Dienstag, 31. Juli 2018

LIFG-was ist das denn?

Wenige Bürger können mit diesem Kürzel etwas anfangen, manche Verwaltungen lieben es eher nicht: LIFG steht für das "Landesinformationsfreiheitsgesetz".

Was so kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach. Jeder Bürger, jede Bürgerin, jede natürliche oder juristische Person hat dieses Recht gemäß §1.1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.

Kürzlich hatten wir eine Frage einer Bürgerin, die gegenüber der Verwaltung anonym bleiben wollte, an die Stadtverwaltung weitergeleitet, ausdrücklich mit Hinweis auf den Wunsch dieser Bürgerin. Während der zuständige Amtsleiter diese Frage vorbildlich umgehend beantwortete, kam kurz darauf eine E-Mail vom Überlinger Baubürgermeister Matthias Längin. Da die "BÜB+ kein kommunalpolitisches Mandat habe, würden derartige Anfragen künftig nicht mehr beantwortet" schreibt er uns. Der SÜDKURIER berichtete.

Wir antworteten ihm, dass sich dies vermutlich im Mai 2019 ändern wird und erinnerten ihn auch gleich an das LIFG. Nach §3 der Begriffsbestimmungen heißt es nämlich: Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, soweit diese organisatorisch hinreichend verfestigt sind.

Die BÜB+ ist sicherlich hinreichend organisatorisch gefestigt. Deshalb, liebe Überlinger, können Sie sich gerne weiterhin an uns wenden, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht direkt mit der Verwaltung oder einer Partei Kontakt aufnehmen oder Fragen geklärt haben möchten. Wenn tatsächlich keine Antwort kommen sollte, wird die BÜB+ die Frage öffentlich anläßlich der Bürgerfragestunde an die Verwaltung richten.

Nutzen Sie das LIFG aber auch selbst, stellen Sie Ihre Fragen an die Verwaltung unter Hinweis auf dieses wirklich sinnvolle Bürgerrecht.





Sonntag, 29. Juli 2018

Kastanien am Landungsplatz: Gerettet !?

Damit hat man nun wirklich nicht rechnen können. Nicht angebliche Leitungen im Wurzelbereich, nicht die dann angeführten angeblichen Bürgerforderungen auf Entfernung(!) sind nun Grund für die vermutliche Nichtfällung der drei Kastanien, sondern schlicht Geldmangel. Immerhin sollten die drei Ersatzbäume nach BÜB+ Recherchen fast 50.000€ kosten, kein Pappenstiel.

Egal wie es nun gekommen ist: Die BÜB+ freut sich sehr, dass ihre Forderungen nun erfolgreich waren!

Am vergangenen Mittwoch wurde im Gemeinderat über die Auftragsvergabe zur Umgestaltung des Landungsplatzes diskutiert. Um die massiven Kostensteigerungen um fast 30% (obwohl aus Zeit- und Kostengründen ohnehin schon nur noch der südliche Bereich umgestaltet wird) irgendwie aufzufangen, wurden von der  Verwaltung Einsparungsmaßnahmen vorgeschlagen-darunter Erhalt von bestehenden Bäumen und Verzicht auf Neupflanzung. Allerdings wurden diese drei Bäume nicht ausdrücklich genannt! Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde von Stadtrat Roland Biniossek ein Zusatzantrag gestellt, nach dem exakt auch diese drei Bäume per Beschluss bleiben sollen. Nach Gegenrede durch die Fraktion der LBU/Grünen (“der Antrag sei nicht nötig”) wurde Biniosseks Antrag abgelehnt.
Nun hoffen wir mal, dass die Zusagen der Verwaltung auch so eingehalten werden, wie man sie liest. Auch wenn immer wieder betont wird, dass diese drei Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt seien. Dagegen würde vermutlich schon ein ordentlich freigehaltener und wasserdurchlässiger Wurzelbereich sehr helfen.
Der Südkurier berichtet
Kommentar des Südkurier dazu

Dienstag, 24. Juli 2018

Endlich Ferien!

Liebe Leser, geht es Ihnen so wie uns? Einen Tag noch, dann dürfen zumindest Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Familien mit Lehrereltern die wohlverdienten Ferien antreten. Der Schreiber dieser Zeilen hat beides und darf sich doppelt freuen. Am Donnerstag geht es los Richtung Süden!

Wir wünschen allen Überlinger Bürgern, allen Mitlesern ganz tolle Ferien, einen Supersommer (wie schon seit Ende April!), gute Erholung und eine gesunde Rückkehr!

