Freitag, 28. April 2017

Menschenkette gegen Baumfällungen in Königsfeld

Wir hatten schon mal darüber berichtet, dass der Kampf gegen Baumfällungen nicht nur in Überlingen stattfindet. In Königsfeld sollen auch eine Menge Bäume grundlos fallen.
Die Freunde in Königsfeld rufen zu einer Menschenkette auf. Hoffen wir, dass man dort mehr Erfolg als wir in Überlingen hat!


Freitag, 21. April 2017

OB Zeitler zum Villensterben

In einem Interview mit dem Südkurier äußert sich OB Zeitler zum Thema Villensterben. Auch er sieht die Eigentümer in der Pflicht, aber wie soll das funktionieren? Wenn eine Erbengemeinschaft besteht und nur einer das bestmögliche finanzielle Ergebnis erzielen will, bleibt einem anderen Erben kaum eine Möglichkeit, den Verkauf an einen Immobilienhai zu verwehren. Die Stadt selbst geht mit schlechtem Beispiel voran, indem sie die in SWÜ Besitz (100%ige Tochter der Stadt Überlingen) befindliche Wagner-Villa neben der Therme abreißen lässt. Für Parkplätze.

Fehlende Bebauungspläne und der verflixte §34 sind das Eine. Aber auch ohne diese hätte eine Gemeinde rechtliche Steuerungsmittel, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Wenn man es nur will.
So gibt es die Möglichkeit der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, mit der zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt Änderungen, Nutzungsänderungen und Abbrüche („Rückbau“) der Genehmigung bedürfen, die versagt werden kann.

Aber auch ein konsequenter Einsatz unserer Altstadtsatzung wäre hilfreich, wobei diese seit Jahren aktualisiert werden soll. Ganz wichtig wäre auch das frühzeitige Informieren des Gemeinderates über bedeutende Eingriffe durch Baumaßnahmen, auch wenn dazu rechtlich leider keine Pflicht besteht. So wird im Bauamt vermutlich bevorzugt der Weg des geringsten Widerstandes genommen, indem man den Bauwünschen der rechtlich versierten Investoren zustimmt.
Info dazu.

Montag, 20. März 2017

Villensterben (*)

Am 6.3. schrieben wir schon kurz über das Überlinger Villensterben *, dass sich jetzt sogar die Stadt über ihre 100% Tochter SWÜ an dem Trauerspiel beteiligt.
Am vergangenen Mittwoch war das Thema Inhalt einer Bürgerfrage im Gemeinderat. Der Bürger fragte an, ob es in der Mühlenstraße nicht zu verhindern sei, dass dort an Stelle der Villa Braus so ein riesiges "quadratisch, praktische "gutes" Gebäude hingestellt wird. Das, ebenso wie gleich gegenüber, doch unmöglich in die Straße passen würde, zumal doch nach §34 zumindest ein "Einfügen" notwendig sei.

Hier die zwei geplanten Objekte zunächst im Foto, wie es auf den Bauschildern gezeigt wird:
Hier war bisher die Villa Braus

Oben das geplante Gebäude auf dem Grundstück der ehemaligen Villa Braus, unten gegenüber links von dem Ärztehaus Merkelbach.

Fügt sich ein in die Umgebungsbebauung?
Die Stadt habe keinen Einfluß
auf die Pläne der Bauherren, weil sich nach §34 die Gebäude nur in die Umgebungsbebauung einfügen müssten, erklärte lapidar wieder einmal Baubürgermeister Längin. Man fragt sich allerdings, wie diese Bauwerke sich einfügen.
Und man fragt sich, wie andere Städte es schaffen, auch ohne Bebauungsplan (warum eigentlich gibt es dort keinen??)  das Gesicht ihrer Stadt zu erhalten.

Der Text des §34/1 sagt: " ... ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist."

Diese zwei Bauvorhaben fügen sich keinesfalls in die Eigenarten der Umgebung ein! Flachdächer mit Penthouse sind hier bisher nicht vorhanden. Allerdings werden nun Präzedensfälle für zukünftige Bauten geschaffen.  
Wie kann unser Bauamt so etwas genehmigen?
Geht man bequem einfach den Weg des geringsten zu erwartenden Widerstandes in der Erkenntnis, dass finanzstarke Bauherren sofort vor Gericht ziehen? Auch wenn der GR/Bauauschuss in Überlingen leider nichts mehr entscheiden darf: Warum verlangt man dort nicht wenigsten Einsicht in die Baupläne, wenn es um so exponierte Bereiche geht? Oder: Warum werden sie vom Bauamt nicht freiwillig vorgelegt? Und: warum müssen die Bürger so etwas vom Baustellenschild erfahren?

Die Stadt hat Einfluss (wenn sie will...)!

Gegenstand der Bürgerfrage war auch die Villa Wagner neben der Therme. Einen Tag nach der GR Sitzung hat der Aufsichtsrat des 100% städtischen Tochterunternehmens SWÜ beschlossen, diese Villa zu Gunsten von Parkplätzen(!!) abzureissen. Wer genehmigt das? Natürlich das Bauamt, das angeblich keinen Einfluss auf Pläne der Bauherren habe? Welch ein Widerspruch! Provisorische Parkplätze könnte man während des Parkhausbaus auch entlang der Bahnhofstraße anlegen, dafür muss keine Villa fallen. Selbst wenn es nicht die schönste (weil verwahrloste) Villa ist: Es ist ein Stück Überlinger Geschichte.

* Wie schrieb eine Überlingerin so treffend in einem Leserbrief an den Südkurier: "Villen sterben nicht, sie werden plattgemacht!" Dem ist nichts hinzu zu fügen.


Montag, 13. März 2017

Profilneurosen

In der vergangenen Woche freuten wir uns darüber, dass es Dank der BÜB Aktivitäten zumindest geschafft wurde, die 49 Bäume an der Promenade und auch die Baresel Plattform zu retten. Wir erhielten viele zustimmende Rückmeldungen, dafür danken wir herzlich. Es gab aber auch öffentliche Kritik eines FWV Stadtrates: Es sei profilneurotisch(*), wenn die BÜB sich diesen Erfolg auf die Fahnen schreiben würde. Der Südkurier Artikel dazu. Dankenswerterweise hat der Südkurier die Begründung des Vorwurfes sofort widerlegt.

Natürlich wäre es ohne die 300 engagierten Bürger, die in Nußdorf bei der vom GR beschlossenen Bürgerbeteiligung zum Thema Promenade massiv auf den Erhalt der Bäume drängten, gegen die vorgelegte Planung des Gemeinderates und der Architektin nicht möglich gewesen, diese zu retten. Dass aber diese Bürger zum Thema sensibilisiert wurden, war einem ersten Bericht in www.büb.info bereits am 25.5.16 , dann massiv aber auch der Veröffentlichung des "rote Punkte Plans" im SÜDKURIER am 3.6.16 zu verdanken. Dass wir sehr glücklich über den dann erzielten Erfolg sind, hat nichts mit einer "Profilneurose" der BÜB oder ihrer Sprecher zu tun.

Letztendlich ist es auch egal, wer für sich den Erfolg verbuchen darf: Hauptsache, die Promenadenbäume bleiben und wir können unser Eis im Schatten darunter genießen.
 
* Wikipedia zu Profilneurose: "In diesem Zusammenhang wird auch häufig umgangssprachlich von einer 'Profilneurose' gesprochen und bezeichnet Verhaltensweisen von Personen, die ihre Kompetenz aus Minderwertigkeitsgefühlen ständig unter Beweis stellen müssen. Der Duden definiert den Begriff als „neurotische Angst, (besonders im Beruf) zu wenig zu gelten“ sowie „das daraus resultierende übersteigerte Bemühen, sich zu profilieren."

Also, Minderwertigkeitskomplexe in irgendeiner Form haben wir bei der BÜB wirklich nicht.

