Sonntag, 21. Oktober 2018

Erneut Geheimnisse um die Bebauung der Langgasse?

Letzter Mittwoch Gemeinderatssitzung, vor dem Eintritt in die Tagesordnung, ein Antrag zur Tagesordnung von Gemeinderat Roland Biniossek. Der TOP (3?) der nichtöffentlichen Sitzung solle vom nichtöffentlichen Teil abgesetzt und öffentlich beraten werden. OB Zeitler fragt nach der Begründung für diesen Antrag, womit er sich selbst ein Bein stellt: Bisher wussten von den Anwesenden nur die Gemeinderäte und Verwaltung, was sich hinter diesem TOP verbirgt, nun aber konnte Biniossek auf Aufforderung zumindest den Titel nennen. Langgasse! Raunen auf den Bänken der Besucher.
Und Biniossek musste den OB zunächst belehren, dass die Diskussion und Abstimmung über Absetzung eines nichtöffentlichen Punktes nach Gemeindeordnung auch nichtöffentlich zu erfolgen habe. OB Zeitler bat daraufhin die Gäste aus dem Saal, wobei anscheinend einige Personen, die weder Mitglied des Gemeinderates noch der Verwaltung sind, blieben.

Offenheit und Bürgernähe abgelehnt 

Nach einigen Minuten durften die Besucher wieder in den Saal und OB Zeitler verkündete, dass der Antrag auf öffentliche Behandlung mehrheitlich abgelehnt sei. (So viel nur zu den Lippenbekenntnissen der im GR vertretenen Fraktionen hinsichtlich Offenheit, Bürgernähe und insbesondere zum Thema Langgasse )

Begründung des OB: Da durch die Diskussion schützenswerte Interessen Dritter berührt werden, hier hauptsächlich finanzielle Interessen der dort beheimateten Vereine, müsse nichtöffentlich diskutiert werden. Nun, man könnte jetzt sagen, dass die finanziellen Interessen (Nöte...) der Vereine bisher weder OB noch den Gemeinderat nennenswert interessiert haben. Wieso jetzt? Was gibt es für geheime Themen bezüglich Langgasse, dass diese nichtöffentlich behandelt werden müssen? Ein Dank an Stadtrat Biniossek, der es zumindest versucht hat, für Öffentlichkeit zu sorgen.

Zeitler sorgt sich um die Demokratie in Überlingen

Dass das Thema überhaupt öffentlich wurde sei der eigentliche Skandal, sagte Zeitler , nachdem in der Bürgerfragestunde eine Bewohnerin der Langgase das Thema erneut zur Sprache brachte.  Das würde „an den Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie rütteln". Das "mache ihn betroffen". "Wir haben eine Gemeindeordnung, die, von wem auch immer, gebrochen wurde.“

Nun, seit Wikileaks ist es ja nichts Neues mehr, dass Dinge ans Tageslicht kommen, die manche  (Verwaltungen) gerne im Dunkel belassen würden. Natürlich immer und nur im Interesse der Bürger, um sie vor Schaden zu bewahren. Bei uns in Überlingen ist es aber schon sehr auffällig, was alles im dunklen nichtöffentlichen Teil behandelt werden soll. Zum Beispiel die berüchtigte, von vielen ungeliebte Echt Bodensee Card EBC. Man fragt sich wirklich, warum dieses Thema -mit einem hohen öffentlichen Interesse- nächste Woche während einer internen Klausurtagung des Gemeinderates besprochen werden muss. Wir berichteten.

Die Gemeindeordnung

hat dazu in §35 ganz eindeutige Vorschriften, der von den Verantwortlichen in dieser Stadt mal wieder gelesen werden sollten. Wir hatten den Text schon letzte Woche veröffentlicht, aber lieber ein Mal zu viel, dann wird es vielleicht eher gelesen:
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.

Womit wir uns nochmals mit den "Lecks" beschäftigen müssen, durch die manche Dinge (zum Glück) bekannt werden.  Gemeinderäte, aber auch Mitarbeiter von der Verwaltung machen sich folglich strafbar, wenn sie Einzelheiten durchsickern lassen, die nach Gemeindeordnung eigentlich öffentlich sein müssten. Das ist der eigentliche Skandal, der Sorge um die Demokratie in Überlingen aufkommen lässt.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Liebe Leser, hier können Sie gerne einen Kommentar zu unserem Beitrag hinterlassen. Bitte schreiben Sie mit Ihrem Klarnamen. Unsachliche anonyme Beiträge oder persönliche Angriffe werden nicht veröffentlicht.