Sonntag, 29. Dezember 2019

Wasserkraftwerk vor dem AUS

Wie der Südkurier am Samstag berichtete, wurden die Verhandlungen mit dem Verein Bürgerenergie Überlingen abgebrochen. Der Verein wollte das Kraftwerk und die Druckleitung retten. Mal ganz abgesehen von dieser wirklich unfassbaren Entscheidung scheint es aber auch rechtliche Vorgaben zu geben, die - in diesem Fall auch für die Stadt Überlingen - verpflichtend sind.

Wir möchten Ihnen nicht den Text eines fachkundigen Überlinger Bürgers vorenthalten, den wir über die Weihnachtstage auf unseren Bericht am 20.12. erhielten:

"...dass es gesetzliche Vorgaben zu einem Regionalisierungsgesetz gibt. Dass dieses die Kommunen explizit zu einer Daseinsvorsorge auch im Energiesektor verpflichtet. Dass juristische Fachkommentare zu diesem Gesetz besonders “auf Absicht und Pflicht einer  vorausschauenden Daseinsvorsorge für den Fall eines Eintritts von möglichen Krisen mit Versorgungsausfällen der Bürger“ hinweisen. Dass Kommunen die Auslagerung bzw. Übertragung diesbezüglicher Aufgaben ... z.B. und gerade der Energie-Versorgung ...(auch z.B. eines Bauhofs, der Friedhofsverwaltung oder Parkraumbewirtschaftung und Sportanlagenverwaltung u.v.m.) gestattet  ist. Dass aber nur die Aufgabenerfüllung, NICHT ABER ! die Pflichten und die Haftung staatlich hoheitlicher Obliegenheiten abgetreten werden kann / darf.
Genau diese Pflicht jedoch haben meiner Meinung nach der OB und die Stadt mit der Zustimmung  im AR der Stadtwerke verletzt."

Wir geben diesen Hinweis des Bürgers hier gerne wieder in der Hoffnung, dass dadurch möglicherweise doch noch ein Hebel existiert, den man bewegen könnte.

Wir wurden übrigens mehrfach gefragt, ob es nicht ein Stromversorgungsunternehmen gibt, das durch Bürger getragen wird, dass tatsächlich uneingeschränkt ökologisch und nachhaltig produzierten Strom anbietet. Das gibt es tatsächlich, nicht mal weit weg: Die EWS-Schönau bietet rein ökologischen Strom an, zertifiziert. Es lohnt sich deren Homepage mal zu besuchen.

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