Auch die Politik wird wohl eine Ruhepause einlegen, verdient haben es alle Akteure. Leider steht zu erwarten, dass nach der Sommerpause die alten und neuen Themen uns alle wieder voll fordern werden. Zumal dann so langsam der Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen im Mai 2019 beginnen wird. Hoffen wir, dass es ein fairer Wettbewerb und weniger Kampf werden wird.
In diesem Sinne alles Gute!

Donnerstag, 19. Juli 2018

Weshalb eine Studentin keinen Sammelpunkt für Frauen anbieten darf

Unter dieser Überschrift berichtet der Südkurier heute über die Initiative der Studentin Rosa Arslan. Sie möchte mit einem simplen Plakat einen Treffpunkt für Frauen kennzeichnen, die nach dem Besuch des Promenadenfestes ungern alleine nach Hause laufen wollen, weil man sich zu zweit oder in einer Gruppe einfach sicherer fühle. Die Uni Konstanz macht es positiv vor.

In Erinnerung an die diversen Fälle von Exhibitionismus in der jüngsten Vergangenheit ist das durchaus nachvollziehbar. Auch Überlingen hat dunkle Gassen, Gräben und Parks, wo man sich als Frau ungern alleine bewegt. Und ganz ehrlich: Es soll auch Männer geben, die sich allein im dunklen Wald unwohl fühlen.

Die Überlinger Marketing und Tourismus GmbH als Veranstalter des Promenadenfestes lehnt diesen Vorschlag ab, auch der kommisarische Leiter der Polizei Überlingen, Günter Hornstein, sieht keinen Handlungsbedarf.
An der Uni Konstanz ist es normal: Ein Frauentreffpunkt


Wir fragen:
Warum nicht? Ist es verwaltungstechnisch so kompliziert, unbürokratisch das Aufhängen eines Plakates zu genehmigen? Bei unzähligen Veranstaltungsplakaten auch aus weit entfernten Gemeinden und Städten ist das doch auch machbar. Und muss wirklich erst etwas passieren, bevor man wieder reagiert?

Wir fordern:
Gestatten Sie Frau Arslan, das Plakat aufzuhängen. Und zwar nicht nur während des Promenadenfestes, sondern immer. Denn die Gassen und Gräben sind nicht nur jetzt bei Nacht dunkel.


Dass ÜMT und Günter Hornstein sogar befürchten, mit dieser Aktion erst"schlafende Hunde" zu wecken, ist nicht nur vollkommen abwegig, sondern ein grundfalscher Ansatz. Siehe auch der Kommentar von Südkurier Redakteur Martin Deck.

Ergänzung:
Nach dem Promenadenfest wurde bekannt, dass sich zumindest an einigen Prüfungszeiten niemand für diesen Treffpunkt interessiert hatte. Trotzdem sind wir weiterhin der Meinung, dass es zumindest nicht schaden kann, so einen Heimgehtreffpunkt ganzjährig anzubieten.

Was meinen Sie zu dem Thema? Schreiben Sie uns!

Dienstag, 17. Juli 2018

Günter Hornstein CDU verlangt Prüfung

In der Gemeinderatssitzung vom 4.7. wurde, wie berichtet, der Tagesordnungspunkt "Kramer Areal" abgesetzt, nachdem die BÜB+ vorher bereits appelliert hatte: Die Stadt muss Planungsgewinne abschöpfen!

Zu diesem Bericht hatten wir einen Plan veröffentlicht, der das Kramer Areal mit dem geplanten Bereich für einen Bebauungsplan zeigt. Dieser Plan war Bestandteil der öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen, die über das "Ratsinformationssystem" der Stadt Überlingen in der Regel eine Woche vor der GR Sitzung veröffentlicht werden.

Am Montag nun wurde die Veröffentlichung durch die BÜB+  vom Fraktionssprecher der CDU, Günter Hornstein, im Ausschuss Finanzen, Verwaltung und Spital thematisiert. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Veröffentlichung dieses Plans durch die BÜB+ rechtmäßig gewesen sei.

Auf das Ergebnis sind wir natürlich sehr gespannt: Könnte es illegal sein, ein offen zugängliches Dokument weiterzuverbreiten, das weder mit einem Urhebervermerk, noch mit einem "Nichtweiterverbreitungsvermerk" gekennzeichnet ist? Wäre letzteres überhaupt zulässig, handelte es sich sdoch um eine öffentliche Sitzungsvorlage? Anders gefragt: Hätte die CDU oder eine andere im GR vertretene Partei Interesse gehabt, diesen Plan zu nutzen und ihn veröffentlicht: Hätte die Verwaltung dann auch einen Prüfauftrag bekommen?

