Mittwoch, 23. Januar 2019

Abbruchgenehmigung bereits erteilt?

Der SÜDKURIER berichtet heute über die Sitzung des Bauausschusses, in dem über einen Bebauungsplan für die Hafenstraße und ein größeres Altstadtquartier diskutiert wurde. Wir berichteten bereits gestern dazu.

Laut Südkurier Bericht scheint es nun so zu sein, dass laut Architekt der Bauherr bereits über eine Abbruchgenhmigung der Bestandshäuser verfüge, "morgen können die Bagger anrollen". Die Bauverwaltung unter Baubürgermeister Längin bestreitet dies. Eine spannende Frage: Wer hat Recht?
Die BÜB+ hatte bereits am 21.November einen Fragenkatalog zu dem Thema an die Verwaltung geschickt, der allerdings unter Verweis auf Datenschutz nicht beantwortet wurde.
Skizze des Bauvorhabens, Archtitekturbüro Moll

Dass unsere damalige Anfrage nicht unbegründet war, sieht man jetzt:

Wenn man die Skizze anschaut, die vom Architektenbüro Moll in Stockach erstellt wurde, fällt zunächst der massive Baukörper auf, der tatsächlich auch die alten Gärten zum "Engelesee" hin überdeckt. Der Dachgiebel ist extrem höher als die der Nachbargebäude. Die Giebellinie wird vermutlich deutlich weiter nach Süden verlegt sein, auch wenn das auf der Skizze so nicht erscheint. Andernfalls müsste der Giebel auf Grund der deutlich größeren Tiefe des Gebäudes asymmetrisch sein. Darunter ist die Tiefgarage erkennbar, vermutlich mit einer Zufahrt von der Hafenstraße aus. Der kleine Schuppen (im Eigentum der Stadt) am Gebäude Richtung Wasserschutzpolizei bleibt erhalten. Unklar ist, dass die dazwischen vorhandene Zaunabsperrung nicht dargestellt ist. Da diese theoretische Durchfahrt im Besitz der Stadt ist, kann sie eine Erschließung über die Hofseite verhindern - wenn sie es auch will!

17 Wohnungen werden mindestens 34 Stellplätze erfordern, die Fahrzeugbewegungen in der Hafenstraße werden deutlich zunehmen. Wie das mit der eigentlich geplanten gegenläufigen Fahrradstraße vereinbar sein soll, bleibt bisher offen.

Es ist kaum davon auszugehen, dass hier "bezahlbarer Wohnraum" entstehen wird. Selbst wenn es ein anderer Eigner als der Scheich des Brasilia  sein sollte, muss man von einer ähnlich "grausigen" Architektur ausgehen, zudem mit fast dauernd geschlossenen Rollläden. Zu hinterfragen wäre auch, ob der Überlinger Neubürger und Exdiplomat Dieter Haller, nunmehr als Lobbyist in Diensten einer für Saudi Arabien tätigen Marketingagentur, möglicherweise in irgendeiner Form in dieser Angelegenheit involviert ist?

Die BÜB+ hat zu diesem Thema eine Pressemitteilung verfasst, in der auch die Frage aufgeworfen ist, ob dem Bauamt unter der Verantwortung von Baubürgermeister Längin, aber auch den Gemeinderäten des Bauausschuses in dieser Sache möglicherweise Versäumnisse vorzuwerfen sind.

Pressemitteilung der BÜB+ 

"Mit großem Entsetzen nimmt die BÜB+ den im Bauausschuss erstmals öffentlich vorgelegten Plan zum Neubau nach vorherigem Abriss der bestehenden Häuser Hafenstraße 16-18 zur Kenntnis. Danach will man nicht nur die alten Gärten im Bereich des historischen „Engelesee“ (jetzt Parkfläche für Anwohner) überbauen, sondern dazu in die Tiefe eine Garage mit Zufahrt von der Hafenstraße setzen. Dass die Hafenstraße dringend aufgewertet werden muss, ist unbestritten. Aber nicht so und nicht auf Kosten der historischen Struktur des Quartiers.

Bereits im November 2018 hatte die BÜB+ eine umfangreiche Fragenliste an die Verwaltung übersandt, als aus der Nachbarschaft die ersten Gerüchte über das Vorhaben bekannt wurden. Antworten gab es unter Verweis auf den Datenschutz keine, lediglich die Information, dass eine Bauvoranfrage vorläge. Schon damals war bekannt, dass zumindest ein Nachbar bereits Klage eingereicht hatte -nur gegen eine Bauvoranfrage?

  • Wie aber kann das Bauamt eine Abrissgenehmigung erteilen, ohne dass vorher über die geplanten Neubauten vollständig Klarheit herrscht?
  • Wieso kann der Architekt der Meinung sein, dass er eine Genehmigung dazu bereits seit Wochen habe?
  • Warum wird der Bauausschuss nicht vollständig über alle Aspekte des Abriss- und Bauantrages informiert?
  • Wieso nimmt die Bauverwaltung die gründlich vergeigte Planung der „neuen Mitte“ nun als Begründung für einen notwendigen Bebauungsplan für die Altstadt, wieso kam man nicht viel früher auf diese Idee, wenn doch Gespräche zu dem Bauvorhaben angeblich seit über einem Jahr laufen?
  • Und wo war die Kontrolle der Gemeinderäte im Bauausschuss, die vermutlich deutlich frühzeitiger als die Öffentlichkeit über die Planung informiert waren?
  • Warum werden so wichtige Bausachen, bei denen es sich um Angelegenheiten von größtem öffentlichen Interesse handelt, grundsätzlich nichtöffentlich bearbeitet?
  • Wann lernen Verwaltung und Gemeinderat, dass Transparenz ein Bürgerrecht ist?

Die BÜB+ fordert den Gemeinderat auf, die Aufstellung eines absolut gerichtsfesten Bebauungsplans mit wirksamer Veränderungssperre unverzüglich zu beschließen, eine möglicherweise bestehende Abrissgenehmigung zu stoppen. Der Ensembleschutz für die gesamte erweiterte Altstadt ist schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Viel zu lange schon herrscht bei Investoren Goldgräberstimmung hinsichtlich ihrer Bauvorhaben in Überlingen, weil es ihnen anscheinend sehr (zu) einfach gemacht wird, ihre Vorstellungen umzusetzen."



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