Liebe Freunde der BÜB+,
schon lange und oft wurden wir gefragt,
warum die BÜB+ nicht auch auf Facebook präsent ist. Die Fragen waren
gut, die Zeit zum "machen" knapp. Aber jetzt ist es so weit.
Hier kommst du zu unserem neuen Facebook Auftritt
Im Klartext die Adresse: https://www.facebook.com/Buerger.fuer.Ueberlingen
Nutzt
die FB Seite kräftig, verlinkt Inhalte zu euren eigenen oder zu anderen
Seiten, damit unsere Beiträge weit gestreut werden.
Solltet
Ihr Fehler in unserem FB Auftritt finden: Nein, Ihr dürft sie nicht
behalten, zumindest nicht für euch! Hinweise immer gerne per email an uns.
Übrigens
email: Wir haben ja eine ganz moderne Internetadresse und angepasst
auch eine moderne email Adresse mit einem Ü als Umlaut drinnen. Nun
können leider nicht alle Emailprogramme diese Umlaute schon verarbeiten,
so auch dieses Blogprogramm. Deshalb kann man Internetadressen mit
Umlauten "umrechnen". Aus unserer emailadresse sprecher(at)büb.plus wird
so dann dies:
sprecher(at)xn--bb-xka.plus
Sieht komisch aus, aber funktioniert dann wenigstens auch.
Die BÜB+ (Bürger für Überlingen e.V.) ist eine parteipolitisch, konfessionell und wirtschaftlich unabhängige Wählerinitiative. Unterstützer der BÜB+ kann jede Person sein, die unsere Werte, Ziele und Vorstellungen mitträgt. Wir verfolgen ausschließlich kommunalpolitische Ziele zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürger.
Mittwoch, 24. Oktober 2018
Montag, 22. Oktober 2018
Motorradparkplätze: Petitionsausschuss tagte in Überlingen
Am Montag vormittag tagte der Petitionsausschuss des Landtages in Überlingen zum Thema geplante Motorradparkplätze in der Seestraße. Um 10 Uhr traf man sich zunächst im Ratssaal.
Nach einer Einführung durch Anwohner Herrn Meyer, der ein völlig neues Konzept mit Parkplätzen auf der Zimmerwiese forderte, erläuterten OB Zeitler und der Leiter des Tiefbauamtes, Herr Köberlein die Planung. Als OB habe er die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen, erklärte OB Zeitler und ergänzte, dass die Stadt rechtlich verpflichtet sei, auch Parkflächen für Motorräder anzubieten. Und man müsse Verkehrswidrigkeiten (falsches Parken) abstellen, da dies sonst zu einem Dauerproblem würde.
Patzel führte aus, dass genau an dieser Stelle jährlich 220.000 Radfahrer (Zählung des ADFV) durchfahren würden, denn es sei der offizielle Bodenseeradweg. Dazu kämen unzählige Fußgänger, Kinder aller Alterstufen, Taucher, und die Anlieferer am Altglascontainer. Es würde ein massiver Parksuchverkehr entstehen, die 15 Plätze aber wären vermutlich schnell belegt. Wie bekannt, seien an schönen Sommertagen und an Wochenenden mindestens 60-80 Stellplätze notwendig, um den Bedarf zu decken. Das sei an dieser Stelle unzumutbar für die Anwohner, aber auch gefährlich für alle dort zusammentreffenden Menschen. Diese eklatante Überbelastung verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nach der Diskussion schaute sich der Ausschuss die Situation vor Ort an, diskutierte mögliche Alternativen. Nicht nur aus dem Gebiet Seestraße/Poststraße waren Anwohner dabei, auch aus der Mühlenstraße meldete man sich zu Wort: Jedes Motorrad fahre zwei Mal durch die Mühlenstraße in der Hoffnung, vielleicht einen der raren Plätze zu ergattern. Das sei doch unsinnig und den Bewohnern, aber auch den Parkplatzsuchenden nicht zuzumuten.
Nachdem der Ausschuss alle Argumente aufgenommen hatte, verabschiedete er sich mit dem Hinweis, dass in etwa 2-3 Wochen die Sache diskutiert und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Wir wiederholen unsere Forderung, den Motorradstellplatz zentral am Bahnhof Stadtmitte an der Zimmerwiese einzurichten. Von allen Richtungen her ist er mit geeigneten Hinweisschildern auszuweisen.
Der Parkplatz muss mit genügend Schließfächern ausgestattet werden, wo die Fahrer ihre Helme, Jacken und Stiefel einschließen können. Jeder Motorradfahrer wird bei diesem Angebot gerne bereit sein, in wenigen Minuten den schönen Weg durch die Stadtgräben an die Promenade zu laufen, so wie es auch Autofahrer vom Parkhaus Stadtmitte aus machen.
Aber es muss schnell etwas passieren, denn die unzumutbare Situation des vergangenen Sommers darf sich nicht wiederholen, als unzählige Motorradfahrer mit ihren Maschinen auf der Suche nach einem Parkplatz ziellos durch die Stadt irrten. Ohne das rechtswidrige Verhalten vieler Biker - nach der Umgestaltung verbotenes Parken auf dem Mantelhafenplatz - zu entschuldigen, musste man Mitleid mit diesen durchaus zahlungskräftigen Touristen haben, die sich in Überlingen sichtlich nicht willkommen fühlten. Einige Hinweisschilder hätten schon genügt.
Nach einer Einführung durch Anwohner Herrn Meyer, der ein völlig neues Konzept mit Parkplätzen auf der Zimmerwiese forderte, erläuterten OB Zeitler und der Leiter des Tiefbauamtes, Herr Köberlein die Planung. Als OB habe er die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen, erklärte OB Zeitler und ergänzte, dass die Stadt rechtlich verpflichtet sei, auch Parkflächen für Motorräder anzubieten. Und man müsse Verkehrswidrigkeiten (falsches Parken) abstellen, da dies sonst zu einem Dauerproblem würde.
Ermessens- und Verfahrensfehler
Anwohner Nikola Patzel nannte Ermessensfehler und auch Verfahrensfehler, die diese Petition notwendig machten. Als Verfahrensfeheler bezeichnete er die etwas seltsame Beschlusslage: Die Angelegenheit wurde mehrfach unterschiedlich im Verkehrsausschuss und im Gemeinderat besprochen und entschieden. Ursprünglich sollten die Motorradplätze auf der Fläche der bestehenden Kurzzeitplätze an der Post entstehen. Nach dem Beschluss, bis zur Einführung des Verkehrsleitsystems keinerlei Innenstadtparkflächen zu entwidmen, war das dann hinfällig. In der Folge wurden 15 Plätze genau gegenüber den Häusern Seestraße 1 und 3 beschlossen.Patzel führte aus, dass genau an dieser Stelle jährlich 220.000 Radfahrer (Zählung des ADFV) durchfahren würden, denn es sei der offizielle Bodenseeradweg. Dazu kämen unzählige Fußgänger, Kinder aller Alterstufen, Taucher, und die Anlieferer am Altglascontainer. Es würde ein massiver Parksuchverkehr entstehen, die 15 Plätze aber wären vermutlich schnell belegt. Wie bekannt, seien an schönen Sommertagen und an Wochenenden mindestens 60-80 Stellplätze notwendig, um den Bedarf zu decken. Das sei an dieser Stelle unzumutbar für die Anwohner, aber auch gefährlich für alle dort zusammentreffenden Menschen. Diese eklatante Überbelastung verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Nach der Diskussion schaute sich der Ausschuss die Situation vor Ort an, diskutierte mögliche Alternativen. Nicht nur aus dem Gebiet Seestraße/Poststraße waren Anwohner dabei, auch aus der Mühlenstraße meldete man sich zu Wort: Jedes Motorrad fahre zwei Mal durch die Mühlenstraße in der Hoffnung, vielleicht einen der raren Plätze zu ergattern. Das sei doch unsinnig und den Bewohnern, aber auch den Parkplatzsuchenden nicht zuzumuten.
Nachdem der Ausschuss alle Argumente aufgenommen hatte, verabschiedete er sich mit dem Hinweis, dass in etwa 2-3 Wochen die Sache diskutiert und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Was meint die BÜB+ dazu?
Wie wir hier schon mehrfach dargelegt haben, ist aus unserer Sicht der vom GR beschlossene Platz vollkommen ungeeignet, ebenso wie der ursprünglich ins Auge gefasste Platz auf oder hinter den bestehenden Kurzzeitplätzen. In beiden Fällen wird ohnehin rare Grünfläche vernichtet, hinzu kommt die massive Verkehrsbelastung dort und der Konflikt mit unzähligen Radfahrern und vielen Fußgängern.Wir wiederholen unsere Forderung, den Motorradstellplatz zentral am Bahnhof Stadtmitte an der Zimmerwiese einzurichten. Von allen Richtungen her ist er mit geeigneten Hinweisschildern auszuweisen.
Der Parkplatz muss mit genügend Schließfächern ausgestattet werden, wo die Fahrer ihre Helme, Jacken und Stiefel einschließen können. Jeder Motorradfahrer wird bei diesem Angebot gerne bereit sein, in wenigen Minuten den schönen Weg durch die Stadtgräben an die Promenade zu laufen, so wie es auch Autofahrer vom Parkhaus Stadtmitte aus machen.
Aber es muss schnell etwas passieren, denn die unzumutbare Situation des vergangenen Sommers darf sich nicht wiederholen, als unzählige Motorradfahrer mit ihren Maschinen auf der Suche nach einem Parkplatz ziellos durch die Stadt irrten. Ohne das rechtswidrige Verhalten vieler Biker - nach der Umgestaltung verbotenes Parken auf dem Mantelhafenplatz - zu entschuldigen, musste man Mitleid mit diesen durchaus zahlungskräftigen Touristen haben, die sich in Überlingen sichtlich nicht willkommen fühlten. Einige Hinweisschilder hätten schon genügt.
Sonntag, 21. Oktober 2018
Erneut Geheimnisse um die Bebauung der Langgasse?
Letzter Mittwoch Gemeinderatssitzung, vor dem Eintritt in die Tagesordnung, ein Antrag zur Tagesordnung von Gemeinderat Roland Biniossek. Der TOP (3?) der nichtöffentlichen Sitzung solle vom nichtöffentlichen Teil abgesetzt und öffentlich beraten werden. OB Zeitler fragt nach der Begründung für diesen Antrag, womit er sich selbst ein Bein stellt: Bisher wussten von den Anwesenden nur die Gemeinderäte und Verwaltung, was sich hinter diesem TOP verbirgt, nun aber konnte Biniossek auf Aufforderung zumindest den Titel nennen. Langgasse! Raunen auf den Bänken der Besucher.
Und Biniossek musste den OB zunächst belehren, dass die Diskussion und Abstimmung über Absetzung eines nichtöffentlichen Punktes nach Gemeindeordnung auch nichtöffentlich zu erfolgen habe. OB Zeitler bat daraufhin die Gäste aus dem Saal, wobei anscheinend einige Personen, die weder Mitglied des Gemeinderates noch der Verwaltung sind, blieben.
Begründung des OB: Da durch die Diskussion schützenswerte Interessen Dritter berührt werden, hier hauptsächlich finanzielle Interessen der dort beheimateten Vereine, müsse nichtöffentlich diskutiert werden. Nun, man könnte jetzt sagen, dass die finanziellen Interessen (Nöte...) der Vereine bisher weder OB noch den Gemeinderat nennenswert interessiert haben. Wieso jetzt? Was gibt es für geheime Themen bezüglich Langgasse, dass diese nichtöffentlich behandelt werden müssen? Ein Dank an Stadtrat Biniossek, der es zumindest versucht hat, für Öffentlichkeit zu sorgen.
Nun, seit Wikileaks ist es ja nichts Neues mehr, dass Dinge ans Tageslicht kommen, die manche (Verwaltungen) gerne im Dunkel belassen würden. Natürlich immer und nur im Interesse der Bürger, um sie vor Schaden zu bewahren. Bei uns in Überlingen ist es aber schon sehr auffällig, was alles im dunklen nichtöffentlichen Teil behandelt werden soll. Zum Beispiel die berüchtigte, von vielen ungeliebte Echt Bodensee Card EBC. Man fragt sich wirklich, warum dieses Thema -mit einem hohen öffentlichen Interesse- nächste Woche während einer internen Klausurtagung des Gemeinderates besprochen werden muss. Wir berichteten.
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.
Womit wir uns nochmals mit den "Lecks" beschäftigen müssen, durch die manche Dinge (zum Glück) bekannt werden. Gemeinderäte, aber auch Mitarbeiter von der Verwaltung machen sich folglich strafbar, wenn sie Einzelheiten durchsickern lassen, die nach Gemeindeordnung eigentlich öffentlich sein müssten. Das ist der eigentliche Skandal, der Sorge um die Demokratie in Überlingen aufkommen lässt.
Und Biniossek musste den OB zunächst belehren, dass die Diskussion und Abstimmung über Absetzung eines nichtöffentlichen Punktes nach Gemeindeordnung auch nichtöffentlich zu erfolgen habe. OB Zeitler bat daraufhin die Gäste aus dem Saal, wobei anscheinend einige Personen, die weder Mitglied des Gemeinderates noch der Verwaltung sind, blieben.