Montag, 6. März 2017

Liebe BÜBler,

die denkmalgeschützte Platanenallee und andere Bäume sind weg. So auch die wunderbare 35 Meter hohe Doppelpappel, die mitten in der stabilen Sandstein Trockenmauer wuchs. Man begreift es nicht: In diesem Bereich war doch gar keine Uferabflachung geplant, dieser riesige Baum hätte doch weiterleben können.

Am vergangenen Samstag war LGS Baustellenbegehung, viele Bürger waren dabei. Und viele zeigten sich entsetzt, wie roh und brutal die Bäume entfernt wurden. Aber auch von der Uferneugestaltung im Westen, wo man jetzt schon sehr deutlich sieht, dass es wohl nichts wird mit den bequemen freien Seezugängen. Anschließend war dann "Bürgerbeteiligung" in Nußdorf: Wie soll der Bürgerpark nach der LGS werden? Der "lustigste" Vorschlag: Ein Baumhaus Hotel. Man fragt sich, in welchen Bäumen das noch realisiert werden soll?

Die BÜB war nicht ganz erfolglos

Nur durch unsere massiven Aktionen kam ans Tageslicht, dass an der Promenade nahezu sämtliche Bäume entfernt werden sollten (Mommsen Zitat: "Eine baumlose italienische Piazza"). Und auch die Baresel Plattform bleibt nun zu unserer großen Freude erhalten. Fast schade: Eine weitere LGS Attraktion (neben dem nicht möglichen Cafe im Stellwerk und der nicht zulässigen Plattform im See) aus dem so "tollen" Mommsenplan ist wohl auch nicht zu realisieren. Der Höhensteg im Ochsengraben. Die LGS und der Baubürgermeister versuchen es weiterhin zu verheimlichen, aber das Projekt ist tot. Abgesehen davon, dass der Eigentümer angeblich keine Pfähle auf seinem Grundstück zulässt, müssten diese nach den Baugrunduntersuchungen 8-10 Meter tief in den Boden führen, bis sie auf Fels stoßen. Das ist schlicht unbezahlbar. Wann lassen Stadt und LGS die Wahrheit aus dem Sack?

Das Überlinger Villensterben 

ist unübersehbar, allseits beklagt. Man könne da als Stadt nichts machen, sagt Baubürgermeister Längin. Und nun das: Die Villa Wagner, direkt neben der Therme, soll für Parkplätze(!) abgerissen werden. Sie gehört den SWÜ, also der Stadt. Es wurden schon Bäume gefällt, damit die Therme Mitarbeiter direkt vor der Tür parken können. OK, die Wagnervilla ist nicht die allerschönste, aber eben auch ein Stück Überlinger Geschichte. So wie die Villa Trabold gleich daneben, die auch immer mehr verfällt. Angeblich weiß der Gemeinderat offiziell von den Abrissplänen nichts!

Dienstag, 28. Februar 2017

Eine letzte Videofahrt

Von Volker B. erhielten wir eine freundliche email. Vielen Dank! Er schreibt uns:
Hallo liebe BÜB, per Video habe ich kurz vor die Fällung die Allee noch einmal festgehalten. Schade, dass sie dieses Frühjahr nicht wieder erblühen kann…
Beste Grüße
Volker B. Hödingen


Wie das Massaker am Rosenmontag (Kommentar: Statt Karbatschen wurden die Kettensägen geschwungen...") dann aussah, kann man in Fotos und einem Video auf Südkurier online sehen.

Wir möchten an dieser Stelle den vielen Unterstützern danken, die uns in den letzten Tagen geschrieben und ihr vollkommenes Unverständnis für dieses Fällmassaker ausgedrückt haben. Und einen besonderen Dank auch an die Spender, die uns mit einem kleinen Betrag auf das Spendenkonto etwas geholfen haben, die enormen Kosten des Verfahrens zu stemmen. Einen ganz besonderen Dank an die Rentnerin Frau B., die gestern der BÜB 500€ zur Verfügung stellte-obwohl sie, wie uns gut bekannt, dieses nicht leicht aufbringen kann.

Noch kahl, aber gerettet: Die Bäume am Landungsplatz
Bei dem herrlichen frühlingshaften Wetter gestern am Rosen- und Platanenfällmontag hat sich der Schreiber dieser Zeilen für ein erstes Eis auf den Überlinger Landungsplatz gesetzt. Genau unter einen der 50 Bäume, die wir glücklicherweise an der Promenade vor dem Fällen retten konnten. Denn das darf nicht vergessen werden: Auch diese sollten samt der Baresel Plattform nach den Plänen der Architektin Mommsen und und der LGS GmbH entfernt werden. Ein Trost an einem traurigen Tag.

Montag, 27. Februar 2017

Das Lied der Bäume

Eine ganz nette email erhielten wir von unserem Freund und Mitstreiter, dem Barden Eloas Lachenmayr. Mit unss trauert er um die alten Bäume, die einer gesichtslosen Uferarchitektur weichen. Seit neun Jahren veranstaltet er jährlich das "Fest der Bäume" - ahnte er schon 2008, was die Überlinger in ihrem Wahn nach Zerstörung von alten Werten im Jahr 2017 anrichten würden?
Damals sang er erstmals sein "Lied der Bäume" im Überlinger Badgarten.

Wir gratulieren Eloas und seiner Familie übrigen ganz herzlich zur Geburt seines jüngsten Sohnes! Alles Gute!

Freitag, 24. Februar 2017

Es ist vorbei


Liebe BÜBler, lieber Unterstützer, liebe Freunde,

diese Nachricht schreiben wir mit einer unendlichen Traurigkeit. Nicht nur, weil am Montag die Platanenallee Geschichte sein wird. Sondern auch, weil man als engagierte Überlinger Bürger lernen muss, dass konstruktive Gespräche eher unerwünscht sind, dass stattdessen mit Lügen und Fehlinformationen Politik gemacht wird. Dass Bürger, die eine andere Meinung vertreten, massiv unter Druck gesetzt werden, dass sie mit Beleidigungen, Hass und Häme überzogen werden. Und das nicht nur von „normalen“ Bürgern, sondern auch von Mitgliedern der Verwaltung und des Stadtrates.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, am Mittwoch – nachdem wir die Mitteilung des Petitionsausschusses bekommen hatten - die Einstellung der weiteren rechtlichen Schritte zu beschließen. Nicht nur in der Erkenntnis, dass es keine Chance mehr gibt, das Blatt noch zu wenden. Sondern auch, weil wir drei Sprecher der BÜB uns schlicht eine Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung finanziell nicht leisten können. Schon das Verwaltungsgerichtsurteil belastet uns mit etwa 5000€. Zwar ist noch ein Betrag in der Kasse, der aberbei weitem nicht reicht. Wir bitten um Verständnis, dass auch unsere eigenen Mittel begrenzt sind. Wenn dann noch in gegnerischen Rechtsanwaltsschreiben  Drohungen über Schadensersatz in bis zu Millionenhöhe zu lesen sind, wird einem ganz anders-selbst wenn diese Drohungen vermutlich nur leere Worte sind. Aber man weiß ja nie.

Kann man Gerüchten glauben, hat die Stadt mit deren teuren Rechtsanwalt einen Vertrag abgeschlossen, in dem ihm für den Streitfall ein Mindeststreitwert in Höhe von 200.000€ zugestanden wird. Das Gericht legte ihn auf „nur“ 15.000€ fest. Die Differenz muss die Stadt aus Steuergeldern an den Rechtsanwalt  bezahlen. Man hat es ja. Dann gab es in der Verwaltung angeblich Stimmen, bei Gericht zu versuchen, den Streitwert nachträglich zu erhöhen und die erhöhten Kosten damit der BÜB aufzulasten. So geht man miteinander um.

