Montag, 19. Dezember 2022

Ein ereignisreiches Jahr 2022 für die BÜB+

(C) Deutscher Ärzteverlag
geht zu Ende. Zunächst ein Anlass, allen Freundinnen und Freunden der BÜB+, aber auch den vielen anderen Überlinger Bürgerinnen und Bürgern  einen herzlichen Dank für die große moralische Unterstützung zu sagen, die insbesondere die zwei ehemaligen Mitglieder des Gemeinderates Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel von Ihnen erfahren durften! Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass so viele  sich bei uns melden oder uns ansprechen, um nicht nur Dank für die geleistete Arbeit zu sagen, sondern auch ihr Verständnis für den Entschluss auszudrücken. Verbunden meist mit dem Hinweis, dass dem Gemeinderat ohne BÜB+ Stadträte etwas ganz Wichtiges fehlt.

Die BÜB+ bleibt aktiv! Auch außerhalb der Gremien werden wir uns für die Sorgen und Themen aller Bürgerinnen und Bürger interessieren und einsetzen: Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen für uns. Im nächsten Jahr werden wir uns wieder regelmäßig öffentlich treffen und bieten Gespräche zu allen wichtigen Themen an. Denn davon gibt es wahrlich genug!

Jetzt aber wünschen wir Ihnen allen ein gesegnetes, ruhiges und erholsames Weihnachtsfest! Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen Gesundheit und Zufriedenheit. Aber bitte: Vergessen Sie nicht die Sorgen unserer benachteiligten Mitbürger und Mitmenschen in unserer Stadt, denken Sie an die Menschen in der Ukraine, die Weihnachten in Eiseskälte oft im Dunkel verbringen müssen, die Silvester statt mit tödlichen russischen Raketen und Bomben lieber mit fröhlichem Tischfeuerwerk feiern würden. Denken Sie an alle Menschen weltweit, denen es nicht so gut geht wie uns. Statt Geld in Böller zu investieren: Vielleicht spenden Sie dieses besser einer Hilfsorganisation.

Dafür dankt herzlich Ihre BÜB+,
wir wünschen allen  gesegnete, hoffnungsvolle Tage!

Donnerstag, 1. Dezember 2022

Blackout Gefahr-und in Überlingen wurde das eigene Kraftwerk außer Betrieb gesetzt!

Die aktuelle Stromversorgung scheint zwar gesichert, so ganz ist aber nicht auszuschließen, dass auch in Überlinger ein Strom-Blackout die Energieversorgung unterbrechen könnte. Wenn beispielsweise all die vielen neu gekauften elektrischen Heizkörper nach einem Kälteeinbruch eingeschaltet werden, um teures Gas einzusparen. Der SÜDKURIER berichtete kürzlich, dass in Überlingen noch kein aktueller Notfallplan existiert. Das erinnert uns an das alte denkmalgeschützte Wasserkraftwerk am Mantelhafen. Das zum Betrieb notwendige Druckwasserrohr vom Andelshofer Weiher wurde vor etwa 2 Jahren durch das Stadtwerk am See verfüllt. 

Man könnte sich vorstellen, dass man heute froh wäre, dieses Kleinkraftwerk zumindest als Notreserve zur Verfügung zu haben, zugeben wird das nach der unsinnigen Verfüllaktion wohl niemand. Die BÜB+ erinnert daran mit einer Pressemitteilung:

Pressemitteilung der BÜB+
Aktuell wurde im SÜDKURIER berichtet, dass es auch in Überlingen (noch) keinen Notfallplan bei einem denkbaren längeren Stromausfall (Blackout) gibt. Es stände einer „kurz vor der Verabschiedung“, heißt es aus der Verwaltung, ein genauer Termin wurde jedoch nicht genannt. Diese Blackout Gefahr in Verbindung mit unzureichender Vorbereitung der Stadtverwaltung auf den Notfall bringt in Erinnerung, dass vor kurzem erst eine sichere Notfalleinrichtung gezielt zerstört wurde:
Die Stadt Überlingen/Stadtwerk am See hat am Mantelhafen ein zwar altes, aber immerhin voll funktionsfähiges Kraftwerk, mit dem zumindest die wichtigsten Verbrauchsstellen wie Krankenhaus, Pflegeheime und Schulen mit ausreichend Strom versorgt werden könnten – wenn nicht das nahezu intakte Druckrohr vom Andelshofer Weiher für viel Geld verfüllt worden wäre. Welch ein folgenreicher Beschluss durch das Stadtwerk am See, aber auch durch die Stadtwerke Überlingen, durch den SWÜ Aufsichtsratsvorsitzendem OB Zeitler und durch die Aufsichtsräte des Gemeinderates getroffen wurde, zeigt sich spätestens jetzt. Man kann sicher davon ausgehen, dass aktuell diese Entscheidung bereits mehr als bereut wird, öffentlich zugeben wird es wohl niemand. Vergessen wir auch nicht, dass es im Vorfeld der Verfüllung eine Bürgerinitiative gab, die das komplette denkmalgeschützte Kraftwerk übernehmen wollte, um nicht nur die Überlinger Stromversorgung mit 100% grünem Strom zu ergänzen, sondern um gleichzeitig einen dringend benötigten Energiespeicher zu schaffen, mit dem z.B. überschüssige Energie aus Solar- und Windkraftanlagen zwischengespeichert werden kann. Eine verpasste Chance, der wir vermutlich noch oft hinterher trauern werden. Die Schweizer machen es uns vor, wie man Speicherseen als riesige Akkus sinnvoll einsetzen kann.


Dienstag, 15. November 2022

Perspektivlosigkeit in der Überlinger Bevölkerung

Wir freuen uns sehr über Zuschriften, die sich mit kommunalpolitischen Themen befassen. Wir veröffentlichen dieses hier gerne, aber grundsätzlich nur mit dem Namen des Verfassers.

Von Rolf Briddigkeit, Gründungsmitglied der BÜB+, erhielten wir einen Text mit der Bitte um Veröffentlichung:

Perspektivlosigkeit in der Überlinger Bevölkerung

Es ist nur ein Mosaikstein der Perspektivlosigkeit Überlingens. Zurecht beklagt Peter Kainrath (Anmerkung: In einem Leserbrief im SÜDKURIER)  die fehlende Bürgerbeteiligung bezüglich der Rauenstein Bebauung. Immer mehr Beispiele lassen sich aufzählen wie Fischerhäuser Vorstadt, Laser Klinik beim Krankenhaus, Telekom Gelände Lange Gasse, usw. ….

Der rüde Umgangston im Gemeinderat und fehlende Eingriffe des Oberbürgermeisters führten dazu, dass jetzt auch noch zwei Gemeinderäte zurücktraten. Ausgerechnet diejenigen, die sich die Bürgerbeteiligung auf ihre BüB+ Fahne geschrieben hatten. Der Gemeinderat Überlingen muss mit neuem Geist neu zusammengesetzt werden. So geht’s nicht weiter! Hier liegt die Perspektive für Überlingen, hoffentlich erinnert sich der Überlinger Bürger bei der nächsten Gemeinderatswahl!

Dienstag, 25. Oktober 2022

Die letzte GR Sitzung mit Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel

Liebe Freundinnen und Freunde ,
 
am Mittwoch war nun unser letzter Tag im Gemeinderat. Es gab zu unserer Überraschung sogar einige nette Worte.
Besonders gut tat uns aber, dass von Euch einige live dabei waren und Ihr uns mit einem kleinen Blumen- und Weingruß überrascht habt. Zuvor schon gab es Anrufe und emails, über die wir uns sehr gefreut hatten. Es ist schön, wenn man Freunde wie euch hat!
 
