Donnerstag, 16. Mai 2019

Maulkorb für Stadträte!

Noch vor einigen Tagen stellten wir die Frage, ob im Gemeinderat tatsächlich ein Maulkorb für Stadträte beschlossen wird. Heute wissen wir es: Es wird einen geben. Die Stadtrat hat vollzählig  (gegen die Stimme von Stadtrat Roland Biniossek) für die entsprechende Änderung des HalloÜ Redaktionsstatuts gestimmt.

Dass ein von der Verwaltung als "endgültig" bezeichnetes Gerichtsurteil gar nicht existiert- egal. Ab sofort dürfen Gruppen (zwei Stadträte) oder Einzelstadträte nicht mehr im HalloÜ in der Rubrik "Fraktionen berichten" schreiben.  Ein undemokratischer Affront auch gegen die Bürger, denn sind nicht auch Einzelstadträte von den Bürgern gewählt worden?

Auch darf künftig nicht mehr aus der Arbeit der Kreisräte im HalloÜ berichtet werden. Über die intensive Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung oder der LGS wurde dagegen gar nicht gesprochen. Da wird nichts eingeschränkt.

Die Inhalte der Texte von Gemeinderatsfraktionen (mindestens drei Stadträte) müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das ist ok so. Die Kontrolle, ob dies denn auch eingehalten wird, obliegt jedoch künftig dem OB, bzw. seinen Mitarbeitern.  Die Beiträge werden vor einer Veröffentlichung "kontrolliert", gegebenenfalls abgelehnt. "Berechtigte Kritik an seiner Person würde er aber nicht blockieren", meinte OB Zeitler auf Nachfrage.  Sehr beruhigend. Aber was ist denn "berechtigt", wer definiert das?

Sicherlich war es auch der vorherigen öffentlichen Forderung der BÜB+ zu verdanken, dass nach Antrag der LBU Fraktion wenigstens die amtlichen Bekanntmachungen weiterhin zusätzlich im HalloÜ abgedruckt werden. Die Verwaltung wollte es auf eine Pflichtveröffentlichung im Internet beschränken.

Bleibt eine Spekulation: Dass die BÜB+ mit sicherlich drei gewählten Kandidaten - als Fraktion - in den neuen Gemeinderat einziehen wird, gilt als sicher. Sorgen sollten sich vielleicht Fraktionen machen, die bisher nur aus 3 oder vier Stadträten bestehen. Was ist, wenn sie künftig nur noch zwei Stadträte bekommen sollten? Dann hätten sie sich mit dem gestrigen Beschluss den eigenen Maulkorb selbst angelegt.

Und noch eine Ergänzung: 

Heute wird im Bundestag an 70 Jahre Grundgesetzt gedacht. Jeder kennt
Artikel 3(1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 3(3): Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das sollte auch für alle Stadträte gelten.
(Dirk Diestel) 



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