Donnerstag, 27. September 2018

Öhringen kritisiert Zeitler: Zu Recht?

Der Südkurier berichtete kürzlich über die Kritik des früheren Öhringer Bürgermeisters und noch Geschäftsführers der LGS Öhringen, Erich Herrmann. In Öhringen fand 2016 die LGS statt.
Erich Herrmann wandte sich vehement gegen Äußerungen des Überlinger OB Zeitler, nirgendwo seien die Bürger und der Gemeinderat so ausführlich über den Haushalt der LGS GmbH informiert worden, auch nicht in Öhringen.
In seiner Antwort wies Zeitler auf das "hochaggregierte Zahlenwerk" hin, das der Gemeinderat eineinhalb Jahre vor der LGS in Überlingen vorgelegt bekäme. Abgesehen davon, erscheint es sehr ungewöhnlich, dass "nur" 1,5 Jahre vor der LGS der ganze Haushalt neugerechnet wird. Das ist nicht üblich. Dieses hochaggregierte Zahlenwerk besteht aus zwei Tabellen mit den prognostizierten Ausgaben im Durchführungs- und im Investitionshaushalt. Siehe hier am 14.9.2018 in unserem blog. Möglicherweise wurde dem LGS Aufsichtsrat ja mehr vorgelegt, die Öffentlichkeit bleibt da aber wie üblich außen vor.

Dazu muss man Anmerkungen machen, die wir hier im blog bereits beschrieben hatten. Erst nach einer Erinnerung kam von der städtischen "Pressestelle", ohne Name, der Hinweis, dass nach §9 des Durchführungsvertrages alles seine Richtigkeit habe.
In Kenntnis dieses Paragrafen scheint das aber nicht so zu sein. Warum im Investitionshaushalt Provisionen an die rein privatwirtschaftliche BWGrün enthalten sind, die eigentlich nur für im Durchführungshaushalt gebuchte Einnahmen fliessen, blieb offen. Wir haben die Sache nun der Gemeindeprüfungsanstalt BW mit der Bitte um Prüfung vorgelegt.

Stimmen die Erlöse wirklich?

Erich Herrmann übte auch Kritik an den von der LGS Überlingen und OB Zeitler genannten durchschnittlichen Erlösen (netto) aus Eintrittskarten. In Überlingen werden es für die Tageskarte ohne Ermäßigungen brutto 18€ sein, in Öhringen waren es 16,50€. Dort wurde ein durchschnittlicher Erlös von netto 10,59€ netto realisiert, Überlingen hofft auf 13,72€. Also 3,13€ mehr als Öhringen, obwohl brutto nur 1,50€ (netto 1,26€) mehr erlöst werden.

Der Öhringer Durchschnittserlös betrug also 10,59€, rechnen wir den zusätzlichen Erlös durch höhere Eintrittspreise in Überlingen von netto 1,26€ hinzu, ergibt sich nach dem Erfahrungsmodell von Öhringen ein Erlös von 11,85€. Nicht die erhofften 13,72€. Also eine Differenz von 1,87€ je verkaufter Karte im Durchschnitt.

Das klingt wenig. Wenn man aber die erwarteten 775.000 Besuche/Zutritte (nicht Besucher, denn Dauerkarteninhaber kommen öfters!) zu Grunde legt, erlöst man nicht die erwarteten 10.633.000 Euro, sondern nur 9.183.750 Euro. Bleibt ein Loch von knapp 1,5 Mio Euro. Selbst wenn das Loch nur etwa 1 Mio € betragen sollte: Hoppla, was dann? Das Geld wurde nämlich schon ausgegeben, ohne es zu haben.

Wir erwarten von der LGS Überlingen GmbH und der Stadt Überlingen, die Berechnungsgrundlage für die erhofften 13,72€ netto je verkaufter Eintrittskarte offen zu legen. Und nach Öhringen ein Dank für den Hinweis auf die möglicherweise falsche Berechnung.

Am 28.9. haben wir die Geschäftsführung der LGS Überlingen GmbH gebeten, uns das Berechnungsmodell für die durchschnittlichen Erlöse zur Verfügung zu stellen. Ergänzt um die Frage, wie viele entgeltlose Freikarten laut Durchführungsvertrag der BWGrün und den sie tragenden Landesverbänden überlassen werden müssen und wie diese Zutritte sich in der Berechnung widerspiegeln.

OB Zeitler verweigert jedes Entgegenkommen

Fast war es ja schon zu erwarten gewesen, letztendlich ist es aber doch eine Enttäuschung. In der GR Sitzung am Mittwoch hat OB Zeitler zu Beginn in einer persönlichen Erklärung die Bitte der BÜB+ auf Erhalt der noch verbliebenen 20 Meter der historischen Trockenmauer konsequent und kompromisslos zurück gewiesen.
In der Begründung nannte er erneut die bekannten Argumente gegen den Erhalt: Es sei alles lange so beschlossen, zudem wäre es technisch schwierig, die zwei Enden der Trockenmauer an die neu erstellte Granitwackenböschung anzuschließen. Zudem sei es gestalterisch nicht gut, wenn rechts und links der Restmauer die Vorschüttung vier Meter Richtung See "ein Loch" in der Uferlinie hinterlasse.

Leider ging er mit keinem einzigen Wort auf die erbetene "Handreichung" an die 3400 Bürger ein, die sich 2016  für den Erhalt von Platanenallee und Trockenmauer ausgesprochen hatten. Seine Worte vom Bürgerempfang zu Beginn des Jahres, er wolle ein "Aufeinanderzugehen", scheinen vergessen. Auch auf das Gesprächsangebot ging er nicht ein. Setzt er damit die Tradition seiner Amtsvorgängerin fort, mit kritischen Bürgern besser gar nicht erst zu sprechen?

Auffällig war allerdings, dass sich anschließend aus der Runde des Gemeinderates  nicht eine einzige Hand für Beifall rührte. In seine Entscheidung wurde der Gemeinderat, der eigentliche Souverän, vom Oberbürgermeister vermutlich nicht eingebunden.

Mittwoch, 26. September 2018

Langgasse Telekomareal: Pressemitteilung der BÜB+

Der Südkurier berichtet heute über die bisher nur vermutete Planung eines Bauträgers im Bereich Telekomgebäude in der Langgasse. Dieser bestätigt gegenüber der Redaktion, dass zumindest Gedankenspiele für einen 15stöckigen Wohnturm rund um den Fernmeldeturm real sind. Wir hatten hier auf BÜB.plus bereits kürzlich über das Thema geschrieben.

Die BÜB+ lehnt Pläne dieser Art konsequent ab und hat heute eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen verschickt.


