Freitag, 3. Mai 2019

BÜB+ Position zum Thema: Bauen und Wohnen

In einer Serie befragt der SÜDKURIER die Parteien und Wählerinitiativen nach ihrer Position zu bestimmten Themen. Sie werden aufgefordert, zu drei gestellten Fragen Stellung zu nehmen. Der Textumfang darf maximal 2100 Zeichen betragen. Das erste Thema war "Wirtschaft". Es folgte das Thema "Tourismus", heute geht es um "Bauen und Wohnen. Demnächst folgt dann Verkehr, Kultur und Vereine. 

Die Antworten der BÜB+ geben wir für Sie hier wieder. Die der anderen Parteien kann man auf der Homepage des SÜDKURIER nachlesen.

Frage: Angesichts der vielen Debatten, die zuletzt wegen dem Villensterben und der Bebauung nach Paragraph 34 BauGB geführt wurden: Haben Verwaltung und Gemeinderat den Wohnungsbau noch im Griff? Und wenn nein, mit welchen Instrumenten kann man dem wieder Herr werden?
Vermutlich kein Ausweg aus der Wohnraumnot...
Verwaltung und Gemeinderat haben den Wohnungsbau leider nicht im Griff. Um hier wieder Herr der Lage zu werden, müssen in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen diese konsequent durchgesetzt werden, so wie auch unsere Denkmalschutzsatzung für die Altstadt. Befreiungen darf es nur in seltenen begründeten Ausnahmefällen geben, um Präzedenzfälle zu vermeiden. In sensiblen Gebieten müssen kurzfristig weitere Bebauungspläne erstellt werden. Die BÜB+ fordert zudem, die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz zu stellen. Größere Bauanträge müssen -entgegen der gängigen Praxis- zwingend öffentlich beraten werden. Nichtöffentlichkeit muss immer eine Ausnahme sein. Der Bauausschuss muss von der Bauverwaltung konsequent in die Beratungen eingebunden werden.

Frage: Die Chancen stehen gut, dass in der Amtszeit des neuen Gemeinderats über die Bebauung des Kramer-Areals entschieden wird. Welche Vorstellungen von der Entwicklung dieses Gebiets haben Sie?
Bereits im Stadtentwicklungskonzept ISEK wird das Kramer-Areal als ein Gebiet mit Nutzung für Wohnen und hochwertige Arbeitsplätze gesehen. Ein Bebauungsplan soll vom Gemeinderat nur dann beschlossen werden, wenn sich der Eigentümer des Areals in einem städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB verpflichtet, 50 % der daraus resultierenden beträchtlichen Wertsteigerung an die Stadt Überlingen zu zahlen. Diese Summe soll die Stadt Überlingen in ein Projekt für bezahlbares Wohnen einzubringen, siehe auch Frage 3. Solche städtebaulichen Verträge sind mit allen Eigentümern von Flächen (Beispiel Telekomareal Langgasse) abzuschließen, bevor(!) sich durch Änderung des Baurechtes eine Wertsteigerung ergibt.

Frage: OB Zeitler hat im Jahresendinterview mit dem SÜDKURIER einen Eigenbetrieb Wohnen im Spital- und Spendenfonds ins Spiel gebracht. Wie stehen Sie zu dieser Idee?
Die BÜB+ fordert schon länger eine städtische Wohnbaugesellschaft, die als Eigenbetrieb bei der Stadt oder Spitalstiftung angesiedelt sein muss. So können städtische/spitälische Grundstücke entwickelt und vermarktet werden mit dem Ziel, möglichst viele bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Diese müssen unbedingt im Eigentum der Stadt verbleiben. In diese Gesellschaft können bestehende städtische Wohnungen eingebracht werden, um sie vor weiterem Verfall zu bewahren. Städtische/spitälische Grundstücke sind vorrangig über ein langfristiges Erbbaurecht zu vergeben, um auch jungen Familien eine Chance auf Wohneigentum zu bieten.

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