Freitag, 13. Juli 2018

Reaktionen auf unseren Bericht zum Kramer Areal

Zu unserem Bericht und der Forderung nach Abschöpfung von Planungsgewinnen nach Erstellung eines Bebauungsplans für das 50.000qm große Kramer Areal gab es viele Reaktionen. Mehrere Bürger begrüßten unseren Vorstoß, hier möglicherweise für die Stadtkasse ein großes Stück vom Kuchen zu sichern.

Beleuchtung im Stadtgraben beim Parkhaus Stadtmitte

In der Bürgerfragestunde des Gemeinderates hatte ein Anwohner nach der Beleuchtung im Stadtgraben ab Parkhaus Stadtmitte gefragt, alle Lampen seien schon lange defekt. Wir berichteten.

Nun hat sich ganz kurzfristig etwas getan: Alle defekten Lampen sind abmontiert worden. Hoffen wir, dass die Neuen auch so schnell wieder montiert werden. Kleiner Tipp zum Geld sparen: Die sicherlich noch vorhandenen Lampen von der Promenade, die in einem gedämpften, sehr warmtonigen Licht sind, würden hier optimal wirken.

Freitag, 6. Juli 2018

Bürger fragen im Gemeinderat die Verwaltung

Zu jeder ersten Gemeinderatssitzung im Monat können Bürger kurze Fragen an die Verwaltung stellen. Diese dürfen nicht Themen betreffen, die in der aktuellen Tagesordnung enthalten sind.

Gerne übernehmen Mitglieder der BÜB+ das Stellen Ihre Frage, wenn Sie selbst es nicht öffentlich möchten. Schreiben Sie uns das Thema und wir stellen -nach Rücksprache- die Frage für Sie!

In der GR Sitzung am 4.7. wurden folgende Fragen gestellt:

Frage einer Überlinger Geschäftsfrau: 
Warum dürfen Geschäftsinhaber - im Gegensatz zu Anwohnern -  in der Kessenringstraße nicht an ihrem Geschäft kurzfristig parken, um das Fahrzeug zu be- oder entladen? Damit die 38tonner LKWs problemlos durchfahren können? Warum wird sofort verwarnt, warum werden Anfragen im Ordnungsamt mit dem Hinweis beantwortet, man könne sein Fahrzeug woanders parken und seine Anlieferungen zum Geschäft tragen?
Antwort: 
Man werde diese Anfrage beraten.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers aus der Kesselbachstraße:
Alle Lampen im Grabenbereich ab Parkhaus Stadtmitte sind defekt. Können die nicht mit den Lampen ersetzt werden, die im Zuge der Umgestaltung der Promenade übrig sind? Die haben auch ein sehr schönes Licht gehabt.
Antwort:
Es gab wohl mal einen Beschluss, die Grabenbeleuchtung nicht zu ersetzen. Aktuell ist aber geplant, neue LED Lampen zu montieren.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers:
Wann wird die Mauer im Badgarten saniert, die seit Ewigkeit mit einer Holzbarriere gesichert und in einem erbärmlichen Zustand ist?
Antwort: 
Das sei bereits in der Planung, zur LGS auf jeden Fall fertig.
Anmerkung:
Was lange währt wird endlich gut!


Sozusagen der Hammer der Woche, 
die Frage eines Bürgers aus der Rauensteinstraße:
Wie kann es sein, dass die im Bau befindlichen Gebäude Rauensteinstraße 126 und 128 jeweils sechs Wohneinheiten bekommen, obwohl laut Bebauungsplan nur zwei zulässig sind. Wieso werden es drei Vollgeschosse, obwohl nur eines zulässig ist?
Antwort:
Dazu könne man kurzfristig nichts sagen, der Bürger würde die Antwort schriftlich erhalten
Anmerkung: 
Auf diese Antwort sind wir wirklich gespannt! Da wird sich auch die BÜB+ drum kümmern.
1. Ergänzung: 
Tatsächlich stimmen die Angaben des Bürgers, im BPL sind nur 1 Vollgeschoss und maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Hochspannend der Verkaufsprospekt und das Angebot  des Bauherren.
Wir haben über den Sachverhalt den SÜDKURIER informiert.
2. Ergänzung:  
Recherchen des Südkurier haben ergeben, dass der Bebauungsplan in Teilen als ungültig erklärt wurde, daher wieder der alte BPL von 1975 gelte. Und in dem sind leider keine Begrenzungen hinsichtlich Wohnungszahl und Geschossen vorgesehen.
Man fragt sich, wie nachlässig Bebauungspläne möglicherweise erstellt werden.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Gemeinderat vertagt den Beschluss zum Kramerareal

