Montag, 23. Januar 2017

Verwaltungsgericht: Nicht sofort fällen!

In einem Schreiben des VG an die Stadt wurde ihr aufgegeben, vor einem Beschluss über den Eilantrag keine Bäume zu fällen: „Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird.“ Diese Vorgabe des VG wurde auch dem Petitionsausschuss (PA) zur Kenntnis gegeben.

Gedulden muss sich Frau OB Becker: Massiven Druck auf die Terminplanung des PA hatte nur die Stadt Überlingen durch Frau OB Becker ausgeübt. Bereits kurz nach dem Besuch des Ausschusses in Überlingen hat sie gefordert, eine Entscheidung noch vor Beginn der Vegetationsphase ab 1. März zu verkünden. Frau Becker und die LGS GmbH wollen die Platanenallee unbedingt vor diesem Termin fällen lassen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Unklar ist allerdings, ob das Landesamt für Denkmalschutz dazu bereits eingelenkt und einer Fällung des Kulturdenkmals zugestimmt hat. Nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Vollkommen unverständlich ist die beabsichtigte frühzeitige Fällung auch hinsichtlich des online veröffentlichten offiziellen Zeitplans der LGS GmbH, der einen Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorsieht. Es besteht also gar keine zwingende Notwendigkeit, die Bäume schon jetzt zu entfernen. Außer eben, damit vollendete Tatsachen zu schaffen.

Die BÜB hat gegen den Beschluss des Gemeinderates auf Ablehnung des von über 3000 Bürgern unterzeichneten Antrages auf einen Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee bekanntlich Widerspruch eingelegt. Um einem laufenden Rechtsmittelverfahren nicht die Grundlage (durch Entfernen der Bäume) zu entziehen, hat die BÜB beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die das kurzfristige Fällen verhindern soll.

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