Mittwoch, 28. September 2022

BÜB+ Stadträte beantragen Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Die zwei BÜB+ Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel haben schriftlich beantragt, aus den Gemeinderat der Stadt Überlingen auszuscheiden.

Sie begründen diesen Schritt mit dem §16.1 (5) der Gemeindeordnung, nach dem eine andauernde Krankheit dies zulässt. Über die Anträge auf Ausscheiden muss der Gemeinderat in der nächsten Sitzung beschließen.

Aktuell möchten die zwei Stadträte den Entschluss nicht kommentieren, bitten aber schon jetzt alle Bürger, die Wähler und Wählerinnen, sowie die Mitglieder, Freunde und Freundinnen der BÜB+ um Verständnis.

Mittwoch, 14. September 2022

Prozesskosten eines Stadtrates-wer muss sie tragen?

Am 12.9. berichtete der SÜDKURIER über die laufende Klage der BÜB+ Stadträte gegen die Entscheidung des Gemeinderates, sie aus den beratenden Ausschüssen abzuberufen. Gegen diese rechtlich zulässige, aber eben nicht rechtlich notwendige Entscheidung klagt die BÜB+, weil sie sich dadurch in den demokratischen Rechten verletzt sieht. 

Auf den SÜDKURIER Artikel haben wir mit einer Ergänzung zur Verdeutlichung unserer Position reagiert. Hier im vollen Wortlaut:

Liebe Freundinnen und Freunde  der BÜB+,
 
sicherlich haben einige von euch heute den Artikel im SÜDKURIER gelesen, in dem es um die Kosten des Rechtsstreites um die Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat geht. Dieser Artikel ist sachlich korrekt, bedarf jedoch noch einiger Ergänzungen und Erklärungen. Diese möchten wir euch geben.
 
Wir haben nicht das Verfahren verloren, sondern es wurde bisher von den Verwaltungsgerichten lediglich keine Eilbedürftigkeit und keine Notwendigkeit für eine einstweilige Anordnung erkannt. Das Hauptsacheverfahren läuft unberührt davon weiter. Offen ist allerdings, ob dieses Verfahren noch innerhalb der laufenden Wahlperiode ( bis Mai 2024) abgeschlossen wird-deshalb auch unser Versuch, noch während dieser Legislaturperiode zumindest eine einstweilige Anordnung zu erreichen. Die Verwaltungsgerichte haben in dem Beschluss rein nach der Gemeindeordnung entschieden: Danach ist für beratende Ausschüsse lediglich festgelegt, dass die Mitglieder „aus der Mitte des Gemeinderates“ bestimmt werden . Das ist ja auch so erfolgt.
 
Dass es für den  OB und den Gemeinderat aber nicht die geringste rechtliche Notwendigkeit gegeben hat, uns aus den Ausschüssen und Aufsichtsräten abzuberufen, ist eben die von uns beklagte Willkür. Rein rechtlich ist das nicht zu bemängeln. Man hätte, rechtlich vollkommen zulässig und unbedenklich, uns jedoch in den Ausschüssen belassen können - wenn man es nur gewollt hätte. So gesehen ist die Aussage des OB „Ein vernünftiger Grund sei nicht erkennbar, findet Zeitler, da der Verlust des Fraktionsstatus „unweigerlich“ zu einer Veränderung der Gemeinderatsausschüsse geführt habe“ (Zitat SÜDKURIER)  vollkommen falsch: Nichts war unweigerlich notwendig.
 
Wir haben vor dem Verwaltungsgericht auch argumentiert, dass zwar beschließende Ausschüsse proportional zum Wahlergebnis besetzt werden müssen (deshalb durften uns die Sitze dort nicht genommen werden, obwohl das zunächst beabsichtigt war), nicht aber beratende Ausschüsse. Doch auch beratende Ausschüsse sind wichtig für die Arbeit im Gemeinderat. Wenn wir da nicht vertreten sind, fehlen uns wichtige Informationen und Beratungsgrundlagen. Wir können den Wählerauftrag von immerhin 12,6% der Wähler nicht mehr richtig wahrnehmen. Das ist nach Meinung von Verfassungsrechtlern sehr bedenklich, ihrer Meinung nach müssen auch beratende Ausschüsse und Aufsichtsräte entsprechend dem Wahlergebnis besetzt werden. Diese Argumente werden erst im Hauptsacheverfahren berücksichtigt werden müssen, nicht zwingend im Eilverfahren.
 
So wurde auch nicht berücksichtigt, dass die BÜB+ Wahlliste selbst nach einem (rein theoretischen) Abzug der 4100 Stimmen , die Roland Biniossek erhalten hatte, immer noch mehr Stimmen vertreten, als sie die SPD bekommen hatte. Im Gegensatz zur SPD aber haben wir nun deutlich weniger Rechte. So wurde uns auch das Schreibe- und Informationsrecht im HalloÜ genommen: Wir können unsere Standpunkte und Informationen nicht mehr mitteilen, nicht mal mehr unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Das alles sehen wir als verfassungsrechtlich sehr bedenklich an und wird Inhalt des Hauptsacheverfahrens sein.
 
Der SÜDKURIER nennt richtig das Urteil des VGH von 2017, nach dem die Kosten in einem derartigen Streit von der Stadtkasse zu tragen sind, wenn er nicht mutwillig aus sachfremden Gründen angestrengt wird. OB Zeitler meint nun, dass unsere Klage eben nicht notwendig gewesen sei, also aus sachfremden Gründen erfolgte, weil wir damit lediglich unsere eigenen politischen Ziele durchsetzen wollen. Man fragt sich: Wer bestimmt denn, was sachfremd oder mutwillig ist? Der OB sicherlich nicht. Dann nämlich wäre ja jeder Willkür im Gemeinderat Tür und Tor weit geöffnet. Kein Gemeinderat würde mehr den Mut zu einer Klage haben, wenn er davon ausgehen muss, die hohen Kosten selbst tragen zu müssen, während die Verwaltung alles auf Kosten der Steuerzahler abblocken kann.
 
Uns hat das Verfahren, das wir ausschließlich im Interesse unserer Wähler und aller Bürger führen, bisher über 8000 Euro gekostet. Ein weiterer hoher Betrag, den die Verwaltung zusätzlich gefordert hatte, wurde vom Gericht als unberechtigt nicht anerkannt. Dank der Großzügigkeit einiger Spender, aber auch der BÜB+ , konnten diese Kosten bisher gedeckt werden. Wir werden alles versuchen, dass die Stadtkasse die Kosten, entsprechend dem VGH Urteil, übernehmen muss.
 
So viel zunächst in dieser sicherlich schwierigen Angelegenheit. Wenn Ihr angesprochen werdet, habt Ihr jetzt aber einige Argumente, die bei der Erklärung helfen können. Gerne stehen wir euch für weitere Fragen zur Verfügung, sprecht uns einfach an.

 
Herzliche  Grüße
Kristin Müller-Hausser
Dirk Diestel