Am 12.9. berichtete der SÜDKURIER über die laufende Klage der BÜB+ Stadträte gegen die Entscheidung des Gemeinderates, sie aus den beratenden Ausschüssen abzuberufen. Gegen diese rechtlich zulässige, aber eben nicht rechtlich notwendige Entscheidung klagt die BÜB+, weil sie sich dadurch in den demokratischen Rechten verletzt sieht.
Auf den SÜDKURIER Artikel haben wir mit einer Ergänzung zur Verdeutlichung unserer Position reagiert. Hier im vollen Wortlaut:
Liebe Freundinnen und Freunde der BÜB+,
sicherlich haben einige von euch heute den Artikel im SÜDKURIER gelesen, in dem es um die Kosten des Rechtsstreites um die Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat geht. Dieser Artikel ist sachlich korrekt, bedarf jedoch noch einiger Ergänzungen und Erklärungen. Diese möchten wir euch geben.
Wir haben nicht das Verfahren verloren, sondern es wurde bisher von den Verwaltungsgerichten lediglich keine Eilbedürftigkeit und keine Notwendigkeit für eine einstweilige Anordnung erkannt. Das Hauptsacheverfahren läuft unberührt davon weiter. Offen ist allerdings, ob dieses Verfahren noch innerhalb der laufenden Wahlperiode ( bis Mai 2024) abgeschlossen wird-deshalb auch unser Versuch, noch während dieser Legislaturperiode zumindest eine einstweilige Anordnung zu erreichen. Die Verwaltungsgerichte haben in dem Beschluss rein nach der Gemeindeordnung entschieden: Danach ist für beratende Ausschüsse lediglich festgelegt, dass die Mitglieder „aus der Mitte des Gemeinderates“ bestimmt werden . Das ist ja auch so erfolgt.
Dass es für den OB und den Gemeinderat aber nicht die geringste rechtliche Notwendigkeit gegeben hat, uns aus den Ausschüssen und Aufsichtsräten abzuberufen, ist eben die von uns beklagte Willkür. Rein rechtlich ist das nicht zu bemängeln. Man hätte, rechtlich vollkommen zulässig und unbedenklich, uns jedoch in den Ausschüssen belassen können - wenn man es nur gewollt hätte. So gesehen ist die Aussage des OB „Ein vernünftiger Grund sei nicht erkennbar, findet Zeitler, da der Verlust des Fraktionsstatus „unweigerlich“ zu einer Veränderung der Gemeinderatsausschüsse geführt habe“ (Zitat SÜDKURIER) vollkommen falsch: Nichts war unweigerlich notwendig.
Wir haben vor dem Verwaltungsgericht auch argumentiert, dass zwar beschließende Ausschüsse proportional zum Wahlergebnis besetzt werden müssen (deshalb durften uns die Sitze dort nicht genommen werden, obwohl das zunächst beabsichtigt war), nicht aber beratende Ausschüsse. Doch auch beratende Ausschüsse sind wichtig für die Arbeit im Gemeinderat. Wenn wir da nicht vertreten sind, fehlen uns wichtige Informationen und Beratungsgrundlagen. Wir können den Wählerauftrag von immerhin 12,6% der Wähler nicht mehr richtig wahrnehmen. Das ist nach Meinung von Verfassungsrechtlern sehr bedenklich, ihrer Meinung nach müssen auch beratende Ausschüsse und Aufsichtsräte entsprechend dem Wahlergebnis besetzt werden. Diese Argumente werden erst im Hauptsacheverfahren berücksichtigt werden müssen, nicht zwingend im Eilverfahren.
So wurde auch nicht berücksichtigt, dass die BÜB+ Wahlliste selbst nach einem (rein theoretischen) Abzug der 4100 Stimmen , die Roland Biniossek erhalten hatte, immer noch mehr Stimmen vertreten, als sie die SPD bekommen hatte. Im Gegensatz zur SPD aber haben wir nun deutlich weniger Rechte. So wurde uns auch das Schreibe- und Informationsrecht im HalloÜ genommen: Wir können unsere Standpunkte und Informationen nicht mehr mitteilen, nicht mal mehr unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Das alles sehen wir als verfassungsrechtlich sehr bedenklich an und wird Inhalt des Hauptsacheverfahrens sein.
Der SÜDKURIER nennt richtig das Urteil des VGH von 2017, nach dem die Kosten in einem derartigen Streit von der Stadtkasse zu tragen sind, wenn er nicht mutwillig aus sachfremden Gründen angestrengt wird. OB Zeitler meint nun, dass unsere Klage eben nicht notwendig gewesen sei, also aus sachfremden Gründen erfolgte, weil wir damit lediglich unsere eigenen politischen Ziele durchsetzen wollen. Man fragt sich: Wer bestimmt denn, was sachfremd oder mutwillig ist? Der OB sicherlich nicht. Dann nämlich wäre ja jeder Willkür im Gemeinderat Tür und Tor weit geöffnet. Kein Gemeinderat würde mehr den Mut zu einer Klage haben, wenn er davon ausgehen muss, die hohen Kosten selbst tragen zu müssen, während die Verwaltung alles auf Kosten der Steuerzahler abblocken kann.