Liebe Freunde, wir Sprecher der BÜB danken euch herzlich für alle Unterstützung, Hilfe, Tipps und Ratschläge. Wir danken den 3400 Bürgern, die für das Bürgerbegehren unterschrieben haben, auch wenn die Stadt davon über 1000 als ungültig bezeichnet. Das hat sie aber nur behauptet, niemals belegt bisher. Daher bleiben wir bei den 3400 Unterschriften.

Die BÜB ist besiegt, aber nicht geschlagen. Mal sehen, vielleicht hört man wieder von uns, wenn die nächsten Kommunalwahlen anstehen. Vielleicht steht BÜB dann mal für eine Wählergemeinschaft „Bündnis Überlinger Bürger“.   Was haltet ihr davon?

Donnerstag, 23. Februar 2017

Besten Dank!

Wir möchten Ihnen nicht die email Zuschrift von Thomas Matejka vorenthalten, der wie OB Jan Zeitler vor lauter Freude über die Ablehnung der Petition "nicht an sich halten" kann. Er schreibt:

Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses am heutigen Tag kann Überlingen aufatmen und nun endlich mit der Fällung der Platanen beginnen! Die aufreibenden Auseinandersetzungen mit der BÜB haben viel Zeit und Energie gekostet und den Zeitplan für die LGS gefährdet. Damit die Fällung fristgerecht durchgeführt werden kann sollten hilfsbereite Bürger die eine Kettensäge besitzen bei den Fällarbeiten mitmachen können. Wenn Sie möchten kann ich Ihnen zur Erinnerung Bilder der Platanen zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße
Ein LGS-Freund


Er vergisst, dass nach dem ursprünglichen Terminplan der LGS die Fällung und Baubeginn im östlichen Uferbereich erst ab Oktober 2017 terminiert war. Von einer Gefährdung des Zeitplans durch die BÜB  kann also nicht gesprochen werden.

Mittwoch, 22. Februar 2017

KONTEXT Wochenzeitung Stuttgart: Kahlschlag

Die KONTEXT Wochenzeitung aus Stuttgart, berichtet hier (LINK) ausführlich über das Geschehen rund um die Überlinger Platanenallee.



"Nizza am Bodensee" wurde Überlingen einst genannt. Den Stadteingang schmückt eine mondäne Platanenallee. Die Bäume sollen jetzt weg. Für eine Landesgartenschau. Die Stadt hat getan was sie kann, um die Bürger gegen sich aufzubringen. Eine Posse vom Bodensee."

Warum nur sieht man es außerhalb der Überlinger Stadtmauern so viel deutlicher als innerhalb, was hier so alles falsch läuft?

Montag, 20. Februar 2017

Platanenallee in 3D

Wie uns ein Unterstützer mitteilt, ist seint kurzem nahezu der gesamte Bodensee als 3D Abbildung in Goggle Earth verfügbar. Wunderschön "unsere" Platanenallee.


Freitag, 17. Februar 2017

Loblied auf Überlingen

Frau H. aus Sipplingen schrieb uns einen netten Brief, so wie viele andere aktuell auch. Sie schickte uns den Text eines Loblieds auf Überlingen mit, den wir sehr gerne hier weidergeben.

Lieber Herr Dirk Diestel und alle Mitstreiter der Platanenallee von Überlingen West.

Ich bin keine Überlingerin, aber doch in Überlingen in die Handelsschule gegangen und auch habe ich eine Ausbildung in Überlingen gemacht. Ich fühle mich mit Überlingen sehr verbunden und bin entsetzt und kann gar nicht glauben , daß die Verantwortlichen vom Rathaus keine andere Möglichkeit gefunden haben, außer nur zu "Fällen". Ich frage mich, warum kann die Straße nicht verlegt werden und die Bäume stehen bleiben? Als ich jung war sang Christian Bering, "der Fahrende Sänger vom Bodensee" ein Lied über Überlingen, und würden die Damen und Herren vom Rathaus dieses Lied und diesen Text kennen , müßten sie erkennen, daß wir gar keine Landesgartenschau brauchen, da Überlingen ein Garten ist.



ÜBERLINGEN

Liegt ein Städtlein schön gebauet dort an grüner Uferhöh`n und sein altes Münster schauet weithin übern blauen See
Überlingen , teure Heimat wo ich gehe, wo ich steh kann ich deiner nie vergessen Perle du am Bodensee

Dort am Hange sprießt ein Garten wohl betreut von Gärtner`s Hand Blumen blühen an alten Warten bis hinauf zum Felsenrand
Überlingen, teure Haimat, froh im Herzen ich gesteh dein Gewandt es fiel vom Himmel Perle du am Bodensee

Wenn im Lenz die Bäume blühen leis an`s Land die Woge rollt wenn die Alpenberge glühen glänzt der See wie lauter Gold
Überlingen, teure Heimat Paradies im Blütenschnee ach es kann nicht`s schönres geben Perle du am Bodensee.

Ich kann mich nicht besser ausdrücken und kann nur noch einmal sagen wie unendlich traurig ich über die ganze Entwicklung in und um Überlingen bin. Die Stadt Überlingen ist nicht bemüht, einen Weg zu finden, der allen Bürgern gerecht wird, das könnte man wenn man wollte.

Geht nicht gibts nicht, wer es so nicht sieht, will nicht. In diesem Sinne grüße ich Sie alle herzlich und hoffe das noch alles gut wird.

Donnerstag, 16. Februar 2017

Eilantrag auf Fällstopp vom VG abgelehnt

Mit Enttäuschung nimmt die BÜB die Entscheidung des VG über den Eilantrag der BÜB zur Kenntnis. Ob die BÜB gegen den Beschluss eine Beschwerde einlegen wird, ist noch offen. Allerdings sind in der Begründung des Gerichtes einige Punkte aufgeführt, die absolut nicht zutreffend oder nachvollziehbar sind. Regelrecht verärgert ist die BÜB allerdings, weil sie sich vom VG benachteiligt fühlt. Die Erwiderung des Rechtsanwaltes der Stadt gegen den Antrag enthielt diverse Anlagen, die dem Rechtsanwalt der BÜB vom Gericht teilweise nicht übermittelt wurden. Erst nach mehrmaliger Aufforderung wurden die Anlagen vollständig verspätet nachgereicht. Nachdem diese zur Kenntnis genommen werden konnten, kündigte der Rechtsanwalt der BÜB dem Gericht einen sofortigen weiteren Schriftsatz an. Das Gericht wartete diesen Schriftsatz allerdings nicht ab und entschied sofort.

Die BÜB widerspricht den Darstellungen des LGS GmbH und BWGrün  Geschäftsführers Martin Richter, wonach bei einer Zulassung des Antrages auf einstweilige Anordnung die gesamte LGS in Gefahr geraten könnte. Seit Jahren ist der Baubeginn im östlichen Uferpark auf Oktober 2017 terminiert, unabhängig von dem Baubeginn der zu verlegenden Bahnhofstraße. Gegen diese neue Straße hat sich die BÜB niemals gewandt, sie vielmehr immer begrüßt. Es ist aber vollkommen abwegig zu behaupten, dass die neue Straße nur gebaut werden könne, wenn die Bäume umgehend gefällt werden. Es wäre somit genügend Zeit, eine Entscheidung über das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens abzuwarten. Eine sofortige Fällung würde den Widerspruch gegenstandslos machen, kann aber nicht im Sinne einer rechtlich fairen Behandlung der mindestens 3400 Bürger sein, die für das Begehren unterschrieben haben.

