Montag, 5. Oktober 2020

Was passiert im Rauenstein?

Diese Frage, meist mehr oder weniger entsetzt, wurde uns in den letzten Tagen öfters am Telefon und per Email gestellt: Soll etwa der Park überbaut werden? Oder der Apfellehrpfad verschwinden? Werden die schönen alten Bäume gefällt?

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Rauenstein-Kibler
Wir konnten die Anfragenden beruhigen: Nichts davon wird passieren. Der Park und der Apfellehrpfad bleiben den Bürgern erhalten, auch die mächtigen alten Bäume. Wenn ein "Bebauungsplan" für ein Gebiet erstellt wird, heißt das ja nicht, dass dort ab sofort gebaut wird. Er regelt lediglich, was und was nicht im Plangebiet möglich ist, ob Gebäude erstellt werden können oder eben auch nicht. Wenn ja, wie sie erstellt werden dürfen.

Der Bebauungsplan Rauenstein-Kibler umfasst das Gebiet Rauensteinpark bis Kiblersteige, und nördlich das Gebiet der Heinrich-Emmerich Straße. Bei den mehrgeschossigen Gebäuden dort soll es möglich werden, durch Umgestaltung der Dächer ein zusätzliches Stockwerk zu errichten, um neuen und weiteren Wohnraum zu schaffen. Die Grünbereiche zwischen den Gebäuden bleiben größtenteils erhalten.
 

Erste Ideen für den überbauten Parkplatz bei Erhalt der großen Bäume
Überlingen benötigt dringend Wohnraum, und zwar zur Anmietung zu bezahlbaren Preisen. Dafür bietet sich der Bereich südlich der Rauensteinstraße an, also der Bereich des dortigen Parkplatzes und östlich davon. Bei Erhalt des Parkplatzes soll dieser mit einem Gebäude überbaut werden, das bis zu 30 Wohnungen aufweist. Östlich der Zufahrt zum Schloss, ebenfalls an der Straße, sollen zwei verbundene Gebäude entstehen, mit zusätzlich etwa 20 Wohnungen. Wir haben speziell für diesen Standort beim Stadtplanungsamt angefragt. Herr Kölschbach schreibt uns: "Den Baumbestand habe ich in der Vorentwurfsplanung insoweit berücksichtigt, dass die sehr wertvollen Einzelbäume (nach Rücksprache mit dem städtischen Baumsachverständigen) erhalten werden." Eine sehr beruhigende Mitteilung, wir von der BÜB+ werden die weitere Planung mit Sicherheit genau beobachten.

Die genaue Planung soll über eine sogenannte Konzeptvergabe erfolgen: Die Stadt gibt bestimmte Rahmenbedingungen vor, für diese können Bewerber ein Konzept einreichen. Der Leiter der Stadtplanung, Herr Kölschbach, beschreibt es so: "Das Thema Konzeptvergabe ist ein sehr komplexer Vorgang, der einer intensiven Vorbereitung bedarf. Oftmals gehen die Vorstellungen der Stadtplaner und der Grundstücksvermarkter weit auseinander. Unser Ziel ist eine nachhaltige sozial gerechte Wohnbebauung mit funktionaler und zukunftsausgerichteter Architektur, die vor allem das Wohnen in der Gemeinschaft (früher Nachbarschaft) fördert." Den Zuschlag für die Umsetzung des Vorhaberns bekommt also nicht der Meistbietende, sondern der, der das beste Konzept im Rahmen der Vorgaben hat. Herr Kölschbach hatte dazu einen grundsätzlichen Artikel im HalloÜ veröffentlicht (Link Seite 10).

Nicht nur die BÜB+ Stadträte sehen diese geplanten Gebäude als einen möglicherweise optimalen Auftakt einer lang geplanten städtischen oder spitälischen eigenen Wohnbaugesellschaft. So können Flächen im eigenen Besitz bleiben und gewünschte Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Wichtige Bedingung für jede weitere Planung: Frühzeitige und umfassende Information der Bürger!

 

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