Es war uns ein „Herzensanliegen“ zum TOP Bebauungsplan Rauenstein_Kibler noch dabei zu sein, was wir dann auch für eine eindeutige Stellungnahme gegen die Art und Weise der Behandlung der 151 Bürgereinsprüche genutzt haben. Wir haben nochmals versucht, den „Markenkern“ der BÜB+ herauszustellen: Kein BPLan ohne vorherige intensive Bürgerbeteiligung, besser gleich einen Bürgerentscheid in dieser so heiß diskutierten Sache. Wir hatten natürlich nicht wirklich damit gerechnet, dass der GR darauf eingehen wird und die Abstimmung zeigte es: Bei unseren zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung durch Frau Straub CDU wurde der geänderte BPlan Entwurf abgenickt. Selbst Roland Biniossek stimmte dafür, ein Fähnchen weht im Wind...
 
Für die Bürgerinitiative ist es trotzdem ein Erfolgt, zu dem man einfach gratulieren muss: Ohne deren massives Eintreten gegen die Bebauung wäre der Planentwurf sicherlich nicht so drastisch reduziert worden. Das besonders umstrittene massive Mittelgebäude ist ersatzlos gestrichen, der Wald nun als solcher im BPlan bezeichnet.

Wir wissen, dass wir mit unserem Rückzug einige unserer Wähler enttäuscht haben. Viele haben aber auch großes Verständnis für unseren Schritt geäußert: Die Gesundheit muss immer Vorrang haben. 


Kristin und ich werden natürlich „unserer“ BÜB+ treu verbunden bleiben. Es zeigt sich immer wieder: Die Stadt braucht die BÜB+!
Unseren Nachfolgern wünschen wir viel Kraft und Erfolg im Ehrenamt. Das ist nicht immer leicht, aber es kann auch unglaublich viel Freude bereiten, sich für die Belange der Bürger und unserer Stadt einzusetzen. 

Es grüßen herzlich Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel

Mittwoch, 28. September 2022

BÜB+ Stadträte beantragen Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben schriftlich beantragt, aus den Gemeinderat der Stadt Überlingen auszuscheiden.

Sie begründen diesen Schritt mit dem §16.1 (5) der Gemeindeordnung, nach dem eine andauernde Krankheit dies zulässt. Über die Anträge auf Ausscheiden muss der Gemeinderat in der nächsten Sitzung beschließen.

Aktuell möchten die zwei Stadträte den Entschluss nicht kommentieren, bitten aber schon jetzt alle Bürger, die Wähler und Wählerinnen, sowie die Mitglieder, Freunde und Freundinnen der BÜB+ um Verständnis.

Mittwoch, 14. September 2022

Prozesskosten eines Stadtrates-wer muss sie tragen?

Am 12.9. berichtete der SÜDKURIER über die laufende Klage der BÜB+ Stadträte gegen die Entscheidung des Gemeinderates, sie aus den beratenden Ausschüssen abzuberufen. Gegen diese rechtlich zulässige, aber eben nicht rechtlich notwendige Entscheidung klagt die BÜB+, weil sie sich dadurch in den demokratischen Rechten verletzt sieht. 

Auf den SÜDKURIER Artikel haben wir mit einer Ergänzung zur Verdeutlichung unserer Position reagiert. Hier im vollen Wortlaut:

Liebe Freundinnen und Freunde  der BÜB+,
 
sicherlich haben einige von euch heute den Artikel im SÜDKURIER gelesen, in dem es um die Kosten des Rechtsstreites um die Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat geht. Dieser Artikel ist sachlich korrekt, bedarf jedoch noch einiger Ergänzungen und Erklärungen. Diese möchten wir euch geben.
 
Wir haben nicht das Verfahren verloren, sondern es wurde bisher von den Verwaltungsgerichten lediglich keine Eilbedürftigkeit und keine Notwendigkeit für eine einstweilige Anordnung erkannt. Das Hauptsacheverfahren läuft unberührt davon weiter. Offen ist allerdings, ob dieses Verfahren noch innerhalb der laufenden Wahlperiode ( bis Mai 2024) abgeschlossen wird-deshalb auch unser Versuch, noch während dieser Legislaturperiode zumindest eine einstweilige Anordnung zu erreichen. Die Verwaltungsgerichte haben in dem Beschluss rein nach der Gemeindeordnung entschieden: Danach ist für beratende Ausschüsse lediglich festgelegt, dass die Mitglieder „aus der Mitte des Gemeinderates“ bestimmt werden . Das ist ja auch so erfolgt.
 
Dass es für den  OB und den Gemeinderat aber nicht die geringste rechtliche Notwendigkeit gegeben hat, uns aus den Ausschüssen und Aufsichtsräten abzuberufen, ist eben die von uns beklagte Willkür. Rein rechtlich ist das nicht zu bemängeln. Man hätte, rechtlich vollkommen zulässig und unbedenklich, uns jedoch in den Ausschüssen belassen können - wenn man es nur gewollt hätte. So gesehen ist die Aussage des OB „Ein vernünftiger Grund sei nicht erkennbar, findet Zeitler, da der Verlust des Fraktionsstatus „unweigerlich“ zu einer Veränderung der Gemeinderatsausschüsse geführt habe“ (Zitat SÜDKURIER)  vollkommen falsch: Nichts war unweigerlich notwendig.
 
Wir haben vor dem Verwaltungsgericht auch argumentiert, dass zwar beschließende Ausschüsse proportional zum Wahlergebnis besetzt werden müssen (deshalb durften uns die Sitze dort nicht genommen werden, obwohl das zunächst beabsichtigt war), nicht aber beratende Ausschüsse. Doch auch beratende Ausschüsse sind wichtig für die Arbeit im Gemeinderat. Wenn wir da nicht vertreten sind, fehlen uns wichtige Informationen und Beratungsgrundlagen. Wir können den Wählerauftrag von immerhin 12,6% der Wähler nicht mehr richtig wahrnehmen. Das ist nach Meinung von Verfassungsrechtlern sehr bedenklich, ihrer Meinung nach müssen auch beratende Ausschüsse und Aufsichtsräte entsprechend dem Wahlergebnis besetzt werden. Diese Argumente werden erst im Hauptsacheverfahren berücksichtigt werden müssen, nicht zwingend im Eilverfahren.
 
So wurde auch nicht berücksichtigt, dass die BÜB+ Wahlliste selbst nach einem (rein theoretischen) Abzug der 4100 Stimmen , die Roland Biniossek erhalten hatte, immer noch mehr Stimmen vertreten, als sie die SPD bekommen hatte. Im Gegensatz zur SPD aber haben wir nun deutlich weniger Rechte. So wurde uns auch das Schreibe- und Informationsrecht im HalloÜ genommen: Wir können unsere Standpunkte und Informationen nicht mehr mitteilen, nicht mal mehr unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Das alles sehen wir als verfassungsrechtlich sehr bedenklich an und wird Inhalt des Hauptsacheverfahrens sein.
 
Der SÜDKURIER nennt richtig das Urteil des VGH von 2017, nach dem die Kosten in einem derartigen Streit von der Stadtkasse zu tragen sind, wenn er nicht mutwillig aus sachfremden Gründen angestrengt wird. OB Zeitler meint nun, dass unsere Klage eben nicht notwendig gewesen sei, also aus sachfremden Gründen erfolgte, weil wir damit lediglich unsere eigenen politischen Ziele durchsetzen wollen. Man fragt sich: Wer bestimmt denn, was sachfremd oder mutwillig ist? Der OB sicherlich nicht. Dann nämlich wäre ja jeder Willkür im Gemeinderat Tür und Tor weit geöffnet. Kein Gemeinderat würde mehr den Mut zu einer Klage haben, wenn er davon ausgehen muss, die hohen Kosten selbst tragen zu müssen, während die Verwaltung alles auf Kosten der Steuerzahler abblocken kann.
 