Mit Bestürzung nimmt die BÜB zur Kenntnis, dass es anscheinend Bestrebungen der Stadt gibt, die Verantwortlichen Sprecher der BÜB finanziell mundtot zu machen. Im Gegensatz zur Stadt, die alle Kosten aus Steuergeldern bestreitet, sind die Sprecher der BÜB auf eigene finanzielle Mittel und Spenden angewiesen, um den ohnehin schon teuren Rechtsstreit zu finanzieren. Im Schriftsatz der Stadt bereits  angedeutete Schadensersatzklagen in Millionenhöhe machen es den BÜB Sprechern nicht leicht, da so deren finanzieller Ruin angedroht wird. Derartige Bestrebungen sind mit den Rechten der Bürger auf einen ordentlichen Rechtsweg nicht vereinbar. Die einzige Forderung der BÜB ist und war seit April 2016, dass die Bürger frei entscheiden können, was mit der denkmalgeschützten Platanenallee geschehen soll. Leider hat die Stadt bis heute über den bereits im Oktober 2016 eingelegten Widerspruch gegen den ablehnenden Gemeinderatsbeschluss nicht entschieden.

Die BÜB hat sich schon immer gewundert, mit welcher Energie und Kompromisslosigkeit insbesondere auch von der LGS GmbH und der BWGrün die totale Entfernung von bestehenden erhaltenswerten Strukturen verfolgt wird.
Kennt man aber die Hintergründe und die Strukturen der „BWGrün“, ist dieses Verhalten allerdings vollkommen nachvollziehbar. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist das Land BW keinesfalls an der BWGrün beteiligt: Die fünf Gesellschafter der BWgrün sind ausnahmslos Interessensverbände aus den Bereichen Gartenbau und Landschaftsarchitektur. Die BWGrün ist eine reine privatwirtschaftliche Firma, die massiv die Interessen der ihnen verbundenen Firmen vertritt. Das Konstrukt der BWGrün und der LGS Überlingen GmbH ist hier dokumentiert.
Aus dem (geheimen!) Vertrag  der BWGrün mit der Stadt Überlingen ergibt sich ganz klar, dass massive finanzielle Interessen bestehen.
Diesen Interessen werden alle anderen Erwägungen untergeordnet: Nur wenn etwas beseitigt wird, können Aufträge für einen Ersatz generiert werden. Oder: Wo viel abgerissen wird, lässt sich viel aufbauen und damit auch viel Geld verdienen!

In Bayern, wo es eine ähnliche Konstruktion der Landesgartenschauen gibt, wurden diese undurchsichtigen Strukturen vom Rechnungshof durchleuchtet und scharf gerügt.

Sonntag, 12. Februar 2017

Kassel, Königsplatz: Der Platanenring

In Kassel würde man nie auf die Idee kommen, zur Luftverbesserung teure Mooswände aufzustellen. Nein, man pflanzte rund um den Königsplatz einen großen Doppelring Bäume: Platanen!
Wie uns heute eine begeisterte Bürgerin aus Kassel schreibt, sitzt man dort wunderbar im Schatten, hat allerbeste Luft. Schade, dass man in Überlingen Bäume eher beseitigt.
Königsplatz Kassel: Ein großer Doppelring Platanen sorgt für saubere Luft


Freitag, 10. Februar 2017

Herr, lass Hirn und Bäume wachsen!

Der Südkurier berichtet über Überlegungen des "Verein der Freunde der Landesgartenschau" und der Stadt, im Stadtgebiet teure Mooswände zu errichten, die den überzähligen Feinstaub vernichten sollen. Bekanntermaßen ist wegen der teilweise hohen Feinstaubbelastung Überlingens Prädikat als Heilkurort in Gefahr.

Welch ein Unsinn: Da werden massenhaft Bäume im stadtnahen Bereich gefällt, eben auch die Platanen der denkmalgeschützten Allee. Gerade Platanen sind doch bekannt als beste Feinstaubfresser! Warum wohl ist die Platane so beliebt als Straßenbaum oder als Stadtbaum in Innenstädten? Genau, sie produzieren massig Sauerstoff und vernichten enorme Mengen an Feinstaub!  Die Bundesanstalt für Straßenwesen und Luftqualität in einem Zitat: "Die Blattoberflächen der Platane, des Efeus und des Ginkos reinigen sich selbst und werden dementsprechend durch Niederschläge immer wieder sauber gewaschen. Sie sind möglicherweise durch diese Eigenschaft sehr gute Staubfilter."

Herr, gib uns Weisheit und Einsicht: Lasst die Bäume stehen und spart das viele Geld für diese Mooswände!

Klüger waren die Stadtväter zur Landesgartenschau 2012 in Nagold: Sie bauten einen Platanenkubus!

Mittwoch, 8. Februar 2017

LGS Pflanzenhaus gestorben

Bereits vor 10 Tagen am 28. Januar berichtete der Südkurier, dass das für die LGS geplante Pflanzenhaus so nicht mehr gebaut werden wird. Schon da eine reichlich suspekte Geschichte. Heute packt der Südkurier noch einen drauf und berichtet, dass Baubürgermeister Längin die Planungen vor einem Jahr gestoppt habe.

Da entscheidet also Herr Längin im stillen Kämmerlein bereits im Februar 2016 (!), dass das vom Gemeinderat beschlossene Pflanzenhaus so nicht gebaut wird. Diesen informieren? Warum denn das? So, wie er klammheimlich den Denkmalstatus der Platanenallee verschwieg, so wie er klammheimlich engagierte Bürger anzeigt. Oder wie er eigenmächtig einfach die Telekom hässliche graue Kisten aufstellen lässt-mögen sie noch so sinnvoll sein. Nur 15.000€, vielleicht wenig mehr, kostet uns also der Spaß mit dem Pflanzenhaus. Den teuren, extra erstellten Bebauungsplan dafür rechnet er natürlich nicht ein. Überlingen hat es ja, so was können wir uns leisten. Sparen kann man dafür an anderern Stellen, wo es dem Bürger weh tut. Eines aber können wir uns langsam nicht mehr leisten: So einen Baubürgermeister?

Im Mai 2016 sorgte sich Stadtrat Walter Sorms um das Pflanzenhaus und machte alternative Vorschläge. Die Stadt reagierte vermutlich gar nicht drauf-im Wissen, dass die Planung ohnehin längst gestorben war. 

Montag, 6. Februar 2017

Herzlichen Glückwunsch!

Die BÜB gratuliert unserem neuen OB Jan Zeitler herzlich zur Amtseinführung, verbunden mit allen guten Wünschen für eine erfolgreiche Arbeit. Auf dass er stets die richtigen Entscheidungen trifft zum Wohle unserer Stadt.
Natürlich waren auch viele Vertreter und Unterstützer der BÜB anläßlich seiner feierlichen Vereidigung im Kursaal anwesend. In den sehr guten und freundlichen Ansprachen vermissten wir allerdings ein Zeichen der Bereitschaft, auf die BÜB einen Schritt zugehen zu wollen. Um den 3400 Bürgern, die für den Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee unterschrieben hatten, wenigstens zu einem Gespräch entgegen zu kommen. Dieses Gespräch wurde der BÜB bisher grundsätzlich verweigert. Wir hoffen sehr, das sich diese harte Position mit Herrn Zeitler ändert. Offene Gespräche, ohne jede Vorbedingung, können nur im Interesse der ganzen Stadt und der erfolgreichen LGS sein. Herr OB Zeitler, die BÜB bittet sie eindringlich, sich den von uns seit langen gewünschten und geforderten Gesprächen nicht zu verweigern.

Montag, 30. Januar 2017

Rechnungshof rügt Landesgartenschauen

Bereits 2014 hat der bayerische Landesrechnungshof die Strukturen der Landesgartenschauen in Bayern untersucht und zum Teil scharf gerügt. Insbesondere die "intransparenten Vergabe - und Förderverfahren" wurden bemängelt. "Hat eine Kommune den Zuschlag für eine Gartenschau erhalten, muss sie zwingend mit einer bestimmten Gesellschaft zusammenarbeiten, sonst erhält sie keine Förderung. Damit ist jedem Wettbewerb der Boden entzogen." 
Bericht des bayerischen Rechnungshofes

Das Verfahren der Landesgartenschauen in Baden-Württemberg ist sehr ähnlich dem in Bayern. Nach unbestätigten Information aber beschäftigt sich auch der RH von Baden-Württemberg mit der Materie.