         Pressemitteilung der BÜB+
         Zum Thema Bebauung Langgasse, Telekomgelände

  • Die BÜB+ wendet sich entschieden gegen Begründungen des Oberbürgermeisters für eine nichtöffentliche Behandlung der von Fa. Betz und Baupartner vorgelegten Pläne zur Überbauung des Telekomgeländes an der Langgasse. Um den Gemeinderäten eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen ist nicht die Geheimhaltung notwendig, sondern viel mehr eine öffentliche Diskussion, in der die Überlinger Bürger sehr frühzeitig eingebunden werden. Bemerkenswert positiv ist die Offenheit, mit der Fa. Betz das Thema gegenüber dem Südkurier erläutert. Diese Offenheit wäre auch von der Stadtverwaltung wünschenswert.
  • Die BÜB+ lehnt konsequent Überlegungen oder gar Pläne zur Errichtung eines hohen Wohnturms rund um den Fernmeldeturm der Telekom in der Langgasse ab, ebenso die Erhöhung des Verwaltungsgebäudes oder eine Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden, die nicht der Wohnbebauung des Umfeldes angepasst sind. Sie betrachtet solche Pläne als eine Verschandelung der Landschaft, weitaus schlimmer als der bestehende schlanke Turm es ohnehin schon ist. Geschätzt würde dieser Wohnturm einen Durchmesser von mindestens 25 Metern bekommen. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Begehrlichkeiten von Bauinvestoren nach sich ziehen wird. Es ist nach Meinung der BÜB+ keinesfalls zu erwarten, dass über diese Planung bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Vielmehr sind dort überwiegend exklusive und teure Eigentumswohnungen zu vermuten.
  • Das von Fa. Betz und Baupartner erworbene Areal ist aktuell als „Sonderfläche Fernmeldewesen“ ausgewiesen, was keine Bebauung oder Nutzung für Wohnraum zulässt. Somit müsste der Gemeinderat zunächst einen Bebauungsplan beschließen, der dies ermöglicht. Mit der Umwandlung der relativ billigen Sonderfläche hin zu Bauland aber steigt der Wert der Fläche schlagartig exorbitant auf ein Vielfaches an. Die BÜB+ fordert auch für diesen Fall, analog vor einer Umwandlung des Kramer Areals, die vorherige Einführung einer Satzung, über die beträchtliche Anteile von sogenannten Planungsgewinnen zu Gunsten der Stadt abgeschöpft werden können. Mit den Erlösen daraus kann an anderer Stelle der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum gefördert werden. In diesem Zusammenhang spricht sich die BÜB+ für die schnelle Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft aus.

Samstag, 22. September 2018

Eine Bahnhofshalle: Das darf nicht wahr sein!

Die endlose Geschichte des Pflanzenhauses wird durch eine neue Komponente ergänzt. Und diese Komponente ist -unserer Meinung nach - entsetzlich.

Normalerweise werden die Sitzungsunterlagen für die kommende GR Sitzung eine Woche vorher für die Öffentlichkeit in das RIS (Ratsinformationssystem) eingestellt. Zumindest die für den öffentlichen Teil der Sitzung. Aber seltsam: Für den TOP6 der öffentlichen Sitzung "Vorstellung der Angebote für das Pflanzenhaus und Vergabebeschluss" ist nur die Sitzungsvorlage mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einzusehen, es fehlen aber sämtliche Anlagen. Zufall oder Absicht?

Wenn man die in den Anlagen vorgestellten Entwürfe für das Pflanzenhaus sieht, könnte man denken, dass es Absicht ist. Uns wurden Abbildungen zugespielt, mit der Bitte, sie (noch) nicht zu veröffentlichen. Aber schreiben dürfen wir darüber.

Leider lässt es sich nicht beschreiben, was die Verwaltung den Überlinger Bürgern auf einen der schönsten freien Fleckchen des Badgartens hinbauen will, es ist einfach unbeschreiblich. Stellen Sie sich mal eine gläserne Bahnhofshalle vor, ähnlich der des Frankfurter Hauptbahnhofes. Dann hat man eine ungefähre Vorstellung, was da kommen soll. Die Giebelhöhe soll etwa 11 Meter betragen, was einem 3-4 stöckigem Wohngebäude entspricht.

Schon wieder müssen wir an die Gemeinderäte appellieren: Bitte ablehnen! Natürlich wird von LGS und Verwaltung wieder das Argument kommen, dass die ganze Landesgartenschau in Gefahr sei, wenn der GR nicht sofort zustimmt. Das ist natürlich Unsinn! Wenn man weiß, dass im Landesgartenschaujahr die "Bahnhofshalle" als Ausstellungspavillion des Landes genutzt werden soll, das dafür einen beträchtlichen Zuschuss zahlt - so etwas wollen wir nicht, weder zur, noch nach der LGS. Stellt dort einen temporären Pavillion auf, so einen, wie wir ihn zum Sommertheater hatten. Wenn es denn sein muss. Aber in 2021 dann weg damit und das wunderbare Gelände renaturieren. Oder die Zwischenzeit nutzen und etwas wirklich Schönes, etwas zu Überlingen passendes finden.

Die Fotos werden wir umgehend nachreichen, sobald sie im RIS verfügbar sind. Eine Anfrage an die Stadtverwaltung ist schon unterwegs.

Ergänzung:
Mittlerweile ist die Ansicht des von der Verwaltung geplanten Pflanzenhauses öffentlich, sie wurde an alle Stadträte als Sitzungsunterlage für die öffentliche Sitzung verschickt. Im öffentlichen RIS ist es leider noch immer nicht enthalten. Hier nun das geplante Pflanzenhaus im Stil einer von Fa. Krupp, Essen Ende des vorletzten Jahrhunderts gebauten Bahnhofshalle.  Entsetzlich im Badgarten, aber vielleicht eine Lösung fürs Überlinger Kurbähnle? Vorsicht! Ironie!


Mittlerweile wurden die vollständigen Sitzungsunterlagen im RIS online gestellt. Darin enthalten auch die zwei Entwürfe, die nicht zum Zuge kamen.

Wenn man sich an den Gewinnerentwurf der Architektin Frau Mommsen für die LGS erinnert, der letztendlich auch Vorlage für den Bürgerentscheid zur Landesgartenschau war, zeigen sich doch deutliche Unterschiede.

Wollte Frau Mommsen noch mit Parkhaus Therme und Pflanzenhaus zwei Gebäude errichten, die sich optisch ähneln (die "Stäbchenarchitektur), so ist davon nicht viel oder gar nichts geblieben. Das Parkhaus mit "Holz" Streben auf der einen Seite der Bahnhofstraße, hier nun gegenüber Metallarchitektur im Fabrik- oder Bahnhofshallendesign. Was für ein massiver Stilbruch!