Waren es die emails, die von der BÜB+ an die Fraktionen im Gemeinderat geschickt wurden? Auf jeden Fall wurde die Beratung über den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplans verschoben. Einstimmig stimmte der GR dafür.
In der Debatte wurden Details über den geplanten Bebauungsplan abgefragt, die OB Zeitler aber nicht öffentlich diskutieren wollte. Er wolle diese Fragen nicht-öffenlich (warum eigentlich ?) beantworten. Da sich die Gemeinderäte aber nicht darauf einlassen wollten, womöglich wichtige Informationen erst nach einem Beschluss zu bekommen, wurde der Punkt vertagt.

Gut so, dann ist genug Zeit, sich über unsere Forderungen nach Abschöpfung von Planungsgewinnen Gedanken zu machen.

Stadtrat Dreher: "Fake News!"

In einer Anfrage im öffentlichen Teil der gestrigen Gemeinderatssitzung fragte Freie Wähler Stadtrat Robert Dreher, ob er vielleicht etwas verpasst habe: Im HalloÜ würde die BÜB+ behaupten, dass der Stadtrat mit nur einer Gegenstimme für die Motorradplätze im Bereich Seestraße gestimmt habe. Ob das wieder nur "Fake news" seien? Von der Verwaltungsspitze wurde ihm bestätigt, dass der Gemeinderat so nicht abgestimmt habe.

Wir müssen uns entschuldigen: Es war tatsächlich nicht der Gemeinderat, sondern der Verkehrsausschuss des Gemeinderates, der diesen ( im Plan gelb markierten) Standort letztendlich 5:4 beschlossen hat. Ein "unverzeihlicher" Fehler, der aber nichts an den Tatsachen ändert: Lediglich ein einziger Stadtrat stimmte konsequent gegen alle drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten eines Motorradparkplatzes im Bereich Seestraße/Chantillyplatz, weil die seiner Meinung nach dort einfach nicht hingehörten.

Herr Stadtrat Dreher selbst bevorzugte die Variante 2, im Plan mitte-rechts türkisblau eingezeichnet: Etwa 200qm der Wiese auf dem Chantillyplatz sollten seiner Meinung nach für die Motorradplätze entfernt werden. Siehe Südkurier online Bericht.

Für die BÜB+ ist es ganz klar: Keiner der drei Plätze ist für Motorräder geeignet. Diese gehören auf einen Parkplatz im Bereich ZOB/Zimmerwiese, optimal mit einer Schranke und ausreichend Schließfächern für Helm und Motorradbekleidung ergänzt.

Anlieger der betroffenen Straßen haben übrigens eine Petition an den Landtag BW gegen diesen Beschluss des Gemeinderates eingebracht. Bis zu einer Entscheidung kann vorerst nicht gebaut werden. Das darf aber nicht heißen, dass die Verwaltung untätig dem Chaos um Motorradplätze zuschauen darf: Wenigstens ein provisorischer Platz an der Zimmerwiese muß schnellstmöglich geschaffen werden, um das orientierungslose Umherirren unser Motorrad fahrenden Gäste zu vermeiden.

Mittwoch, 4. Juli 2018

Die Stadt muss Planungsgewinne abschöpfen!

Am heutigen Mittwoch soll im Gemeinderat über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das "Kramer-Areal" beschlossen werden. Damit kann dann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der aus der bisherigen Gewerbefläche wertvolle Fläche für Wohnbebauung entstehen lässt.
Bisher 50.000 qm preiswerte Gewerbefläche, bald 75 Millionen wert?
Damit wird diese riesige Fläche mit einem Schlag ein vielfaches an Wert gewinnen.:
Gehen wir mal hochgerechnet von einem aktuellen Wert von 300€ pro Quadratmeter aus, das entspricht einem Gesamtwert von etwa 15 Millionen Euro.

In dem Moment, wenn es Wohnbaufläche wird, explodiert der Wert auf mindestens geschätzte 1500€ je Quadratmeter: Neuer Wert etwa 75 Millionen Euro, vermutlich noch mehr, da in dem Gebiet sicherlich eine mehrgeschossige Bauweise zugelassen wird. Der qm Preis kann dann durchaus auf 2-3000 € steigen.