Interessante Artikel zu dem Thema:
Nord-Bayern Kurier
Garten FIFA trübt Freude an der Landesgartenschau
Burghausen muss 1,6 Mio Zuschüsse erstatten
Burghausen scheitert in der Berufung
Tulpen ja, Filzblumen nein!
Rheinland-Pfalz: Ein blühendes Geschäftsmodell

Samstag, 28. Januar 2017

Was ist eigentlich die BWGrün.de GmbH ?

Siehe auch unser Beitrag im September 2018:
Wofür werden der BWGrün Provisionen bezahlt?

BWGruen.de ist eigentlich nur ein Arbeitsname. Eigentlich heißt die Firma "Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH".

Das klingt gut. So, als ob diese Gesellschaft eine landeseigene Gesellschaft sei, über die die Landesgartenschauen in Baden-Württemberg, die Zuschüsse und das ganze Drumherum abgewickelt wird. Und die darauf achtet, dass die Zuschüsse auch korrekt eingesetzt werden.

Leider ein ganz großer Irrtum.
Die BWGruen.de GmbH ist ein vollkommen privatwirtschaftlicher Interessenverband, das Land Baden-Württemberg  ist nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt. Alleinige Gesellschafter der BWGruen sind laut Auszug aus dem Handelsregister diese Verbände:
  1. Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen e.V. 
  2. Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
  3. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  4. Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
  5. Verband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
Dann gibt es noch einen Beirat, auch dieser hat eine interessante Zusammensetzung:
Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der BWGruen GmbH hatte bis Ende 2016 Herr Prof. Möhrle. Er war zuvor langjähriger Geschäftsführer des BDLA (Bund deutscher Landschaftsarchitekten Ba-Wü) und danach der Präsident des BDLA gewesen. Er ist Mitglied der Architektenkammer und in diversen Ausschüssen.
Neuer Vorsitzender der Gesellschafterversammlung BWGrün wird jetzt Herr Gerhard Hugenschmidt. Er ist seit 2012 Präsident des Verbandes Badischer Gartenbaubetriebe.

Auffällig: Weder als Gesellschafter, noch als Beirat, noch im Vorstand der BWGrün ist das Land Baden-Württemberg vertreten. Diese Gesellschaft ist also ein rein privatwirtschaftlicher Interessenverband. Nun versteht man auch, warum unbedingt alles "Alte" weg muss und warum nur das "Neue" gut ist: Wenn nichts entfernt wird, gibt es auch keine Aufträge an die Mitgliedsbetriebe der Gesellschafter der BWGrün GmbH. Wenn keine denkmalgeschützte Platanenalle oder eine vorhandene Mauer entfernt wird, gibt es keine Aufträge für den notwendigen Ersatz. Damit das auch alles gut funktioniert, hat man dazu einen Vertrag abgeschlossen:

Der Durchführungsvertrag

Die BWGrün GmbH hat mit der Stadt Überlingen einen Durchführungsvertrag für die LGS 2020 abgeschlossen. Den sollte man wirklich mal genau durchlesen. Es kommen einem spannende Erkenntnisse, abgesehen davon, dass der Inhalt nach §13 geheim gehalten werden soll.
In §3,3 heißt es dort beispielsweise: "Ferner werden die gärtnerischen Ausstellungsbeiträge durch die Gesellschaftsverbände von BWGrün gestaltet, hierfür werden sich Stadt Überlingen und BWGrün einsetzen". Verbandsfremde Firmen ohne Verbandsmitgliedschaft  werden es da schwer haben.

In §6 heißt es: "Das Unternehmen BWGrün stellt seine mit Landesgartenschauen befassten Mitarbeiter/innen für beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LGS Überlingen 2020 sowohl während der Planungs- und Vorbereitungphase als auch während der Durchführung zur Verfügung." Die Aufgaben der BWGrün Mitarbeiter ist in §7.2 geregelt: "Diese Mitarbeiter sind vor allem für die Bereiche Projektkoordinierung (Projektsteuerung) zuständig. Sie sind für das gartenschauspezifische Vertragsmanagement zuständig." Die Vergütung dieser BWGrün Mitarbeiter ist in §7 geregelt: "Die LGS Überlingen GmbH stellt geeignete Räume und Sachmittel zur Verfügung und leistet vollen Personalkostenersatz zzgl 10% Verwaltungskostenaufschlag und der gesetzlichen Umsatzsteuer."
Man darf sich fragen, wem diese BWGrün Mitarbeiter verpflichtet sind: Ihrem Arbeitgeber, den BWGrün Gesellschaftern und deren Mitgliedsbetrieben oder der Stadt Überlingen, von der sie indirekt über die LGS Überlingen GmbH bezahlt werden?

Nach aktueller Kenntnis sind es vier(?) Mitarbeiter, die von der BWGrün in die LGS Überlingen GmbH entsandt sind und dort laut Vertrag beratend die Interessen der BWGrün Gesellschafter vertreten:
  • Geschäftsführer Herr Martin Richter (ausgeschieden, als GF ersetzt durch Frau Heppeler)
  • Frau Edith Heppeler (Leitung Planung, Bau, Betrieb)
  • Frau Anette Stoll-Zeitler als übergeordnete Fachbereichsleiterin 
  • Christin Grob (Planung, Bau und Betrieb)
Die BWGrün macht das natürlich nicht gratis und will - zusätzlich zur Personalkostenerstattung - am Erfolg der LGS in Überlingen angemessen beteiligt werden. Das ist im Vertrag in §9 klar geregelt: "Das Unternehmen BWGrün erhält eine erfolgsabhängige Vergütung." Spannend zu lesen, was man unter "erfolgsabhängig" versteht: "Das Unternehmen BWGrün erhält eine Vergütung aus einem prozentualen Anteil der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern, Mieten, Pachten, Geldsponsoring und Konzessionen..."
Normalerweise bedeutet "erfolgsabhängig", dass eine Provision aus dem Erfolg, sprich dem Gewinn oder Ertrag  oder Ergebnis (Einnahmen minus Ausgaben= Ertrag) gezahlt wird. Hier aber werden die Provisionen nur aus den Einnahmen fällig, auch dann, wenn die LGS in Überlingen ein Minusgeschäft wird. Da ist man natürlich fein raus, ohne jedes Risiko. Das trägt nur die Stadt Überlingen.
Gibt es noch Fragen?
Ja, eine. Warum eigentlich sind die Sitzungen des Aufsichtsrates der LGS GmbH immer und grundsätzlich nichtöffentlich, warum werden keine Protokolle veröffentlicht? Obwohl doch die Stadt Überlingen dort mit 2/3 Mehrheit Hauptanteilseigerner ist und alle Kosten der LGS zu 100% trägt?

Rechnungshof rügt Landesgartenschauen scharf-nicht nur bei uns im Visier!

Leserkommentar per email:
Ich bin Fassungslos. Es geht wohl in erster Linie um finanzielle Vorteile, fast eine Art Mafia. Tja, wie heißt es doch in Bertolt Brechts Dreigroschenoper so schön: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral"


Donnerstag, 26. Januar 2017

LGS Ente?

Um eine eindeutige Information über eine möglicherweise erneute Bombensuche auf dem LGS Gelände zu bekommen, haben wir diese Anfrage an den Pressesprecher der Stadtverwaltung Überlingen, Herrn Wiedemer-Steidinger,  geschickt:

"Auf die Pressemitteilung der LGS GmbH, veröffentlicht gestern im Südkurier, gab es nicht nur im Anschluss an die gestrige GR Sitzung Diskussionen. Auf Nachfragen bei den Gemeinderäten wurde festgestellt, dass definitiv lediglich eine Person wusste, dass nochmals eine Bombensuche notwendig werden wird.