Was wohl Frau Mommsen dazu meint?



Freitag, 21. September 2018

Offener Brief: Das kleine Reststück der Trockenmauer erhalten!

Die BÜB+ hat einen offenen Brief an einen umfangreichen Verteiler geschrieben und um den Erhalt des letzten Reststückchens der historischen Trockenmauer gebeten.
Siehe auch: (Das war) die Trockenmauer

Der Brief im vollen Wortlaut:

Landesgartenschau 2020, Uferpark West Überlingen,
Appell zum Erhalt des noch bestehenden Restes der historischen Trockenmauer aus Rorschacher Sandstein

Offener Brief

Sehr geehrte(r)
Damen und Herren Fraktionssprecher des Gemeinderates der Stadt Überlingen,
Herr Oberbürgermeister Jan Zeitler,
Herr Matthias Längin, Bürgermeister,
Herr Lothar Riebsamen, MdB,
Herr Klaus Hoher, MdL,
Herr Martin Hahn, MdL,
Frau Gisela Erler, Staatsrätin Land Baden-Württemberg,
Frau Martina Goerlich, LDA Tübingen
Herr Prof. Michael Goer, RP Tübingen,
Herr Prof. Dr. Claus Wolf, RP Stuttgart,
Frau Edith Heppeler, LGS GmbH,
Herr Roland Leitner, LGS GmbH,
Frau Marianne Mommsen, Architektin,
Herr Hartmut Walter, NABU,
Herr Tim Günther, BUND Überlingen,
Damen und Herren der Presse von Südkurier, Schwäbische Zeitung, SüdWest Presse, Stuttgarter Z, SWR Radio und Fernsehen, Süddeutsche Z, Wochenblatt,


Der größte Teil der historischen gestuften Trockenmauer aus Rorschacher Sandstein, errichtet um 1895 zum Schutz der Bahnanlagen der Bodenseegürtelbahn,  ist im Zuge der Baumaßnahmen für die Landesgartenschau 2020 bereits zu Gunsten der Uferabflachungen entfernt worden. Lediglich ein kleiner Abschnitt von schätzungsweise 20 Metern -im Bereich der zwei großen Linden am ehemaligen Taucherplatz- ist noch erhalten. Zum Schutz der Baumwurzeln ist in diesem Bereich die Entfernung der Sandsteinmauer nicht möglich, stattdessen ist hier eine Vorschüttung mit großen Granitblöcken aus Südtirol in den See hinein geplant. Damit wäre dann vollständig ein bedeutendes Stück Überlinger Ufergeschichte unwiederbringlich verloren.

In 2016 haben innerhalb von nur gut 2 Wochen etwa 3400 Überlinger Bürger für den Erhalt dieser Mauer und der darüber befindlichen Platanenallee unterschrieben. Das waren fast dreimal mehr Unterschriften, als für ein Bürgerbegehren notwendig gewesen wären. Die Umstände um die kompromisslose Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat und die damalige Oberbürgermeisterin haben eine tiefe Spaltung in der Bevölkerung verursacht, noch heute sind viele Bürger verärgert und von der Politik enttäuscht. Eine überdurchschnittlich ausgeprägte Ablehnung aller LGS Aktivitäten ist wahrnehmbar.

Mehrfach hat Herr Oberbürgermeister Jan Zeitler zum Ausdruck gebracht, dass er sich um ein „Aufeinanderzugehen im Interesse einer erfolgreichen Landesgartenschau“ bemühen will, zuletzt in seiner Neujahrsansprache anlässlich des Bürgerempfangs im Kursaal. Der kleine noch bestehende Rest der Trockenmauer würde dafür einen idealen Anlass bieten. 
Wir bitten den Gemeinderat, die Stadt, die LGS GmbH und natürlich die Architektin als Entscheidungsträger zu prüfen, wie dieses optisch sehr ansprechende Stück Trockenmauer sinnvoll in die Gesamtgestaltung des neuen Ufers integriert werden kann. Alle Empfänger unseres Appells bitten wir, ihren Einfluss in diesem Sinne geltend zu machen.

Das Stück Trockenmauer könnte sogar ein Ausstellungsobjekt sein; mit Hinweisen auf die phantastischen, heute nahezu verlorenen handwerklichen Fähigkeiten unserer Vorfahren. Das Mitte des 19.Jahrhunderts durch Aufschüttung gewonnene Land ohne jeden Beton und nur mit kunstvoll aufeinander gestapelten heimischen Natursteinen zu schützen, wäre heute handwerklich wie finanziell kaum mehr zu realisieren.

Da von der Bahnhofstraße bis östlich der Goldbacher Kapelle über 800m Ufer „renaturiert“ wurden, ist der Verlust von 20 Metern nicht renaturierten Ufers marginal und stellt kein Argument für die Notwendigkeit der geplanten Vorschüttung dar. Dieses ganz symmetrisch in der Mitte des Uferparks befindliche Reststück der Trockenmauer - die eigentlich als ein Bestandteil der als Kulturdenkmal geschützten Bodenseegürtelbahn zu sehen ist -  zu verschütten, wäre so eigentlich eher als eine „Denaturierung“ zu sehen.

Es gibt aber auch bedeutende ökologische Gründe, dieses Stück Mauer zu erhalten:
Nur etwa 6-7 Meter seewärts fällt genau in diesem Bereich das Unterwassergelände etwa 30 Meter senkrecht ab, so wie es landseitig senkrecht ansteigt. In diesem Steilwand- und im vorgelagerten Flachwasserbereich haben sich nach Untersuchungen der Uni Stuttgart mit dem Leibniz Institut für  Braunschweig sehr seltene Süßwasseralgen angesiedelt, die außer an dieser Stelle nur noch in einem bestimmten bayrischen Bergsee nachgewiesen werden können. Diese Algen sind praktisch die Gegenstücke unter Wasser zu den seltenen Bodensee Vergissmeinnicht, die mühsam im neuen Uferbereich angesiedelt werden sollen. Selbst eine Vorschüttung der Trockenmauer von nur einigen Metern Richtung See -und damit dann gefährlich nah an der Steilkante- bedeutet eine große Gefahr für diese seltenen Algenformen, jeder herabstürzende Stein kann sie vernichten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir appellieren erneut, sich unseren Argumenten nicht zu verschließen. Bitte nutzen Sie im Interesse einer für Überlingen erfolgreichen Landesgartenschau neben der Chance zu einer Handreichung an die enttäuschten Bürger - einer Geste des von Ihnen gewünschten „Aufeinanderzugehens“ -  die Möglichkeit, mit dem Rest dieses historischen Bauwerks eine sichtbare Attraktion für die Landesgartenschau zu erhalten, aber auch für die Bürger der Stadt nach der LGS.

