Mittwoch, 13. Februar 2019

Das Dauerthema Verkehrsberuhigung Altstadt

beschäftigt Überlingen seit Jahrzehnten. Diskutiert, versucht, Gutachten erstellt und wieder verworfen, neu diskutiert, neues Gutachten, wieder verworfen. Die Angelegenheit dreht sich im Kreis. Bürger wurden befragt, in workshops wurden Ideen erarbeitet. Auch das ist längst verworfen.

Hier beginnt die "Spielstraße"
Aber, zugegeben, es ist alles andere als einfach. Zu viele Interessen von Bürgern, Anwohnern, Geschäftsinhabern, Touristen spielen eine Rolle, aber auch Kommunalpolitiker. Unter dem Strich bleibt im Moment nichts.
Zuletzt haben sowohl die Bewohner der Hafenstraße, als auch die Einzelhändler des WVÜ aufgezeigt, wie es vielleicht gehen könnte. Auch wir von der BÜB+ hatten schon Vorschläge gemacht, die gar nicht so weit voneinander entfernt sind: Die ganze Altstadt zu einer verkehrsberuhigten Zone umwandeln, landläufig auch "Spielstraßenbereich" genannt. Neudeutsch nennt man es "shared space", gemeint ist das Gleiche. Die Wikipedia definiert es so:
"Ein verkehrsberuhigter Bereich, umgangssprachlich häufig auch Spielstraße, seltener Wohnstraße, bezeichnet in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Erste Modellprojekte wurden seit 1977 realisiert. Die offizielle Einführung in die StVO erfolgte 1980."

Wer darf was im verkehrsberuhigten Bereich?
In einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt, vom Fußgänger über Radfahrer bis zum PKW. Für alle gemeinsam ist die Regel, dass sich keiner schneller als im "Schritttempo" bewegen darf. Was für Fußgänger eine eher leichte Übung ist, müssen Radler und Autofahrer - notfalls über intensive Kontrollen - lernen.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Hier endet die "Spielstraße"
  • In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Was bringt das nun für Überlingen?
Weil nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, wird das reine Durchqueren der Altstadt für viele PKW Fahrer unattraktiv. Um von Osten nach Westen zu kommen, oder umgekehrt, wird künftig lieber die zwar etwas längere, dafür schnellere hindernisfreie Umfahrung der Altstadt (optimal B31 alt) genutzt.
Wer zum Be- und Entladen in die Altstadt einfahren will, darf dies, lediglich das Parken ist unzulässig, von speziell markierten Flächen abgesehen. Wer also jemanden mit Gehbehinderung zum Arzt oder Optiker bringen muss oder seine Ski beim Sportgeschäft abholen will, darf dies jederzeit, dazu auch (kurz) halten. Anwohner dürfen ebenfalls jederzeit einfahren. Und wer es akzeptieren kann und will, mit Schrittgeschwindigkeit von Ost nach West zu fahren, darf das auch.
Die orange-roten Straßen sollten verkehrsberuhigt werden
In welchen Bereichen sollte das kommen?
Am besten in der ganzen erweiterten Altstadt. Also bereits ab Aufkirchertor (gegenläufiger Verkehr evtl. über eine Ampelsteuerung) , ab Parkhaus Stadtmitte in der Wiestorstraße, ab Badhotel von Westen und ab Hotel Ochsen von Osten die Münsterstraße.
Wie sieht denn so eine "Straße" dann aus?
Mit der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen sind beträchtliche Umbaumaßnahmen verbunden, denn die bisherigen Flächen der Straße und Fußwege verschmelzen zu einer durchgehenden Fläche von Haus zu Haus. Es wird keine sichtbare Straße mehr sein.
Das kostet aber!
Ja, das wird sehr viel kosten. Aber unsere Altstadt sollte uns das wert sein.
Und das dauert aber lange, bis es fertig ist!
Auch das ist richtig. Aber irgendwann muss man wenigstens mal anfangen. Dafür geeignet sind als erster Schritt die Kessenring- und Hafenstraße. Vielleicht auch die Münsterstraße. Für die Hafen- und Kessenringstraße wäre zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, lediglich "motorisierten" Verkehrsteilnehmern die Einfahrt von Osten zu untersagen. Frage: Ist ein eBike "motorisiert"?
Warum nicht einfach ganz dicht machen?
Wir können froh sein, dass Überlingen noch einen guten und vielseitigen Einzelhandel in der Innenstadt hat. Der darf keinesfalls gefährdet werden. Aber: Man könnte ja nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen die Innenstadt komplett zu machen, lediglich berechtigte Anwohner dürfen dann noch einfahren.
Wo gibt es denn so etwas schon?
In Überlingen! Der Münsterplatz ist samt Krummebergstraße bis zu Renkerbrücke ein verkehrsberuhigter Bereich. Und wenn man mal nach Ravensburg fährt, kann man es ähnlich rund um den Marienplatz erleben.
Was ist denn ein "Verkehrskonzept"?
Ein Konzept ist ein Denkanstoß, der sicherlich nicht zu 100% ausgearbeitet ist. Es soll eine Diskussionsgrundlage sein. Zu dieser Diskussion möchten wir Sie einladen. Sprechen Sie mit uns, machen Sie Vorschläge, zeigen Sie mögliche Verbesserungen auf. Wir sind dankbar für jede Anregung.


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