Oberbürgermeisterin Frau Becker versuchte es, auch der aktuelle OB Jan Zeitler holte sich schon eine Abfuhr durch die Gemeinderäte ab. Beide Male sollte den fraktionslosen Stadträten (also Gruppierungen und Einzelkämpfern) das Schreibrecht im amtlichen Mitteilungsblatt eingeschränkt werden. Zum Glück entschieden sich die Stadträte für Demokratie und Meinungsvielfalt, schmetterten den Antrag ab.
Aktueller Nachtrag: Der Gemeinderat hat sich doch tatsächlich selbst einen Maulkorb verpasst. Wir berichten hier.
Jetzt versucht es OB Zeitler nochmals. Entsprechend einem Verwaltungsantrag soll das Schreibrecht im HalloÜ eingeschränkt werden mit der Begründung, es gäbe dazu rechtskräftige Urteile, die man einhalten müsse. Ein ganz schneller Faktencheck ergab, dass es lediglich die Ablehnung einer beantragten einstweiligen Verfügung ist, die rechtskräftig wurde. In der Hauptsache gibt es noch kein Urteil, ob Gruppierungen und einzelne Stadträte ein generelles Recht auf Veröffentlichung in einem amtlichen Mitteilungsblatt haben. Doch ganz egal, wie dieses Urteil aussehen wird: Das besagt natürlich in keinem Fall, dass der Gemeinderat das Schreibrecht nicht trotzdem auf freiwilliger Basis einräumen darf.
Jetzt versucht es OB Zeitler nochmals. Entsprechend einem Verwaltungsantrag soll das Schreibrecht im HalloÜ eingeschränkt werden mit der Begründung, es gäbe dazu rechtskräftige Urteile, die man einhalten müsse. Ein ganz schneller Faktencheck ergab, dass es lediglich die Ablehnung einer beantragten einstweiligen Verfügung ist, die rechtskräftig wurde. In der Hauptsache gibt es noch kein Urteil, ob Gruppierungen und einzelne Stadträte ein generelles Recht auf Veröffentlichung in einem amtlichen Mitteilungsblatt haben. Doch ganz egal, wie dieses Urteil aussehen wird: Das besagt natürlich in keinem Fall, dass der Gemeinderat das Schreibrecht nicht trotzdem auf freiwilliger Basis einräumen darf.
Die BÜB+ apelliert an die amtierenden Stadträte, den Verwaltungsantrag abzulehnen. Dazu haben wir folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Am kommenden Mittwoch soll der Gemeinderat von Überlingen erneut über einen Verwaltungsantrag zur Änderung des aktuellen Redaktionsstatuts für Berichte im HalloÜ beschließen. Begründung dafür sind -angeblich endgültige- Gerichtsurteile, die das Thema betreffen.
Die BÜB+ lehnt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im HalloÜ ab. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist noch offen, ob Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates einen ähnlichen Rechtsanspruch haben, um wie Fraktionen ihre Meinung im amtlichen Mitteilungsblatt darlegen zu können. Es gibt zudem kein Urteil, das dieses explizit untersagt. Es liegt also durchaus im Ermessen des Gemeinderates, allen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten das Schreibrecht zuzugestehen. Im Interesse einer demokratischen Meinungsvielfalt sollte der Gemeinderat daher die Anträge der Verwaltung ablehnen. Es ist bereits der zweite Versuch von Oberbürgermeister Zeitler – nachdem bereits Ex-OB Frau Becker ebenfalls damit gescheitert war - die Rechte der Stadträte zu beschneiden.
Die BÜB+ lehnt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im HalloÜ ab. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist noch offen, ob Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates einen ähnlichen Rechtsanspruch haben, um wie Fraktionen ihre Meinung im amtlichen Mitteilungsblatt darlegen zu können. Es gibt zudem kein Urteil, das dieses explizit untersagt. Es liegt also durchaus im Ermessen des Gemeinderates, allen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten das Schreibrecht zuzugestehen. Im Interesse einer demokratischen Meinungsvielfalt sollte der Gemeinderat daher die Anträge der Verwaltung ablehnen. Es ist bereits der zweite Versuch von Oberbürgermeister Zeitler – nachdem bereits Ex-OB Frau Becker ebenfalls damit gescheitert war - die Rechte der Stadträte zu beschneiden.
Entsprechend der Verwaltungsvorlage soll es künftig auch keine Rubrik mehr für Berichte der Fraktionen aus dem Kreistag geben. Da im Kreistag jedoch viel beschlossen wird, was die Bürger von Überlingen unmittelbar betrifft, sollten die Überlinger Mitglieder des Kreistages weiterhin ein Schreibrecht auch zu Kreistagsthemen haben.
Zudem wird abermals versucht, wichtige Informationen im amtlichen Teil des HalloÜ zu reduzieren. So sollen Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen und der Ausschüsse künftig nur noch online auf der Homepage der Stadt einsehbar sein. Die BÜB+ fordert die Beibehaltung der bisherigen Praxis, die Tagesordnungen zusätzlich im HalloÜ zu veröffentlichen. Viele Überlinger Bürger, die aus verschiedensten Gründen keinen direkten Zugang zum Internet haben, müssten sonst jedes Mal persönlich direkt im Rathaus vorstellig werden, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Das ist unzumutbar.
Der Blog "Satiresenf" kommentiert unseren Bericht.
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