Dienstag, 26. April 2022

Einstweilige Anordnung abgelehnt

Kurz vor Ostern hat der VGH Mannheim unsere Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung als unzulässig zurück gewiesen. Somit bleibt es bis zu einer Entscheidung in der Hauptsacheverhandlung (das kann dauern...) bei der vom Gemeinderat beschlossenen Regelung, dass die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel aus den beratenden Ausschüssen und anderen Gremien ausgeschlossen bleiben. Sie dürfen auch nicht im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" informieren. (Wir berichteten hier).

Wie mehrfach auch hier berichtet, hatte die BÜB+ Fraktion ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem der BÜB+ Stadtrat Roland Biniossek führendes Mitglied bei der äußerst umstrittenen Partei die BASIS geworden war. Er verließ nach unserer Aufforderung, sich zu entscheiden, die BÜB+ Wählervereinigung und die Fraktion, behielt aber (leider rechtlich zulässig) seinen Sitz im Gemeinderat, den er über die BÜB+ Liste bekommen hatte.

Nach der Gemeindeordnung hätte der Gemeinderat -mit gutem Willen- die Besetzung der Ausschüsse und Gremien unverändert beibehalten können. Es gibt keinerlei Verpflichtung, in so einem Fall Änderungen zu veranlassen. Diesen guten Willen zeigte man aber nicht: Es fiel sogar der Satz "Das ziehen wir jetzt so durch".

Rein nach Gemeindeordnung hat die BÜB+ ohne Fraktionsstatus (mindestens drei Mitglieder) umgekehrt natürlich auch kein Recht, auf diese Sitze zu pochen. Aber: Nach demokratischen Grundsätzen kann man in diesem Fall sogar von einer eklatanten Verletzung der demokratischen Rechte sprechen: Die BÜB+ hatte zur Kommunalwahl 2019 mit 12,6% die vierthöchste Stimmenzahl von sechs Listen erhalten. (FDP 12%, SPD 10,8%). 

Die von uns als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnete Argumentation an das Gericht: Selbst wenn man die 4100 Stimmen, die Roland Biniossek erhalten hatte vom BÜB+ Ergebnis mit 34563 Stimmen abzieht, hat die BÜB+ 2019 immer noch 30463 Stimmen erhalten, 3500 mehr als die SPD mit 26900 Stimmen. Die SPD hat also trotz weniger Stimmen Fraktionsstatus, darf an allen Gremien teilnehmen und im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" ihre Wähler informieren. Die BÜB+ darf das nicht mehr, trotz höherem Stimmenanteil. Das ist unserer Meinung nach verfassungswidrig, wurde aber vom Gericht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht berücksichtigt.

Dass das Gericht die Kostenentscheidung zu Lasten der BÜB+ Stadträte fällte, war logisch aus rein rechtlicher Sicht. Nach anderen Urteilen und einer eindeutigen Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen muss die Stadtkasse in solchen Streitfällen allerdings auch die Kosten der BÜB+ übernehmen, was von der Verwaltungsspitze bisher jedoch abgelehnt wird.

Was lernen wir und die Wähler aus dieser Sache? Zur Kommunalwahl 2024 muss die BÜB+ so viele Stimmen und Sitze hinzu gewinnen, dass man mit mindestens drei, besser vier Vertretern in den Gemeinderat kommt.

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