Offenheit und Bürgernähe abgelehnt
Nach einigen Minuten durften die Besucher wieder in den Saal und OB Zeitler verkündete, dass der Antrag auf öffentliche Behandlung mehrheitlich abgelehnt sei. (So viel nur zu den Lippenbekenntnissen der im GR vertretenen Fraktionen hinsichtlich Offenheit, Bürgernähe und insbesondere zum Thema Langgasse )Begründung des OB: Da durch die Diskussion schützenswerte Interessen Dritter berührt werden, hier hauptsächlich finanzielle Interessen der dort beheimateten Vereine, müsse nichtöffentlich diskutiert werden. Nun, man könnte jetzt sagen, dass die finanziellen Interessen (Nöte...) der Vereine bisher weder OB noch den Gemeinderat nennenswert interessiert haben. Wieso jetzt? Was gibt es für geheime Themen bezüglich Langgasse, dass diese nichtöffentlich behandelt werden müssen? Ein Dank an Stadtrat Biniossek, der es zumindest versucht hat, für Öffentlichkeit zu sorgen.
Zeitler sorgt sich um die Demokratie in Überlingen
Dass das Thema überhaupt öffentlich wurde sei der eigentliche Skandal, sagte Zeitler , nachdem in der Bürgerfragestunde eine Bewohnerin der Langgase das Thema erneut zur Sprache brachte. Das würde „an den Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie rütteln". Das "mache ihn betroffen". "Wir haben eine Gemeindeordnung, die, von wem auch immer, gebrochen wurde.“Nun, seit Wikileaks ist es ja nichts Neues mehr, dass Dinge ans Tageslicht kommen, die manche (Verwaltungen) gerne im Dunkel belassen würden. Natürlich immer und nur im Interesse der Bürger, um sie vor Schaden zu bewahren. Bei uns in Überlingen ist es aber schon sehr auffällig, was alles im dunklen nichtöffentlichen Teil behandelt werden soll. Zum Beispiel die berüchtigte, von vielen ungeliebte Echt Bodensee Card EBC. Man fragt sich wirklich, warum dieses Thema -mit einem hohen öffentlichen Interesse- nächste Woche während einer internen Klausurtagung des Gemeinderates besprochen werden muss. Wir berichteten.
Die Gemeindeordnung
hat dazu in §35 ganz eindeutige Vorschriften, der von den Verantwortlichen in dieser Stadt mal wieder gelesen werden sollten. Wir hatten den Text schon letzte Woche veröffentlicht, aber lieber ein Mal zu viel, dann wird es vielleicht eher gelesen:(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.
Womit wir uns nochmals mit den "Lecks" beschäftigen müssen, durch die manche Dinge (zum Glück) bekannt werden. Gemeinderäte, aber auch Mitarbeiter von der Verwaltung machen sich folglich strafbar, wenn sie Einzelheiten durchsickern lassen, die nach Gemeindeordnung eigentlich öffentlich sein müssten. Das ist der eigentliche Skandal, der Sorge um die Demokratie in Überlingen aufkommen lässt.
Samstag, 20. Oktober 2018
Motorradparkplätze: Petitionsausschuss tagt am Montag
Wir hatten schon am 5. Juli 2018 berichtet, dass Anwohner eine Petition gegen die am Minigolfplatz/Seestraße/Chantillyplatz geplanten Motorradparkplätze eingereicht hatten. Nach unserer Meinung eine absolute Fehlplanung der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates, dort Motorradparkplätze einzurichten. Zum Einen wären es viel zu wenige, zum Anderen aber gehören die dort einfach nicht hin. Viel besser wäre ein ordentlicher ausgewiesener Platz im Bereich Zimmerwiese/Bahnhof Stadtmitte. Wenn dieser dann noch mit genügend Schließfächern für Helm und Jacken ausgestattet ist, werden die Motorradfahrer gerne bereit sein, den kurzen Weg zur Promenade zu laufen. Autofahrer machen das auch.
Am kommenden Montag nun wird der Petitionsausschuss des Landtages um 10 Uhr nach Überlingen kommen. Im Ratssaal wird zunächst öffentlich die Sache diskutiert, anschließend wird vermutlich vor Ort eine Besichtigung stattfinden.
Am kommenden Montag nun wird der Petitionsausschuss des Landtages um 10 Uhr nach Überlingen kommen. Im Ratssaal wird zunächst öffentlich die Sache diskutiert, anschließend wird vermutlich vor Ort eine Besichtigung stattfinden.
Freitag, 19. Oktober 2018
Bürger fragen im Gemeinderat an
Wie immer zur ersten GR Sitzung im Monat haben die Bürger das Recht, kurze Statements und Fragen an den GR oder die Verwaltung zu richten.
Am vergangenen Mittwoch eröffnete der Besitzer des Überlinger Antiquariats, Bernd Wiese, den Reigen. Er sprach den "Schandfleck der Turmgasse" an. Dort würden seit etwa 10 Jahren, entgegen von Auflagen des Denkmalsamtes(*), häßliche Planen vor einer großen Fassade hängen. Überall bröckelt denkmalgeschützter Putz, Tauben haben ein Schlupfoch nach innen, Müll von Passanten sammelt sich hinter der Plane. Auch hinsichtlich der LGS mehr als unschön: Peinlich! Genau gegenüber ist die wunderschöne Zunftstube im alten Gefängnis: 2020 ist in Überlingen auch großer Narrentag, sollen die Gäste der Partnerstädte diesen Anblick "genießen"? OB Zeitler erklärte, dass dies Privateigentum sei, da könne man wenig machen. Er würde aber die Anordnung des LDA prüfen und gegebenenfalls deren Umsetzung einfordern.
Wir meinen: Das sollte aber bald geschehen! Und dem Eigentümer sei nahegelegt, dass Eigentum auch eine Verpflichtung ist.
(*) Das Schreiben des LDA liegt uns vor. 2009 bereits wurde Sanierung verlangt, die Planen waren auf maximal 2 Jahre befristet. Jetzt haben wir 2018, sie hängen immer noch.
Ein Bewohner der Rauensteinstraße verwies auf seine Anfrage vom Juli (wir berichteten damals) hinsichtlich der unklaren Bebauung Rauensteinstraße 126-128. Die ihm damals versprochene schriftliche Stellungnahme sei bis heute nicht erfolgt. Er verwies auch auf ein aktuelles Bauvorhaben in der Mozartstraße, wo ebenfalls die zulässige Anzahl von Wohneinheiten überschritten sei. OB Zeitler und BM Längin sagten zu, die schriftlichen Antwort baldmöglichst zu versenden.
Wir meinen: Das wurde im Juli auch versprochen.
Die im Frühjahr diskutierten grauen häßlichen Telekomkästen, die an verschiedenen Standorten (z.B. Wiestorstraße beim Franziskanertor) das Stadtbild verschandeln, tragen teilweise seit einiger Zeit Werbeplakate. Wer das genehmigt habe, ob das überhaupt genehmigungsfähig sei (Altstadtsatzung!) und wer daran Geld verdiene wurde von der BÜB+ angefragt.
OB Zeitler verwies auf die folgende Mitteilung im TOP Bericht des Oberbürgermeisters. Dort sagte er, dass genau zufällig am gleichen Tag ein Gespräch mit der Telekom dazu stattgefunden habe. Diese sei Eigentümerin der Kästen und habe das Recht (!) zur Vermarktung der Flächen. Man wolle aber prüfen, ob zumindest im Altstadtbereich darauf verzichtet werden könne.
Wir meinen: Wieso hat die Telekom da mehr Rechte als jeder andere Bürger mit Eigentum? Der darf auch nicht alles machen, was er gerne möchte, auch unter Berücksichtigung der Altstadtsatzung. Zufall? Am Folgetag der GR Sitzung waren zumindest in der Wiestorstraße die Plakate weg.
Zwei Bewohnerinnen der Langgasse fragten an, wieso die Diskussion zum Thema Hochhaus in der Langgasse dieses Mal (schon wieder (!) nichtöffentlich im GR diskutiert würde. Zuvor bereits hatte Stadtrat Biniossek beantragt, diesen Tagesordnungspunkt aus der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verlegen. In der anschließend notwendigen geheimen Abstimmung dazu (alle Besucher mussten den Saal verlassen) wurde der Antrag abgelehnt!
Wir meinen: Fast alle Fraktionen haben nach dem Vorstoß der BÜB+ per Presseerklärung dann ebenfalls eine Hochhausbebauung in der Langgasse abgelehnt. Warum aber stimmen sie dann fast geschlossen gegen eine öffentliche Behandlung der Angelegenheit? Gibt es doch noch Geheimnisse, die nicht bekannt werden sollen? Die BÜB+ bleibt strikt bei der Ablehnung, versprochen!
Ein Bürger der Kesselbachstraße monierte erneut das teilweise unzumutbare Parkverhalten am Fuß der Kesselbachstraße durch Besucher der dortigen Bank. Und er fragte, wann mit der zugesagten Verkehrsschau zu rechnen sei. Es solle wohl noch in diesem Jahr sein, wurde ihm geantwortet. Aber einen Termin habe man noch nicht.
Wir meinen: Halte- und Parkverbote gelten auch für Bankbesucher. Und wenn diese dann noch häufig den Zugang zum Grabenweg versperren, reicht es wirklich. Dies stellt der Verfasser dieser Zeilen nämlich auch fest, fast täglich beim Hundespaziergang.
| Vorne hui, hinten pfui? |
Wir meinen: Das sollte aber bald geschehen! Und dem Eigentümer sei nahegelegt, dass Eigentum auch eine Verpflichtung ist.
(*) Das Schreiben des LDA liegt uns vor. 2009 bereits wurde Sanierung verlangt, die Planen waren auf maximal 2 Jahre befristet. Jetzt haben wir 2018, sie hängen immer noch.
| Ein fast 10 Jahre altes Provisorium sollte seit 2011 entfernt sein |
Ein Bewohner der Rauensteinstraße verwies auf seine Anfrage vom Juli (wir berichteten damals) hinsichtlich der unklaren Bebauung Rauensteinstraße 126-128. Die ihm damals versprochene schriftliche Stellungnahme sei bis heute nicht erfolgt. Er verwies auch auf ein aktuelles Bauvorhaben in der Mozartstraße, wo ebenfalls die zulässige Anzahl von Wohneinheiten überschritten sei. OB Zeitler und BM Längin sagten zu, die schriftlichen Antwort baldmöglichst zu versenden.
Wir meinen: Das wurde im Juli auch versprochen.
Die im Frühjahr diskutierten grauen häßlichen Telekomkästen, die an verschiedenen Standorten (z.B. Wiestorstraße beim Franziskanertor) das Stadtbild verschandeln, tragen teilweise seit einiger Zeit Werbeplakate. Wer das genehmigt habe, ob das überhaupt genehmigungsfähig sei (Altstadtsatzung!) und wer daran Geld verdiene wurde von der BÜB+ angefragt.
OB Zeitler verwies auf die folgende Mitteilung im TOP Bericht des Oberbürgermeisters. Dort sagte er, dass genau zufällig am gleichen Tag ein Gespräch mit der Telekom dazu stattgefunden habe. Diese sei Eigentümerin der Kästen und habe das Recht (!) zur Vermarktung der Flächen. Man wolle aber prüfen, ob zumindest im Altstadtbereich darauf verzichtet werden könne.
Wir meinen: Wieso hat die Telekom da mehr Rechte als jeder andere Bürger mit Eigentum? Der darf auch nicht alles machen, was er gerne möchte, auch unter Berücksichtigung der Altstadtsatzung. Zufall? Am Folgetag der GR Sitzung waren zumindest in der Wiestorstraße die Plakate weg.
Zwei Bewohnerinnen der Langgasse fragten an, wieso die Diskussion zum Thema Hochhaus in der Langgasse dieses Mal (schon wieder (!) nichtöffentlich im GR diskutiert würde. Zuvor bereits hatte Stadtrat Biniossek beantragt, diesen Tagesordnungspunkt aus der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verlegen. In der anschließend notwendigen geheimen Abstimmung dazu (alle Besucher mussten den Saal verlassen) wurde der Antrag abgelehnt!
Wir meinen: Fast alle Fraktionen haben nach dem Vorstoß der BÜB+ per Presseerklärung dann ebenfalls eine Hochhausbebauung in der Langgasse abgelehnt. Warum aber stimmen sie dann fast geschlossen gegen eine öffentliche Behandlung der Angelegenheit? Gibt es doch noch Geheimnisse, die nicht bekannt werden sollen? Die BÜB+ bleibt strikt bei der Ablehnung, versprochen!
Ein Bürger der Kesselbachstraße monierte erneut das teilweise unzumutbare Parkverhalten am Fuß der Kesselbachstraße durch Besucher der dortigen Bank. Und er fragte, wann mit der zugesagten Verkehrsschau zu rechnen sei. Es solle wohl noch in diesem Jahr sein, wurde ihm geantwortet. Aber einen Termin habe man noch nicht.
Wir meinen: Halte- und Parkverbote gelten auch für Bankbesucher. Und wenn diese dann noch häufig den Zugang zum Grabenweg versperren, reicht es wirklich. Dies stellt der Verfasser dieser Zeilen nämlich auch fest, fast täglich beim Hundespaziergang.
Warum muss denn immer nichtöffentlich beraten werden?
Ihre BÜB+ fragte im Rahmen der Bürgerfragestunde im Gemeinderat an, ob es neue Erkenntnisse in Sachen EBC (Echt Bodensee Card) gäbe und ob es zuträfe, dass dieses Thema im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderates demnächst diskutiert würde. Und ob diese Klausurtagung denn öffentlich sei.
