Mittwoch, 16. Januar 2019

Bebauungsplan für Fischerhäuser Vorstadt?

Der SÜDKURIER berichtet über den Antrag der LBU/Grünen, für das Gebiet Fischerhäuser Vorstadt einen Bebauungsplan zu erstellen. Bekanntlich plant dort ein Investor, ein bestehendes kleineres Gebäude abzureißen und stattdessen zwei große Mehrfamilienhäuser zu errichten. Wir berichteten bereits im vergangenen November darüber: Welchen Wert hat eine Altstadtsatzung?

Freier Blick auf Gallerturm und Felskante
Zu dem Antrag auf Bebauungsplan hat der Südkurier alle aktuell im Gemeinderat vertretenen Fraktionen befragt. Auch die BÜB+ hat dazu Stellung genommen. Alle Stellungnahmen sind im SÜDKURIER online nachzulesen. Die Position der BÜB+ geben wir hier wieder:

"Die Wählervereinigung BÜB+, die im Mai in den Gemeinderat einziehen möchte, hat unaufgefordert ebenfalls auf die SÜDKURIER-Anfrage an die Fraktionen geantwortet. Man habe unmittelbar nach Bekanntwerden des Bauvorhabens Kontakt mit der Nachbarschaft
Gelb der Bestand, Rot die bisher bekannte Planung
der Fischerhäuser Vorstadt aufgenommen und könne deren Bedenken nachvollziehen. "Dieses Quartier ist von historischer Bedeutung (Mezger Werkstatt und Garten, Felskante,..) und darf den ursprünglichen Charakter nicht verlieren", schreibt Dirk Diestel. Er sieht ein generelles Problem darin, dass der "Altstadtsatzung grundsätzlich viel zu wenig Nachdruck verliehen" werde. Zum Antrag der LBU/Grüne auf Aufstellung eines Bebauungsplans schreibt die BÜB+: "Sollte die Entscheidung dazu erst nach Mai 2019 fallen, wird die BÜB+ diesen Antrag unterstützen. Vorher können wir nur dringend an alle Fraktionen appellieren, dies zu tun." Nur durch gerichtsfeste Bebauungspläne könne dem Wildwuchs und den Begehrlichkeiten von Investoren Einhalt geboten werden. Die Wählerverinigung hält den Aufbau eines Stangengerüsts zur Visualisierung der Ausmaße der geplanten Gebäude für unbedingt notwendig!"


Kosten für einen Bebauungsplan dürfen im Interesse einer geregelten Bebauung kein entscheidendes Argument dagegen sein. Eine Bebauung nach §34 (Einfügen) in den Dimensionen des früheren Gefängnisses ist absolut unvereinbar mit dem Charakter der Fischerhäuser Vorstadt. Wie bisherige Entscheidungen leider zeigen, bieten in unserer Stadt weder die Altstadtsatzung, noch ein Votum des Denkmalamtes absolute Sicherheit vor einer nicht angepassten Bebauung.
Ein Stangengerüst ist aus unserer Sicht ein hervorragendes Mittel, um auch Laien die Ausmaße eines bauvorhabens zu verdeutlichen.  So wären beispielsweise frühzeitig die gewaltigen Dimensionen des Parkhauses Therme vor dem historischen Tunneleingang sichtbar gewesen. Eine große Hilfe in gestalterischen Fragen kann zudem immer die Beiziehung des mobilen Gestaltungsbeirates sein, der auch im Fall Fischerhäuser Vorstadt seine Meinung zum Vorhaben klar geäußert hatte: Ablehnend.

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