Nur mit der Erstellung dieses Bebauungsplans gewinnt der Eigentümer also mindestens etwa 60 Millionen Euro, ohne dass er irgend etwas dafür tun muss.

Viele Städte und Gemeinden haben eine Satzung, in der dieser sogenannte Planungsgewinn zu einem bestimmten Prozentsatz abgeschöpft werden kann. Überlingen leider nicht. Der Prozentsatz der Abschöpfung beträgt bis zu 70%.

Man stelle sich vor, Überlingen würde "nur" 50% abschöpfen: Die Stadtkasse wäre auf einen Schlag um etwa 30 Millionen Euro mehr gefüllt. Unser geplantes Schulzentrum, etwa 50-60 Millionen Euro teuer, wäre zur Hälfte bezahlt. Oder: Mit diesen Geldern könnten bezahlbare Wohnungen subventioniert werden.

Die BÜB+ fordert: 
Bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, muss endlich eine Satzung zur Abschöpfung von Planungsgewinnen geschaffen werden, alternativ ein städtebaulicher Vertrag nach dem Münchener Modell abgeschlossen werden.

Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn
TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn
Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«

Der frühere OB von München, Christinan Ude, sagte sinngemäß:
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.« Link Zitat (Seite 13 )

Bezahlbares Wohnen für Pflegepersonal

In der Gemeinderatssitzung am 13.6. stellte der Geschäftsführer des HELIOS Spitals Überlingen, Sven Axt, die aktuellen Entwicklungen des Krankenhauses vor. Er berichtete auch über erfolgreiche Ausbildung in der eigenen Pfleger(innen) Schule. Allerdings sei es immer schwerer, Interessenten für die Ausbildung zu bekommen, da es für sie an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum fehle. Das gelte massiv auch für die bereits ausgebildeten angestellten Schwestern und Pfleger. Leider sei das früher bestehende Schwesternwohnheim am Krankenhaus schon vor Jahren dem Besucherparkplatz zum Opfer gefallen.

Aktuell geht die Planung für das neue Pflegezentrum im südlichen Härlen in die entscheidende Phase.  In der kommenden Gemeinderatssitzung soll über das Konzept und einen nicht-offenen (warum nicht-offen?) Architektenwettbewerb entschieden werden.

Die BÜB+ regt an, im Rahmen dieser Planungen auch die Neuerrichtung eines Wohnheims für die Angestellten und Auszubildenden des Helios Spitals, aber auch für die Mitarbeiter(innen) der spitälischen Pflege- und Altenheime zu berücksichtigen. Dieses könnte optimal in den geplanten Neubau des Pflegeheims integriert werden. Mit der Schaffung von bezahlbaren Appartements/Wohnungen für das Pflegepersonal würden die Schwierigkeiten bei der Suche nach ausreichend geeignetem Personal reduziert. Als Träger/Investor des Wohnheims könnte die Spitalstiftung oder auch die BGÜ tätig werden.

Mit dieser Maßnahme wäre langfristig dier Versorgung des Krankenhauses und der Pflegeeinrichtungen mit qualifiziertem Personal sichergestellt.

Montag, 2. Juli 2018

Können wir die drei Kastanien noch retten?

Mit großer Freude haben wir gelesen, dass nunmehr auch die LBU/Grünen unsere Forderung nach Erhalt der drei Kastanien am Landungsplatz unterstützt. Erinnern wir uns: Zunächst hieß es, die drei Bäume müssen weg, weil angeblich Versorgungsleitungen darunter sind. Das Bauamt musste dann einräumen, dass niemand weiß, wo die Leitungen tatsächlich liegen. Dann kam die seltsame Behauptung, die Bürger hätten sich im Beteiligungsverfahren für die Entfernung ausgesprochen. Diese Begründung erwies sich als unhaltbar.

Nach wie vor ist vollkommen unklar, warum die Verwaltung diese drei Bäume (zwischen Greth und Lenkbrunnen, zwei davon mit den Rundbänken) entfernen und durch "gleichwertige" Bäume nur knapp zwei Meter weiter nördlich ersetzen will. Ein Ersatz, der etwa 50.000€ kostet.

Das Bauamt teilt nun mit, dass "im Zuge der Baumaßnahmen im Oktober 2018 nach den Leitungen "sondiert" werden soll. Mit einem Metallsuchgerät wäre das aber auch schon jetzt kein Problem. Aber Achtung: Ab 1.10. könnten die Bäume auch schlagartig gefällt werden! Versprochen: Die BÜB+ bleibt an dieser Sache mit Nachdruck dran. Wir freuen uns über jede Unterstützung !