegen Doppelunterschrift oder auswärtiger Personen kompensiert werden können.

Man könnte in dem Antrag formulieren, dass eine erneute Behandlung des Themas "Bebbaungsplan Kibler/Rauenstein" gefordert wird, auch vielleicht verbunden mit dem Antrag, dass der Gemeinderat einen Bürgerentscheid zur Bebauung des nördlichen Randstreifens an der Rauensteinstraße beschließt.

Der Bürgerentscheid (Link)

Ein Gemeinderat kann mit 2/3 der Stimmen beschließen, selbst einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Er formuliert dann auch die Fragestellung. Dieses Verfahren ist das schnellste, es führt ohne große Verzögerungen zu einem Ergebnis, das dann für alle verbindlich ist.
 
Wenn ein GR nicht aktiv selbst einen BE durchführen will, muss von der Bürgerschaft zunächst ein Bürgerbegehren eingeleitet werden, mit dem Ziel eines Bürgerentscheides. Für dieses Bürgerbegehren sind einige Bedingungen zwingend zu beachten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass das Bürgerbegehren wegen formaler Unzulässigkeit oder Fehlerhaftigkeit vom Gemeinderat abgelehnt wird.

Für einen Bürgerentscheid sind bestimmte Quoren zu erfüllen, die seit 2015 in der Gemeindeordnung deutlich bürgerfreundlicher formuliert wurden.

Die Regeln (Link)

  • 7% der Wahlberechtigten müssen für das Bürgerbegehren unterschreiben. Aktuell sind das etwa 1200-1300 notwendige gültige Unterschriften. Man sollte unbedingt versuchen, deutlich mehr Unterschriften zu bekommen, um "Ausfälle" kompensieren zu können. Beim Bürgerbegehren in 2016 zur Erhaltung der Platanenallee wurden 3400 Unterschriften eingereicht!)
  • Mindestens 20% aller Stimmberechtigten müssen im Bürgerentscheid abstimmen
  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet

Die Stadträte der BÜB+ würden einem Antrag auf einen Bürgerentscheid zustimmen.

Holger Schappeler, 1. Vorsitzender der BÜB+
Kristin Müller-Hausser, Dirk Diestel
Stadträte der BÜB+

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.