Dienstag, 31. Juli 2018

LIFG-was ist das denn?

Wenige Bürger können mit diesem Kürzel etwas anfangen, manche Verwaltungen lieben es eher nicht: LIFG steht für das "Landesinformationsfreiheitsgesetz".

Was so kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach. Jeder Bürger, jede Bürgerin, jede natürliche oder juristische Person hat dieses Recht gemäß §1.1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.

Kürzlich hatten wir eine Frage einer Bürgerin, die gegenüber der Verwaltung anonym bleiben wollte, an die Stadtverwaltung weitergeleitet, ausdrücklich mit Hinweis auf den Wunsch dieser Bürgerin. Während der zuständige Amtsleiter diese Frage vorbildlich umgehend beantwortete, kam kurz darauf eine E-Mail vom Überlinger Baubürgermeister Matthias Längin. Da die "BÜB+ kein kommunalpolitisches Mandat habe, würden derartige Anfragen künftig nicht mehr beantwortet" schreibt er uns. Der SÜDKURIER berichtete.

Wir antworteten ihm, dass sich dies vermutlich im Mai 2019 ändern wird und erinnerten ihn auch gleich an das LIFG. Nach §3 der Begriffsbestimmungen heißt es nämlich: Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, soweit diese organisatorisch hinreichend verfestigt sind.

Die BÜB+ ist sicherlich hinreichend organisatorisch gefestigt. Deshalb, liebe Überlinger, können Sie sich gerne weiterhin an uns wenden, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht direkt mit der Verwaltung oder einer Partei Kontakt aufnehmen oder Fragen geklärt haben möchten. Wenn tatsächlich keine Antwort kommen sollte, wird die BÜB+ die Frage öffentlich anläßlich der Bürgerfragestunde an die Verwaltung richten.

Nutzen Sie das LIFG aber auch selbst, stellen Sie Ihre Fragen an die Verwaltung unter Hinweis auf dieses wirklich sinnvolle Bürgerrecht.





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