Uns hat das Verfahren, das wir ausschließlich im Interesse unserer Wähler und aller Bürger führen, bisher über 8000 Euro gekostet. Ein weiterer hoher Betrag, den die Verwaltung zusätzlich gefordert hatte, wurde vom Gericht als unberechtigt nicht anerkannt. Dank der Großzügigkeit einiger Spender, aber auch der BÜB+ , konnten diese Kosten bisher gedeckt werden. Wir werden alles versuchen, dass die Stadtkasse die Kosten, entsprechend dem VGH Urteil, übernehmen muss.
 
So viel zunächst in dieser sicherlich schwierigen Angelegenheit. Wenn Ihr angesprochen werdet, habt Ihr jetzt aber einige Argumente, die bei der Erklärung helfen können. Gerne stehen wir euch für weitere Fragen zur Verfügung, sprecht uns einfach an.

 
Herzliche  Grüße
Kristin Müller-Hausser
Dirk Diestel

Donnerstag, 28. Juli 2022

BÜB+ Stadträte verlassen unter Protest die Sitzung


Nach dem Austritt des früheren BÜB+ Stadtrates Biniossek aus der Fraktion wurden den zwei verbleibenden BÜB+ Stadträten Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel einige grundlegende Rechte genommen, die nur Fraktionen zustehen. Was aber rechtlich nicht notwendig gewesen war: Dass sie auch aus allen beratenden Gremien entfernt wurden. Jetzt wurde ein neues beratendes Gremium gebildet (Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses Kernstadt). Obwohl sie sich für einen Sitz beworben hatten, lehnte es OB Zeitler ab. Er ließ nur Gemeinderäte zu, die Mitglied einer Fraktion sind. Das sehen wir als unzulääsig an und haben dazu folgende Erklärung an den SÜDKURIER verfasst.

Presseerklärung der BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel

Die zwei BÜB+ Stadträte haben am 27.7.2022 die öffentliche Sitzung des Gemeinderates nach der Abstimmung über TOP 4 unter Protest verlassen.

Hintergrund war ein Beschluss über die Zusammensetzung eines neu gebildeten beratenden Ausschusses, in dem trotz frühzeitig erfolgter Meldung BÜB+ Kandidat Dirk Diestel und die nominierte Stellvertreterin Kristin Müller-Hausser nicht berücksichtigt wurden. Oberbürgermeister Zeitler erklärte, dass sich nur Gemeinderäte für diesen Ausschuss bewerben können, die von einer Fraktion benannt werden. Das ist aus unserer Sicht so nicht zulässig: Weder in der Gemeindeordnung, noch in der Hauptsatzung oder Geschäftsordnung des Gemeinderates gibt es eine Bestimmung, nach der nur von Fraktionen benannte Kandidaten nominiert werden können. Somit steht es jedem Mitglied des Gemeinderates frei, sich für einen Sitz in einem beratenden Ausschuss zu bewerben. Ob dieser Bewerber dann vom Gemeinderat gewählt wird oder nicht, ist eine andere Frage.

Es gibt keinerlei rechtliche Notwendigkeit - weder aus der Gemeindeordnung, noch aus unserer Hauptsatzung heraus - im Gemeinderat vertretene Wählergemeinschaften bei der Bildung von beratenden Gremien oder Ausschüssen nicht zu berücksichtigen. Die Gemeindeordnung sagt lediglich, wie auch die städtische Hauptsatzung in §15, dass die Mitglieder „aus der Mitte des Gemeinderates“ zu wählen sind. Es wird in der Hauptsatzung allerdings ausdrücklich auf die vorberatende Tätigkeit der Ausschüsse hingewiesen, somit sind sie für die spätere Entscheidung im Gemeinderat sehr wichtig. Auch hier, bei dem Ausschuss für die Planung des neu zu bauenden Feuerwehrgerätehauses, geht es nicht nur um eine bedeutende finanzielle Angelegenheit, sondern wegen der möglichen Kombination zusammen mit dem Betriebshof auch um grundlegende Planungen. Von diesen wichtigen vorberatenden Diskussionen ist die BÜB+ ausgeschlossen.

Wir Stadträte der BÜB+ empfinden daher die Nichtberücksichtigung bei der Zusammensetzung eines beratenden Ausschusses als äußerst undemokratisch. Man kann auch von einer willkürlichen Diskriminierung einer politischen Gruppierung sprechen, nachdem wir bereits aus sämtlichen anderen beratenden Ausschüssen und Gremien entfernt wurden.

Die BÜB+ hatte bei der Kommunalwahl 2019 immerhin 12,6% der abgegebenen Stimmen bekommen, mehr als die FDP und SPD. Selbst wenn man nun (rein theoretisch) den Stimmenanteil des aus der BÜB+ ausgeschiedenen  Herrn Biniossek (4100 Stimmen) abzieht, vertreten Frau Müller-Hausser und Dirk Diestel trotzdem immer noch mehr Wählerstimmen als die SPD. Im Gegensatz zur SPD sind uns aber grundsätzliche und wichtige demokratische Rechte im Gemeinderat oder auch beim Schreibrecht im HalloÜ verwehrt. Insbesondere aber auch die Nichtberücksichtigung in beratenden Ausschüssen ist für uns eine undemokratische Diskriminierung: Der ausdrückliche Wählerwille der Bürger, die die BÜB+ Liste gewählt hatten, ist dort nicht mehr berücksichtigt. Aus unserer Sicht absolut unzulässig ist das Verhalten von OB Zeitler, der ohne rechtliche Grundlage lediglich Fraktionsvertreter als Kandidaten für den beratenden Ausschuss zulässt. Dagegen protestieren wir nachdrücklich und werden eine Überprüfung des Vorgangs durch das Regierungspräsidium veranlassen.
Kristin Müller-Hausser
Dirk Diestel, Stadträte der BÜB+


Ergänzung am 1.8.2022

Laut SÜDKURIER äußerte sich LBU/Grüne Stadtrat Janicke noch mit einem Kommentar zu Wort, siehe rechts.

Dazu stellen wir fest:
Wir nehmen beide regelmäßig an Veranstaltungen der Feuerwehr teil, bis hin zur Hauptversammlung. Die berechtigten Sorgen und Wünsche der Feuerwehr sind für uns wichtig und wo wir können, setzen wir uns für die Umsetzung ein. Gerade deshalb(!) wollen wir in dem beratenden Ausschuss zum Feuerwehrgebäude Kernstadt dabei sein! Zum Stadtkommandanten Herrn Ehing, den Führungspersonen und zu vielen Aktiven haben wir ein sehr gutes Verhältnis, das nicht beeinträchtigt ist, nur weil wir seinem Jahresbericht nicht mehr folgen konnten. Unser ganzes Engagement ist für, nicht gegen die Freiwillige Feuerwehr Überlingen und hat nicht das Geringste mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun. Uns ist nur die Sache wichtig, die wir aktiv auch in den Ausschüssen mitgestalten möchten.



Montag, 4. Juli 2022

Ein bewegendes Wochenende

Ein schönes Bild: Spielende Kinder, wo vor 20 Jahren das Grauen war
Vor  20 Jahren ereignete sich das schlimmste Flugzeugunglück in der jüngeren deutschen Geschichte über und in Überlingen. Zum Jahrestag gab es bewegende Veranstaltungen an den Gedenkstelle bei Brachenreuthe, in Owingen und im Münster. Nur traurig: Die aktuellen politischen Ereignisse überschatteten massiv die menschliche Anteilnahme. Nur wenige Angehörige der Toten konnten anreisen und hier um ihre Liebsten trauern.