Wir stehen sehr gerne und jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Die angehängten Fotos zeigen genau den Bereich der Trockenmauer, der noch vorhanden ist.

Mit freundlichen  Grüßen
BÜB+
Sprecher und Sprecherrat


Dienstag, 18. September 2018

Bürger fragen "Warum nichtöffentlich?"

Immer zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung im laufenden Monat haben die Bürger das Fragerecht. Und es wird fleißig genutzt. Manchmal ist es hochinteressant, welche Themen die Bürger berühren. Gelegentlich berühren sie auch sehr heikle Themen.

So erfuhr man in der letzten Sitzung, dass sich eine Nachbarschaftsinitiative im Bereich des (ehemaligen) Telekomgebäudes an der Langgasse gebildet hat. Gleich zwei Mitglieder stellten Fragen:
Drumherum exklusive Wohnungen?
Man bat um Aufklärung, was mit dem an die Fa. Betz und Partner verkauften Gebäude geschehen soll, ob die schwirrenden Gerüchte über eine geplante massive Bebauung - bis zu 15 Stockwerke hoch - zuträfen. Tatsächlich soll die Firma Pläne zur Begutachtung vorgelegt haben, die eine Umfassung des Turms mit Wohnungen vorsehen, dazu bis zu 5 Stockwerke hohe Gebäude im Bereich der Wiese und des Parkplatzes.
Zu den Gerüchten und vorgelegten Planungen konnte und wollte OB Zeitler nichts sagen. Das sei nichtöffentlich."Warum nichtöffentlich?" wollte der Bürger wissen.
OB Zeitler fand eine Antwort, die nun wirklich nicht zufrieden stellen kann: "Es sei nichtöffentlich, weil zunächst der Gemeinderat die Möglichkeit haben sollte, sich zu positionieren".

Diese Aussage steht in diametralem Widerspruch zur Gemeindeordnung, die Nichtöffentlichkeit gerade nicht als internen Diskussions-Vorlauf sieht, sondern diese sehr eng fasst und nur begrenzt zulässt - also in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz gefährdet wären.
Alle Sachthemen, auch die allerheißesten, sind grundsätzlich öffentlich zu behandeln.


Siehe dazu §35.1 der GemO von Badenwürttemberg: Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.

Nun handelt es sich bei solchen Bauvorhaben durchaus um Angelegenheiten, die das Wohl der betroffenen Bevölkerung betreffen - wenn man es nichtöffentlich behandelt!
Auf eine weitere Frage wurde bekannt, dass das Gelände ein sogenanntes "Sondergebiet Fernmeldewesen" ist. Für jegliche Bautätigkeit muss erst ein Bebauungsplan geschaffen werden.

Auch in diesem Zusammenhang muss erneut eine Satzung über die Abschöpfung von Planungsgewinnen eingefordert werden. Wenn aus einem bisher kaum nutzbaren und damit geringwertigem Sondergebiet plötzlich teuerstes Bauland wird, muss die Stadt an den beträchtlichen Planungsgewinnen beteiligt werden! Siehe dazu auch unser Bericht über das Kramerareal.

Die BÜB+ unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Nachbarschaftsinitiative Langgasse auf Veröffentlichung der vorgelegten Pläne, auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor(!) einem Aufstellungsbeschluss oder gar Erstellung eines Bebauungsplans.

Montag, 17. September 2018

Der Fuchs darf wieder historisch korrekt "unpünktlich" schlagen

Eine alte Postkarte zeigt das Tor mit "Fuchs"
Seit Jahrhunderten ist es Tradition, dass die Glocke im Franziskanertor "falsch" schlägt: Immer 5 Minuten vor der vollen Stunde ist der "Fuchs", wie er im Volksmund nach einem früheren Turmwächter heißt, zu hören. Warum das so war und wieder ist, berichtet der Südkurier.

Damit die Handwerker in der Stadt immer rechtzeitig wussten, wann Mittagspause oder Feierabend ist, zeigt der "Fuchs" das rechtzeitig laut an. Was viele nicht wissen und sich wundern. Genervt davon war ein Bürger, der vehement die Abschaltung forderte und das zunächst sogar erfolgreich. Aber er hat die Rechnung ohne den geschichtsbewussten Gemeinderat gemacht, der ebenso vehement die Rückkehr des "Fuchses" forderte.

Ungeklärt ist übrigens noch, wie viel die aufwändige Sanierung des Franziskanertores letztendlich kostete. Nur so viel ist bekannt: Es war deutlich mehr, als geplant. Warum, werden wir wohl hoffentlich bald erfahren.

Samstag, 15. September 2018

Lindenstraße: Was lange währt - wird nie gemacht...

Seit vielen Jahren steht die Sanierung der Lindenstraße auf der Überlinger Agenda. Schon vor vielen Jahren schaute sich der Gemeinderat Musterbeläge an, zuletzt diskutierte der Technische Ausschuss am 18.9.2013 das Thema. Eine Informationspräsentation des Ing. Büro Rechmann aus Owingen wurde zur Kenntnis genommen. Im Haushalt der Stadt waren Mittel für erste Bauabschnitte eingestellt, bis diese im Zuge der Sparmaßnahmen gestrichen wurden.


Die Lindenstraße ist seitdem nicht besser geworden. Während bis vor etwa zwei Jahren schadhafte und lockere Steine aufwändig neu eingesetzt wurden,  mehren sich nun "schwarze Löcher". Es ist ja so viel einfacher, die Löcher einfach mit Kaltasphalt aufzufüllen. Im Laufe der Zeit summierten sich diese schwarzen Löcher auf etwa 200.

Bereits vor einigen Monaten fragte Luziengassenbewohner und Sprecher der BÜB+, Dirk Diestel, im Gemeinderat an, ob da endlich mal eine grundlegende Sanierung vorgenommen wird. Nachdem sich monatelang nichts tat und mittlerweile sich die schwarzen Löcher sogar in den Randbereich mit den quadratischen Platten ausdehnen, fragte er vergangene Woche erneut nach.


Nichts sei geplant, vor der Landesgartenschau schon gar nicht. Die Verkehrssicherheit sei gewährleistet, es gäbe zudem eine Menge Straßen in Überlingen, die ebenso sanierungsbedürftig seien, sagte OB Zeitler. Womit er durchaus Recht hat, aber die Lindenstraße und der Münsterplatz bilden das Herz von Überlingen. Welch ein verheerender Eindruck entsteht hier bei Bewohnern und
Gästen! Und verkehrssicher? Das muss bezweifelt werden, aber die Lösung dafür ist ja schon denkbar: Noch mehr schwarze Löcher werden kommen.

