Dienstag, 17. Juli 2018

Günter Hornstein CDU verlangt Prüfung

In der Gemeinderatssitzung vom 4.7. wurde, wie berichtet, der Tagesordnungspunkt "Kramer Areal" abgesetzt, nachdem die BÜB+ vorher bereits appelliert hatte: Die Stadt muss Planungsgewinne abschöpfen!

Zu diesem Bericht hatten wir einen Plan veröffentlicht, der das Kramer Areal mit dem geplanten Bereich für einen Bebauungsplan zeigt. Dieser Plan war Bestandteil der öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen, die über das "Ratsinformationssystem" der Stadt Überlingen in der Regel eine Woche vor der GR Sitzung veröffentlicht werden.

Am Montag nun wurde die Veröffentlichung durch die BÜB+  vom Fraktionssprecher der CDU, Günter Hornstein, im Ausschuss Finanzen, Verwaltung und Spital thematisiert. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Veröffentlichung dieses Plans durch die BÜB+ rechtmäßig gewesen sei.

Auf das Ergebnis sind wir natürlich sehr gespannt: Könnte es illegal sein, ein offen zugängliches Dokument weiterzuverbreiten, das weder mit einem Urhebervermerk, noch mit einem "Nichtweiterverbreitungsvermerk" gekennzeichnet ist? Wäre letzteres überhaupt zulässig, handelte es sich sdoch um eine öffentliche Sitzungsvorlage? Anders gefragt: Hätte die CDU oder eine andere im GR vertretene Partei Interesse gehabt, diesen Plan zu nutzen und ihn veröffentlicht: Hätte die Verwaltung dann auch einen Prüfauftrag bekommen?

2 Kommentare:

  1. Von Herrn Hornstein erhielten wir folgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung:
    Im beiliegenden Bericht wird der Eindruck erweckt, ich hätte mich an dem Bericht der BÜB+ im Hallo Ü gestört.
    Dieser war zwar der Anlass meiner Anfrage an die Verwaltung zu prüfen, ob die Verwendung von amtlichen Dokumenten
    in Publikationen von Parteien und Gruppierungen zulässig ist. Bereits in der Sitzung habe ich ausdrücklich betont, dass es mir
    um die Klärung einer grundsätzlichen Frage geht. Ich denke es ist im Interesse aller Parteien und Gruppierungen mit Blick auf
    die bevorstehende Wahlkampfzeit und die Erstellung der Wahlprospekte zu wissen, ob die Nutzung solcher Dokumente in
    ihren Prospekten zulässig ist. Der öffentliche Zugang ist aus meiner Sicht noch kein Kriterium, da Urheber- und
    Copyrightrechte sicherlich eine Rolle spielen. Deshalb meine Bitte um Prüfung. Mir wurde zugesagt, dass diese erfolgt und alle
    Parteien und Gruppierungen hierüber informiert werden, damit für alle Klarheit besteht.

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  2. Vielen Dank für die Klarstellung.

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