Freitag, 6. Juli 2018

Bürger fragen im Gemeinderat die Verwaltung

Zu jeder ersten Gemeinderatssitzung im Monat können Bürger kurze Fragen an die Verwaltung stellen. Diese dürfen nicht Themen betreffen, die in der aktuellen Tagesordnung enthalten sind.

Gerne übernehmen Mitglieder der BÜB+ das Stellen Ihre Frage, wenn Sie selbst es nicht öffentlich möchten. Schreiben Sie uns das Thema und wir stellen -nach Rücksprache- die Frage für Sie!

In der GR Sitzung am 4.7. wurden folgende Fragen gestellt:

Frage einer Überlinger Geschäftsfrau: 
Warum dürfen Geschäftsinhaber - im Gegensatz zu Anwohnern -  in der Kessenringstraße nicht an ihrem Geschäft kurzfristig parken, um das Fahrzeug zu be- oder entladen? Damit die 38tonner LKWs problemlos durchfahren können? Warum wird sofort verwarnt, warum werden Anfragen im Ordnungsamt mit dem Hinweis beantwortet, man könne sein Fahrzeug woanders parken und seine Anlieferungen zum Geschäft tragen?
Antwort: 
Man werde diese Anfrage beraten.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers aus der Kesselbachstraße:
Alle Lampen im Grabenbereich ab Parkhaus Stadtmitte sind defekt. Können die nicht mit den Lampen ersetzt werden, die im Zuge der Umgestaltung der Promenade übrig sind? Die haben auch ein sehr schönes Licht gehabt.
Antwort:
Es gab wohl mal einen Beschluss, die Grabenbeleuchtung nicht zu ersetzen. Aktuell ist aber geplant, neue LED Lampen zu montieren.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers:
Wann wird die Mauer im Badgarten saniert, die seit Ewigkeit mit einer Holzbarriere gesichert und in einem erbärmlichen Zustand ist?
Antwort: 
Das sei bereits in der Planung, zur LGS auf jeden Fall fertig.
Anmerkung:
Was lange währt wird endlich gut!


Sozusagen der Hammer der Woche, 
die Frage eines Bürgers aus der Rauensteinstraße:
Wie kann es sein, dass die im Bau befindlichen Gebäude Rauensteinstraße 126 und 128 jeweils sechs Wohneinheiten bekommen, obwohl laut Bebauungsplan nur zwei zulässig sind. Wieso werden es drei Vollgeschosse, obwohl nur eines zulässig ist?
Antwort:
Dazu könne man kurzfristig nichts sagen, der Bürger würde die Antwort schriftlich erhalten
Anmerkung: 
Auf diese Antwort sind wir wirklich gespannt! Da wird sich auch die BÜB+ drum kümmern.
1. Ergänzung: 
Tatsächlich stimmen die Angaben des Bürgers, im BPL sind nur 1 Vollgeschoss und maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Hochspannend der Verkaufsprospekt und das Angebot  des Bauherren.
Wir haben über den Sachverhalt den SÜDKURIER informiert.
2. Ergänzung:  
Recherchen des Südkurier haben ergeben, dass der Bebauungsplan in Teilen als ungültig erklärt wurde, daher wieder der alte BPL von 1975 gelte. Und in dem sind leider keine Begrenzungen hinsichtlich Wohnungszahl und Geschossen vorgesehen.
Man fragt sich, wie nachlässig Bebauungspläne möglicherweise erstellt werden.

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