Sonntag, 27. Oktober 2019

Ärztehaus Aufkircherstraße: Bebauungsplan soll kommen

Am 3.Juli 2019 fasste der Gemeinderat noch in alter Zusammensetzung - obwohl bereits der neue Gemeinderat am 25.5. gewählt war - einen richtungsweisenden Beschluss hinsichtlich einer Bebauungsplanung für ein 18 Meter hohes privates Ärztehaus im Bereich unterhalb des Helios Krankenhauses. Der Beschluss war mit 13:10 Stimmen relativ knapp und man könnte davon ausgehen, dass der neue Gemeinderat vielleicht anders entschieden hätte. In der kommenden GR Sitzung soll am 6.11. über den Bebauungsplan beraten und abgestimmt werden.

Die drei neugewählten Stadträte der BÜB+ hatten gegen den Beschluss vom 25.7. wegen angenommener Rechtswidrigkeit eine Beschwerde beim Regierungspräsidium eingelegt. Aber, wie es schon zu vermuten war, stellte sich das RP voll hinter die Begründung der Stadtverwaltung und von OB Zeitler, die erwartungsgemäß keinerlei Verstoß gegen die Gemeindeordnung sahen. Freundlicherweise wurde der BÜB+ vom RP angeraten, doch Klage zu erheben, wenn man nicht einverstanden sei. Hätten wir es nur gemacht. Denn die Gemeindeordnung bestimmt eindeutig: „Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten“
Die von Anwohnern angefertigten Bildmontagen zeigen, wie riesig der geplante Neiubau in der Umgebungsbebauung wirkt
Denn jetzt liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Beschlussfassung vor, natürlich mit den zugelassenen 18 Metern Gebäudehöhe. Die drei Stadträte der BÜB+ werden dem nicht zustimmen, weil ihrer Meinung nach schon der Beschluss vom 3.7. rechtswidrig war, dem die BÜB+ ohnehin nicht zugestimmt hätte.

Worum geht es? Die große freie Fläche unterhalb des Helios ist als sogenannte Sonderfläche für Gesundheitsvorsorge ausgewiesen, eine Bebauung z.B. mit Wohnungen ist nicht zulässig. In der Ecke Aufkircherstraße/Uhlandstraße soll nun der 18 Meter hohe Neubau entstehen, wobei im obersten Dachgeschoss (ein Penthouse) etwa
600 qm (!) Wohnfläche vorgesehen sind. Sozialer bezahlbarer Wohnraum entsteht dort vermutlich nicht. So wird ein Präzedensfall geschaffen. Für die BÜB+ nicht nachvollziehbar ist auch, weshalb die OP Räume der Hautklinik große Tageslichtfenster mit Seesicht haben müssen. Nach unserer Meinung könnten diese in ein Untergeschoß gelegt werden, um dadurch etwa 4 Meter Gebäudehöhe einzusparen. Mit 14 Metern wäre das noch immer ein Klotz, aber gerade noch vertretbar. Übrigens hatte sich auch der Bauausschuss für eine geringere Gebäudehöhe ausgesprochen, der Gesamtgemeinderat entschied dann aber anders.

Die BÜB+ fordert auf jeden Fall ein Stangengerüst, mit dem die Ausmaße des geplanten Gebäudes visualisiert werden können. Ebenso fordert sie eine Bildanimation, aus dem Blickwinkel von Fußgängern auf der Aufkircherstraße. Ebenso fordert die BÜB+ den Verzicht auf Wohnraum im Gebäude, sofern dadurch die Gebäudehöhe bestimmt wird.

1 Kommentar:

  1. Akzeptiert die BüB + grundsätzlich keine anderen Entscheidungen?
    Diese Entscheidung wurde doch mehrheitlich getroffen!
    Das Verhalten der BüB + sieht nach Neid aus, tut mir leid, Demokratie geht anders!

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