Für die Landesgartenschau wurden während der gleichen Sitzung in der vergangenen Woche Millionenbeträge zusätzlicher Mittel bereitgestellt, weil es notwendig sei. Das mag alles richtig sein, aber dass wegen der Landesgartenschau und den neuen Anlagen die historische Altstadt verkommt, kann nicht wirklich gut sein. In den Augen der Bewohner und der Touristen ist das einfach nicht nur peinlich, teilweise auch gefährlich.

Für die Radfahrer, die den Münsterplatz als Ausweichstrecke für die gesperrte Münsterstraße nehmen, ist es eher eine Folterstrecke. Für Fußgänger, insbesondere mit Geh- oder Sehbehinderung, eine gefährliche Zumutung.




Freitag, 14. September 2018

Wofür werden der BWGrün.de Provisionen bezahlt?

Gestern berichteten wir über teilweise enorme Kostensteigerungen sowohl im Investitions-, als auch im Durchführungshaushalt der LGS und wiesen auf die damit auch gestiegenen Provisionen für die BWGrün.de hin. Es handelt sich um jeweils 147.000€.
Laut §9 Absatz 2 und 3 des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Überlingen und der BWGrün.de werden "ertragsabhängige" Provisionszahlungen -in leider geheimer unbekannter  Höhe- für alle Einnahmen(!)  aus dem Durchführungshaushalt vereinbart.
Seltsam erscheint nun in der Aufstellung für den neuen  Investionshaushalt (siehe Foto unten) , dass auch dort in der Aufstellung Stand September 2018 Kosten für "erhöhte Baunebenkosten wegen erhöhter erfolgsabhängiger Vergütung an BWGrün.de" aufgeführt sind.

Das verblüfft: Wie kann die BWGrün.de 147.000€ Provisionen aus Investitionen bekommen, die im Vertrag gar nicht vereinbart sind? Siehe unten im Plan mit rotem Pfeil markiert.

Was aber auch verblüfft: Im neu kalkulierten Durchführungshaushalt, in dem erhoffte Mehreinnahmen durch angepasste Eintrittskartenkosten nach Mehrheitsbeschluss des GR auf diverse Ausgabenposten verteilt werden, finden sich in Zeile 6.3 ebenfalls 147.000€ für Mehraufwendungen für Provisionen an die BWGrün.de

Jetzt könnte man mal rechnen:
Durch die Mehreinnahmen für Eintrittskarten kommen netto 2,258 Mio Euro (brutto 2,68 Mio Euro) zusammen. Gleichzeitig werden 2x 147.000€ Mehraufwand an Provisionen verrechnet, zusammen also 294.000€

Die Provisionen werden aus den Nettoerträgen bezahlt. 294.000 aus 2,258 Mio sind etwa 13%.
Sollte die "erfolgsabhängige" Provision für die BWGrün.de also 13% aus allen (!) Einnahmen betragen?
Wer kann diese Unstimmigkeiten klären? Eine schriftliche Anfrage nach dem LIFG §1.1 ist an die Stadt und an die LGS GmbH unterwegs.
Der neue Investitionshaushalt, mit Provisionen an BWGrün.de
Der neue Durchführungshaushalt, ebenfalls mit 147.00€ zusätzlicher Provisionen an BWGrün.de, Zeile 6.3
Siehe auch unser beitrag  Januar 2017: Was ist eigentlich die BWGrün?

Donnerstag, 13. September 2018

LGS: Gräben bleiben offen! Aber alles kostet mehr.

Viele Bürger fürchteten, dass die Stadtgräben anläßlich der Landesgartenschau nur mit einer zuvor gelösten Eintrittskarte (Einzelzutritt 18€, Dauerkarte 120€) zugänglich sein werden. Diese Sorge ist seit gestern vom Tisch:
Auf Anfrage von Stadtrat Biniossek wurde eindeutig durch LGS und Stadt erklärt, dass die Stadtgräben offen bleiben werden. Eine Ausnahme würde allenfalls bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gemacht. Das sind gute Nachrichten, die viele Bürger freuen wird.

Endgültig vom Tisch sind die Pläne eines Höhensteges im "Ochsengraben". Das Landesdenkmalamt hat der Planung eine Absage erteilt, zu sensibel ist die alte mittelalterliche Mauer. Eigentlich logisch: Wehrgänge - als solcher konnte der geplante Höhensteg gesehen werden - befanden sich in der Regel hinter einer Mauer, nicht außen dran.

Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von etwa 600.000€ wurden auf Antrag der LGS per Beschluss auf andere LGS Projekte umgebucht ( Villengärten und Rosenobelgärten, inclusive 250.000€ für "Baunebenkosten"), die nach Aussage des LGS Geschäftsführers Leitner bisher noch gar nicht finanziert waren. Da fragt man sich allerdings, was wäre passiert, wenn dieser Höhensteg genehmigt worden wäre? Wie wären dann die anderen Projekte finanziert worden?
Zur Finanzierung dieser Grünvernetzungsprojekte werden auch die bereitgestellten 225.000€ verwendet, die ursprünglich für eine Neugestaltung des Seesportplatzes gedacht waren. Auch dort wird nun nichts passieren.
Für weitere -bisher ungeplante- Ausgaben musste der Gemeinderat dann nochmals zusätzliche 634.000€ bereitstellen, die vermutlich an anderen Stellen in der Stadt eingespart werden müssen (*). Insgesamt sind es also etwa 1,5 Millionen Euro, die bisher nicht gedeckt waren.

Eine gewaltige Steigerung der Baunebenkosten ist übrigens in der vertraglich vereinbarten Zahlung von Provisionen an die private BWGrün GmbH begründet. Laut Vertrag mit der Stadt bekommt diese Gesellschaft einen bestimmten Prozentsatz  als "erfolgsabhängige" Provision. Über diesen seltsam anmutenden Vertrag haben wir bereits im Januar 2017 ausführlich berichtet.

(*) dazu hier demnächst mehr.

Mittwoch, 12. September 2018

Food truck Markt ist wichtiger als NABU

Unten hatten wir über die Einschränkungen des gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Flohmarktes des NABU berichtet und unser deutliches "Nichtverständnis" darüber geäußert.
Am vergangenen Wochenende war der Food Truck Markt auf dem Landungsplatz. Gut besucht, auch wenn die Preise dem einen oder anderen etwas hoch erschienen. Den Besuchern hat es gefallen und eine Wiederholung im kommenden Jahr scheint in der Bevölkerung gewünscht.

Irritationen gibt es aber doch: Denn ausgerechnet dieser Markt und die Kritik aus dem Gemeinderat daran war es doch, der die Diskussion und Neuregelung für Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen erst lostrat!