Den Ablauf der Gedenkveranstaltungen kann man in den örtlichen Medien nachlesen. Wir möchten heute lieber einen Text des Journalisten und früheren Chefredakteurs der "Süddeutschen Zeitung", Heribert Prantl,  widergeben, der in seiner wöchentlichen Kolumne mehr Zusammenhalt in Europa einfordert. Er schreibt:

... Es wäre gut, dachte ich mir bei der Eröffnung des Donaufestivals in Ulm/Neu-Ulm, wenn man dann am Ende einer solchen Veranstaltung ein gemeinsames Lied anstimmen könnte, eine Europahymne. Europa, so war mein Gedanke, ist ein zu nüchternes Projekt geworden, man kann es nicht singen. Europa fehlt eine (aber nicht blutrünstige) Marseillaise – eine Hymne, in der Hoffnungen und die Sehnsüchte stecken, auch die der Osteuropäer.

Mit Verstand und Mut zur Tat

Norbert Lammert, der frühere Bundestagspräsident, so habe ich mich da erinnert, hat vor zwei Jahren so eine Hymne geschrieben – auf die Melodie von Beethovens „Ode an die Freude“. Man kann Lammerts feinen Text gut singen, und er beginnt so: „Für Europa lasst uns streiten / mit Verstand und Mut zur Tat/ um den Fortschritt zu begleiten, / der noch nicht begriffen hat, / was wir können, was wir sollen, / unter Nachbarn alle gleich, / die in Eintracht leben wollen, /frei und froh, durch Vielfalt reich.“ Und am Ende heißt es: „Denn es gibt noch die Dämonen, / die in manchen Köpfen sind, / und den Kontinent bedrohen, / wenn die Klugheit nicht gewinnt … / Nichts währt ewig. Ohne Eifer / Gibt es auch Europa nie. / Doch vielleicht sind wir nun reifer: / Freiheit durch Demokratie“.

Donnerstag, 2. Juni 2022

Photovoltaik auf Ackerland? Strom oder Weizen?

Ackerbau und Photovoltaik müssen sich nicht gegenseitig ausschließen (Foto Hofgemeinschaft Heggelbach)
    
 
 
 
 
Aktuell muss der Gemeinderat über einen Antrag entscheiden, in dem ein Investor südlich von Bonndorf etwa 5.6 ha bestes Ackerland mit einer Photovoltaikanlage überbauen will. Der Ortschaftsrat hat sich zuletzt einstimmig dagegen ausgesprochen. Für jeden Gemeinderat ist das eine Zwickmühle, sich zu entscheiden. Was ist wichtiger: Die Produktion von Nahrungsmitteln oder die Förderung von alternativen Energien?

Die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben sich festgelegt: Es ist für sie undenkbar, dass eine hochwertige landwirtschaftliche Fläche überbaut wird. Es gibt massenhaft Flächen, die besser geeignet sind. Und sie lehnen es ab, gegen einen eindeutigen Beschluss des Ortschaftsrates zu stimmen. In der GR Sitzung am 1.6.22 haben sie ihren Standpunkt in einer Erklärung dargelegt, hier der Wortlaut:

Die BÜB+ lehnt den Antrag auf einen Bebauungsplan für die geplante PV Anlage in Bonndorf ab. Dafür haben wir zwei Gründe:

1.    Der Bonndorfer Ortschaftsrat ist ein von den Bürgern demokratisch gewähltes Gremium, dass dieses Vorhaben einstimmig abgelehnt hat. Nach unserem Wissen nicht mehrheitlich, wie es in der Sitzungsvorlage steht. Für uns ist es nicht denkbar, ein so eindeutiges Votum der gewählten Bürgervertreter zu ignorieren. Auch ist es für uns undenkbar, dass Investoren bestimmen, wie unsere alte Kulturlandschaft auch optisch verändert wird!

2.    Wir haben mit Fachleuten und Bonndorfer Bürgern intensiv über das Projekt gesprochen. Zwar ist es zu kurz gegriffen, wenn man die geplante PV Anlage lediglich auf den Konflikt „Weizen oder Strom“ reduziert. In diesem Fall hat unserer Meinung nach jedoch die Erzeugung von Lebensmitteln eindeutig Vorrang, zumindest an dieser Stelle mit hohem Bodenwert. Deutschland produziert aktuell nur noch etwa 50% des benötigten Getreides für Nahrungszwecke selbst, über viele Jahre lang nach dem 2. Weltkrieg hatten wir noch exportiert! Die aktuelle Situation zeigt, wie gefährlich Abhängigkeiten sind.

Wir sehen durchaus die dringende Notwendigkeit, durch erneuerbare Energien schnellstmöglich fossile Energieträger abzulösen und Energieausfälle zu kompensieren. Dafür haben wir allerdings riesige bereits versiegelte Flächen, die optimal doppelt genutzt werden können. Zum Beispiel müssen schnellstmöglich Voraussetzungen geschaffen werden, dass private und öffentliche Großparkplätze mit PV überdacht werden, dass die Dächer unserer städtischen Gebäude genutzt werden.


Und wenn das noch nicht reicht, gibt es auch auf Überlinger Markung viele Flächen, die unter dem Begriff Agri-PV mit PV überdacht werden können. Das renommierte Fraunhofer Institut hat dazu intensiv Forschung betrieben, die Hofgemeinschaft Heggelbacher macht es in Herdwangen bereits vor.
Das würde auch Unmengen an Hagelschutznetzen sparen, die nach einigen Jahren als Sondermüll entsorgt werden müssen und Quelle von Mikroplastik sind. Eine Versiegelung von bester Ackerfläche mit lediglich einem Nutzen ist für uns undenkbar.

Gerne hören wir Ihre Meinung dazu, schreiben Sie uns!

Ergänzung: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Entscheidung bis zu einer Klärung des Bodenwertes (Bodengüte) zurück zu stellen.

Donnerstag, 19. Mai 2022

Antrag auf Bürgerentscheid zum Rauensteinpark vom OB abgelehnt

Die Stadträte der BÜB+ hatten im März während der Behandlung des Bürgerantrages der BI Rauensteinpark beantragt, dass der Gemeinderat von sich aus einen Bürgerentscheid ansetzen solle über die Frage, ob der nördliche Bereich des denkmalgeschützten Rauensteinparks bebaut werden darf oder nicht. Die BÜB+ argumentierte, dass eine Entscheidung mit dieser Tragweite, in der Bürgerschaft heftig umstritten, demokratisch durch ein Votum der Bürger entschieden werden sollte. Wir berichteten hier (Link).

In der Mai Sitzung lehnte es Oberbürgermeister Zeitler ab, diesen Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen. Er begründete dies mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates, nach der Anträge auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes nur von Fraktionen oder mindestens einem sechstel der Gemeinderäte gestellt werden können. In der Tat trifft dies leider zu, denn die BÜB+ hat bekanntlich nach dem Austritt des früheren BÜB+ Stadtrates Biniossek keinen Fraktionsstatus mehr. 

OB Zeitler begründete seine Ablehnung auch mit dem Hinweis, dass laut Gemeindeordnung Bürgerentscheide nicht gegen Bebauungspläne möglich sind. Er hat dabei aber übersehen, dass die GemO dazu eine Einschränkung macht: Seit 2015 sind Bürgerentscheide gegen einleitende Beschlüsse für einen Bebauungsplan (auch sog. Aufstellungsbeschluss) sehr wohl zulässig. 

