Dienstag, 12. Oktober 2021

Was passiert tatsächlich am Park Rauenstein?

Kürzlich hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans "Rauenstein-Kiblersteige" beschlossen und erste Entwürfe gebilligt. Er regelt die mögliche Bebauung nicht nur im Bereich nördlich der Rauensteinstraße , wo bereits mehrstöckige Wohnbebauung besteht. Er regelt auch klar, was im Bereich des Schlosses und des Parks Rauenstein passieren darf. Und auch sehr genau das, was nicht passieren darf.

Zu recht herrscht in der Bürgerschaft und besonders in der Nachbarschaft des Rauensteinparks Verwirrung, denn so richtig wurde noch nicht erklärt, was dort passieren soll. So schreibt eine Anwohnerin in einem Südkurier Leserbrief von der "Bebauung des Parks". Davon kann natürlich keine Rede sein: Bebaut wird nur ein Streifen entlang der Rauensteinstraße mit drei Wohnblocks. Dort wird mit einem der Gebäude ein dort bestehender Parkplatz überbaut, d.h., der Parkplatz bleibt erhalten, die Wohnungen entstehen darüber.

Etwa in der Mitte entsteht ein winkelförmiger Bau, dessen südlicher Flügel  niedriger und gut angepasst an die Topografie ist. Nördlich der drei Bestandsgebäude an der Kiblersteige entsteht Block 3. Zwischen Block 2 und 3 bleibt ein großzügiger Grünbereich mit (theoretischer) Sichtbeziehung zum Schloß. Was die Gebäude eher nicht haben werden ist Seesicht. Da steht der Rauensteinhügel dazwischen. Auch sollen keine Penthäuser ("Staffelgeschosse") entstehen, die immens teuer vermarktet werden könnten.

Nicht angetastet werden die mächtigen alten Bäume, um die herum geplant wird. Sie sind im Bebauungsplan geschützt, d.h., selbst bei einem Verlust eines Baumes wird das Gelände nicht plötzlich frei sein, sondern es muss Ersatz gepflanzt werden. Der Schutz und Erhalt dieser Bäume war von Beginn ein Anliegen der BÜB+, die ihre Zustimmung zu dem BPlan davon abhängig machte. Im Gemeinderat wurde bemängelt, dass möglicherweise der Wurzelraum zu klein bemessen sei. Dies wird nochmals geprüft. Die ganze restliche Parkfläche ist und bleibt öffentliche Grünfläche  mit der Zweckbestimmung "Parkanlage".

Warum die BÜB+ diesen Bebauungsplan unterstützt

Für einen Gemeinderat ist es oft nicht einfach, alle Interessen unter einen Hut zu bringen: Hier der dringende Wunsch auf Erhalt des vollständigen Grünbereiches, auf der anderen Seite die allgemein bekannte Wohnungsnot, insbesondere fehlt bezahlbarer Wohnraum. Für uns war es eine Voraussetzung, dass diese Fläche nicht einfach an einen Investor versilbert wird, der dann dort eher unbezahlbaren Wohnraum erstellt. Bereis am 5. Oktober 2020 schrieben wir hier diesen Text:

Die genaue Planung soll über eine sogenannte Konzeptvergabe erfolgen: Die Stadt gibt bestimmte Rahmenbedingungen vor, für diese können Bewerber ein Konzept einreichen. Der Leiter der Stadtplanung, Herr Kölschbach, beschreibt es so: "Das Thema Konzeptvergabe ist ein sehr komplexer Vorgang, der einer intensiven Vorbereitung bedarf. Oftmals gehen die Vorstellungen der Stadtplaner und der Grundstücksvermarkter weit auseinander. Unser Ziel ist eine nachhaltige sozial gerechte Wohnbebauung mit funktionaler und zukunftsausgerichteter Architektur, die vor allem das Wohnen in der Gemeinschaft (früher Nachbarschaft) fördert." Den Zuschlag für die Umsetzung des Vorhabens bekommt also nicht der Meistbietende, sondern der, der das beste Konzept im Rahmen der Vorgaben hat. Herr Kölschbach hatte 2020 dazu einen grundsätzlichen Artikel im HalloÜ veröffentlicht (Link Seite 10).

Städtische/Spitälische Wohnbaugesellschaft

Seit einiger Zeit wird die Gründung einer städtischen oder spitälischen Wohnbaugesellschaft diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Entwicklung und Vermarktung dieses Bauvorhabens ein guter Beginn für diese Gesellschaft sein kann! Das Thema muss dringend angegangen werden.

Anmerkung
Wir haben vom Stadtplanungsamt einige Zahlen erbeten: Die Gesamtfläche des Rauensteinparkes, die für die Überbauung geplante Fläche und die Fläche des bereits versiegelten Parkplatzes, der überbaut werden soll. Herr Kölschbach hat uns die Übermittlung dieser Zahlen in einigen Tagen zugesagt, wir werden sie dann hier einfügen.

Kristin Müller-Hausser, Dirk Diestel

3 Kommentare:

  1. Hier wird deutlich, nicht mal unter den BüB+ Mitgliedern, 35 Personen, wird Einigkeit suggeriert, bzw. erreicht. Die Oberwacherin über bezahlbaren Wohnraum z.B. vertritt ja eine ganz andere Meinung.

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  2. Warum soll man Einigkeit suggerieren? Das ist doch ein gutes zeichen von Demokratie, wenn man auch unterschiedliche Meinungen zulässt? Solange sie nicht antisemitisch oder radikaler Natur sind.

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    1. Dann sollte die BüB+ auch mal andere Meinungen des Gemeinderates, bzw. der Verwaltung, wenn es die Mehrheit ist, akzeptieren.
      Der letzte Satz in dem Kommentar ist doch Käse, die Basis hat doch klare Richtlinien und somit ist nicht nachvollziehbar, warum dann Herr B. nicht mehr für die BüB+ akzeptabel war.

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