Nun liest man erneut im SÜDKURIER, dass es ausgerechnet OB Zeitler war, der in einer kurzfristigen Entscheidung dem Food Truck Markt den Zugang auf den Landungsplatz ermöglichte. Wir erinnern uns, dass es eine Verwaltungsvorlage war, die OB Zeitler im Gemeinderat einbrachte, nach der kommerzielle Märkte künftig ausgeschlossen werden sollten. Mit einer Ausnahme folgte der GR diesem Antrag. Und nun konterkariert OB Zeitler seinen eigenen Antrag und die Entscheidung des Gemeinderates mit seiner einsamen Entscheidung: Es sei im öffentlichen Interesse.

Aber bitte: Ist der Flohmarkt des NABU etwa nicht im öffentlichen Interesse? Obwohl der Food Markt vollkommen kommerziell ist, der NABU dagegen eine gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsicht?

Wenn OB und Gemeinderat so sicher sind, was im öffentlichen Interesse ist, dann fragt die Bürger doch einfach mal - vorher! Und bitte auch fragen, ob der Franzosenmarkt, der Töpfermarkt, der Italienermarkt allesamt von den Bürgern unerwünscht sind!

Donnerstag, 30. August 2018

Nabu Flohmarkt wird eingeschränkt

Der traditionelle Familienflohmarkt des NABU soll deutlich verkleinert werden. War er bisher auf der Promenade und am Landungsplatz zu finden, soll er nach den Vorstellungen des Gemeinderatsausschusses für Kultur nur noch an der östlichen Promenade und am Mantelhafen stattfinden. Der Nabu ist zu Recht enttäuscht, wie der Südkurier berichtete.

Die BÜB+ kritisiert diese Entscheidung, die auch die bisherigen Veranstaltungen Franzosenmarkt, Töpfermarkt und andere betrifft. Zu dem Thema hat sie eine Presseerklärung veröffentlicht:

Mit Unverständnis nimmt die BÜB+ die Restriktionen gegen den traditionellen NABU Flohmarkt zur Kenntnis und fordert ein Überdenken der aktuellen Entscheidungen.
Märkte und Aktionen beleben den Landungsplatz und die Promenade. Selbst die „ungewollten“ Märkte der Franzosen und Italiener waren bei der Bevölkerung stets beliebt, wie sonst wären sie immer erfolgreich gewesen? Die Produkte aus unseren bevorzugten Urlaubsländern sind begehrt und wecken Erinnerungen an vergangene Urlaube. Diese Märkte an die Zimmerwiese zu verbannen, sieht die BÜB+ als unsinnig an, zumal dort kaum ein wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist und die Parkplätze als solche ohnehin unverzichtbar sind. 
Vollkommen abwegig jedoch ist die Einschränkung hinsichtlich des traditionellen NABU Flohmarktes, wie bereits auch für den letzten Bücherflohmarkt. Für den NABU reduzieren sich wichtige Einnahmen, mit denen viele gemeinnützige Aktionen finanziert werden konnten. Auch werden vermutlich die stark subventionierten Flohmarktstände für Kinder entfallen müssen, die bisher in der Grabenstraße aufgebaut waren. Warum wird dem NABU verwehrt, was Beachvolleyballern oder gar kommerziellen Unternehmen (Eisbahn) zu Recht zugestanden wird?

5 oder 15 Wohnungen?

Der Südkurier berichtet über den Protest gegen eine umfangreiche Baumfällung in Hödingen. Fast ein ganzer Wald mit Fichten und Laubbäumen wurde zu Gunsten eines Neubauprojektes gefällt. Sehr zum Ärger des Betreibers der dortigen Fastenklinik, die nun ihren Sichtschutz zur Straße hin nahezu komplett verloren hat.

Nun mag es ja sein, dass die Bäume krank waren, wie ja so oft, wenn welche entfernt werden müssen. Allerdings ist nicht zu verstehen, dass auch Laubbäume an einer Krankheit litten, die nur Fichten befällt. Was aber wieder mal gewaltig ärgert, ist die Heimlichtuerei. Warum lernen es die Verantwortlichen-egal ob bei der Stadt Überlingen oder im Landratsamt-nicht endlich, die Bevölkerung und besonders die direkt betroffenen Anlieger frühzeitig zu informieren? Mehr Offenheit könnte viele Mißverständnisse im Vorfeld klären, Rückfragen vermeiden.

Im Südkurierbericht heißt es, dass eine Bauanfrage für einen Wohnblock mit 5 Wohnungen, Carports und Tiefgarage besteht. Wir wurden aber nun informiert, dass dort ein Wohnblock mit 15 (fünfzehn) hochwertigen und damit teuren Eigentumswohnungen entstehen soll. Bauherr soll der Besitzer eines Autohauses im Schwarzwald sein. Für diesen Hinweis spricht auch die Anzeige eines Immobilienbüros, dass zumindest eine dieser Wohnungen anbietet, gleich mit Ansichten des Gebäudes.
Ergänzung: in dem Angebot der Immobilienfirma werden tatsächlich 15 Wohnungen zum Kauf angeboten.

Sonntag, 26. August 2018

Ein Pool muss es wohl sein

Jahrelang wurde um einen ungenehmigten Pool an der Hangkante der Goldbacherstraße gestritten, vor einigen Wochen berichtete der Südkurier über die endgültige Entscheidung, dass er verfüllt werden muss. Das geschah zwischenzeitlich wohl auch, dem Recht war Genüge getan.
Jetzt erreicht uns eine Information, dass auf dem gleichen Grundstück, nur wenige Meter versetzt, ein neuer Pool gebaut wird. In dem genannten Südkurier Artikel wurde ja bereits auf einen vorliegenden Bauantrag berichtet, nach dem ein kleinerer Pool im Bereich einer genehmigten Terrasse erstellt werden soll. Da stellen sich natürlich Fragen:
Wurde der neue Pool dieses Mal genehmigt? Falls eine Baugenehmigung vorliegt, wurden dafür möglicherweise Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan erteilt oder entspricht das Vorhaben den rechtlichen Vorgaben? Gehen wir mal davon aus, dass das Bauamt dieses Mal ganz genau hinschauen wird.

Mittwoch, 8. August 2018

Rasende Radler

Ist es Ihnen auch schon mal so ergangen? Man schlendert über die Promenade, durch die Münsterstraße, durch den Stadtgraben und plötzlich kommt einem ein rasender Fahrradfahrer entgegen oder klingelt gar von hinten. "Mal?" sagen Sie jetzt? Das passiert täglich, unzählige Male.
Die drei machen es richtig, Danke!