Im Interesse einer bürgernahen und demokratischen Entscheidung hätte er in seinem Ermessensspielraum durchaus die Möglichkeit gehabt, dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage "Bürgerentscheid ja oder nein" vorzulegen. Wenn der Gemeinderat von sich aus einen Bürgerentscheid beschließt, damit auch die Fragestellung,  spielt auch die 3-Monatsfrist keine Rolle mehr. Nach Gemeindeordnung können Bürger ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides maximal drei Monate nach dem gefassten Beschluss beantragen. Ist diese Frist abgelaufen, haben die Bürger keine rechtliche Möglichkeit mehr, einen Bürgentscheid zu fordern. Es bleibt allenfalls noch eine Petition an den Landtag.

Dass es durchaus Gemeinderäte gibt, die in strittigen Fragen die Bürger entscheiden lassen, zeigte sich erst kürzlich in Weilheim/Teck: Dort hatten Verwaltung und Räte den Mut, die Bürger zu einem geplanten neuen großen Gewerbegebiet zu befragen, das sehr umstritten war. Die Bürger und Bürgerinnen in Weilheim stimmten dem vom Bürgermeister und Gemeinderat geplanten Vorhaben deutlich zu. (Link zum SWR Bericht). Der Mut des Weilheimer Bürgermeisters für eine demokratische Bürgerbeteiligung hat sich für ihn gelohnt.

Dienstag, 3. Mai 2022

Stellungnahme der BÜB+ Stadträte zum Artikel im SÜDKURIER am 30.4.2022

Wer hat es wirklich zerschlagen?

Das nach den Worten von Herrn Walter angeblich von uns zerschlagene Porzellan wurde spätestens im November 2021 bereits von den Fraktionen im Gemeinderat zerdeppert. Um unser Verhalten hinsichtlich Klage und Wortwahl zu verstehen, muss man sich nochmals an die Abfolge der Ereignisse erinnern:

Im Sommer 2021 erfuhr die BÜB+, dass Stadtratskollege Biniossek bereits seit mindestens sechs Monaten in führender Position für eine Partei tätig ist, deren bundesweit hochrangigen Mitglieder teilweise offen antisemitisches, radikales und Gedankengut von Reichsbürgern vertreten. In der Konsequenz forderte die BÜB+ Biniossek auf, sich davon zu distanzieren oder die BÜB+ zu verlassen. Er verließ umgehend die Wählervereinigung und Fraktion, behielt aber – leider rechtlich so zulässig - sein über die BÜB+ Wahlliste errungenes Mandat im Gemeinderat. Damit verlor die BÜB+ den Fraktionsstatus, Schreibrechte im HalloÜ und das Antragsrecht. Weder diese, erst recht nicht noch  weitergehende Maßnahmen wären nach GemO rechtlich zwingend notwendig gewesen!
 
Wir haben von den Gemeinderatskollegen für unsere konsequente Haltung keine Lobhuldigungen erwartet, allenfalls vielleicht ein klein wenig Respekt. Nicht erwartet aber haben wir, dass die verbleibenden Fraktionen uns sofort aus sämtlichen beschließenden und beratenden Ausschüssen, aus den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, aus dem Ältestenrat und aus sämtlichen anderen Gremien hinauswerfen wollten. Der Satz in der öffentlichen Begründung dafür: „Die BÜB+ hat die Fraktion aus freien Stücken aufgelöst, dazu gab es keine formelle Notwendigkeit“. Nein, für uns gab es keine formelle Notwendigkeit dazu. Aber nur eine konsequente Trennung war geeignet, unsere Selbstachtung und unser politisches Selbstverständnis zu wahren. Eine Zusammenarbeit mit Unterstützern von Antisemiten (dazu gehört auch widerspruchsloses Hinnehmen)  ist für uns unmöglich, kein Fraktionsstatus ist uns das wert.
 
Herr Janicke (LBU) überbrachte uns dann einen „Kompromissvorschlag“ der Fraktionen mit dem ultimativ deutlichen Hinweis: Dies oder nichts! Der „Kompromiss“ besagte, dass wir freiwillig auf alle Sitze in allen Gremien verzichten sollten, dafür die beschließenden Ausschüsse behalten könnten. Im interfraktionellen Wahlvorschlag sollten wir jedoch einen Sitz in einem beschließenden Ausschuss für ein Mitglied der LBU(!) freigeben. Dafür dürften wir dann jeweils einen Sitz in einem beschließenden Ausschuss behalten. Diesen Vorschlag lehnten wir ab, zumal es rechtlich nicht zulässig ist, uns Sitze in beschließenden Ausschüssen zu nehmen. Diese müssen spiegelbildlich zum Wahlergebnis besetzt werden. Auch der Sitz im Ältestenrat ist uns durch die Satzung der Stadt garantiert.
 
In der Gemeinderatssitzung am 17.11.2021 gab es eine kurze Beratungspause für die Fraktionen. Die BÜB+ hatte zuvor einen Antrag gestellt, alles so zu belassen, wie es ist. Im Kreis der Fraktionssprecher fiel dann der Satz: „Das ziehen wir jetzt so durch!“ Unser Antrag wurde abgelehnt, das „Fell“ der BÜB+ Stadträte wurde an vorab (!) nominierte Gemeinderäte der anderen Fraktionen aufgeteilt. Unsere Formulierung, dass wir damit als „unerwünschte politische Kraft“ ausgeschaltet werden sollten, erscheint in diesem Licht als angemessen. Zumal auch viele andere Beispiele, schon seit der Kommunalwahl, diese Einschätzung unterstreichen.
 
Die BÜB+ hat (selbst nach einem theoretischen Abzug der 4100 Stimmen, die Herr Biniossek in der Kommunalwahl 2019 erhielt) immer noch deutlich mehr Wählerstimmen, als die SPD. Die SPD hat alle Fraktionsrechte, darf im HalloÜ schreiben. Wir dürfen nicht mal mehr unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Dagegen haben wir geklagt, weil wir es als verfassungswidrig ansehen, dass unsere 34.600 Wählerstimmen nicht mehr richtig im Gemeinderat vertreten werden können und wir über unsere Arbeit nicht mehr ausführlich informieren dürfen. Dass es logischerweise unvermeidlich war, dafür den Gemeinderat und den Vorsitzenden OB Zeitler zu beklagen, liegt auf der Hand: Es muss der verklagt werden, der etwas Beklagbares herbeiführt.

Kristin Müller-Hausser
Dirk Diestel

Dienstag, 26. April 2022

Einstweilige Anordnung abgelehnt

Kurz vor Ostern hat der VGH Mannheim unsere Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung als unzulässig zurück gewiesen. Somit bleibt es bis zu einer Entscheidung in der Hauptsacheverhandlung (das kann dauern...) bei der vom Gemeinderat beschlossenen Regelung, dass die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel aus den beratenden Ausschüssen und anderen Gremien ausgeschlossen bleiben. Sie dürfen auch nicht im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" informieren. (Wir berichteten hier).

Wie mehrfach auch hier berichtet, hatte die BÜB+ Fraktion ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem der BÜB+ Stadtrat Roland Biniossek führendes Mitglied bei der äußerst umstrittenen Partei die BASIS geworden war. Er verließ nach unserer Aufforderung, sich zu entscheiden, die BÜB+ Wählervereinigung und die Fraktion, behielt aber (leider rechtlich zulässig) seinen Sitz im Gemeinderat, den er über die BÜB+ Liste bekommen hatte.