OB Zeitler zeigte sich zunächst entrüstet, dass schon wieder Informationen über nichtöffentliche Angelegenheiten durchgesickert seien *.
Zum Thema sagte er nichts, aber er verteidigte die Nichtöffentlichkeit: "Der Gemeinderat müsse auch die Gelegenheit haben, unbefangen (ungestört?) über wichtige Themen sprechen zu können." Das mag ja alles sein, aber es ist nicht korrekt, dass Themen, die eigentlich zwingend öffentlich beraten werden müssen, hinter verschlossenenen Türen behandelt werden. Die Gemeindeordnung definiert in §35(1) sehr genau, was öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden muss:
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Die BÜB+ fordert, die kommende Klausurtagung öffentlich zu veranstalten. Zumal sie in Überlingen stattfinden wird.
* Dazu nur so viel: Wenn sogar zwei Parteien öffentlich im HalloÜ erklären, dass sie z.B. das damals noch "geheime" Thema Langgasse im Rahmen einer Vorstandssitzung bereits zusammen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Langgasse besprochen haben, darf man sich auch in anderen Fällen nicht wundern, wenn Informationen durchsickern. Und sei es nur der Inhalt der Tagesordnung, der natürlich immer viel Raum für Spekulationen lässt.
OB Zeitler zeigte sich zunächst entrüstet, dass schon wieder Informationen über nichtöffentliche Angelegenheiten durchgesickert seien *.
Zum Thema sagte er nichts, aber er verteidigte die Nichtöffentlichkeit: "Der Gemeinderat müsse auch die Gelegenheit haben, unbefangen (ungestört?) über wichtige Themen sprechen zu können." Das mag ja alles sein, aber es ist nicht korrekt, dass Themen, die eigentlich zwingend öffentlich beraten werden müssen, hinter verschlossenenen Türen behandelt werden. Die Gemeindeordnung definiert in §35(1) sehr genau, was öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden muss:
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
Die BÜB+ fordert, die kommende Klausurtagung öffentlich zu veranstalten. Zumal sie in Überlingen stattfinden wird.
* Dazu nur so viel: Wenn sogar zwei Parteien öffentlich im HalloÜ erklären, dass sie z.B. das damals noch "geheime" Thema Langgasse im Rahmen einer Vorstandssitzung bereits zusammen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Langgasse besprochen haben, darf man sich auch in anderen Fällen nicht wundern, wenn Informationen durchsickern. Und sei es nur der Inhalt der Tagesordnung, der natürlich immer viel Raum für Spekulationen lässt.
Donnerstag, 18. Oktober 2018
Aus der Traum von Entgegenkommen
Gnadenlos und kompromisslos zeigten sich Stadt, LGS und Gemeinderat, als die BÜB+ die Bitte äußerte, doch wenigsten den kleinen 20 Meter Rest der historischen Trockenmauer zu erhalten. Als Zeugnis der Überlinger Ufergeschichte.
Nun wird sie zugeschüttet, welch ein Unsinn. Schwere Sandsäcke wurden unmittelbar auf die nahe dem Ufer befindliche Abbruchkante unter Wasser gesetzt, die Trockenmauer wird mehrere Meter vorgeschüttet. Geschichtsfrevel und Umweltfrevel! Einige Meter weiter oben wurde an Land massiv verlangt und durchgesetzt, einen die Hangkante gefährdenden Swimmingpool zu verfüllen. Hier nun geht man das Risiko ein, dass die Steilwand im Wasser unter der Belastung bricht. Von der Zerstörung der dort befindlichen, ganz seltenen Süßwasseralgen ganz ganz zu schweigen. LGS über alles.
| Vorher, die historische Trockenmauer |
| An der Paddelspitze verläuft die Steilkante |
Montag, 15. Oktober 2018
LGS 2020: `s goht degege!
Am Sonntag holten sich die Überlinger Freunde der LGS die LGS Fahne aus Lahr ab, die 2020 in Überlingen wehen soll. Die Lahrer sollen deshalb etwas unglücklich gewesen sein, aber auch, weil die erhofften Zutritte in Lahr mit etwa 800.000 deutlich unter den erhofften 1 Millionen gewesen seien. Der Supersommer 2018 sei es schuld gewesen, wird der Lahrer OB Müller zitiert.
Jetzt kann man für Überlingen nur hoffen und wünschen, dass es keinen Supersommer, aber auch keinen Regensommer geben wird. Dass wir kein Hochwasser, aber auch kein Niedrigstwasser haben werden, um die hier erhofften 775.000 Zutritte zu erreichen. Wie auch immer: `s goht degege! (*)
(*) Wer nun meint, die BÜB+ sei "dagegen", wie oft fälschlich unterstellt, dem sei als Unkundigen die Übersetzung und Definition dieses Ausrufes aus dem Alemannischen nahegelegt:
Wir können alles außer Hochdeutsch. Macht nix! Es hört eh keiner zu. Also: Der Ruf "`s goht degege!" (s gôht drgégè!) gehört so eng zur Fastnacht wie Kassandra glatt der Ehegespons vom Rufer in der Wüste sein könnte. Wieso? Weil in fastnachtsfreier Zeit, fern jeder Freude, der einsame Narr in dürrer Fest-Wüste schmachtend, den Blick starr zum Horizont gerichtet (deshalb nicht sehend, dass um ihn herum ein Event das andere jagt) diesen hoffnungstragenden Ausspruch tut, halt eben wie ein verdurstender Wüstenreisender „Wasser“ lispelt. Andere schnippelten Maßbänder ab, wie jene, die ihrer martialischen Staatsbürgerpflicht als Spießträger überdrüssig, so die Tage bis zum frohen Abschied markierten. Heute aus der Mode gekommen, die Panem-et-circenses-Fraktion lässt grüßen. Wie auch immer, ein aufbauendes Ereignis wird sehnlichst erwartet, ja geradezu herbeigehext. Ein wortzauberisch aufbauender Spruch also, der den Schmachtenden daran erinnern soll, dass er ganz sicher bald wieder Fastnacht machen darf. Zwischen dem sechsten Januar und Fastnachtsdienstag 24.00 Uhr bitte im Schwäbisch-Alemannischen. Aber was soll’s? Am Aschermittwoch um 00.00 Uhr ... na, was? ... gôht s nodüürlig widr degégè! Alles klar? (Quelle)
Jetzt kann man für Überlingen nur hoffen und wünschen, dass es keinen Supersommer, aber auch keinen Regensommer geben wird. Dass wir kein Hochwasser, aber auch kein Niedrigstwasser haben werden, um die hier erhofften 775.000 Zutritte zu erreichen. Wie auch immer: `s goht degege! (*)
(*) Wer nun meint, die BÜB+ sei "dagegen", wie oft fälschlich unterstellt, dem sei als Unkundigen die Übersetzung und Definition dieses Ausrufes aus dem Alemannischen nahegelegt:Wir können alles außer Hochdeutsch. Macht nix! Es hört eh keiner zu. Also: Der Ruf "`s goht degege!" (s gôht drgégè!) gehört so eng zur Fastnacht wie Kassandra glatt der Ehegespons vom Rufer in der Wüste sein könnte. Wieso? Weil in fastnachtsfreier Zeit, fern jeder Freude, der einsame Narr in dürrer Fest-Wüste schmachtend, den Blick starr zum Horizont gerichtet (deshalb nicht sehend, dass um ihn herum ein Event das andere jagt) diesen hoffnungstragenden Ausspruch tut, halt eben wie ein verdurstender Wüstenreisender „Wasser“ lispelt. Andere schnippelten Maßbänder ab, wie jene, die ihrer martialischen Staatsbürgerpflicht als Spießträger überdrüssig, so die Tage bis zum frohen Abschied markierten. Heute aus der Mode gekommen, die Panem-et-circenses-Fraktion lässt grüßen. Wie auch immer, ein aufbauendes Ereignis wird sehnlichst erwartet, ja geradezu herbeigehext. Ein wortzauberisch aufbauender Spruch also, der den Schmachtenden daran erinnern soll, dass er ganz sicher bald wieder Fastnacht machen darf. Zwischen dem sechsten Januar und Fastnachtsdienstag 24.00 Uhr bitte im Schwäbisch-Alemannischen. Aber was soll’s? Am Aschermittwoch um 00.00 Uhr ... na, was? ... gôht s nodüürlig widr degégè! Alles klar? (Quelle)
Freitag, 12. Oktober 2018
Kastanien: Versprechen doch nicht gebrochen!
Entwarnung
Wie der Südkurier heute mitteilt, ist durch einen bedauerlichen Fehler der ursprüngliche Text des Journalisten Hanspeter Walter sinnentstellend verfälscht worden. Statt seinem Text, dass die Kastanien erhalten bleiben, wurde genau das Gegenteil veröffentlicht.
Die BÜB+ ist mehr als froh, dass die Angelegenheit so beendet werden kann.
Am 27.Juli noch berichtete der Südkurier über die ursprünglich geplante Fällung der drei Kastanien am nördlichen Landungsplatz und zitierte Grünflächenchef Rolf Geiger:
"Wir haben die Rodung und Neupflanzung der Bäume zurückgenommen", erklärte Rolf Geiger vom Grünflächenamt, "nachdem dies auch für große politische Differenzen gesorgt hat." Lediglich Maßnahmen zum Wurzelschutz sollen im Leistungsverzeichnis enthalten bleiben.
Heute im Südkurier nun dies:
Bleiben werden nun auch die drei Kastanien am Rande der Busspur – zwar nicht an derselben Stelle, aber am Ende der Baumaßnahme sollen sie in unmittelbarer Nähe neu gepflanzt werden.
Dieser kleine, etwas unverständliche Satz enthält möglicherweise Sprengstoff: Werden die Versprechen der Stadt wieder einmal gebrochen? Klammheimlich, um vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor der Bürger was merkt? Wir werden massiv nachhaken: Was heißt "bleiben", was heißt "in unmittelbarer Nähe neu gepflanzt"?
Wie der Südkurier heute mitteilt, ist durch einen bedauerlichen Fehler der ursprüngliche Text des Journalisten Hanspeter Walter sinnentstellend verfälscht worden. Statt seinem Text, dass die Kastanien erhalten bleiben, wurde genau das Gegenteil veröffentlicht.
Die BÜB+ ist mehr als froh, dass die Angelegenheit so beendet werden kann.
Am 27.Juli noch berichtete der Südkurier über die ursprünglich geplante Fällung der drei Kastanien am nördlichen Landungsplatz und zitierte Grünflächenchef Rolf Geiger:
"Wir haben die Rodung und Neupflanzung der Bäume zurückgenommen", erklärte Rolf Geiger vom Grünflächenamt, "nachdem dies auch für große politische Differenzen gesorgt hat." Lediglich Maßnahmen zum Wurzelschutz sollen im Leistungsverzeichnis enthalten bleiben.
Heute im Südkurier nun dies:
Bleiben werden nun auch die drei Kastanien am Rande der Busspur – zwar nicht an derselben Stelle, aber am Ende der Baumaßnahme sollen sie in unmittelbarer Nähe neu gepflanzt werden.
Was ist denn ein "Zufallsbürger"?
Gestern Abend hatte die LBU zu einem Vortrag des Leiters der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung im Innenmisisterium von Baden-Württemberg, Ulrich Arndt, eingeladen.
Um es kritisch vorweg zu nehmen: Von der Stadtverwaltung war leider niemand erschienen, unter den etwa 25 Besuchern waren 7 Stadträte: Drei von der LBU, drei von FW/Üfa und einer der SPD. Schade, das spannende Thema hätte mehr Interesse verdient. Ihre BÜB+ war übrigens mit 5 Mitgliedern vertreten, vom Verein Bürgersinn waren mindestens drei anwesend.
Herr Arndt erläuterte die Arbeit der Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Er machte deutlich, wie eine optimale Bürgerbeteiligung nicht nur auf Landesebene, sondern auch im kommunalen Bereich aussehen müsse. Für die Anwesenden war natürlich besonders der kommunale Bereich von Interesse, im Laufe des Vortrages zeigte sich deutlich, woran es in Überlingen seit Jahren mangelt. Frühzeitige Information über Projekte, optimierte Kommunikation, persönliche Wertschätzung trotz unterschiedlicher Positionen und die Möglichkeit, Handlungsoptionen aufzuzeigen seien enorm wichtig. Wenn es daran fehlt, bilden sich Bürgerinitiativen, Konflikte sind vorprogrammiert. Wie wahr, mit etwas Kommunikationsbereitschaft seitens der Stadt, dem Gemeinderat und der LGS GmbH wäre die Platanendiskussion vor zwei Jahren vermutlich anders verlaufen.
Ulrich Arndt nannte positive Beispiele von Kommunen, so etwa Heidelberg. An dieses Modell wollte sich Überlingen vor einigen Jahren anlehnen, doch alle Beschlüsse ,wie auch der gegründete Beteiligungsausschuss, verliefen im Sand.