Im HalloÜ Ausgabe 11/16, Seite 2 ( Link zum Primo Archiv)  wird ausdrücklich das Ende der Bombensuche mitgeteilt. In der Folgezeit wurde trotz Recherche keine Informationen im HalloÜ gefunden, dass eine erneute Suche im Bereich der Platanenallee in 2017 zu erwarten ist. Befragten Anwohnern, die ggf wieder auf gepackten Koffern eine Evakuierung befürchten müssen, ist ebenfalls nichts bekannt.

Stellt sich die Frage, ob Herr Leitner irrt. Wie auch immer: Sollte tatsächlich eine erneute Bombensuche in diesem Sommer ab Juli notwendig werden, wäre eine zeitgerechte Information der betroffenen Bürger anzuraten. Der Zeitraum ist dann immerhin in der touristischen Hauptsaison und es betrifft unser Kurgebiet.

Sollte die Information allerdings eine der LGS-Enten sein, wäre nach der ausgelösten Verunsicherung der Bürger eine umgehende Klarstellung zu empfehlen."

Dienstag, 24. Januar 2017

Bombensuche? Kein wirkliches Argument!

Die LGS GmbH lässt verlauten, dass ein frühzeitiges Fällen der Bäume unverzichtbar sei, um auch dort nach möglichen Blindgängern aus dem Weltkrieg zu suchen. Aus unserer Sicht ist das ein weit "hervorgeholtes" Argument. Siehe SÜDKURIER Artikel.
Ende des 2. Weltkrieges, als einige Bomben auf das Bahnhofsareal fielen, bestanden die Straße und auch die Platanenalle bereits seit etwa 50 Jahren. Dort niedergegangene Blindgänger wären also sofort aufgefallen. Auch die Luftbildaufnahmen, nach denen die Fundorte möglicher Blindgänger überprüft werden, geben keinerlei Hinweis. Die Platanen auf der südlichen Straßenseite wurden erst etwa 1956 neu gepflanzt, nachdem der Fußweg zum Campingplatz angelegt wurde und die alten Bäume deshalb vermutlich weichen mussten. Man kann davon ausgehen, dass auch schon damals bei den Arbeiten mögliche Blindgänger gefunden worden wären. Auf dem gesamten LGS Gelände wurden trotz intensiver Suche keinerlei Blindgänger gefunden.

Im aktuellen HalloÜ schreibt die Stadtverwaltung, das Fällen der Platanenallee sei vor dem 1. März unbedingt notwendig, weil andernfalls der Zeitplan der LGS Planungen vollkommen durcheinander geriete. Seltsam: Im offiziellen Zeitplan der LGS ist als Baubeginn östlicher Uferbereich der Oktober 2017 eingeplant. Es besteht also weder Eile, noch die Gefahr, dass die LGS nicht zeitgerecht fertig werden würde.

Bereits seit April 2016 hat die BÜB gefordert, die Platanenallee samt Trockenmauer zu erhalten. Doch mangelnde Gesprächsbereitschaft und absolute Kopromisslosigkeit seitens Verwaltung und LGS GmbH haben die Situation massiv verzögert. Wir hätten schon lange eine Lösung haben können, mit denen sowohl die LGS GmbH als auch die Überlinger Bürger einverstanden sind.

Montag, 23. Januar 2017

Verwaltungsgericht: Nicht sofort fällen!

In einem Schreiben des VG an die Stadt wurde ihr aufgegeben, vor einem Beschluss über den Eilantrag keine Bäume zu fällen: „Das Gericht geht davon aus, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag von Vollzugsmaßnahmen abgesehen wird.“ Diese Vorgabe des VG wurde auch dem Petitionsausschuss (PA) zur Kenntnis gegeben.

Gedulden muss sich Frau OB Becker: Massiven Druck auf die Terminplanung des PA hatte nur die Stadt Überlingen durch Frau OB Becker ausgeübt. Bereits kurz nach dem Besuch des Ausschusses in Überlingen hat sie gefordert, eine Entscheidung noch vor Beginn der Vegetationsphase ab 1. März zu verkünden. Frau Becker und die LGS GmbH wollen die Platanenallee unbedingt vor diesem Termin fällen lassen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Unklar ist allerdings, ob das Landesamt für Denkmalschutz dazu bereits eingelenkt und einer Fällung des Kulturdenkmals zugestimmt hat. Nach unseren Informationen ist dies nicht der Fall. Vollkommen unverständlich ist die beabsichtigte frühzeitige Fällung auch hinsichtlich des online veröffentlichten offiziellen Zeitplans der LGS GmbH, der einen Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorsieht. Es besteht also gar keine zwingende Notwendigkeit, die Bäume schon jetzt zu entfernen. Außer eben, damit vollendete Tatsachen zu schaffen.

Die BÜB hat gegen den Beschluss des Gemeinderates auf Ablehnung des von über 3000 Bürgern unterzeichneten Antrages auf einen Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee bekanntlich Widerspruch eingelegt. Um einem laufenden Rechtsmittelverfahren nicht die Grundlage (durch Entfernen der Bäume) zu entziehen, hat die BÜB beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt, die das kurzfristige Fällen verhindern soll.

Montag, 16. Januar 2017

Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt

Die BÜB hat beim VG Sigmaringen einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um ein frühzeitiges Fällen der denkmalgeschützten Platanenallee zu verhindern.

Warum wurde dies leider notwendig?

Wie seither auch, werden von der Stadt Gesprächsangebote der BÜB konsequent ignoriert. Mehr noch, die Stadt hat sogar an den Petitionsausschuss appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu fällen, damit die Bäume noch vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März (und dem damit verbundenen Fällverbot) entfernt werden können. Ein Schreiben der BÜB an den designierten OB Herrn Zeitler mit der Bitte, nach seinem Amtsantritt doch einem Moratorium bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Bürgerbegehrens zuzustimmen, wurde leider nicht beantwortet.

Wie bereits letzte Woche dargelegt, bleibt nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH noch genügend Zeit, das Rechtsmittelverfahren gegen die Ablehnung des durch über 3000 Bürger ( 1220 Unterschriften wären rechtlich nur notwendig gewesen) unterzeichneten Antrags auf einen Bürgerentscheid abzuwarten. Baubeginn ist erst für Oktober 2017 geplant, weil erst dann bei Niedrigwasser im Uferbereich gearbeitet werden kann.Durch eine vorzeitige Fällung der Bäume wird in einem Handstreich den Bürgern das Recht auf eine Überprüfung der Ablehnung genommen. Das wäre aber nicht im Sinne des Bürgerrechtes, wenn durch Schaffung vollendeter Tatsachen den Bürgern die Rechte genommen werden. In einer ersten Mitteilung hat das VG der Stadt aufgegeben, vor einer endgültigen Entscheidung über den Antrag der BÜB Baumfällungen zu unterlassen.

Ganz abgesehen davon liegt nach unseren Informationen noch keine Zustimmung des Landesamtes für Denkmalschutz zur Beseitigung der denkmalgeschützten Platanenallee vor.

Wir können Stadt und LGS GmbH nur erneut zu Gesprächen auffordern, um im Interesse der Stadt und der LGS 2020 zu einem vernünftigen Miteinander zu kommen. Zeit für Umplanungen gibt es genügend. Wir erinnern an Heilbronn, das 2019 die Bundesgartenschau ausrichtet. Nach Bürgerprotesten gegen die beabsichtigte Fällung von Weiden und Platanen (!) am neugestalteten Neckarufer hat man noch in 2016  umgeplant. Die Bäume bleiben erhalten in Form sogenannter Insellösungen. Genau dies hatten wir uns auch für die 10 riesigen Weiden am Überlinger Campingplatz gewünscht. Leider wurden die Bäume ohne Skrupel bereits gefällt. Man fragt sich, warum es in Überlingen, das ein Jahr mehr Zeit hat, nicht auch möglich sein soll, einen Weg zu finden.