Nach der Gemeindeordnung hätte der Gemeinderat -mit gutem Willen- die Besetzung der Ausschüsse und Gremien unverändert beibehalten können. Es gibt keinerlei Verpflichtung, in so einem Fall Änderungen zu veranlassen. Diesen guten Willen zeigte man aber nicht: Es fiel sogar der Satz "Das ziehen wir jetzt so durch".

Rein nach Gemeindeordnung hat die BÜB+ ohne Fraktionsstatus (mindestens drei Mitglieder) umgekehrt natürlich auch kein Recht, auf diese Sitze zu pochen. Aber: Nach demokratischen Grundsätzen kann man in diesem Fall sogar von einer eklatanten Verletzung der demokratischen Rechte sprechen: Die BÜB+ hatte zur Kommunalwahl 2019 mit 12,6% die vierthöchste Stimmenzahl von sechs Listen erhalten. (FDP 12%, SPD 10,8%). 

Die von uns als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnete Argumentation an das Gericht: Selbst wenn man die 4100 Stimmen, die Roland Biniossek erhalten hatte vom BÜB+ Ergebnis mit 34563 Stimmen abzieht, hat die BÜB+ 2019 immer noch 30463 Stimmen erhalten, 3500 mehr als die SPD mit 26900 Stimmen. Die SPD hat also trotz weniger Stimmen Fraktionsstatus, darf an allen Gremien teilnehmen und im HalloÜ unter "Fraktionen berichten" ihre Wähler informieren. Die BÜB+ darf das nicht mehr, trotz höherem Stimmenanteil. Das ist unserer Meinung nach verfassungswidrig, wurde aber vom Gericht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht berücksichtigt.

Dass das Gericht die Kostenentscheidung zu Lasten der BÜB+ Stadträte fällte, war logisch aus rein rechtlicher Sicht. Nach anderen Urteilen und einer eindeutigen Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen muss die Stadtkasse in solchen Streitfällen allerdings auch die Kosten der BÜB+ übernehmen, was von der Verwaltungsspitze bisher jedoch abgelehnt wird.

Was lernen wir und die Wähler aus dieser Sache? Zur Kommunalwahl 2024 muss die BÜB+ so viele Stimmen und Sitze hinzu gewinnen, dass man mit mindestens drei, besser vier Vertretern in den Gemeinderat kommt.

Donnerstag, 14. April 2022

Frohe Ostern

 Liebe Freundinnen und Freunde der BÜB+

bei allen grausigen Nachrichten, die uns täglich nicht nur aus der Mitte Europas, wenige Flugstunden vom friedlichen Bodensee entfernt, erreichen, scheinen die täglichen Sorgen hier dagegen harmlos.

Sonnenblumenöl wird es bald wieder geben, wenn der Dieselpreis wieder fällt. (ich lese heute im Südkurier, dass damit die Tanks der Dieselfahrzeuge gefüllt werden: Was es nicht alles gibt. Kann man da eigentlich auch Mehl reinfüllen? ☺ ). Klopapier ist mittlerweile in jedem Haushalt genügend vorhanden und  die Inzidenzen der Covid Erkrankungen fallen wieder. Man sieht in die offenen Gesichter der Gegenüber, sorgt sich aber zu recht, wenn diese husten und niesen. Ist es nur eine kleine Erkältung, oder hat der mehr?  Natürlich sehe ich auch beim morgendlichen Hundespaziergang die länger gewordenen Schlangen vor der Tafel, sehe die ständig steigenden Preise auch für Grundnahrungsmittel und bin froh, dass es mir und meiner Familie so gut geht, dass ein Brot auch 3 Euro statt bisher 2,85 kosten darf. Das Glück hat nicht jeder.

Glück ist es zu sehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich um die Menschen in und aus der Ukraine kümmern und helfen, wo sie können. Ich freue mich über meinen Nachbarn aus der Gegend von Böblingen, der seine Ferienwohnung für eine ukrainische Mutter mit ihrer kleinen Tochter zur Verfügung gestellt hat. Danke an alle, die helfen und großzügig sind!

Fast nebensächlich unsere Klage vor dem VGH Mannheim gegen die Abberufung aus den Gemeinderatsgremien. In den nächsten Tagen wird wohl eine Nachricht kommen. Wir werden berichten, ob unsere Argumente gezogen haben: Dass Ihr, Sie und alle unsere 12,6% der Wähler demokratisch nicht mehr vollständig vertreten sind, wir daran gehindert werden, umfassend für die Interessen unserer Wähler einzutreten oder im HalloÜ über unsere Arbeit zu berichten. Einen herzlichen Dank an die Freundinnen und Freunde, die uns mit einer finanziellen Unterstützung geholfen haben, die nicht unerheblichen Kosten zu tragen!


Wir wünschen euch einige schöne Tage, erholt euch, bleibt gesund!

Frohe Ostern!
Have a joyful Easter!
Bonnes fêtes de Pâques!
Buona Pasqua!
Христос Воскрес!
Воїстину Воскрес!

Herzliche  Grüße von euren Stadträten
Dirk Diestel
Kristin Müller-Hausser

Sonntag, 20. März 2022

BÜB+ beantragt einen Bürgerentscheid zum Rauensteinpark

1150 Unterschriften hatte die Bürgerinitiative BI "Rettet den Rauensteinpark" für einen Bürgerantrag gesammelt mit dem Ziel, dass der Gemeinderat nochmals über den Aufstellungsbeschluss diskutiert und die Bebauung des nördlichen Bereiches aus dem BPlan herausnimmt. Die Stadtverwaltung hatte nur etwa die Hälfte der Unterschriften als gültig erklärt, genug waren es trotzdem.

In einem engagierten Vortrag listete der Sprecher der BI, Winfried Krämer, nochmals alle Argumente auf, die gegen die Bebauung sprechen. Besonders nannte er die massiven Einwände des Landesdenkmalamtes LDA, der deutschen Umwelthilfe DUH  und rechtliche Bedenken. Durch eine Refinanzierung des Kaufes von Schloß und Park im Jahr 2015 dürfe der Park in seiner Gesamtheit nicht zerstört werden. 

Die zwei Stadträte der BÜB+ hatten im Oktober durchaus für den Aufstellungsbeschluss mitgestimmt, denn sie sahen in der Abwägung zwischen Verlust eines relativ kleinen Parkbereiches und der Möglichkeit, auf städtischem Gelände bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, dieses als wichtiger an. Zu der Zeit allerdings waren die massiven Einwände des LDA (Link) und der DUH nicht bekannt. In Würdigung dieser neuen Aspekte sprechen sich Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel nun gegen die vorgestellte Bebauung einer Fläche des Parkes aus. Bezahlbares Wohnen kann auch an anderer Stelle verwirklicht werden. 

Wohl wissend, dass in der Bürgerschaft dazu sehr unterschiedliche Standpunkte eingenommen werden, sehen sie es als sinnvoll an, die demokratischste aller Möglichkeiten für eine Entscheidung einzusetzen: Einen Bürgerentscheid. Diesen hat die BÜB+ nun beantragt.

Der Redebeitrag der BÜB+, vorgetragen im Gemeinderat am 16.3.2022, im vollen Wortlaut:

"Wir bedanken uns ausdrücklich bei Herrn Krämer für seinen engagierten Vortrag und bei allen Mitgliedern der Bürgerinitiative für ihren außergewöhnlichen bürgerschaftlichen Einsatz!

