Donnerstag, 24. Oktober 2019

Wie war das? Owingen hat keine Gewerbeflächen mehr?

Owingen habe keine Gewerbeflächen mehr, deshalb müsse in Überlingen ein bestehender ausgewiesener Grünzug aufgehoben werden, um genau dort 20 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Erst Anfang Oktober wurde dies vom Überlinger Gemeinderat gegen einen Antrag der BÜB+ so bestätigt. Wir berichteten.

SÜDKURIER am 22.10.2019: 30 ha Gewerbe in Owingen
Enttäuscht, aber demokratisch akzeptiert hatte die BÜB+ diesen mehrheitlichen Beschluss. Bis zum letzten Dienstag, als der SÜDKURIER berichtete, dass Owingen beantragt habe, 30 ha neue Gewerbefläche ausweisen zu können. Ja, was denn: Hat Owingen nun keine Möglichkeiten mehr oder plötzlich doch? Immerhin war dies das Hauptargument für die Planung eines neuen interkommunalen Gewerbegebietes im geschützten Grünzug nördlich von Andelshofen.
Die BÜB+ geht nun davon aus, dass der Beschluss des Gemeinderates nur auf Grund falscher oder unvollständiger Informationen zustande kam. 
Die Fraktion verfasste deshalb gerade noch innerhalb der Frist (25.10.2019) einen Widerspruch/Einspruch gegen die Fortschreibung des Regionalplans mit diesem Inhalt:

"Die Überlinger Gemeinderatsfraktion BÜB+ hatte im GR einen Antrag eingebracht, der den Erhalt des derzeitigen Grünzuges nördlich Andelshofen zum Ziel hatte. Nach unserer Auffassung ist ein zusätzliches interkommunales Gewerbegebiet derzeit und auch nach dem Überlinger Gewerbeentwicklungskonzept mittelfristig nicht notwendig. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Mittlerweile haben sich aber neue Aspekte dazu ergeben.

Hauptbegründung für das interkommunale neue Gewerbegebiet war die eindeutige Aussage, dass die Gemeinde Owingen keine Flächen mehr zur Verfügung habe. Dem steht nun aber massiv eine Meldung im SÜDKURIER vom 22.10.2019 entgegen, nach der Owingen beabsichtigt, ein interkommunales Gewerbegebiet in der Größe von 30ha auszuweisen, hierzu die Ausweisung einer Vorrangfläche beantragt. Damit allerdings ist die Begründung für das angeblich notwendige Überlinger Gewerbegebiet hinfällig.

Hinzu kommt aber auch nach wie vor die eindeutigen Aussagen und Zielformulierungen im Landesentwicklungsplan von 2002, in dem ausdrücklich in 6.2.4 der Schutz des Bodenseeraums als Kultur- und Naturlandschaft festgehalten ist. Betont wird die Lenkung der Siedlungsentwicklung auf seeabgewandte Standorte, die Freihaltung der engeren Uferzone von weiterer Bebauung und Verdichtung. Der fragliche Grünzug in Überlingen ist mit seinem derzeit freien Blick ins Linzgau und zum Turm von Hohenbodman eindeutig unter diesem Schutz zu sehen.

Aus diesem Grund beantragen/empfehlen wir, den Grünzug bei Andelshofen nicht zu Gunsten eines Gewerbegebietes zu opfern, bzw. legen Widerspruch dagegen ein."

Für die Fraktion der BÜB+ im Überlinger Gemeinderat
Kristin Müller-Hausser, Roland Biniossek, Dirk Diestel

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