Jetzt hat die Stadt mit dem Ordnungsamt und der Polizei die Angelegenheit kontrolliert: Wie der Südkurier am Dienstag ausführlich berichtet, wurden in gerade mal gut einer Stunde an drei Kontrollplätzen 34 Radfahrer mit je 15€ verwarnt. Hochgerechnet dürften das dann 300 an einem Tag sein, denen Verkehrsregeln mehr oder weniger egal sind. Diese 34 müssen sich teilweise fürchterlich darüber aufgeregt haben, berichtet der Südkurier. Das sei doch sinnlos, unangemessen und die Polizei solle doch wichtigere Dinge bearbeiten.

Aber warum denn?
Es geht nicht nur darum, was sinnvoll oder nicht ist. Tatsache ist, dass es ein Gesetz gibt, das Fahrradfahren in Fußgängerzonen verbietet, aus gutem Grund.
Fußgänger haben ein Recht, sich auf die Einhaltung dieser Gesetze verlassen zu können und nicht fortlaufend durch Radfahrer, denen Vorschriften sch...egal sind, gefährdet zu
Ab hier gilt schieben, Danke!
werden. Es ist nicht richtig, auf die sich beschwerenden Fußgänger oder gar auf die kontrollierenden Beamten zu schimpfen. Fußgänger haben das Recht, sich auf das Einhalten von Regeln verlassen zu können, ohne sich belästigt zu fühlen. Jedem Radfahrer ist es zuzumuten, für 200 Meter abzusteigen, wenn es die Verkehrsregel verlangt. Es ist auch eine Frage , für wen eine Fußgängerzone - man beachte das Wort – lebenswert sein soll. Wenn rasende Radler dieses Gefühl des „lebenswerten“ zerstören, geht das so einfach nicht.

Die BÜB+ dankt den kontrollierenden Beamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtes und bittet, diese Kontrollen regelmäßig durchzuführen. Und auch, konsequent gebührenpflichtig zu verwarnen. Denn wenn Autofahrer, die sich nicht an gewisse Regeln halten wollen bezahlen müssen, gilt das auch für Radfahrer. Wir danken aber auch ausdrücklich der Mehrheit der Radler, die sich ohne Diskussion schon immer an die Regeln gehalten haben!

Montag, 6. August 2018

Wenn ein Gemeinderat zum Handwerker mutiert,

darf er dann mit einem Handwerkerparkausweis überall und jederzeit parken? Nein, darf er nicht.
Der Südkurier berichtet , dass Stadtrat Weigelt, von Beruf "Eventmanager", neuerdings einen Handwerkerparkausweis besitzt, diesen aber nicht nur anläßlich beruflicher Notwendigkeit, sondern auch schon mal zum Besuch der Gemeinderats- oder Ausschusssitzung einsetzt.

Ein Beispiel aus einer Fotosammlung
Schon bisher fiel sein rostig-weißer Volvo regelmäßig durch konsequentes Falschparken im Bereich der Spielstraße(!) Münsterplatz auf, gelegentlich wurde er sogar mit einem städtischen Knöllchen garniert. Das zahlte Weigelt nach seiner Aussage immer gerne. Dazu muss man wissen, dass Falschparken am Münsterplatz mit 10€ sehr preiswert ist. Das könnte sogar billiger als ein Parkschein im Parkhaus Mitte sein, was aber leider zudem einen etwa 2 minütigen Fußmarsch zum Münsterplatz verursacht. Und den könne er aus gesundheitlichen  Gründen nicht überstehen.
Herr Weigelt, sieht so ein vorbildliches Verhalten eines Stadtrates aus? Der selbst mitabstimmt, wo der Normalbürger keinesfalls parken darf, sich selbst aber großzügigst darüber hinweg setzt? So auch wie kürzlich beobachtet entgegen der Fahrtrichtung, halb auf dem Gehweg in der Rauensteinstraße?

Man kann es nicht besser kommentieren, wie zwei Leserbriefschreiber heute im Südkurier.
Johannes Beyer: " Und noch eine Empfehlung an Gemeinderatsmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen den Weg vom Parkhaus zum Ratssaal nicht mehr schaffen: Auf der Hofstatt gibt es kostenlose Behindertenparkplätze für alle, die eine gültige Berechtigung richtigherum hinter die Scheibe legen." (Es gibt sogar zwei Behindertenplätze am Münsterplatz!)

Und Lothar Stolba schreibt dazu: Da stellt ein gewählter Gemeinderat – laut öffentlicher Bekundung im SÜDKURIER – sein Auto vorsätzlich und regelmäßig ins Halteverbot und entschuldigt sich quasi damit, dass er die Strafzettel ja bezahlt. Und das Ordnungsamt toleriert das offensichtlich. Es erinnert an das Mittelalter, wo die Kirche dem Sünder gegen einen Obolus Ablass von seinen Sünden erteilte, so lange und so oft er die Kasse füllte. 

Da gibt es doch eine Regelung, nach der ein notorischer Falschparker sogar seinen Führerschein wegen eindeutiger Nichteignung zum Führen von KFZ verlieren kann. Das müsste vom Ordnungsamt nur mal beantragt werden.

Dienstag, 31. Juli 2018

LIFG-was ist das denn?

Wenige Bürger können mit diesem Kürzel etwas anfangen, manche Verwaltungen lieben es eher nicht: LIFG steht für das "Landesinformationsfreiheitsgesetz".

Was so kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach. Jeder Bürger, jede Bürgerin, jede natürliche oder juristische Person hat dieses Recht gemäß §1.1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.

Kürzlich hatten wir eine Frage einer Bürgerin, die gegenüber der Verwaltung anonym bleiben wollte, an die Stadtverwaltung weitergeleitet, ausdrücklich mit Hinweis auf den Wunsch dieser Bürgerin. Während der zuständige Amtsleiter diese Frage vorbildlich umgehend beantwortete, kam kurz darauf eine E-Mail vom Überlinger Baubürgermeister Matthias Längin. Da die "BÜB+ kein kommunalpolitisches Mandat habe, würden derartige Anfragen künftig nicht mehr beantwortet" schreibt er uns. Der SÜDKURIER berichtete.

Wir antworteten ihm, dass sich dies vermutlich im Mai 2019 ändern wird und erinnerten ihn auch gleich an das LIFG. Nach §3 der Begriffsbestimmungen heißt es nämlich: Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, soweit diese organisatorisch hinreichend verfestigt sind.

Die BÜB+ ist sicherlich hinreichend organisatorisch gefestigt. Deshalb, liebe Überlinger, können Sie sich gerne weiterhin an uns wenden, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht direkt mit der Verwaltung oder einer Partei Kontakt aufnehmen oder Fragen geklärt haben möchten. Wenn tatsächlich keine Antwort kommen sollte, wird die BÜB+ die Frage öffentlich anläßlich der Bürgerfragestunde an die Verwaltung richten.