Uns hat das Verfahren, das wir ausschließlich im Interesse unserer Wähler und aller Bürger führen, bisher über 8000 Euro gekostet. Ein weiterer hoher Betrag, den die Verwaltung zusätzlich gefordert hatte, wurde vom Gericht als unberechtigt nicht anerkannt. Dank der Großzügigkeit einiger Spender, aber auch der BÜB+ , konnten diese Kosten bisher gedeckt werden. Wir werden alles versuchen, dass die Stadtkasse die Kosten, entsprechend dem VGH Urteil, übernehmen muss.
So viel zunächst in dieser sicherlich schwierigen Angelegenheit. Wenn Ihr angesprochen werdet, habt Ihr jetzt aber einige Argumente, die bei der Erklärung helfen können. Gerne stehen wir euch für weitere Fragen zur Verfügung, sprecht uns einfach an.
Herzliche Grüße
Kristin Müller-Hausser
Dirk Diestel
Sie schreiben selbst, das das Verhalten-Gebaren des Stadtrates zulässig sei,
AntwortenLöschenalso was soll dann diese Klagerei? Und jetzt soll auch noch der Steuerzahler in Überlingen ihr Querulantentum finanzieren, das ist reichlich dreist!
Das "Gebaren" ist rein nach GemO tatsächlich zulässig. Nicht gefordert, wohlgemerkt! Ob es aus demokratischer Sicht aber wirklich korrekt ist, 12,6% der Wähler so zu benachteiligen, dass deren gewählte Vertreter nur noch Stadträte zweiter Klasse sind, ist eben gerichtlich zu prüfen. Diese Prozedur nehmen wir im Interesse der Wähler -nicht unbedingt gerne- auf uns. Dass die Kosten in so einem Fall nicht von den ehrenamtlichen Stadträten, sondern von der Stadtkasse zu tragen sind, ist durch das eindeutige Urteil des VGH bestätigt.
AntwortenLöschenDas mit den Kosten sehe ich ähnlich wie die Verwaltung! Diese Klage ist willkürlich, da nicht gesetzlich zwingend abgedeckt, also sollten diese Kosten auch die Verursacher tragen, nicht der Steuerzahler!
LöschenDa 'HS14' immer der Verwaltung das Wort redet, gehört er wohl dazu - HS für 'Hofsprech' oderso. Gerade in dieser Funktion oder auch nur Motivation wäre eher Zurückhaltung angebracht angesichts der Kosten, die sein OB von Beginn an der Stadt willkürlich im Kampf gegen Bürgerbeteiligung und für unnötigen juristischen Rat in eigtl. nur höchst eigener Sache (kennnt er das beauftragte RA-Büro schon länger?) aufbürdete. Und der irrt juristisch wie moralisch. Die GemO-Besetzungsregelung für die Ausschüsse ist für Ein- und nicht Ab-Berufung nach Proporz gemacht; Letzteres ist nicht vorgesehen. Und nicht nur das schamlose Vorgehen selbst, sondern ibs. dessen Begründung ist nicht haltbar - man muss das VGH-Urteil halt ganz lesen! Ganz aktuell sind auch die gesetzlichen Hürden für den Antrag der BÜB+Räte auf vorzeitiges Ausscheiden geeignet zu erkennen, was analog von einem Rausschmiss aus den Ausschüssen zu halten ist.
AntwortenLöschenHerr Manfred Sie sollten kein dummes Zeug schreiben, ich bin weder mit der Verwaltung verbandelt, auch nicht mit dem Bürgermeister, etc., allerdings habe ich eine andere Meinung wie Sie, die zudem von der BüB+ Information, "so zulässig" nicht verneint wird. Also bitte in Zukunft vernünftig und überlegt argumentieren und nicht versuchen Leute in eine Ecke zu stellen. Ich unterscheide klar und deutlich Querdenker von Querulanten, des wegen sollen Querulanten auch die Prozeßkosten selbst tragen und nicht der Steuerzahler!
AntwortenLöschenKöstlich: HS in Mission als Querdenker gg. Querulanten - mit diesem Programmtitel könnte er glatt bei 'Nuhr im Ersten' auftreten. Als wissend Denkender und überlegt Argumentierender gegen ausgrenzend intolerante Dummschreiber sollte man aber erst recht zur Sache kommen und nicht im dünnen Mäntelchen des jovialen Ratschlags diffamieren, gell!
LöschenBeachten Sie die Rechtsprechung in der Angelegenheit! Nicht am Thema vorbei fabulieren!
AntwortenLöschenIch mische mich da jetzt ein und dann denke ich, dass genug in dieser Sache ausgetauscht ist: Der VGH Mannheim hat 2017 in einem Urteil ganz klar gesagt, dass derartige Kosten auch einzelner Stadträte durch den Träger des Gremiums, also in diesem Fall durch die Stadt, zu tragen sind. Es sei denn, es wären sachfremde Gründe für eine Klage genutzt worden, was in diesem Zusammenhang sicherlich nicht der Fall ist.
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