Ungewöhnlich ist er allerdings nicht.
Der heutige Einwohnerantrag ist der dritte innerhalb kurzer Zeit, nach den Anträgen zur Laserklinik und zur Hotelplanung Zimmerwiese. Es gibt zudem die Bürgerinitiative Fischerhäuser Vorstadt, deren Engagement sogar vom Land finanziell gefördert wird. Es gab die Initiative zur Rettung des Druckrohres vom Andelshofer Weiher zum Turbinenhaus. Heute wäre man vielleicht froh, auf die Ideen und Vorschläge der Bürgerinitiative gehört zu haben: Energiesicherheit ist nicht mehr selbstverständlich.  Und es wurde die Bürgerallianz gegründet, die die verschiedenen Initiativen koordinieren will.

Mit der uns von der Verwaltung heute vorgelegten Beschlussvorlage sollen wir, wie früher auch, die Argumente der Bürgerinitiative lediglich zur Kenntnis nehmen. Mehr noch: Wir sollen nach dem Willen der Verwaltung beschließen, dass der Aufstellungsbeschluss nicht abgeändert wird.
(Ergänzung: In der Sitzung wurde dieser Beschlussvorschalg 2 kurzfristig gestrichen) Eine inhaltliche Diskussion der Thematik, zusammen mit den Bürgern, ist auch in diesem Fall wieder mal nicht vorgesehen.

Dabei sind die vielen Argumente der Bürgerinitiative, alles nochmals zu überdenken, sehr wohl nachvollziehbar: Auch die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes, das bisher nicht wirklich diskutierte Gutachten zur Luftreinhaltung und die im beschleunigten Verfahren fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung haben zumindest uns umdenken lassen: Die BÜB+ lehnt nach vielen Gesprächen mit Bürgern nun die geplante Bebauung im Park an der Rauensteinstraße ab.

Auch wenn aus rein formalen Gründen lediglich die Hälfte der rund 1150 Unterschriften als gültig erklärt wurde, so sind es eben doch 1150 Bürger, die sich eine neue öffentliche Diskussion wünschen. Und bitte sagen Sie nicht, das seien ja nur betroffene Anlieger, die das nur machen, um ihre gute Aussicht nicht zu verlieren.

1150 Bürgerunterschriften sind für uns 1150 Gründe, mehr Bürgerbeteiligung einzufordern. Die demokratischste aller Bürgerbeteiligungen ist ein Bürgerentscheid. Bei einem so wichtigen und brisanten Thema, in dem zwischen Natur- und Landschaftsschutzschutz und Wohnraumschaffung abgewogen werden muss, ruft es förmlich nach einem Bürgerentscheid.

Wir stellen deshalb folgenden  Antrag:

Die Stadträte der BÜB+ beantragen, dass der Gemeinderat die Einleitung eines Bürgerentscheides beschließt über die Frage, ob der nördliche Bereich des Rauensteinparkes an der Rauensteinstraße bebaut werden kann oder ob der Park in Gänze erhalten bleiben soll.

Die exakte Fragestellung, mit Ja oder Nein zu beantworten, wird vom Gemeinderat festgelegt."

Wie funktioniert ein Bürgerentscheid?


 


Mittwoch, 16. März 2022

ÜB hilft der Ukraine

Helfer in Aktion. Foto: SÜDKURIER
In Überlingen hat sich eine Initiative gebildet, die den Menschen in der Ukraine, aber auch den hier eintreffenden Flüchtlingen helfen will. "ÜB HILFT". Die BÜB+ unterstützt diese Initiative gerne und mit ganzem Herzen. Mitglieder und Stadträtin Kristin Müller-Hausser sind fest eingebunden. Gerne möchten wir hier zur Unterstützung aufrufen. Benötigt werden Helfer, Sachspenden und Geld.

In einem ausführlichen Artikel hat der SÜDKURIER die Hilfsinitiative vorgestellt. Der Artikel ist hier nachzulesen.

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Aktion ÜB Hilft, wie Sie helfen können. Auch wir bedanken uns herzlich für jede Unterstützung!

Mittwoch, 9. März 2022

Einen riesigen Dank an alle Spender!

Nach unserem Aufruf zur Unterstützung unseres Versuches, auf gerichtlichem Weg unsere Rechte in den Ausschüssen und Arbeitskreisen im Gemeiunderat, aber auch das uns genommene Schreibrecht im HalloÜ wieder zu bekommen, haben wir mehrere Spenden von Mitgliedern und Freunden / Freundinnen der BÜB+ bekommen. 

Jede kleinste Spende hilft! Neben den Spendern von kleineren und mittleren Beträgen danken wir besonders "MK" ganz herzlich für sage und schreibe 1500 Euro, die er als Prozesskostenhilfe zur Verfügung stellte. Diese vielfältige Unterstützung hilft uns sehr!
Aktuell läuft die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Sigmaringen, keine einstweilige Anordnung auszusprechen. Eine der Begründungen des Gerichtes dafür war, dass die zwei Stadträte sich laut Sitzungsprotokoll schließlich selbst als befangen erklärt hätten. Was nachweislich nicht zutrifft, das Protokoll ist schlicht falsch. (Wir berichteten hier)  Leider weigert sich OB Zeitler standhaft, den von ihm bereits abgesetzten Tagesordnungspunkt zur Korrektur erneut auf die Tagesordnung im GR zu setzen.


Sonntag, 27. Februar 2022

Soll Demokratie an Kosten scheitern? Ein Aufruf zur Unterstützung der BÜB+

Bei der Kommunalwahl im Mai 2019 wurde die Wahlliste der BÜB+ mit 12,6% der Stimmen auf Platz vier von insgesammt sechs Parteien gewählt. Ganz vorne die LBU/Grünen mit 28,9%, dann die CDU (19,2%) vor den Freien Wählern (16,5%). Erst hinter der BÜB+ landeten die FDP (12%) und die SPD (10,8%). Nachdem die BÜB+ nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes ihren Fraktionsstatus im Gemeinderat verlor, hat sie dadurch nun sogar weniger Rechte als die Parteien, die 2019 weniger Stimmen erreicht hatten. 


Gegen dieses - unserer Meinung nach undemokratische - Verfahren klagt die BÜB+ vor dem Verwaltungsgericht und hat neben dem Ärger nun auch noch das Kostenrisiko am Hals.

Aus verfahrensrechtlichen Gründen müssen die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel gegen den ganzen Gemeinderat und gegen den Chef der Stadtverwaltung und Vorsitzenden des Gemeinderates, OB Jan Zeitler, klagen. Die Verwaltung hat in ihren Sitzungsvorlagen die Empfehlungen gegeben, die der Gemeinderat dann mit großer Mehrheit beschlossen hat. Die BÜB+ Stadträte klagen auch, weil sie im Mitteilungsblatt HalloÜ - wegen fehlendem Fraktionsstatus - nicht mehr unter "Fraktionen berichten" ihre Meinung und Positionen  verdeutlichen dürfen. 12,6% der Bürger dürfen von "ihren" Stadträten öffentlich nicht mehr informiert werden. Selbst Kontaktdaten oder Terminhinweise sind unzulässig.

OB Zeitler hat sich teure und prominente Schützenhilfe gegen die zwei Stadträte gesichert: Das bundesweit vertretene bekannte Münchner Rechtsanwaltsbüro Ernst &Young (EY) hat mit die höchsten Stundensätze in Deutschland. Aber kein Problem: Die Kosten zahlt ja die Stadtkasse und damit die Überlinger Bürgerinnen und Bürger. Damit auch die Bürger, mit deren Stimmen die BÜB+ 12,6% erreicht hatte.