Kontrovers wurde die Idee der Bürgerbeteiligung durch sogenannte "Zufallsbürger" kommentiert. In einem zufälligen Auswahlverfahren würde eine Gruppe von etwa 30 Bürgern bestimmt, die dann über das Beteiligungsobjekt unbefangen mit den Planern diskutieren sollen. Optimal sei auch eine hohe Anzahl Frauen, insbesondere "Landfrauen", weil die meist in einem ruhigen Ton anstehende Probleme diskutieren. Männer seien demnach emotionaler. Dass dann aber eher im Detail uninformierte Bürger einem rhetorisch geschultem Fachgremium aus Verwaltung und/ oder Gemeinderäten gegenübersitzen, erscheint den Kritikern dieser Form der Bürgerbeteiligung eher wenig erfolgversprechend. Entsprechend die Frage eines Besuchers, ob die Stabsstelle eher auf der Seite der Bürger oder auf der der Verwaltung stünde. Man sehe beide Seiten als wichtig an, war dann die Antwort.
Positiv auf jeden Fall, dass es in Baden-Württemberg -als einzigem Bundesland- so eine Stabsstelle gibt. Sie zeigt, dass zumindest im Land die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung keine leere Worthülse ist.
Um es kritisch vorweg zu nehmen: Von der Stadtverwaltung war leider niemand erschienen, unter den etwa 25 Besuchern waren 7 Stadträte: Drei von der LBU, drei von FW/Üfa und einer der SPD. Schade, das spannende Thema hätte mehr Interesse verdient. Ihre BÜB+ war übrigens mit 5 Mitgliedern vertreten, vom Verein Bürgersinn waren mindestens drei anwesend.
Herr Arndt erläuterte die Arbeit der Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Er machte deutlich, wie eine optimale Bürgerbeteiligung nicht nur auf Landesebene, sondern auch im kommunalen Bereich aussehen müsse. Für die Anwesenden war natürlich besonders der kommunale Bereich von Interesse, im Laufe des Vortrages zeigte sich deutlich, woran es in Überlingen seit Jahren mangelt. Frühzeitige Information über Projekte, optimierte Kommunikation, persönliche Wertschätzung trotz unterschiedlicher Positionen und die Möglichkeit, Handlungsoptionen aufzuzeigen seien enorm wichtig. Wenn es daran fehlt, bilden sich Bürgerinitiativen, Konflikte sind vorprogrammiert. Wie wahr, mit etwas Kommunikationsbereitschaft seitens der Stadt, dem Gemeinderat und der LGS GmbH wäre die Platanendiskussion vor zwei Jahren vermutlich anders verlaufen.
Ulrich Arndt nannte positive Beispiele von Kommunen, so etwa Heidelberg. An dieses Modell wollte sich Überlingen vor einigen Jahren anlehnen, doch alle Beschlüsse ,wie auch der gegründete Beteiligungsausschuss, verliefen im Sand.
Kontrovers wurde die Idee der Bürgerbeteiligung durch sogenannte "Zufallsbürger" kommentiert. In einem zufälligen Auswahlverfahren würde eine Gruppe von etwa 30 Bürgern bestimmt, die dann über das Beteiligungsobjekt unbefangen mit den Planern diskutieren sollen. Optimal sei auch eine hohe Anzahl Frauen, insbesondere "Landfrauen", weil die meist in einem ruhigen Ton anstehende Probleme diskutieren. Männer seien demnach emotionaler. Dass dann aber eher im Detail uninformierte Bürger einem rhetorisch geschultem Fachgremium aus Verwaltung und/ oder Gemeinderäten gegenübersitzen, erscheint den Kritikern dieser Form der Bürgerbeteiligung eher wenig erfolgversprechend. Entsprechend die Frage eines Besuchers, ob die Stabsstelle eher auf der Seite der Bürger oder auf der der Verwaltung stünde. Man sehe beide Seiten als wichtig an, war dann die Antwort.
Positiv auf jeden Fall, dass es in Baden-Württemberg -als einzigem Bundesland- so eine Stabsstelle gibt. Sie zeigt, dass zumindest im Land die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung keine leere Worthülse ist.
Donnerstag, 11. Oktober 2018
"Ein kümmerliches Gewächshaus"
Der Südkurier berichtet heute über einen Kommentar des Vereins Bürgersinn e.V. zum geplanten Pflanzenhaus. Es wird dort als kümmerliches Gewächshaus bezeichnet, das gut auch an das Autobahnkreuz im Hegau passen könnte, nicht aber nach Überlingen.
Bereits am 22.9. hatten auch wir das geplante Pflanzenhaus kritisiert, es eine gläserne Bahnhofshalle genannt, die nicht zu Überlingen und schon gar nicht auf den letzten freien Wiesenplatz im Badgarten passt. Aber der Gemeinderat hat es so beschlossen, gegen zwei Stimmen von Stadtrat Krezdorn und Stadtrat Biniossek. Der Antrag von Biniossek, zunächst ein Stangengerüst zu errichten, um den Bürgern, aber auch den Räten die gewaltigen Ausmaße von 30x20 Metern bei rund 10 Metern Höhe zu verdeutlichen, wurde gegen seine Stimme abgelehnt.
Ist das die Bürgerbeteiligung, die immer so beschworen und versprochen wird? Hat man vielleicht Angst, den Bürgern diese riesigen Maße im Badgarten zu verdeutlichen? Die Verwaltung argumentiert zudem abermals mit den Kosten der jährlichen Umsetzung der Kakteen, die gespart werden könnten. Das ist aber vollkommen falsch, denn die Kosten für den Transport sind sogenannte "Ehda" Kosten: Das Personal ist "eh da", muss nicht extra bezahlt werden. Und man kann sicher sein, dass kein Mitarbeiter eingespart und entlassen wird, nur weil künftig der Transport der Kakteen entfällt. Schließlich muss das neue Pflanzenhaus auch betreut werden.
Keine Information erhält man über die künftigen Betriebskosten des Glaspalastes. Personal (das sind dann auch "Ehda" Kosten oder sind zusätzliche Betreuer für den Besucherverkehr nötig? ) , Heizung und Anderes ist schließlich nicht gratis. Warum in diesen Fragen der Gemeinderat nicht vor einer Entscheidung Klärung verlangt hat, ist unerklärlich.
Bereits am 22.9. hatten auch wir das geplante Pflanzenhaus kritisiert, es eine gläserne Bahnhofshalle genannt, die nicht zu Überlingen und schon gar nicht auf den letzten freien Wiesenplatz im Badgarten passt. Aber der Gemeinderat hat es so beschlossen, gegen zwei Stimmen von Stadtrat Krezdorn und Stadtrat Biniossek. Der Antrag von Biniossek, zunächst ein Stangengerüst zu errichten, um den Bürgern, aber auch den Räten die gewaltigen Ausmaße von 30x20 Metern bei rund 10 Metern Höhe zu verdeutlichen, wurde gegen seine Stimme abgelehnt.
Ist das die Bürgerbeteiligung, die immer so beschworen und versprochen wird? Hat man vielleicht Angst, den Bürgern diese riesigen Maße im Badgarten zu verdeutlichen? Die Verwaltung argumentiert zudem abermals mit den Kosten der jährlichen Umsetzung der Kakteen, die gespart werden könnten. Das ist aber vollkommen falsch, denn die Kosten für den Transport sind sogenannte "Ehda" Kosten: Das Personal ist "eh da", muss nicht extra bezahlt werden. Und man kann sicher sein, dass kein Mitarbeiter eingespart und entlassen wird, nur weil künftig der Transport der Kakteen entfällt. Schließlich muss das neue Pflanzenhaus auch betreut werden.
Keine Information erhält man über die künftigen Betriebskosten des Glaspalastes. Personal (das sind dann auch "Ehda" Kosten oder sind zusätzliche Betreuer für den Besucherverkehr nötig? ) , Heizung und Anderes ist schließlich nicht gratis. Warum in diesen Fragen der Gemeinderat nicht vor einer Entscheidung Klärung verlangt hat, ist unerklärlich.
Montag, 8. Oktober 2018
Sporthalle: Schnell mal 1,6 Millionen mehr genehmigt
Kurze Info durch den OB am Beginn der vergangenen Gemeinderatssitzung: Er müsse noch eine Eilentscheidung bekanntgeben. In den Sommerferien musste Baubürgermeister Längin "schnell" den Auftrag für die Rohbauarbeiten der Sporthalle Schulzentrum vergeben. Mal schlappe 1,6 Millionen ( 1.600.000,00 Millionen ) Euro mehr als geplant wird es kosten und Bürgermeister Längin sah angeblich keine Möglichkeit , die Auftragsvergabe hinauszuzögern. Also genehmigte er -ohne jede Rücksprache beim Gemeinderat- die Mehrkosten, die um fast 50% die ursprüngliche Kalkulation überschreiten. Alleine dies wäre eine Rückfrage wert. Beim Festakt zum Baubeginn war das auch noch unerwähnt geblieben.
Der Südkurier berichtet darüber.
Was wir uns fragen: Wieso kann man bei solchen Summen nicht wenigstens die Fraktionssprecher, den Ältestenrat oder zumindest die Gemeinderäte informieren/fragen, die nicht im Urlaub waren? Hier geht es nicht um 160 Euro, sondern um das 10.000-fache davon.
So bleibt ein seltsames Gefühl und man fragt sich, wo eigentlich die Grenzen für eigenmächtige Entscheidungen im Bauamt sind? Nicht nur hinsichtlich solcher Vergaben. Und warum ist eigentlich alles immer so eilig, muss umgehend entschieden werden? Wird hier einfach nach der Devise entschieden "das einzige was stört, sind die Gemeinderäte" ?
1,6 Millionen, die hat Überlingen doch nicht einfach so "rumliegen". Was sollen die Vereine denken, denen aus Kostengründen ("die Stadt muss sparen...") die Zuschüsse und die Vereinsräume genommen werden?
Der Südkurier berichtet darüber.
Was wir uns fragen: Wieso kann man bei solchen Summen nicht wenigstens die Fraktionssprecher, den Ältestenrat oder zumindest die Gemeinderäte informieren/fragen, die nicht im Urlaub waren? Hier geht es nicht um 160 Euro, sondern um das 10.000-fache davon.
So bleibt ein seltsames Gefühl und man fragt sich, wo eigentlich die Grenzen für eigenmächtige Entscheidungen im Bauamt sind? Nicht nur hinsichtlich solcher Vergaben. Und warum ist eigentlich alles immer so eilig, muss umgehend entschieden werden? Wird hier einfach nach der Devise entschieden "das einzige was stört, sind die Gemeinderäte" ?
1,6 Millionen, die hat Überlingen doch nicht einfach so "rumliegen". Was sollen die Vereine denken, denen aus Kostengründen ("die Stadt muss sparen...") die Zuschüsse und die Vereinsräume genommen werden?
Freitag, 28. September 2018
Glückwunsch nach Andelshofen!
In der vergangenen Gemeinderatssitzung diskutierte der Rat über den von Andelshofen lang und zäh geforderten zusätzlichen Lärmschutz entlang der neuen B31. Mal zugesagt, zuletzt aber von der Überlinger Verwaltungsspitze als "zu teure und nicht notwendige Freiwilligkeitsleistung" abgelehnt, gibt es nun eine Lösung.
Der Überlinger Tiefbau- und Fuhrunternehmer Wörner bot dankenswerterweise an, den Erdaushub der Baumaßnahmen am Schättlisberg kostenfrei an die B31 zu bringen und dort einzubauen. Das kann er machen, weil er damit den sehr teuren Transport zur entfernten Erddeponie bei Pfullendorf spart. Bei etwa 17.000 Kubikmeter Erdreich eine win-win Situation für den Unternehmer, aber besonders für die Andelshofener Bürger. Diese erklärten sich bereit, die notwendige Fläche gratis der Stadt zu überlassen. Aus Furcht vor einer Schenkungssteuer scheint die Verwaltung allerdings einen Ankauf vorzuziehen. Großzügig auch die Stadträte Sorms und Büchele, die sich bereit erklärten, die Einsaat einer Blühwiese zu übernehmen. In der abschließenden Abstimmung votierte der Gemeinderat einstimmig -mit Ausnahme des Oberbürgermeisters- für diese Lösung.
Während in dieser Sache nun buchstäblich bald Gras über die Geschichte wachsen kann, ist man in der Frage der Übernahme des alten Schulhauses durch die Dorfgemeinschaft Andelshofen noch nicht weiter. Nach einer Präsentation durch Vertreter der Dorfgemeinschaft entspann sich eine lebhafte Diskussion. Die Verwaltung lehnt konsequent ab, dem Verein das stark sanierungsbedürftige Gebäude zu einem niedrigen Pachtpreis zu überlassen, das könne ein Präzedenzfall für andere Vereine in der Stadt werden. Vermutlich denkt man hier an den DAV, der eine Kletterhalle auf städtischem Grund bauen will und dafür eine hohe Erbbaupacht bezahlen muss.
Den richtigen Vorschlag machte Stadtrat Biniossek: Man müsse Andelshofen nur einen eigenen Ortschaftsrat zugestehen, dann hätte sich das Vereinsproblem erledigt. Da Andelshofen "leider" bereits 1928 sehr früh nach Überlingen eingemeindet wurde, hatte es im Gegensatz zu allen später dazu gekommenen Ortschaften keinen Ortschaftsrat erhalten. Nach Gemeindeordnung kein Problem, man muß es nur wollen und beschließen. Die BÜB+ unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
Der Überlinger Tiefbau- und Fuhrunternehmer Wörner bot dankenswerterweise an, den Erdaushub der Baumaßnahmen am Schättlisberg kostenfrei an die B31 zu bringen und dort einzubauen. Das kann er machen, weil er damit den sehr teuren Transport zur entfernten Erddeponie bei Pfullendorf spart. Bei etwa 17.000 Kubikmeter Erdreich eine win-win Situation für den Unternehmer, aber besonders für die Andelshofener Bürger. Diese erklärten sich bereit, die notwendige Fläche gratis der Stadt zu überlassen. Aus Furcht vor einer Schenkungssteuer scheint die Verwaltung allerdings einen Ankauf vorzuziehen. Großzügig auch die Stadträte Sorms und Büchele, die sich bereit erklärten, die Einsaat einer Blühwiese zu übernehmen. In der abschließenden Abstimmung votierte der Gemeinderat einstimmig -mit Ausnahme des Oberbürgermeisters- für diese Lösung.
