Dienstag, 26. April 2022

Einstweilige Anordnung abgelehnt

Kurz vor Ostern hat der VGH Mannheim unsere Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung als unzulässig zurück gewiesen. Somit bleibt es bis zu einer Entscheidung in der Hauptsacheverhandlung (das kann dauern...) bei der vom Gemeinderat beschlossenen Regelung, dass die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel aus den beratenden Ausschüssen und anderen Gremien ausgeschlossen bleiben. Sie dürfen auch nicht im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" informieren. (Wir berichteten hier).

Wie mehrfach auch hier berichtet, hatte die BÜB+ Fraktion ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem der BÜB+ Stadtrat Roland Biniossek führendes Mitglied bei der äußerst umstrittenen Partei die BASIS geworden war. Er verließ nach unserer Aufforderung, sich zu entscheiden, die BÜB+ Wählervereinigung und die Fraktion, behielt aber (leider rechtlich zulässig) seinen Sitz im Gemeinderat, den er über die BÜB+ Liste bekommen hatte.

Nach der Gemeindeordnung hätte der Gemeinderat -mit gutem Willen- die Besetzung der Ausschüsse und Gremien unverändert beibehalten können. Es gibt keinerlei Verpflichtung, in so einem Fall Änderungen zu veranlassen. Diesen guten Willen zeigte man aber nicht: Es fiel sogar der Satz "Das ziehen wir jetzt so durch".

Rein nach Gemeindeordnung hat die BÜB+ ohne Fraktionsstatus (mindestens drei Mitglieder) umgekehrt natürlich auch kein Recht, auf diese Sitze zu pochen. Aber: Nach demokratischen Grundsätzen kann man in diesem Fall sogar von einer eklatanten Verletzung der demokratischen Rechte sprechen: Die BÜB+ hatte zur Kommunalwahl 2019 mit 12,6% die vierthöchste Stimmenzahl von sechs Listen erhalten. (FDP 12%, SPD 10,8%). 

Die von uns als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnete Argumentation an das Gericht: Selbst wenn man die 4100 Stimmen, die Roland Biniossek erhalten hatte vom BÜB+ Ergebnis mit 34563 Stimmen abzieht, hat die BÜB+ 2019 immer noch 30463 Stimmen erhalten, 3500 mehr als die SPD mit 26900 Stimmen. Die SPD hat also trotz weniger Stimmen Fraktionsstatus, darf an allen Gremien teilnehmen und im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" ihre Wähler informieren. Die BÜB+ darf das nicht mehr, trotz höherem Stimmenanteil. Das ist unserer Meinung nach verfassungswidrig, wurde aber vom Gericht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht berücksichtigt.

Dass das Gericht die Kostenentscheidung zu Lasten der BÜB+ Stadträte fällte, war logisch aus rein rechtlicher Sicht. Nach anderen Urteilen und einer eindeutigen Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen muss die Stadtkasse in solchen Streitfällen allerdings auch die Kosten der BÜB+ übernehmen, was von der Verwaltungsspitze bisher jedoch abgelehnt wird.

Was lernen wir und die Wähler aus dieser Sache? Zur Kommunalwahl 2024 muss die BÜB+ so viele Stimmen und Sitze hinzu gewinnen, dass man mit mindestens drei, besser vier Vertretern in den Gemeinderat kommt.

Donnerstag, 14. April 2022

Frohe Ostern

 Liebe Freundinnen und Freunde der BÜB+

bei allen grausigen Nachrichten, die uns täglich nicht nur aus der Mitte Europas, wenige Flugstunden vom friedlichen Bodensee entfernt, erreichen, scheinen die täglichen Sorgen hier dagegen harmlos.

Sonnenblumenöl wird es bald wieder geben, wenn der Dieselpreis wieder fällt. (ich lese heute im Südkurier, dass damit die Tanks der Dieselfahrzeuge gefüllt werden: Was es nicht alles gibt. Kann man da eigentlich auch Mehl reinfüllen? ☺ ). Klopapier ist mittlerweile in jedem Haushalt genügend vorhanden und  die Inzidenzen der Covid Erkrankungen fallen wieder. Man sieht in die offenen Gesichter der Gegenüber, sorgt sich aber zu recht, wenn diese husten und niesen. Ist es nur eine kleine Erkältung, oder hat der mehr?  Natürlich sehe ich auch beim morgendlichen Hundespaziergang die länger gewordenen Schlangen vor der Tafel, sehe die ständig steigenden Preise auch für Grundnahrungsmittel und bin froh, dass es mir und meiner Familie so gut geht, dass ein Brot auch 3 Euro statt bisher 2,85 kosten darf. Das Glück hat nicht jeder.

Glück ist es zu sehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich um die Menschen in und aus der Ukraine kümmern und helfen, wo sie können. Ich freue mich über meinen Nachbarn aus der Gegend von Böblingen, der seine Ferienwohnung für eine ukrainische Mutter mit ihrer kleinen Tochter zur Verfügung gestellt hat. Danke an alle, die helfen und großzügig sind!

Fast nebensächlich unsere Klage vor dem VGH Mannheim gegen die Abberufung aus den Gemeinderatsgremien. In den nächsten Tagen wird wohl eine Nachricht kommen. Wir werden berichten, ob unsere Argumente gezogen haben: Dass Ihr, Sie und alle unsere 12,6% der Wähler demokratisch nicht mehr vollständig vertreten sind, wir daran gehindert werden, umfassend für die Interessen unserer Wähler einzutreten oder im HalloÜ über unsere Arbeit zu berichten. Einen herzlichen Dank an die Freundinnen und Freunde, die uns mit einer finanziellen Unterstützung geholfen haben, die nicht unerheblichen Kosten zu tragen!


Wir wünschen euch einige schöne Tage, erholt euch, bleibt gesund!

Frohe Ostern!
Have a joyful Easter!
Bonnes fêtes de Pâques!
Buona Pasqua!
Христос Воскрес!
Воїстину Воскрес!

Herzliche  Grüße von euren Stadträten
Dirk Diestel
Kristin Müller-Hausser