Ein Antrag der BÜB+ auf Erstattung der eigenen Kosten für Anwalt und Gerichte wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt. Somit bleiben die Kosten zunächst an den zwei ehrenamtlichen Stadträten hängen, die ausschließlich  im Interesse der Bürger und der Stadt im Gemeinderat tätig sind. Von den 30 Euro Aufwandsentschädigung, die ein Stadtrat für eine Sitzung erhält, sind diese Kosten nicht abzudecken.

Daher bitten wir heute auf ungewöhnlichem Weg um Ihre Hilfe:

Der Vorstand der BÜB+ und
Ihre zwei BÜB+ Stadträte danken herzlich für jede Unterstützung!

Montag, 14. Februar 2022

Wir trauern um Barbara Gittner

Barbara Gittner (Foto SÜDKURIER)
Erstmals kennengelernt haben wir Barbara Gittner am 29.04.2016 bei der ersten Kundgebung zum Erhalt der bedrohten Platanenallee. Sie fiel uns als überaus engagierte und kämpferische Person auf. Weil sie auf dem Gelände zwischen Bahnhof und der bereits 1905 gepflanzten Platanenallee aufgewachsen war, dort als Kind und Jugendliche ihre Heimat hatte, kannte sie Geschichte und Hintergrund der Baumallee sehr gut. Mit Argumenten versuchte sie unermüdlich, die Zuhörer vom wichtigen Schutz der Platanen vor dem Abholzen zu überzeugen. Später war sie eine treibende Kraft in unserem Kommunalwahlkampf, immer war sie mit Hilfe und guten Argumenten zur Stelle. Sie lebte in Bodman, doch auch diese Entfernung hielt sie nicht ab, uns immer wieder zu unterstützen.

Es ist für uns ein schmerzhafter Verlust, sie war mit ihrer Lebensfreude und ihre anpackenden Art ein großer Gewinn. Die BÜB+ wird Barbara immer ein ehrendes Andenken bewahren.

Mittwoch, 2. Februar 2022

Gericht lehnt Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Eilantrag gegen die Abberufung der BÜB+ Stadträte aus diversen Gremien des Gemeinderates abgelehnt. Einer der Gründe dafür: Die zwei Stadträte hätten sich ja laut Protokoll der Gemeinderatssitzung selbst für befangen erklärt und könnten somit kaum dagegen widersprechen.

Genau aber das ist ja das Problem: Das Protokoll ist eindeutig und nachweislich falsch. Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben sich bei den Abstimmungen zur Abberufung nicht als befangen erklärt, sondern sie wurden von der Verwaltung als befangen erklärt und mussten im Zuschauerbereich Platz nehmen. (Siehe unser Beitrag dazu)

Gegen diese Formulierung haben die zwei BÜB+ Stadträte Widerspruch eingelegt, bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Die Stadtverwaltung lehnt eine Änderung des Protokolls ab, der entsprechende Tagesordnungspunkt während der letzten GR Sitzung wurde vom OB abgesetzt. Man kann spekulieren, warum: Mit der Protokolländerung würde ein gewichtiger Entscheidungsgrund des Verwaltungsgerichtes entfallen.

Die BÜB+ Stadträte werden vor dem Oberverwaltungsgericht Mannheim Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrages einlegen. Spätestens aber in einer Hauptsacheverhandlung werden die Wahrheiten hinsichtlich des fehlerhaften Protokolls genannt werden.

Gar nicht berücksichtigt wurde im Urteil, dass die BÜB+ die Abberufung aus den Gremien als undemokratisch, ja sogar als verfassungswidrig sieht: Die 12,6% der Wähler, die 2019 die BÜB+ Liste gewählt hatten, werden nicht mehr ausreichend repräsentiert. Sie haben nun weniger Gewicht, als die Wähler z.B. der FDP und der SPD, die ein geringeres Wahlergebnis erzielten als die BÜB+. Das Verwaltungsgericht hat fast ausschließlich die Gemeindeordnung als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Allerdings steht unsere demokratische Verfassung weit über der Gemeindeordnung eines Bundeslandes. Um das zu beurteilen, fehlte dem Verwaltungsgericht vermutlich der Mut.

Gleiches gilt für die gestrichenen Veröffentlichungsrechte der BÜB+ Stadträte im HalloÜ unter "Fraktionen berichten". Die von 12,6% der Bürger gewählten Stadträte  dürfen ihre Meinung und Stellungnahmen nicht mehr veröffentlichen, nur weil ein früherer BÜB+ Stadtrat die Fraktion verlassen hat, um künftig die umstrittene Partei dieBASIS als Kreissprecher zu unterstützen.


Mittwoch, 26. Januar 2022

Warum ist das wichtig zu ändern: Wir wurden als befangen erklärt

Am heutigen Mittwoch soll der Gemeinderat über die Änderung einer Formulierung des Sitzungsprotokolls vom 17.11.2021 entscheiden. Die Verwaltung lehnt dies ab. Der SÜDKURIER hat darüber am 25.1. berichtet.

In der GR Sitzung am 17.11. 2021 ging es um die Abberufung der BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel aus den diversen beratenden Gremien des Gemeinderates und aus den Aufsichtsräten, nachdem durch den Austritt von Roland Biniossek aus der Fraktion BÜB+ diese die Fraktionsstärke verloren hatte. Für die Abwahl wurden die jeweils betreffenden Personen von der Verwaltung als befangen erklärt, sie mussten im Zuschauerbereich Platz nehmen.

Im Protokoll der Sitzung heißt es dann aber: "...erklärten sich für befangen und nahmen im Zuschauerbereich Platz". Gegen diese Formulierung haben die zwei Stadträte mit Schreiben am 10.12.2021 bei OB Zeitler und dem Leiter des Fachbereiches 1 Herrn Schlenker  Widerspruch eingelegt. Die richtige Formulierung müsste heißen: "...wurden für befangen erklärt...".

Herr Schlenker antwortete bereits am 13.12.2021 mit folgendem Text:

"Sie haben in dem Punkt selbstverständlich recht. Nicht Sie, Frau Müller-Hausser und Herr Biniossek haben sich bei der jeweiligen Abberufung für befangen erklärt, sondern Sie wurden von der Verwaltung für befangen bei der jeweiligen Abberufung erklärt. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Wir werden in der Sitzung im Januar eine Korrektur dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen."

Die eindeutige und richtige Aussage wurde dann mit email am 11.1.2022 wieder kassiert: Weil wir der Erklärung zur Befangenheit nicht widersprochen hätten, soll das Protokoll nach Beschlussvorschlag der Verwaltung so bleiben, wie es ist. 

Das muss man sich verdeutlichen: Eine eindeutig falsche Formulierung im Protokoll wird nicht korrigiert, weil wir das angeblich zu spät moniert hätten und der Erklärung zur Befangenheit nicht sofort widersprochen haben. Dadurch wird die falsche Formulierung im Protokoll aber nicht richtiger! Wie sollen wir - als rechtsunkundige Laien -  da sofort reagieren und der Erkärung zur Befangenheit widersprechen, nachdem die Verwaltung nach eigenen Aussagen das Verfahren umfassend rechtlich geprüft hatte und sogar der Rechtsprofessor in den Reihen der CDU das so abgesegnet hatte?

In der Sitzungsvorlage zur heutigen Beschlussfassung ist die oben zitierte email der Verwaltung nicht erwähnt.

Nachtrag

In der Gemeinderatssitzung am 26.1.2022 wurde der TOP 8 (Beschluss über die Änderung des Protokolls) durch OB Zeitler von der Tagesordnung abgesetzt mit der Begründung, dass noch rechtliche Dinge zu klären seien. Ob diese Absetzung rechtlich zulässig war, ist eine neue Frage.