Während in dieser Sache nun buchstäblich bald Gras über die Geschichte wachsen kann, ist man in der Frage der Übernahme des alten Schulhauses durch die Dorfgemeinschaft Andelshofen noch nicht weiter. Nach einer Präsentation durch Vertreter der Dorfgemeinschaft entspann sich eine lebhafte Diskussion. Die Verwaltung lehnt konsequent ab, dem Verein das stark sanierungsbedürftige Gebäude zu einem niedrigen Pachtpreis zu überlassen, das könne ein Präzedenzfall für andere Vereine in der Stadt werden. Vermutlich denkt man hier an den DAV, der eine Kletterhalle auf städtischem Grund bauen will und dafür eine hohe Erbbaupacht bezahlen muss.
Den richtigen Vorschlag machte Stadtrat Biniossek: Man müsse Andelshofen nur einen eigenen Ortschaftsrat zugestehen, dann hätte sich das Vereinsproblem erledigt. Da Andelshofen "leider" bereits 1928 sehr früh nach Überlingen eingemeindet wurde, hatte es im Gegensatz zu allen später dazu gekommenen Ortschaften keinen Ortschaftsrat erhalten. Nach Gemeindeordnung kein Problem, man muß es nur wollen und beschließen. Die BÜB+ unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
Donnerstag, 27. September 2018
Öhringen kritisiert Zeitler: Zu Recht?
Der Südkurier berichtete kürzlich über die Kritik des früheren Öhringer Bürgermeisters und noch Geschäftsführers der LGS Öhringen, Erich Herrmann. In Öhringen fand 2016 die LGS statt.
Erich Herrmann wandte sich vehement gegen Äußerungen des Überlinger OB Zeitler, nirgendwo seien die Bürger und der Gemeinderat so ausführlich über den Haushalt der LGS GmbH informiert worden, auch nicht in Öhringen.
In seiner Antwort wies Zeitler auf das "hochaggregierte Zahlenwerk" hin, das der Gemeinderat eineinhalb Jahre vor der LGS in Überlingen vorgelegt bekäme. Abgesehen davon, erscheint es sehr ungewöhnlich, dass "nur" 1,5 Jahre vor der LGS der ganze Haushalt neugerechnet wird. Das ist nicht üblich. Dieses hochaggregierte Zahlenwerk besteht aus zwei Tabellen mit den prognostizierten Ausgaben im Durchführungs- und im Investitionshaushalt. Siehe hier am 14.9.2018 in unserem blog. Möglicherweise wurde dem LGS Aufsichtsrat ja mehr vorgelegt, die Öffentlichkeit bleibt da aber wie üblich außen vor.
Dazu muss man Anmerkungen machen, die wir hier im blog bereits beschrieben hatten. Erst nach einer Erinnerung kam von der städtischen "Pressestelle", ohne Name, der Hinweis, dass nach §9 des Durchführungsvertrages alles seine Richtigkeit habe.
In Kenntnis dieses Paragrafen scheint das aber nicht so zu sein. Warum im Investitionshaushalt Provisionen an die rein privatwirtschaftliche BWGrün enthalten sind, die eigentlich nur für im Durchführungshaushalt gebuchte Einnahmen fliessen, blieb offen. Wir haben die Sache nun der Gemeindeprüfungsanstalt BW mit der Bitte um Prüfung vorgelegt.
Der Öhringer Durchschnittserlös betrug also 10,59€, rechnen wir den zusätzlichen Erlös durch höhere Eintrittspreise in Überlingen von netto 1,26€ hinzu, ergibt sich nach dem Erfahrungsmodell von Öhringen ein Erlös von 11,85€. Nicht die erhofften 13,72€. Also eine Differenz von 1,87€ je verkaufter Karte im Durchschnitt.
Das klingt wenig. Wenn man aber die erwarteten 775.000 Besuche/Zutritte (nicht Besucher, denn Dauerkarteninhaber kommen öfters!) zu Grunde legt, erlöst man nicht die erwarteten 10.633.000 Euro, sondern nur 9.183.750 Euro. Bleibt ein Loch von knapp 1,5 Mio Euro. Selbst wenn das Loch nur etwa 1 Mio € betragen sollte: Hoppla, was dann? Das Geld wurde nämlich schon ausgegeben, ohne es zu haben.
Wir erwarten von der LGS Überlingen GmbH und der Stadt Überlingen, die Berechnungsgrundlage für die erhofften 13,72€ netto je verkaufter Eintrittskarte offen zu legen. Und nach Öhringen ein Dank für den Hinweis auf die möglicherweise falsche Berechnung.
Am 28.9. haben wir die Geschäftsführung der LGS Überlingen GmbH gebeten, uns das Berechnungsmodell für die durchschnittlichen Erlöse zur Verfügung zu stellen. Ergänzt um die Frage, wie viele entgeltlose Freikarten laut Durchführungsvertrag der BWGrün und den sie tragenden Landesverbänden überlassen werden müssen und wie diese Zutritte sich in der Berechnung widerspiegeln.
Erich Herrmann wandte sich vehement gegen Äußerungen des Überlinger OB Zeitler, nirgendwo seien die Bürger und der Gemeinderat so ausführlich über den Haushalt der LGS GmbH informiert worden, auch nicht in Öhringen.
In seiner Antwort wies Zeitler auf das "hochaggregierte Zahlenwerk" hin, das der Gemeinderat eineinhalb Jahre vor der LGS in Überlingen vorgelegt bekäme. Abgesehen davon, erscheint es sehr ungewöhnlich, dass "nur" 1,5 Jahre vor der LGS der ganze Haushalt neugerechnet wird. Das ist nicht üblich. Dieses hochaggregierte Zahlenwerk besteht aus zwei Tabellen mit den prognostizierten Ausgaben im Durchführungs- und im Investitionshaushalt. Siehe hier am 14.9.2018 in unserem blog. Möglicherweise wurde dem LGS Aufsichtsrat ja mehr vorgelegt, die Öffentlichkeit bleibt da aber wie üblich außen vor.
Dazu muss man Anmerkungen machen, die wir hier im blog bereits beschrieben hatten. Erst nach einer Erinnerung kam von der städtischen "Pressestelle", ohne Name, der Hinweis, dass nach §9 des Durchführungsvertrages alles seine Richtigkeit habe.
In Kenntnis dieses Paragrafen scheint das aber nicht so zu sein. Warum im Investitionshaushalt Provisionen an die rein privatwirtschaftliche BWGrün enthalten sind, die eigentlich nur für im Durchführungshaushalt gebuchte Einnahmen fliessen, blieb offen. Wir haben die Sache nun der Gemeindeprüfungsanstalt BW mit der Bitte um Prüfung vorgelegt.
Stimmen die Erlöse wirklich?
Erich Herrmann übte auch Kritik an den von der LGS Überlingen und OB Zeitler genannten durchschnittlichen Erlösen (netto) aus Eintrittskarten. In Überlingen werden es für die Tageskarte ohne Ermäßigungen brutto 18€ sein, in Öhringen waren es 16,50€. Dort wurde ein durchschnittlicher Erlös von netto 10,59€ netto realisiert, Überlingen hofft auf 13,72€. Also 3,13€ mehr als Öhringen, obwohl brutto nur 1,50€ (netto 1,26€) mehr erlöst werden.Der Öhringer Durchschnittserlös betrug also 10,59€, rechnen wir den zusätzlichen Erlös durch höhere Eintrittspreise in Überlingen von netto 1,26€ hinzu, ergibt sich nach dem Erfahrungsmodell von Öhringen ein Erlös von 11,85€. Nicht die erhofften 13,72€. Also eine Differenz von 1,87€ je verkaufter Karte im Durchschnitt.
Das klingt wenig. Wenn man aber die erwarteten 775.000 Besuche/Zutritte (nicht Besucher, denn Dauerkarteninhaber kommen öfters!) zu Grunde legt, erlöst man nicht die erwarteten 10.633.000 Euro, sondern nur 9.183.750 Euro. Bleibt ein Loch von knapp 1,5 Mio Euro. Selbst wenn das Loch nur etwa 1 Mio € betragen sollte: Hoppla, was dann? Das Geld wurde nämlich schon ausgegeben, ohne es zu haben.
Wir erwarten von der LGS Überlingen GmbH und der Stadt Überlingen, die Berechnungsgrundlage für die erhofften 13,72€ netto je verkaufter Eintrittskarte offen zu legen. Und nach Öhringen ein Dank für den Hinweis auf die möglicherweise falsche Berechnung.
Am 28.9. haben wir die Geschäftsführung der LGS Überlingen GmbH gebeten, uns das Berechnungsmodell für die durchschnittlichen Erlöse zur Verfügung zu stellen. Ergänzt um die Frage, wie viele entgeltlose Freikarten laut Durchführungsvertrag der BWGrün und den sie tragenden Landesverbänden überlassen werden müssen und wie diese Zutritte sich in der Berechnung widerspiegeln.
OB Zeitler verweigert jedes Entgegenkommen
Fast war es ja schon zu erwarten gewesen, letztendlich ist es aber doch eine Enttäuschung. In der GR Sitzung am Mittwoch hat OB Zeitler zu Beginn in einer persönlichen Erklärung die Bitte der BÜB+ auf Erhalt der noch verbliebenen 20 Meter der historischen Trockenmauer konsequent und kompromisslos zurück gewiesen.
In der Begründung nannte er erneut die bekannten Argumente gegen den Erhalt: Es sei alles lange so beschlossen, zudem wäre es technisch schwierig, die zwei Enden der Trockenmauer an die neu erstellte Granitwackenböschung anzuschließen. Zudem sei es gestalterisch nicht gut, wenn rechts und links der Restmauer die Vorschüttung vier Meter Richtung See "ein Loch" in der Uferlinie hinterlasse.
Leider ging er mit keinem einzigen Wort auf die erbetene "Handreichung" an die 3400 Bürger ein, die sich 2016 für den Erhalt von Platanenallee und Trockenmauer ausgesprochen hatten. Seine Worte vom Bürgerempfang zu Beginn des Jahres, er wolle ein "Aufeinanderzugehen", scheinen vergessen. Auch auf das Gesprächsangebot ging er nicht ein. Setzt er damit die Tradition seiner Amtsvorgängerin fort, mit kritischen Bürgern besser gar nicht erst zu sprechen?
Auffällig war allerdings, dass sich anschließend aus der Runde des Gemeinderates nicht eine einzige Hand für Beifall rührte. In seine Entscheidung wurde der Gemeinderat, der eigentliche Souverän, vom Oberbürgermeister vermutlich nicht eingebunden.
In der Begründung nannte er erneut die bekannten Argumente gegen den Erhalt: Es sei alles lange so beschlossen, zudem wäre es technisch schwierig, die zwei Enden der Trockenmauer an die neu erstellte Granitwackenböschung anzuschließen. Zudem sei es gestalterisch nicht gut, wenn rechts und links der Restmauer die Vorschüttung vier Meter Richtung See "ein Loch" in der Uferlinie hinterlasse.
Leider ging er mit keinem einzigen Wort auf die erbetene "Handreichung" an die 3400 Bürger ein, die sich 2016 für den Erhalt von Platanenallee und Trockenmauer ausgesprochen hatten. Seine Worte vom Bürgerempfang zu Beginn des Jahres, er wolle ein "Aufeinanderzugehen", scheinen vergessen. Auch auf das Gesprächsangebot ging er nicht ein. Setzt er damit die Tradition seiner Amtsvorgängerin fort, mit kritischen Bürgern besser gar nicht erst zu sprechen?
Auffällig war allerdings, dass sich anschließend aus der Runde des Gemeinderates nicht eine einzige Hand für Beifall rührte. In seine Entscheidung wurde der Gemeinderat, der eigentliche Souverän, vom Oberbürgermeister vermutlich nicht eingebunden.
Mittwoch, 26. September 2018
Langgasse Telekomareal: Pressemitteilung der BÜB+
Der Südkurier berichtet heute über die bisher nur vermutete Planung eines Bauträgers im Bereich Telekomgebäude in der Langgasse. Dieser bestätigt gegenüber der Redaktion, dass zumindest Gedankenspiele für einen 15stöckigen Wohnturm rund um den Fernmeldeturm real sind. Wir hatten hier auf BÜB.plus bereits kürzlich über das Thema geschrieben.
Die BÜB+ lehnt Pläne dieser Art konsequent ab und hat heute eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen verschickt.
Pressemitteilung der BÜB+
Zum Thema Bebauung Langgasse, Telekomgelände
Die BÜB+ lehnt Pläne dieser Art konsequent ab und hat heute eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen verschickt.
