Montag, 14. Januar 2019

Na endlich: Satzung gegen Zweckentfremdung

Was Stadtrat Biniossek und die BÜB+ (siehe unsere Leitlinien) schon lange fordern, will OB Zeitler nach langem Zaudern nun endlich anpacken: Während des Neujahrsempfangs kündigte er die Diskussion einer Satzung zum Verbot, bzw. der Regelung zur Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen an. Bestehende und gemeldete Ferienwohnungen werden nicht darunter fallen. Zuletzt hat Ende 2018 Sipplingen eine derartige Satzung verabschiedet.
Insbesondere soll damit die dauerhafte Vermietung von Wohnungen an Urlauber reguliert werden, z.B. über Vermietportale wie AirBnB. Viele Gemeinden lassen dies nur für maximal 6 Wochen zu.
Schade, dass Herr Zeitler nicht gleich auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer anpacken will, von 20 auf moderate 25%. Hagnau hat es uns kürzlich bereits vorgemacht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.