Dienstag, 18. September 2018

Bürger fragen "Warum nichtöffentlich?"

Immer zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung im laufenden Monat haben die Bürger das Fragerecht. Und es wird fleißig genutzt. Manchmal ist es hochinteressant, welche Themen die Bürger berühren. Gelegentlich berühren sie auch sehr heikle Themen.

So erfuhr man in der letzten Sitzung, dass sich eine Nachbarschaftsinitiative im Bereich des (ehemaligen) Telekomgebäudes an der Langgasse gebildet hat. Gleich zwei Mitglieder stellten Fragen:
Drumherum exklusive Wohnungen?
Man bat um Aufklärung, was mit dem an die Fa. Betz und Partner verkauften Gebäude geschehen soll, ob die schwirrenden Gerüchte über eine geplante massive Bebauung - bis zu 15 Stockwerke hoch - zuträfen. Tatsächlich soll die Firma Pläne zur Begutachtung vorgelegt haben, die eine Umfassung des Turms mit Wohnungen vorsehen, dazu bis zu 5 Stockwerke hohe Gebäude im Bereich der Wiese und des Parkplatzes.
Zu den Gerüchten und vorgelegten Planungen konnte und wollte OB Zeitler nichts sagen. Das sei nichtöffentlich."Warum nichtöffentlich?" wollte der Bürger wissen.
OB Zeitler fand eine Antwort, die nun wirklich nicht zufrieden stellen kann: "Es sei nichtöffentlich, weil zunächst der Gemeinderat die Möglichkeit haben sollte, sich zu positionieren".

Diese Aussage steht in diametralem Widerspruch zur Gemeindeordnung, die Nichtöffentlichkeit gerade nicht als internen Diskussions-Vorlauf sieht, sondern diese sehr eng fasst und nur begrenzt zulässt - also in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz gefährdet wären.
Alle Sachthemen, auch die allerheißesten, sind grundsätzlich öffentlich zu behandeln.


Siehe dazu §35.1 der GemO von Badenwürttemberg: Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.

Nun handelt es sich bei solchen Bauvorhaben durchaus um Angelegenheiten, die das Wohl der betroffenen Bevölkerung betreffen - wenn man es nichtöffentlich behandelt!
Auf eine weitere Frage wurde bekannt, dass das Gelände ein sogenanntes "Sondergebiet Fernmeldewesen" ist. Für jegliche Bautätigkeit muss erst ein Bebauungsplan geschaffen werden.

Auch in diesem Zusammenhang muss erneut eine Satzung über die Abschöpfung von Planungsgewinnen eingefordert werden. Wenn aus einem bisher kaum nutzbaren und damit geringwertigem Sondergebiet plötzlich teuerstes Bauland wird, muss die Stadt an den beträchtlichen Planungsgewinnen beteiligt werden! Siehe dazu auch unser Bericht über das Kramerareal.

Die BÜB+ unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Nachbarschaftsinitiative Langgasse auf Veröffentlichung der vorgelegten Pläne, auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor(!) einem Aufstellungsbeschluss oder gar Erstellung eines Bebauungsplans.

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