Pressemitteilung der BÜB+
Zum Thema Bebauung Langgasse, Telekomgelände
- Die BÜB+ wendet sich entschieden gegen Begründungen des Oberbürgermeisters für eine nichtöffentliche Behandlung der von Fa. Betz und Baupartner vorgelegten Pläne zur Überbauung des Telekomgeländes an der Langgasse. Um den Gemeinderäten eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen ist nicht die Geheimhaltung notwendig, sondern viel mehr eine öffentliche Diskussion, in der die Überlinger Bürger sehr frühzeitig eingebunden werden. Bemerkenswert positiv ist die Offenheit, mit der Fa. Betz das Thema gegenüber dem Südkurier erläutert. Diese Offenheit wäre auch von der Stadtverwaltung wünschenswert.
- Die BÜB+ lehnt konsequent Überlegungen oder gar Pläne zur Errichtung eines hohen Wohnturms rund um den Fernmeldeturm der Telekom in der Langgasse ab, ebenso die Erhöhung des Verwaltungsgebäudes oder eine Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden, die nicht der Wohnbebauung des Umfeldes angepasst sind. Sie betrachtet solche Pläne als eine Verschandelung der Landschaft, weitaus schlimmer als der bestehende schlanke Turm es ohnehin schon ist. Geschätzt würde dieser Wohnturm einen Durchmesser von mindestens 25 Metern bekommen. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Begehrlichkeiten von Bauinvestoren nach sich ziehen wird. Es ist nach Meinung der BÜB+ keinesfalls zu erwarten, dass über diese Planung bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Vielmehr sind dort überwiegend exklusive und teure Eigentumswohnungen zu vermuten.
- Das von Fa. Betz und Baupartner erworbene Areal ist aktuell als „Sonderfläche Fernmeldewesen“ ausgewiesen, was keine Bebauung oder Nutzung für Wohnraum zulässt. Somit müsste der Gemeinderat zunächst einen Bebauungsplan beschließen, der dies ermöglicht. Mit der Umwandlung der relativ billigen Sonderfläche hin zu Bauland aber steigt der Wert der Fläche schlagartig exorbitant auf ein Vielfaches an. Die BÜB+ fordert auch für diesen Fall, analog vor einer Umwandlung des Kramer Areals, die vorherige Einführung einer Satzung, über die beträchtliche Anteile von sogenannten Planungsgewinnen zu Gunsten der Stadt abgeschöpft werden können. Mit den Erlösen daraus kann an anderer Stelle der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum gefördert werden. In diesem Zusammenhang spricht sich die BÜB+ für die schnelle Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft aus.
Samstag, 22. September 2018
Eine Bahnhofshalle: Das darf nicht wahr sein!
Die endlose Geschichte des Pflanzenhauses wird durch eine neue Komponente ergänzt. Und diese Komponente ist -unserer Meinung nach - entsetzlich.
Normalerweise werden die Sitzungsunterlagen für die kommende GR Sitzung eine Woche vorher für die Öffentlichkeit in das RIS (Ratsinformationssystem) eingestellt. Zumindest die für den öffentlichen Teil der Sitzung. Aber seltsam: Für den TOP6 der öffentlichen Sitzung "Vorstellung der Angebote für das Pflanzenhaus und Vergabebeschluss" ist nur die Sitzungsvorlage mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einzusehen, es fehlen aber sämtliche Anlagen. Zufall oder Absicht?
Wenn man die in den Anlagen vorgestellten Entwürfe für das Pflanzenhaus sieht, könnte man denken, dass es Absicht ist. Uns wurden Abbildungen zugespielt, mit der Bitte, sie (noch) nicht zu veröffentlichen. Aber schreiben dürfen wir darüber.
Leider lässt es sich nicht beschreiben, was die Verwaltung den Überlinger Bürgern auf einen der schönsten freien Fleckchen des Badgartens hinbauen will, es ist einfach unbeschreiblich. Stellen Sie sich mal eine gläserne Bahnhofshalle vor, ähnlich der des Frankfurter Hauptbahnhofes. Dann hat man eine ungefähre Vorstellung, was da kommen soll. Die Giebelhöhe soll etwa 11 Meter betragen, was einem 3-4 stöckigem Wohngebäude entspricht.
Schon wieder müssen wir an die Gemeinderäte appellieren: Bitte ablehnen! Natürlich wird von LGS und Verwaltung wieder das Argument kommen, dass die ganze Landesgartenschau in Gefahr sei, wenn der GR nicht sofort zustimmt. Das ist natürlich Unsinn! Wenn man weiß, dass im Landesgartenschaujahr die "Bahnhofshalle" als Ausstellungspavillion des Landes genutzt werden soll, das dafür einen beträchtlichen Zuschuss zahlt - so etwas wollen wir nicht, weder zur, noch nach der LGS. Stellt dort einen temporären Pavillion auf, so einen, wie wir ihn zum Sommertheater hatten. Wenn es denn sein muss. Aber in 2021 dann weg damit und das wunderbare Gelände renaturieren. Oder die Zwischenzeit nutzen und etwas wirklich Schönes, etwas zu Überlingen passendes finden.
Die Fotos werden wir umgehend nachreichen, sobald sie im RIS verfügbar sind. Eine Anfrage an die Stadtverwaltung ist schon unterwegs.
Ergänzung:
Mittlerweile ist die Ansicht des von der Verwaltung geplanten Pflanzenhauses öffentlich, sie wurde an alle Stadträte als Sitzungsunterlage für die öffentliche Sitzung verschickt. Im öffentlichen RIS ist es leider noch immer nicht enthalten. Hier nun das geplante Pflanzenhaus im Stil einer von Fa. Krupp, Essen Ende des vorletzten Jahrhunderts gebauten Bahnhofshalle. Entsetzlich im Badgarten, aber vielleicht eine Lösung fürs Überlinger Kurbähnle? Vorsicht! Ironie!
Mittlerweile wurden die vollständigen Sitzungsunterlagen im RIS online gestellt. Darin enthalten auch die zwei Entwürfe, die nicht zum Zuge kamen.
Wenn man sich an den Gewinnerentwurf der Architektin Frau Mommsen für die LGS erinnert, der letztendlich auch Vorlage für den Bürgerentscheid zur Landesgartenschau war, zeigen sich doch deutliche Unterschiede.
Wollte Frau Mommsen noch mit Parkhaus Therme und Pflanzenhaus zwei Gebäude errichten, die sich optisch ähneln (die "Stäbchenarchitektur), so ist davon nicht viel oder gar nichts geblieben. Das Parkhaus mit "Holz" Streben auf der einen Seite der Bahnhofstraße, hier nun gegenüber Metallarchitektur im Fabrik- oder Bahnhofshallendesign. Was für ein massiver Stilbruch!
Was wohl Frau Mommsen dazu meint?
Normalerweise werden die Sitzungsunterlagen für die kommende GR Sitzung eine Woche vorher für die Öffentlichkeit in das RIS (Ratsinformationssystem) eingestellt. Zumindest die für den öffentlichen Teil der Sitzung. Aber seltsam: Für den TOP6 der öffentlichen Sitzung "Vorstellung der Angebote für das Pflanzenhaus und Vergabebeschluss" ist nur die Sitzungsvorlage mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einzusehen, es fehlen aber sämtliche Anlagen. Zufall oder Absicht?
Wenn man die in den Anlagen vorgestellten Entwürfe für das Pflanzenhaus sieht, könnte man denken, dass es Absicht ist. Uns wurden Abbildungen zugespielt, mit der Bitte, sie (noch) nicht zu veröffentlichen. Aber schreiben dürfen wir darüber.
Leider lässt es sich nicht beschreiben, was die Verwaltung den Überlinger Bürgern auf einen der schönsten freien Fleckchen des Badgartens hinbauen will, es ist einfach unbeschreiblich. Stellen Sie sich mal eine gläserne Bahnhofshalle vor, ähnlich der des Frankfurter Hauptbahnhofes. Dann hat man eine ungefähre Vorstellung, was da kommen soll. Die Giebelhöhe soll etwa 11 Meter betragen, was einem 3-4 stöckigem Wohngebäude entspricht.
Schon wieder müssen wir an die Gemeinderäte appellieren: Bitte ablehnen! Natürlich wird von LGS und Verwaltung wieder das Argument kommen, dass die ganze Landesgartenschau in Gefahr sei, wenn der GR nicht sofort zustimmt. Das ist natürlich Unsinn! Wenn man weiß, dass im Landesgartenschaujahr die "Bahnhofshalle" als Ausstellungspavillion des Landes genutzt werden soll, das dafür einen beträchtlichen Zuschuss zahlt - so etwas wollen wir nicht, weder zur, noch nach der LGS. Stellt dort einen temporären Pavillion auf, so einen, wie wir ihn zum Sommertheater hatten. Wenn es denn sein muss. Aber in 2021 dann weg damit und das wunderbare Gelände renaturieren. Oder die Zwischenzeit nutzen und etwas wirklich Schönes, etwas zu Überlingen passendes finden.
Die Fotos werden wir umgehend nachreichen, sobald sie im RIS verfügbar sind. Eine Anfrage an die Stadtverwaltung ist schon unterwegs.
Ergänzung:
Mittlerweile ist die Ansicht des von der Verwaltung geplanten Pflanzenhauses öffentlich, sie wurde an alle Stadträte als Sitzungsunterlage für die öffentliche Sitzung verschickt. Im öffentlichen RIS ist es leider noch immer nicht enthalten. Hier nun das geplante Pflanzenhaus im Stil einer von Fa. Krupp, Essen Ende des vorletzten Jahrhunderts gebauten Bahnhofshalle. Entsetzlich im Badgarten, aber vielleicht eine Lösung fürs Überlinger Kurbähnle? Vorsicht! Ironie!
Mittlerweile wurden die vollständigen Sitzungsunterlagen im RIS online gestellt. Darin enthalten auch die zwei Entwürfe, die nicht zum Zuge kamen.Wenn man sich an den Gewinnerentwurf der Architektin Frau Mommsen für die LGS erinnert, der letztendlich auch Vorlage für den Bürgerentscheid zur Landesgartenschau war, zeigen sich doch deutliche Unterschiede.
Wollte Frau Mommsen noch mit Parkhaus Therme und Pflanzenhaus zwei Gebäude errichten, die sich optisch ähneln (die "Stäbchenarchitektur), so ist davon nicht viel oder gar nichts geblieben. Das Parkhaus mit "Holz" Streben auf der einen Seite der Bahnhofstraße, hier nun gegenüber Metallarchitektur im Fabrik- oder Bahnhofshallendesign. Was für ein massiver Stilbruch!Was wohl Frau Mommsen dazu meint?
Freitag, 21. September 2018
Offener Brief: Das kleine Reststück der Trockenmauer erhalten!
Siehe auch: (Das war) die Trockenmauer
Der Brief im vollen Wortlaut:
Landesgartenschau
2020, Uferpark West Überlingen,
Appell zum Erhalt des noch
bestehenden Restes der historischen Trockenmauer aus Rorschacher Sandstein
Offener Brief
Sehr geehrte(r)
Damen und Herren
Fraktionssprecher des Gemeinderates der Stadt Überlingen,
Herr Oberbürgermeister Jan
Zeitler,
Herr Lothar Riebsamen,
MdB,
Herr Klaus Hoher, MdL,
Herr Martin Hahn, MdL,
Frau Gisela Erler,
Staatsrätin Land Baden-Württemberg,
Frau Martina Goerlich,
LDA Tübingen
Herr Prof. Michael Goer,
RP Tübingen,
Herr Prof. Dr. Claus Wolf,
RP Stuttgart,
Frau Edith Heppeler, LGS
GmbH,
Herr Roland Leitner, LGS
GmbH,
Frau Marianne Mommsen,
Architektin,
Herr Hartmut Walter,
NABU,
Herr Tim Günther, BUND Überlingen,
Herr Tim Günther, BUND Überlingen,
Damen und Herren der Presse von
Südkurier, Schwäbische Zeitung, SüdWest Presse, Stuttgarter Z, SWR Radio und Fernsehen, Süddeutsche Z, Wochenblatt,
Der größte Teil der historischen gestuften Trockenmauer aus
Rorschacher Sandstein, errichtet um 1895 zum Schutz der Bahnanlagen der
Bodenseegürtelbahn, ist im Zuge der
Baumaßnahmen für die Landesgartenschau 2020 bereits zu Gunsten der
Uferabflachungen entfernt worden. Lediglich ein kleiner Abschnitt von
schätzungsweise 20 Metern -im Bereich der zwei großen Linden am ehemaligen
Taucherplatz- ist noch erhalten. Zum Schutz der Baumwurzeln ist in diesem
Bereich die Entfernung der Sandsteinmauer nicht möglich, stattdessen ist hier
eine Vorschüttung mit großen Granitblöcken aus Südtirol in den See hinein
geplant. Damit wäre dann vollständig ein bedeutendes Stück Überlinger
Ufergeschichte unwiederbringlich verloren.
In 2016 haben innerhalb von nur gut 2 Wochen etwa 3400 Überlinger
Bürger für den Erhalt dieser Mauer und der darüber befindlichen Platanenallee
unterschrieben. Das waren fast dreimal mehr Unterschriften, als für ein
Bürgerbegehren notwendig gewesen wären. Die Umstände um die kompromisslose
Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat und die damalige Oberbürgermeisterin haben eine tiefe Spaltung in der Bevölkerung verursacht,
noch heute sind viele Bürger verärgert und von der Politik enttäuscht. Eine
überdurchschnittlich ausgeprägte Ablehnung aller LGS Aktivitäten ist
wahrnehmbar.
