In der Mai Sitzung lehnte es Oberbürgermeister Zeitler ab, diesen Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen. Er begründete dies mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates, nach der Anträge auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes nur von Fraktionen oder mindestens einem sechstel der Gemeinderäte gestellt werden können. In der Tat trifft dies leider zu, denn die BÜB+ hat bekanntlich nach dem Austritt des früheren BÜB+ Stadtrates Biniossek keinen Fraktionsstatus mehr.
OB Zeitler begründete seine Ablehnung auch mit dem Hinweis, dass laut Gemeindeordnung Bürgerentscheide nicht gegen Bebauungspläne möglich sind. Er hat dabei aber übersehen, dass die GemO dazu eine Einschränkung macht: Seit 2015 sind Bürgerentscheide gegen einleitende Beschlüsse für einen Bebauungsplan (auch sog. Aufstellungsbeschluss) sehr wohl zulässig.
Im Interesse einer bürgernahen und demokratischen Entscheidung hätte er in seinem Ermessensspielraum durchaus die Möglichkeit gehabt, dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage "Bürgerentscheid ja oder nein" vorzulegen. Wenn der Gemeinderat von sich aus einen Bürgerentscheid beschließt, damit auch die Fragestellung, spielt auch die 3-Monatsfrist keine Rolle mehr. Nach Gemeindeordnung können Bürger ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheides maximal drei Monate nach dem gefassten Beschluss beantragen. Ist diese Frist abgelaufen, haben die Bürger keine rechtliche Möglichkeit mehr, einen Bürgentscheid zu fordern. Es bleibt allenfalls noch eine Petition an den Landtag.
Dass es durchaus Gemeinderäte gibt, die in strittigen Fragen die Bürger entscheiden lassen, zeigte sich erst kürzlich in Weilheim/Teck: Dort hatten Verwaltung und Räte den Mut, die Bürger zu einem geplanten neuen großen Gewerbegebiet zu befragen, das sehr umstritten war. Die Bürger und Bürgerinnen in Weilheim stimmten dem vom Bürgermeister und Gemeinderat geplanten Vorhaben deutlich zu. (Link zum SWR Bericht). Der Mut des Weilheimer Bürgermeisters für eine demokratische Bürgerbeteiligung hat sich für ihn gelohnt.
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