Freitag, 19. Oktober 2018

Warum muss denn immer nichtöffentlich beraten werden?

Ihre BÜB+ fragte im Rahmen der Bürgerfragestunde im Gemeinderat an, ob es neue Erkenntnisse in Sachen EBC (Echt Bodensee Card) gäbe und ob es zuträfe, dass dieses Thema im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderates demnächst diskutiert würde. Und ob diese Klausurtagung denn öffentlich sei.
OB Zeitler zeigte sich zunächst entrüstet, dass schon wieder Informationen über nichtöffentliche Angelegenheiten durchgesickert seien *.

Zum Thema sagte er nichts, aber er verteidigte die Nichtöffentlichkeit: "Der Gemeinderat müsse auch die Gelegenheit haben, unbefangen (ungestört?)  über wichtige Themen  sprechen zu können."  Das mag ja alles sein, aber es ist nicht korrekt, dass Themen, die eigentlich zwingend öffentlich beraten werden müssen, hinter verschlossenenen Türen behandelt werden. Die Gemeindeordnung definiert in §35(1) sehr genau, was öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden muss:
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Die BÜB+ fordert, die kommende Klausurtagung öffentlich zu veranstalten. Zumal sie in Überlingen stattfinden wird.

* Dazu nur so viel: Wenn sogar zwei Parteien öffentlich im HalloÜ erklären, dass sie z.B. das damals noch "geheime" Thema Langgasse im Rahmen einer Vorstandssitzung bereits zusammen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Langgasse besprochen haben, darf man sich auch in anderen Fällen nicht wundern, wenn Informationen durchsickern. Und sei es nur der Inhalt der Tagesordnung, der natürlich immer viel Raum für Spekulationen lässt.

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