Mehrfach hat Herr Oberbürgermeister Jan Zeitler zum Ausdruck
gebracht, dass er sich um ein „Aufeinanderzugehen im Interesse einer
erfolgreichen Landesgartenschau“ bemühen will, zuletzt in seiner
Neujahrsansprache anlässlich des Bürgerempfangs im Kursaal. Der kleine noch
bestehende Rest der Trockenmauer würde dafür einen idealen Anlass bieten.
Wir bitten den Gemeinderat, die Stadt, die LGS GmbH und natürlich die Architektin als
Entscheidungsträger zu prüfen, wie dieses optisch sehr ansprechende Stück
Trockenmauer sinnvoll in die Gesamtgestaltung des neuen Ufers integriert werden
kann. Alle Empfänger unseres Appells bitten wir, ihren Einfluss in diesem Sinne
geltend zu machen.
Das Stück Trockenmauer könnte sogar ein Ausstellungsobjekt sein; mit
Hinweisen auf die phantastischen, heute nahezu verlorenen handwerklichen
Fähigkeiten unserer Vorfahren. Das Mitte des 19.Jahrhunderts durch Aufschüttung
gewonnene Land ohne jeden Beton und nur mit kunstvoll aufeinander gestapelten
heimischen Natursteinen zu schützen, wäre heute handwerklich wie finanziell
kaum mehr zu realisieren.
Da von der
Bahnhofstraße bis östlich der Goldbacher Kapelle über 800m Ufer „renaturiert“
wurden, ist der Verlust von 20 Metern nicht renaturierten Ufers marginal und
stellt kein Argument für die Notwendigkeit der geplanten Vorschüttung dar.
Dieses ganz symmetrisch in der Mitte des Uferparks befindliche Reststück der
Trockenmauer - die eigentlich als ein Bestandteil der als Kulturdenkmal
geschützten Bodenseegürtelbahn zu sehen ist -
zu verschütten, wäre so eigentlich eher als eine „Denaturierung“ zu
sehen.
Es gibt aber auch bedeutende ökologische Gründe, dieses Stück Mauer
zu erhalten:
Nur etwa 6-7 Meter seewärts fällt genau in diesem Bereich das
Unterwassergelände etwa 30 Meter senkrecht ab, so wie es landseitig senkrecht
ansteigt. In diesem Steilwand- und im vorgelagerten Flachwasserbereich haben
sich nach Untersuchungen der Uni Stuttgart mit dem Leibniz Institut für Braunschweig sehr seltene Süßwasseralgen
angesiedelt, die außer an dieser Stelle nur noch in einem bestimmten bayrischen
Bergsee nachgewiesen werden können. Diese Algen sind praktisch die Gegenstücke
unter Wasser zu den seltenen Bodensee Vergissmeinnicht, die mühsam im neuen
Uferbereich angesiedelt werden sollen. Selbst eine Vorschüttung der
Trockenmauer von nur einigen Metern Richtung See -und damit dann gefährlich nah
an der Steilkante- bedeutet eine große Gefahr für diese seltenen Algenformen,
jeder herabstürzende Stein kann sie vernichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir appellieren erneut, sich unseren
Argumenten nicht zu verschließen. Bitte nutzen Sie im Interesse einer für
Überlingen erfolgreichen Landesgartenschau neben der Chance zu einer
Handreichung an die enttäuschten Bürger - einer Geste des von Ihnen gewünschten
„Aufeinanderzugehens“ - die Möglichkeit,
mit dem Rest dieses historischen Bauwerks eine sichtbare Attraktion für die
Landesgartenschau zu erhalten, aber auch für die Bürger der Stadt nach der LGS.
Wir stehen sehr gerne und jederzeit für persönliche Gespräche zur
Verfügung.
Die angehängten Fotos zeigen genau den Bereich der Trockenmauer, der
noch vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
BÜB+
Sprecher und Sprecherrat
Dienstag, 18. September 2018
Bürger fragen "Warum nichtöffentlich?"
Immer zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung im laufenden Monat haben die Bürger das Fragerecht. Und es wird fleißig genutzt. Manchmal ist es hochinteressant, welche Themen die Bürger berühren. Gelegentlich berühren sie auch sehr heikle Themen.
So erfuhr man in der letzten Sitzung, dass sich eine Nachbarschaftsinitiative im Bereich des (ehemaligen) Telekomgebäudes an der Langgasse gebildet hat. Gleich zwei Mitglieder stellten Fragen:
Man bat um Aufklärung, was mit dem an die Fa. Betz und Partner verkauften Gebäude geschehen soll, ob die schwirrenden Gerüchte über eine geplante massive Bebauung - bis zu 15 Stockwerke hoch - zuträfen. Tatsächlich soll die Firma Pläne zur Begutachtung vorgelegt haben, die eine Umfassung des Turms mit Wohnungen vorsehen, dazu bis zu 5 Stockwerke hohe Gebäude im Bereich der Wiese und des Parkplatzes.
Zu den Gerüchten und vorgelegten Planungen konnte und wollte OB Zeitler nichts sagen. Das sei nichtöffentlich."Warum nichtöffentlich?" wollte der Bürger wissen.
OB Zeitler fand eine Antwort, die nun wirklich nicht zufrieden stellen kann: "Es sei nichtöffentlich, weil zunächst der Gemeinderat die Möglichkeit haben sollte, sich zu positionieren".
Diese Aussage steht in diametralem Widerspruch zur Gemeindeordnung, die Nichtöffentlichkeit gerade nicht als internen Diskussions-Vorlauf sieht, sondern diese sehr eng fasst und nur begrenzt zulässt - also in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz gefährdet wären.
Alle Sachthemen, auch die allerheißesten, sind grundsätzlich öffentlich zu behandeln.
Siehe dazu §35.1 der GemO von Badenwürttemberg: Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Nun handelt es sich bei solchen Bauvorhaben durchaus um Angelegenheiten, die das Wohl der betroffenen Bevölkerung betreffen - wenn man es nichtöffentlich behandelt!
Auf eine weitere Frage wurde bekannt, dass das Gelände ein sogenanntes "Sondergebiet Fernmeldewesen" ist. Für jegliche Bautätigkeit muss erst ein Bebauungsplan geschaffen werden.
Auch in diesem Zusammenhang muss erneut eine Satzung über die Abschöpfung von Planungsgewinnen eingefordert werden. Wenn aus einem bisher kaum nutzbaren und damit geringwertigem Sondergebiet plötzlich teuerstes Bauland wird, muss die Stadt an den beträchtlichen Planungsgewinnen beteiligt werden! Siehe dazu auch unser Bericht über das Kramerareal.
Die BÜB+ unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Nachbarschaftsinitiative Langgasse auf Veröffentlichung der vorgelegten Pläne, auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor(!) einem Aufstellungsbeschluss oder gar Erstellung eines Bebauungsplans.
So erfuhr man in der letzten Sitzung, dass sich eine Nachbarschaftsinitiative im Bereich des (ehemaligen) Telekomgebäudes an der Langgasse gebildet hat. Gleich zwei Mitglieder stellten Fragen:
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| Drumherum exklusive Wohnungen? |
Zu den Gerüchten und vorgelegten Planungen konnte und wollte OB Zeitler nichts sagen. Das sei nichtöffentlich."Warum nichtöffentlich?" wollte der Bürger wissen.
OB Zeitler fand eine Antwort, die nun wirklich nicht zufrieden stellen kann: "Es sei nichtöffentlich, weil zunächst der Gemeinderat die Möglichkeit haben sollte, sich zu positionieren".
Diese Aussage steht in diametralem Widerspruch zur Gemeindeordnung, die Nichtöffentlichkeit gerade nicht als internen Diskussions-Vorlauf sieht, sondern diese sehr eng fasst und nur begrenzt zulässt - also in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz gefährdet wären.
Alle Sachthemen, auch die allerheißesten, sind grundsätzlich öffentlich zu behandeln.
Siehe dazu §35.1 der GemO von Badenwürttemberg: Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.
Nun handelt es sich bei solchen Bauvorhaben durchaus um Angelegenheiten, die das Wohl der betroffenen Bevölkerung betreffen - wenn man es nichtöffentlich behandelt!
Auf eine weitere Frage wurde bekannt, dass das Gelände ein sogenanntes "Sondergebiet Fernmeldewesen" ist. Für jegliche Bautätigkeit muss erst ein Bebauungsplan geschaffen werden.
Auch in diesem Zusammenhang muss erneut eine Satzung über die Abschöpfung von Planungsgewinnen eingefordert werden. Wenn aus einem bisher kaum nutzbaren und damit geringwertigem Sondergebiet plötzlich teuerstes Bauland wird, muss die Stadt an den beträchtlichen Planungsgewinnen beteiligt werden! Siehe dazu auch unser Bericht über das Kramerareal.
Die BÜB+ unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Nachbarschaftsinitiative Langgasse auf Veröffentlichung der vorgelegten Pläne, auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor(!) einem Aufstellungsbeschluss oder gar Erstellung eines Bebauungsplans.
Montag, 17. September 2018
Der Fuchs darf wieder historisch korrekt "unpünktlich" schlagen
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| Eine alte Postkarte zeigt das Tor mit "Fuchs" |
Damit die Handwerker in der Stadt immer rechtzeitig wussten, wann Mittagspause oder Feierabend ist, zeigt der "Fuchs" das rechtzeitig laut an. Was viele nicht wissen und sich wundern. Genervt davon war ein Bürger, der vehement die Abschaltung forderte und das zunächst sogar erfolgreich. Aber er hat die Rechnung ohne den geschichtsbewussten Gemeinderat gemacht, der ebenso vehement die Rückkehr des "Fuchses" forderte.
Ungeklärt ist übrigens noch, wie viel die aufwändige Sanierung des Franziskanertores letztendlich kostete. Nur so viel ist bekannt: Es war deutlich mehr, als geplant. Warum, werden wir wohl hoffentlich bald erfahren.
Samstag, 15. September 2018
Lindenstraße: Was lange währt - wird nie gemacht...
Seit vielen Jahren steht die Sanierung der Lindenstraße auf der Überlinger Agenda. Schon vor vielen Jahren schaute sich der Gemeinderat Musterbeläge an, zuletzt diskutierte der Technische Ausschuss am 18.9.2013 das Thema. Eine Informationspräsentation des Ing. Büro Rechmann aus Owingen wurde zur Kenntnis genommen. Im Haushalt der Stadt waren Mittel für erste Bauabschnitte eingestellt, bis diese im Zuge der Sparmaßnahmen gestrichen wurden.

Die Lindenstraße ist seitdem nicht besser geworden. Während bis vor etwa zwei Jahren schadhafte und lockere Steine aufwändig neu eingesetzt wurden, mehren sich nun "schwarze Löcher". Es ist ja so viel einfacher, die Löcher einfach mit Kaltasphalt aufzufüllen. Im Laufe der Zeit summierten sich diese schwarzen Löcher auf etwa 200.
Bereits vor einigen Monaten fragte Luziengassenbewohner und Sprecher der BÜB+, Dirk Diestel, im Gemeinderat an, ob da endlich mal eine grundlegende Sanierung vorgenommen wird. Nachdem sich monatelang nichts tat und mittlerweile sich die schwarzen Löcher sogar in den Randbereich mit den quadratischen Platten ausdehnen, fragte er vergangene Woche erneut nach.

Nichts sei geplant, vor der Landesgartenschau schon gar nicht. Die Verkehrssicherheit sei gewährleistet, es gäbe zudem eine Menge Straßen in Überlingen, die ebenso sanierungsbedürftig seien, sagte OB Zeitler. Womit er durchaus Recht hat, aber die Lindenstraße und der Münsterplatz bilden das Herz von Überlingen. Welch ein verheerender Eindruck entsteht hier bei Bewohnern und
Gästen! Und verkehrssicher? Das muss bezweifelt werden, aber die Lösung dafür ist ja schon denkbar: Noch mehr schwarze Löcher werden kommen.
Für die Landesgartenschau wurden während der gleichen Sitzung in der vergangenen Woche Millionenbeträge zusätzlicher Mittel bereitgestellt, weil es notwendig sei. Das mag alles richtig sein, aber dass wegen der Landesgartenschau und den neuen Anlagen die historische Altstadt verkommt, kann nicht wirklich gut sein. In den Augen der Bewohner und der Touristen ist das einfach nicht nur peinlich, teilweise auch gefährlich.
Für die Radfahrer, die den Münsterplatz als Ausweichstrecke für die gesperrte Münsterstraße nehmen, ist es eher eine Folterstrecke. Für Fußgänger, insbesondere mit Geh- oder Sehbehinderung, eine gefährliche Zumutung.

Die Lindenstraße ist seitdem nicht besser geworden. Während bis vor etwa zwei Jahren schadhafte und lockere Steine aufwändig neu eingesetzt wurden, mehren sich nun "schwarze Löcher". Es ist ja so viel einfacher, die Löcher einfach mit Kaltasphalt aufzufüllen. Im Laufe der Zeit summierten sich diese schwarzen Löcher auf etwa 200.
