Der NABU kürt jedes Jahr einen Vogel des Jahres, meist ist es eine strengt geschützte Art. Für 2017 ist dies der Waldkauz. Der NABU informiert umfangreich, warum gerade der Waldkauz gewählt wurde.
„Stellvertretend für alle Eulenarten haben wir für 2017 den Waldkauz zum
Jahresvogel gewählt. Mit ihm wollen wir für den Erhalt alter Bäume mit
Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für
die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren“, erläutert
NABU-Präsidiumsmitglied Heinz Kowalski.
In Überlingen scheinen die Forderungen des NABU zum Schutz nicht zu gelten: Wie sonst ist es erklärbar, dass mindestens einem Waldkauz, der eine der denkmalgeschützten Platanen bewohnt, sein angestammtes Heim genommen werden soll? Dass ihm stattdessen ein neues Domizil in Form einer Fertighaus- oder Plattenbauwohnung zugewiesen werden soll. Ober er die annimmt, ist fraglich.
Liebe BÜB Freunde, schreibt doch mal dem NABU und fragt, warum ausgerechnet in Überlingen der Waldkauz vertrieben werden soll.
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