Montag, 9. Januar 2017

Waldkauz Vogel des Jahres 2017

Der NABU kürt jedes Jahr einen Vogel des Jahres, meist ist es eine strengt geschützte Art. Für 2017 ist dies der Waldkauz. Der NABU informiert umfangreich, warum gerade der Waldkauz gewählt wurde.

„Stellvertretend für alle Eulenarten haben wir für 2017 den Waldkauz zum Jahresvogel gewählt. Mit ihm wollen wir für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren“, erläutert NABU-Präsidiumsmitglied Heinz Kowalski.

In Überlingen scheinen die Forderungen des NABU zum Schutz nicht zu gelten: Wie sonst ist es erklärbar, dass mindestens einem Waldkauz, der eine der denkmalgeschützten Platanen bewohnt, sein angestammtes Heim genommen werden soll? Dass ihm stattdessen ein neues Domizil in Form einer Fertighaus- oder Plattenbauwohnung zugewiesen werden soll. Ober er die annimmt, ist fraglich.

Liebe BÜB Freunde, schreibt doch mal dem NABU und fragt, warum ausgerechnet in Überlingen der Waldkauz vertrieben werden soll.

Warum die Platanen schon jetzt fällen?

Frau OB Becker hat öffentlich mitteilen lassen, dass die Stadtverwaltung an den Petitionsausschuss appelliert hat, die Entscheidung über die Petition zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee schnellstmöglich zu treffen. Damit die Platanen noch vor Beginn der Vegetationsperiode - und dem damit verbundenen Fällverbot - vor dem 1.März entfernt werden können.

Warum die Eile? Laut dem offiziellen Zeitplan der LGS GmbH (online einsehbar) ist der Baubeginn im östlichen Uferbereich erst für Oktober 2017 vorgesehen. Das ist auch logisch, denn nur bei Niedrigwasser kann dort gearbeitet werden, so wie aktuell im westlichen Bauabschnitt am ehemaligen Campingplatz. Der wird frühestens Sommer/Herbst 2017 fertig, es stehen also auch gar keine Kapazitäten für einen früheren Baubeginn im Osten bereit. Selbstverständlich kann der Baubeginn für die neue verlegte Bahnhofstraße erfolgen, das tangiert die Baumallee nicht.

Tabula rasa vor einem Urteil?
Die BÜB hat gegen den Gemeinderatsbeschluss über die Ablehnung des durch über 3000 Bürger beantragten Bürgerentscheides Widerspruch eingelegt. Da zu erwarten ist, dass die Stadt diesem Widerspruch nicht zustimmen wird, hat die BÜB Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt. Das aber will die Stadt unbedingt verhindern, in dem man versucht, den Streitgegenstand schnellstmöglich zu beseitigen. Dass mit diesem Verhalten das Grundrecht der Bürger auf eine rechtliche Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses elementar beschnitten wird, scheint unwichtig zu sein.

Wir appellieren
an den GR, an die OB Frau Becker und an den zukünftigen OB Zeitler, einem Fällmoratorium bis zum Abschluss des Verfahrens verbindlich zuzustimmen. Leider kam von Herrn Zeitler auf eine entsprechende schriftliche Bitte bisher keine Antwort. Mit dem Moratorium würde sich auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim VG erübrigen. Wie oben dargelegt, besteht nach dem offiziellen Terminplan der LGS GmbH keinerlei Notwendigkeit, die Bäume umgehend zu fällen!

Warum ein Bürgerentscheid?
Über 3000 Überlinger Bürger haben den BE beantragt, damit allein die Bürger entscheiden können, was mit der Baumallee geschieht. Das hat der GR abgewiesen. Für diesen BE aber werden wir uns weiterhin einsetzen.

Dienstag, 20. Dezember 2016

Ein aufregendes 2016 endet

Ein letztes Rundschreiben in einem für uns aufregenden, anregenden, zufriedenen und auch unzufriedenen 2016.
Wir haben Manches erreicht, Manches verloren. So ist die schöne alte Uferbastion und die Trauerweiden endgültig verloren, ebenso bereits etwa 30 Meter der Trockenmauer.

Aber wir haben auch etwas gewonnen: Einen unglaublich tollen starken Zusammenhalt durch unsere Aktionen. Jeder von uns hat leider Freunde verloren, weil diese nicht verstehen können, dass man sich herrlich über eine Sache streiten kann, dies aber niemals in den persönlichen Bereich übertragen sollte. So wird es allen von uns gehen, beruhigt von der Erkenntnis, dass manche „Freunde“ nie wirklich welche waren.
Und jeder von uns hat plötzlich neue Freunde, die man vorher oft gar nicht kannte. Menschen, die einen auf der Straße ansprechen und Glück, Gottes Segen und „Kraft zum Weitermachen“ wünschen. Das baut auf!

Aber ohne Eure Unterstützung, sei es aktiv beim Sammeln von Unterschriften, in Diskussionen oder durch eine Spende auf unser BÜB Konto – nichts wäre uns ohne euch möglich gewesen. Und gerade dafür möchten wir uns bei allen ganz herzlich bedanken!

Wir wünschen euch ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2017!

Unseren kranken Freunden und Unterstützern wünschen wir Kraft und baldige Genesung. Insbesondere einem Freund, der uns immer mit gutem Rat zur Seite stand, wünschen wir, dass er im nächsten Jahr wieder in unserer Runde dabei sein kann.

Bitte bleibt auch im nächsten Jahr „eurer“ BÜB herzlich verbunden, denn der Kampf zum Erhalt der Bäume und der alten Mauer geht weiter. Im Januar/Februar wird der Petitionsausschuss seine „Empfehlung“ sprechen, wobei diese eben nur eine Empfehlung ist. Wir erwarten nicht, dass uns volle Unterstützung erreichen wird, dafür war der massive Druck auf den Ausschuss durch Stadt, LGS, drei(!) Ministerien, MdLs, Regierungspräsidium, Landkreis und weitere Ämter zu stark. Aber vielleicht fordert der Ausschuss ja wenigstens, dass die Stadt sich mit der BÜB zusammen setzen sollte: Das wäre für uns schon ein Sieg, denn genau das fordern wir ja permanent.

Auch auf der rechtlichen Schiene wird es weiter gehen, der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Bürgerbegehrens durch den GR ist gestellt. Wir sind bereit, unsere Forderung nach einem Bürgerentscheid über das Schicksal der Platanenallee und und der Trockenmauer bis in die höchste Instanz zu tragen.

Bitte verfolgt regelmäßig auf www.büb.info , was es Neues gibt. Im Januar werden wir darlegen, weshalb alles Alte unbedingt weg muss. Nicht nur, weil eine unverständliche Architektenideologie dahinter steht, sondern knallharte finanzielle Interessen von Lobbyverbänden und Firmen. Wo nichts „Neues“ geschaffen werden kann, gibt es nichts zu verdienen. Alles in bestehenden Verträgen zwischen der Stadt und BWGrün festgelegt.

Alles Gute wünschen die Sprecher der BÜB
Kristin Müller-Hausser, Rolf Briddigkeit und Dirk Diestel

Freitag, 16. Dezember 2016

Was kostet Bürgerrecht?

Am vergangenen Mittwoch hat FDP Stadtrat Ingo Wörner eine Frage an die Stadtverwaltung gestellt: "Was kostet uns Herr Diestel und seine Aktionen?"
Mal abgesehen davon, dass Herr Diestel nur einer der vier Sprecher der BÜB ist, die etwa 3500 Bürger vertreten, die für das Bürgerbegehren zum Erhalt der denkmalgeschützten Platanenallee und der historischen Trockenmauer unterschrieben hatten. Aber es ist ja viel schöner, wenn man einzelne Personen direkt verunglimpfen kann.