Bereits vor einigen Monaten fragte Luziengassenbewohner und Sprecher der BÜB+, Dirk Diestel, im Gemeinderat an, ob da endlich mal eine grundlegende Sanierung vorgenommen wird. Nachdem sich monatelang nichts tat und mittlerweile sich die schwarzen Löcher sogar in den Randbereich mit den quadratischen Platten ausdehnen, fragte er vergangene Woche erneut nach.
Gästen! Und verkehrssicher? Das muss bezweifelt werden, aber die Lösung dafür ist ja schon denkbar: Noch mehr schwarze Löcher werden kommen.
Für die Radfahrer, die den Münsterplatz als Ausweichstrecke für die gesperrte Münsterstraße nehmen, ist es eher eine Folterstrecke. Für Fußgänger, insbesondere mit Geh- oder Sehbehinderung, eine gefährliche Zumutung.
Freitag, 14. September 2018
Wofür werden der BWGrün.de Provisionen bezahlt?
Gestern berichteten wir über teilweise enorme Kostensteigerungen sowohl im Investitions-, als auch im Durchführungshaushalt der LGS und wiesen auf die damit auch gestiegenen Provisionen für die BWGrün.de hin. Es handelt sich um jeweils 147.000€.
Laut §9 Absatz 2 und 3 des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün.de werden "ertragsabhängige" Provisionszahlungen -in leider geheimer unbekannter Höhe- für alle Einnahmen(!) aus dem Durchführungshaushalt vereinbart.
Seltsam erscheint nun in der Aufstellung für den neuen Investionshaushalt (siehe Foto unten) , dass auch dort in der Aufstellung Stand September 2018 Kosten für "erhöhte Baunebenkosten wegen erhöhter erfolgsabhängiger Vergütung an BWGrün.de" aufgeführt sind.
Das verblüfft: Wie kann die BWGrün.de 147.000€ Provisionen aus Investitionen bekommen, die im Vertrag gar nicht vereinbart sind? Siehe unten im Plan mit rotem Pfeil markiert.
Was aber auch verblüfft: Im neu kalkulierten Durchführungshaushalt, in dem erhoffte Mehreinnahmen durch angepasste Eintrittskartenkosten nach Mehrheitsbeschluss des GR auf diverse Ausgabenposten verteilt werden, finden sich in Zeile 6.3 ebenfalls 147.000€ für Mehraufwendungen für Provisionen an die BWGrün.de
Jetzt könnte man mal rechnen:
Durch die Mehreinnahmen für Eintrittskarten kommen netto 2,258 Mio Euro (brutto 2,68 Mio Euro) zusammen. Gleichzeitig werden 2x 147.000€ Mehraufwand an Provisionen verrechnet, zusammen also 294.000€
Die Provisionen werden aus den Nettoerträgen bezahlt. 294.000 aus 2,258 Mio sind etwa 13%.
Sollte die "erfolgsabhängige" Provision für die BWGrün.de also 13% aus allen (!) Einnahmen betragen?
Wer kann diese Unstimmigkeiten klären? Eine schriftliche Anfrage nach dem LIFG §1.1 ist an die Stadt und an die LGS GmbH unterwegs.
Siehe auch unser beitrag Januar 2017: Was ist eigentlich die BWGrün?
Laut §9 Absatz 2 und 3 des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün.de werden "ertragsabhängige" Provisionszahlungen -in leider geheimer unbekannter Höhe- für alle Einnahmen(!) aus dem Durchführungshaushalt vereinbart.
Seltsam erscheint nun in der Aufstellung für den neuen Investionshaushalt (siehe Foto unten) , dass auch dort in der Aufstellung Stand September 2018 Kosten für "erhöhte Baunebenkosten wegen erhöhter erfolgsabhängiger Vergütung an BWGrün.de" aufgeführt sind.
Das verblüfft: Wie kann die BWGrün.de 147.000€ Provisionen aus Investitionen bekommen, die im Vertrag gar nicht vereinbart sind? Siehe unten im Plan mit rotem Pfeil markiert.
Was aber auch verblüfft: Im neu kalkulierten Durchführungshaushalt, in dem erhoffte Mehreinnahmen durch angepasste Eintrittskartenkosten nach Mehrheitsbeschluss des GR auf diverse Ausgabenposten verteilt werden, finden sich in Zeile 6.3 ebenfalls 147.000€ für Mehraufwendungen für Provisionen an die BWGrün.de
Jetzt könnte man mal rechnen:
Durch die Mehreinnahmen für Eintrittskarten kommen netto 2,258 Mio Euro (brutto 2,68 Mio Euro) zusammen. Gleichzeitig werden 2x 147.000€ Mehraufwand an Provisionen verrechnet, zusammen also 294.000€
Die Provisionen werden aus den Nettoerträgen bezahlt. 294.000 aus 2,258 Mio sind etwa 13%.
Sollte die "erfolgsabhängige" Provision für die BWGrün.de also 13% aus allen (!) Einnahmen betragen?
Wer kann diese Unstimmigkeiten klären? Eine schriftliche Anfrage nach dem LIFG §1.1 ist an die Stadt und an die LGS GmbH unterwegs.
![]() |
| Der neue Investitionshaushalt, mit Provisionen an BWGrün.de |
![]() |
| Der neue Durchführungshaushalt, ebenfalls mit 147.00€ zusätzlicher Provisionen an BWGrün.de, Zeile 6.3 |
Donnerstag, 13. September 2018
LGS: Gräben bleiben offen! Aber alles kostet mehr.
Viele Bürger fürchteten, dass die Stadtgräben anläßlich der Landesgartenschau nur mit einer zuvor gelösten Eintrittskarte (Einzelzutritt 18€, Dauerkarte 120€) zugänglich sein werden. Diese Sorge ist seit gestern vom Tisch:
Auf Anfrage von Stadtrat Biniossek wurde eindeutig durch LGS und Stadt erklärt, dass die Stadtgräben offen bleiben werden. Eine Ausnahme würde allenfalls bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gemacht. Das sind gute Nachrichten, die viele Bürger freuen wird.
Endgültig vom Tisch sind die Pläne eines Höhensteges im "Ochsengraben". Das Landesdenkmalamt hat der Planung eine Absage erteilt, zu sensibel ist die alte mittelalterliche Mauer. Eigentlich logisch: Wehrgänge - als solcher konnte der geplante Höhensteg gesehen werden - befanden sich in der Regel hinter einer Mauer, nicht außen dran.
Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von etwa 600.000€ wurden auf Antrag der LGS per Beschluss auf andere LGS Projekte umgebucht ( Villengärten und Rosenobelgärten, inclusive 250.000€ für "Baunebenkosten"), die nach Aussage des LGS Geschäftsführers Leitner bisher noch gar nicht finanziert waren. Da fragt man sich allerdings, was wäre passiert, wenn dieser Höhensteg genehmigt worden wäre? Wie wären dann die anderen Projekte finanziert worden?
Zur Finanzierung dieser Grünvernetzungsprojekte werden auch die bereitgestellten 225.000€ verwendet, die ursprünglich für eine Neugestaltung des Seesportplatzes gedacht waren. Auch dort wird nun nichts passieren.
Für weitere -bisher ungeplante- Ausgaben musste der Gemeinderat dann nochmals zusätzliche 634.000€ bereitstellen, die vermutlich an anderen Stellen in der Stadt eingespart werden müssen (*). Insgesamt sind es also etwa 1,5 Millionen Euro, die bisher nicht gedeckt waren.
Eine gewaltige Steigerung der Baunebenkosten ist übrigens in der vertraglich vereinbarten Zahlung von Provisionen an die private BWGrün GmbH begründet. Laut Vertrag mit der Stadt bekommt diese Gesellschaft einen bestimmten Prozentsatz als "erfolgsabhängige" Provision. Über diesen seltsam anmutenden Vertrag haben wir bereits im Januar 2017 ausführlich berichtet.
(*) dazu hier demnächst mehr.
Auf Anfrage von Stadtrat Biniossek wurde eindeutig durch LGS und Stadt erklärt, dass die Stadtgräben offen bleiben werden. Eine Ausnahme würde allenfalls bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gemacht. Das sind gute Nachrichten, die viele Bürger freuen wird.
Endgültig vom Tisch sind die Pläne eines Höhensteges im "Ochsengraben". Das Landesdenkmalamt hat der Planung eine Absage erteilt, zu sensibel ist die alte mittelalterliche Mauer. Eigentlich logisch: Wehrgänge - als solcher konnte der geplante Höhensteg gesehen werden - befanden sich in der Regel hinter einer Mauer, nicht außen dran.
Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von etwa 600.000€ wurden auf Antrag der LGS per Beschluss auf andere LGS Projekte umgebucht ( Villengärten und Rosenobelgärten, inclusive 250.000€ für "Baunebenkosten"), die nach Aussage des LGS Geschäftsführers Leitner bisher noch gar nicht finanziert waren. Da fragt man sich allerdings, was wäre passiert, wenn dieser Höhensteg genehmigt worden wäre? Wie wären dann die anderen Projekte finanziert worden?
Zur Finanzierung dieser Grünvernetzungsprojekte werden auch die bereitgestellten 225.000€ verwendet, die ursprünglich für eine Neugestaltung des Seesportplatzes gedacht waren. Auch dort wird nun nichts passieren.
Für weitere -bisher ungeplante- Ausgaben musste der Gemeinderat dann nochmals zusätzliche 634.000€ bereitstellen, die vermutlich an anderen Stellen in der Stadt eingespart werden müssen (*). Insgesamt sind es also etwa 1,5 Millionen Euro, die bisher nicht gedeckt waren.
Eine gewaltige Steigerung der Baunebenkosten ist übrigens in der vertraglich vereinbarten Zahlung von Provisionen an die private BWGrün GmbH begründet. Laut Vertrag mit der Stadt bekommt diese Gesellschaft einen bestimmten Prozentsatz als "erfolgsabhängige" Provision. Über diesen seltsam anmutenden Vertrag haben wir bereits im Januar 2017 ausführlich berichtet.
(*) dazu hier demnächst mehr.
Mittwoch, 12. September 2018
Food truck Markt ist wichtiger als NABU
Unten hatten wir über die Einschränkungen des gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Flohmarktes des NABU berichtet und unser deutliches "Nichtverständnis" darüber geäußert.
Am vergangenen Wochenende war der Food Truck Markt auf dem Landungsplatz. Gut besucht, auch wenn die Preise dem einen oder anderen etwas hoch erschienen. Den Besuchern hat es gefallen und eine Wiederholung im kommenden Jahr scheint in der Bevölkerung gewünscht.
Irritationen gibt es aber doch: Denn ausgerechnet dieser Markt und die Kritik aus dem Gemeinderat daran war es doch, der die Diskussion und Neuregelung für Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen erst lostrat!
Nun liest man erneut im SÜDKURIER, dass es ausgerechnet OB Zeitler war, der in einer kurzfristigen Entscheidung dem Food Truck Markt den Zugang auf den Landungsplatz ermöglichte. Wir erinnern uns, dass es eine Verwaltungsvorlage war, die OB Zeitler im Gemeinderat einbrachte, nach der kommerzielle Märkte künftig ausgeschlossen werden sollten. Mit einer Ausnahme folgte der GR diesem Antrag. Und nun konterkariert OB Zeitler seinen eigenen Antrag und die Entscheidung des Gemeinderates mit seiner einsamen Entscheidung: Es sei im öffentlichen Interesse.
Aber bitte: Ist der Flohmarkt des NABU etwa nicht im öffentlichen Interesse? Obwohl der Food Markt vollkommen kommerziell ist, der NABU dagegen eine gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsicht?
Wenn OB und Gemeinderat so sicher sind, was im öffentlichen Interesse ist, dann fragt die Bürger doch einfach mal - vorher! Und bitte auch fragen, ob der Franzosenmarkt, der Töpfermarkt, der Italienermarkt allesamt von den Bürgern unerwünscht sind!
Am vergangenen Wochenende war der Food Truck Markt auf dem Landungsplatz. Gut besucht, auch wenn die Preise dem einen oder anderen etwas hoch erschienen. Den Besuchern hat es gefallen und eine Wiederholung im kommenden Jahr scheint in der Bevölkerung gewünscht.
Irritationen gibt es aber doch: Denn ausgerechnet dieser Markt und die Kritik aus dem Gemeinderat daran war es doch, der die Diskussion und Neuregelung für Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen erst lostrat!
Nun liest man erneut im SÜDKURIER, dass es ausgerechnet OB Zeitler war, der in einer kurzfristigen Entscheidung dem Food Truck Markt den Zugang auf den Landungsplatz ermöglichte. Wir erinnern uns, dass es eine Verwaltungsvorlage war, die OB Zeitler im Gemeinderat einbrachte, nach der kommerzielle Märkte künftig ausgeschlossen werden sollten. Mit einer Ausnahme folgte der GR diesem Antrag. Und nun konterkariert OB Zeitler seinen eigenen Antrag und die Entscheidung des Gemeinderates mit seiner einsamen Entscheidung: Es sei im öffentlichen Interesse.
Aber bitte: Ist der Flohmarkt des NABU etwa nicht im öffentlichen Interesse? Obwohl der Food Markt vollkommen kommerziell ist, der NABU dagegen eine gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsicht?
Wenn OB und Gemeinderat so sicher sind, was im öffentlichen Interesse ist, dann fragt die Bürger doch einfach mal - vorher! Und bitte auch fragen, ob der Franzosenmarkt, der Töpfermarkt, der Italienermarkt allesamt von den Bürgern unerwünscht sind!
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