Donnerstag, 22. September 2016

Gesetze sind für alle da

Auch für Rathäuser, sollte man meinen.
So gibt es eine Schutzzeit für Bäume, in der sie nicht gefällt werden dürfen. Das steht im Gesetz, das steht sogar in der Überlinger Baumschutzsatzung.
Trotzdem wurde nach unseren Informationen heute auf dem Campingplatz ein erster Baum gefällt. Es soll kein kleiner gewesen sein.
Da muss man schon fragen, mit welcher Genehmigung das passierte. Wahrscheinlich alles legal: Bauamt Überlingen beantragt eine Sondergenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde. Die ist auch im Rathaus Überlingen. Für beide Ämter ist Frau Becker die Chefin. Also alles legal!?

Jetzt stelle man sich mal vor, der Antragsteller wäre nicht ein Überlinger Amt, sondern ein privater Bürger. Wie würde dann vermutlich so ein Antrag beschieden? Richtig: Warten, bis die Schutzzeit endet! Und dann muss noch sehr ausführlich begründet werden, warum dieser Baum weg soll.

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