Herr Wörner scheint durch seine Anfrage ausdrücken zu wollen, dass Verfassung und gesetzliche Bürgerrechte nur für die Bürger da sind, die die offizielle Meinung der gewählten Bürgervertreter unterstützen? Andersdenkenden muss man die Kosten vorhalten, die sie möglicherweise verursachen? Oder noch besser, ihnen diese gleich in Rechnung stellen, damit sie ganz schnell ruhig bleiben? Gerade die "Freie Demokratische Partei" galt doch lange als Hort der Freiheit, der Liberalität und der Bürgerrechte. Sind Sie in der falschen Partei, Herr Wörner?

Kann man Bürgerrechte in Cent und Euro ausdrücken? Nicht ohne Grund hat unsere Verfassung und unsere Gesetzgebung den Bürgerrechten einen umfassenden und hohen Stellenwert eingeräumt. In anderen Ländern, gar nicht so weit weg von uns, werden diese Bürgerrechte zur Zeit konsequent abgeschafft. Wer eine andere Meinung hat als der Führende und seine Clique - nennen wir ihn mal Erdogan - muss mit strikten Konsequenzen rechnen. Da ist es ja fast noch erfreulich, wenn Herr Wörner nur nach den Kosten fragt und nicht gleich Strafanzeige stellt. Wobei dieses Druckmittel gegen Herrn Diestel ja auch schon angewandt wurde. Zum Glück hat die funktionierende Gewaltenteilung in Deutschland bewirkt, dass sich die Judikative (in dem Fall Staatsanwaltschaft) gegen die Meinung der Exekutive (Stadtverwaltung) durchgesetzt und den Fall wegen Nichtigkeit eingestellt hat. Ein Sieg der Gesetze gegen Willkür.

Um nochmals auf die Kosten der Bürgerrechte einzugehen: Es wäre doch viel besser und auch "billiger" gewesen, wenn der Gemeinderat, die von ihm geführte Stadtverwaltung und auch die LGS die Bürger rechtzeitig in die Planung eingebunden hätten. Wenn man ihnen schon vor dem 2013er Bürgerentscheid die ganze Wahrheit gesagt hätte. Wenn man spätestens mit Kenntnis des Denkmalschutzes für die Platanenallee den Bürgern dies mitgeteilt und vermittelnde Gesprächsangebote angenommen hätte. Was hätte man Geld und noch viel mehr Streit und Ärger sparen können! Also fragen wir uns doch auch einmal: Was kostet uns - den Bürgern - diese Heimlichtuerei?

Montag, 12. Dezember 2016

Gezielte Fehlinformationen?

Für tausende Euro Steuergelder wird von der Stadt und der LGS GmbH eine "Informationskampagne" gestreut, die marketingtechnisch erfolgreich ist, aber eine Menge Fehlinformationen enhält. Wird hier versucht, mittels Film und Computerzeichnungen eine Wirklichkeit vorzutäuschen, die so nicht stimmt?

In den Computeranimationen werden die geplanten Uferabflachungen falsch dargestellt.
Fakefoto der LGS: Tiefster Wasserstand wie im Winter !

  1. Der gezeichnete Wasserstand ist der tiefste Winterwasserstand. Im Sommer ist der Pegel 1,5-2 Meter, bei Hochwasser sogar deutlich höher. Durch diesen Trick scheint die begehbare Fläche wesentlich breiter zu sein. Tatsache ist, dass selbst bei Normalpegel im Sommer die ersten zwei Terrassen nahezu vollkommen unter Wasser stehen. Bei einem richtigen Hochwasser wie im Juni 2016 werden auch Bereiche der dritten Terrasse überflutet sein. Ein Hochwasser wie 1999 lässt vom LGS Gelände nichts mehr übrig. Durch die Abflachungen gehen 6-8000 qm wertvolle und teuer gekaufte Fläche verloren.
  2. Der echte Grasrasenbereich, der in den Zeichnungen ewig breit aussieht, wird laut dem Maßnahmenplan maximal 6-8 Meter breit sein. In den Terrassen 1+2 wird schwer begehbarer Kies sein. Sand ist dort nicht, wie oft suggeriert. Der wäre beim ersten Sturm abgeschwemmt.
  3. Der Begriff "Strandrasengesellschaft" in der untersten Terrasse ist vollkommen irreführend. Das hat gar nicht mit einem Nutzrasen zu tun.
  4. Die drei Terrassen werden durch drei Zwischenmauern unterteilt, jede etwa 70cm hoch. In den Zeichnungen werden diese sehr verschämt nahezu flach dargestellt. Mittels Treppen und 5 Stufen müssen diese Zwischenmauern überwunden werden. Einen barrierefreien Zugang soll es nur noch an einer Stelle geben.
Das Video zeigt Situationen, wie sie aktuell im Ostbad oder im Badgarten existieren. So wird es im Westpark niemals werden können, dafür ist das Gelände viel zu schmal. 

Warum gibt es kein Schnittmodell?
Oft gefordert, aber von der LGS nie angefertigt wurde ein Schnittmodell. Nur damit könnte anschaulich der wirkliche Verlauf der terrassierten Abflachungen, aber auch die unterschiedlichen Wasserpegel gezeigt werden. Und wie schmal der verbleibende Nutzstreifen sein wird, wenn man mal die Flächen für Wege, die breiten Schutzhecken, die verlegte Straße und 2x2 Meter Radweg abzieht.

Mit der BÜB Lösung bleiben trotz breiter Seezugänge die großen Nutzflächen erhalten. Und die Bäume! Im östlichen Bereich ist der barrierefreie Zugang, dort besteht schon jetzt ein "Strandbereich" mit feinem Kies. Dieser soll laut LGS Plan aber zu Gunsten eines großen Röhrichtfeldes (Schilf) verschwinden!
BÜB Vorschlag: Breite Sitzreppen zum See, erhalt der ebenen Flächen für Sport und Spiel, Rad- und Wanderweg unter schattenreichen Bäumen. Ebener Kiesstrand ganz rechts, wie schon jetzt vorhanden.

BÜB Vorschlag: Kein Geländeverlust bei Mittel- und Hochwasser durch breite Sitztreppen, viel Spiel- und Sportfläche

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Petitionsausschuss tagte in Überlingen

Gestern kam der von der BÜB angerufene Petitionsausschuss nach Überlingen, um von beiden Seiten die Argumente abzufragen. Entscheiden wird der Ausschuss später, sein "Urteil" ist auch nicht verbindlich. Es kann nur eine Empfehlung sein. Bericht im SÜDKURIER
Für die BÜB war es seit Monaten das erste Mal, dass die Gelegenheit zu einer öffentlichen Diskussion bestand. Bisher hatte die Stadt mit Frau Becker und die LGS GmbH jedes Gespräch abgelehnt. Nun war die Verwaltung verpflichtet, zu kommen und die BÜB anzuhören. Alleine dafür hat es sich gelohnt, den Petitionsausschuss anzurufen, egal, wie er später empfehlen wird.

Hier besichtigen der Ausschuss und Gäste die "phantastische" Zyklopenmauer, die an der Stelle der ehemaligen Uferbastion entsteht. Architektin Frau Mommsen zeigte sich genauso begeistert von der "tollen Architektur", wie auch Frau OB Becker. Viele andere waren entsetzt.
Einer der Besucher rutschte mit dem Fuß in eine der tiefen Spalten, er konnte ihn gerade noch vor einem Bruch bewahren.

Montag, 5. Dezember 2016

Jetzt und vorher

Ein "schöner" Fotovergleich der Ufersituation an der ehemaligen Bastion. Bis auf eine der großen Trauerweiden sind alle gefällt.
So sah es noch im Juli 2016 aus: Die Uferbastion mit Spielplatz, Wiese und mächtigen Trauerweiden
November 2016: Die meisten Bäume fehlen, die Spielgeräte im Container, die Mauer mit Sandsteinverblendung abgerissen
Dezember 2016: Riesige unbegehbare Zyklopensteine bedecken das Ufer