Dienstag, 14. Mai 2019

800 Mio Euro für München, 30 Mio für Überlingen?

In der vergangenen Woche war der frühere langjährige Oberbürgermeister von München, Christian Ude, zu Gast im Nußdorfer Dorfgemeinschaftshaus. Er berichtete über das allseits bekannte Wohnraumdefizit in München und anderen populären Städten. Wie er es schaffte, für die Stadt bis heute 800 Mio Euro zu bekommen, die dann für die Schaffung von bezahlbarem  Wohnraum und für Infrastrukturprojekte verwendet wurden, erklärte er auf eine entsprechende Frage des BÜB+ Vorsitzenden Dirk Diestel. Auch der SÜDKURIER berichtet dazu ausführlich.

Christinan Ude (Quelle: www.christian-ude.de)
Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Ude hat in seinem Vortrag die vielen verschiedenen bereits existierenden Regelungen zum Thema bezahlbarer Wohnraum sehr anschaulich dargestellt. Diese sind unter Überschriften wie Mietpreisbremse, Zweitwohnungssteuer, Zweckentfremdung oder Airbnb Problematik hinlänglich bekannt. Die Ursache der Mißstände, mit denen er auch in München zu kämpfen hatte, sieht Ude im massiven Zuzug von Neubürgern, der Wohnungsnachfrage erzeugt und die Bodenspekulation anheizt.

Die Möglichkeiten der Kommunen, diesem Phänomen zu begegnen, hat Ude erst auf eine gezielte Frage des BÜB+ Vorsitzenden Dirk Diestel thematisiert. Problematisch seien auch Baugesuche in Anlehnung an den § 34 BauGB wegen fehlender Bebauungspläne. Jede Kommune hält  in Form ihrer Planungshoheit ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, indem sie Bebauungspläne nur dann erstellt, wenn die dadurch finanziell extrem begünstigten Grundstückseigentümer Anteile der erzielten Wertsteigerungen über einen vorherigen städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB an die Kommune abtreten. In München habe man auf diesem Weg seit 25 Jahren inzwischen etwa 800 Mio. Euro eingenommen.

Übertragen auf die Überlinger Verhältnisse ließe sich über diesen Weg aus Sicht der BÜB+ bezahlbarer Wohnraum schaffen, wenn die Stadt die entsprechenden Beträge z.B. auf eine städtische/spitälische Wohnungsbaugesellschaft überträgt. Dadurch werden die Zuständigkeiten klar voneinander getrennt und bleiben es auch. Das heißt im Klartext, jede später rechtlich angreifbare Abmachung über Sozial-Quoten und Ähnliches zwischen der Stadt und Investoren  wird strikt vermieden. Die Investoren behalten kein Druckmittel in der Hand, mit dem sie nach Ablauf der Verträge immer wieder Nachforderungen stellen können. Beim Telekom-Areal sind die Vereine und die zukünftigen Mieter in dem geplanten 5. Gebäude das Faustpfand, beim Kramer-Areal ggf. die Mieter entsprechend definierter subventionierter Wohnungen. Diese Überlegungen wurden in die Antworten der BÜB+ auf die Südkurier-Fragen zum Thema Wohnen (Beispiel Kramer-Areal) und Vereine (Beispiel Telekom-Areal) eingearbeitet, sie sind eine zentrale Forderung der BÜB+ seit vielen Monaten.

Bekannt wurde Christian Ude durch seine Worte:   
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.«  Link zum  Zitat (Seite 13 ) 
Man könnte ergänzen: Lieber Gemeinderat von Überlingen, nimm dir ein Beispiel daran!

Bericht auf der FB Seite der Gruppe "Bezahlbares Wohnen in Überlingen BWoÜ

Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn
TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn
Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«
 

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