Nutzen Sie das LIFG aber auch selbst, stellen Sie Ihre Fragen an die Verwaltung unter Hinweis auf dieses wirklich sinnvolle Bürgerrecht.





Sonntag, 29. Juli 2018

Kastanien am Landungsplatz: Gerettet !?

Damit hat man nun wirklich nicht rechnen können. Nicht angebliche Leitungen im Wurzelbereich, nicht die dann angeführten angeblichen Bürgerforderungen auf Entfernung(!) sind nun Grund für die vermutliche Nichtfällung der drei Kastanien, sondern schlicht Geldmangel. Immerhin sollten die drei Ersatzbäume nach BÜB+ Recherchen fast 50.000€ kosten, kein Pappenstiel.

Egal wie es nun gekommen ist: Die BÜB+ freut sich sehr, dass ihre Forderungen nun erfolgreich waren!

Am vergangenen Mittwoch wurde im Gemeinderat über die Auftragsvergabe zur Umgestaltung des Landungsplatzes diskutiert. Um die massiven Kostensteigerungen um fast 30% (obwohl aus Zeit- und Kostengründen ohnehin schon nur noch der südliche Bereich umgestaltet wird) irgendwie aufzufangen, wurden von der  Verwaltung Einsparungsmaßnahmen vorgeschlagen-darunter Erhalt von bestehenden Bäumen und Verzicht auf Neupflanzung. Allerdings wurden diese drei Bäume nicht ausdrücklich genannt! Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde von Stadtrat Roland Biniossek ein Zusatzantrag gestellt, nach dem exakt auch diese drei Bäume per Beschluss bleiben sollen. Nach Gegenrede durch die Fraktion der LBU/Grünen (“der Antrag sei nicht nötig”) wurde Biniosseks Antrag abgelehnt.
Nun hoffen wir mal, dass die Zusagen der Verwaltung auch so eingehalten werden, wie man sie liest. Auch wenn immer wieder betont wird, dass diese drei Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt seien. Dagegen würde vermutlich schon ein ordentlich freigehaltener und wasserdurchlässiger Wurzelbereich sehr helfen.
Der Südkurier berichtet
Kommentar des Südkurier dazu

Dienstag, 24. Juli 2018

Endlich Ferien!

Liebe Leser, geht es Ihnen so wie uns? Einen Tag noch, dann dürfen zumindest Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Familien mit Lehrereltern die wohlverdienten Ferien antreten. Der Schreiber dieser Zeilen hat beides und darf sich doppelt freuen. Am Donnerstag geht es los Richtung Süden!

Wir wünschen allen Überlinger Bürgern, allen Mitlesern ganz tolle Ferien, einen Supersommer (wie schon seit Ende April!), gute Erholung und eine gesunde Rückkehr!

Auch die Politik wird wohl eine Ruhepause einlegen, verdient haben es alle Akteure. Leider steht zu erwarten, dass nach der Sommerpause die alten und neuen Themen uns alle wieder voll fordern werden. Zumal dann so langsam der Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen im Mai 2019 beginnen wird. Hoffen wir, dass es ein fairer Wettbewerb und weniger Kampf werden wird.
In diesem Sinne alles Gute!

Donnerstag, 19. Juli 2018

Weshalb eine Studentin keinen Sammelpunkt für Frauen anbieten darf

Unter dieser Überschrift berichtet der Südkurier heute über die Initiative der Studentin Rosa Arslan. Sie möchte mit einem simplen Plakat einen Treffpunkt für Frauen kennzeichnen, die nach dem Besuch des Promenadenfestes ungern alleine nach Hause laufen wollen, weil man sich zu zweit oder in einer Gruppe einfach sicherer fühle. Die Uni Konstanz macht es positiv vor.

In Erinnerung an die diversen Fälle von Exhibitionismus in der jüngsten Vergangenheit ist das durchaus nachvollziehbar. Auch Überlingen hat dunkle Gassen, Gräben und Parks, wo man sich als Frau ungern alleine bewegt. Und ganz ehrlich: Es soll auch Männer geben, die sich allein im dunklen Wald unwohl fühlen.

Die Überlinger Marketing und Tourismus GmbH als Veranstalter des Promenadenfestes lehnt diesen Vorschlag ab, auch der kommisarische Leiter der Polizei Überlingen, Günter Hornstein, sieht keinen Handlungsbedarf.
An der Uni Konstanz ist es normal: Ein Frauentreffpunkt


Wir fragen:
Warum nicht? Ist es verwaltungstechnisch so kompliziert, unbürokratisch das Aufhängen eines Plakates zu genehmigen? Bei unzähligen Veranstaltungsplakaten auch aus weit entfernten Gemeinden und Städten ist das doch auch machbar. Und muss wirklich erst etwas passieren, bevor man wieder reagiert?

Wir fordern:
Gestatten Sie Frau Arslan, das Plakat aufzuhängen. Und zwar nicht nur während des Promenadenfestes, sondern immer. Denn die Gassen und Gräben sind nicht nur jetzt bei Nacht dunkel.


Dass ÜMT und Günter Hornstein sogar befürchten, mit dieser Aktion erst"schlafende Hunde" zu wecken, ist nicht nur vollkommen abwegig, sondern ein grundfalscher Ansatz. Siehe auch der Kommentar von Südkurier Redakteur Martin Deck.

Ergänzung:
Nach dem Promenadenfest wurde bekannt, dass sich zumindest an einigen Prüfungszeiten niemand für diesen Treffpunkt interessiert hatte. Trotzdem sind wir weiterhin der Meinung, dass es zumindest nicht schaden kann, so einen Heimgehtreffpunkt ganzjährig anzubieten.

Was meinen Sie zu dem Thema? Schreiben Sie uns!

Dienstag, 17. Juli 2018

Günter Hornstein CDU verlangt Prüfung

In der Gemeinderatssitzung vom 4.7. wurde, wie berichtet, der Tagesordnungspunkt "Kramer Areal" abgesetzt, nachdem die BÜB+ vorher bereits appelliert hatte: Die Stadt muss Planungsgewinne abschöpfen!

Zu diesem Bericht hatten wir einen Plan veröffentlicht, der das Kramer Areal mit dem geplanten Bereich für einen Bebauungsplan zeigt. Dieser Plan war Bestandteil der öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen, die über das "Ratsinformationssystem" der Stadt Überlingen in der Regel eine Woche vor der GR Sitzung veröffentlicht werden.

Am Montag nun wurde die Veröffentlichung durch die BÜB+  vom Fraktionssprecher der CDU, Günter Hornstein, im Ausschuss Finanzen, Verwaltung und Spital thematisiert. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Veröffentlichung dieses Plans durch die BÜB+ rechtmäßig gewesen sei.

Auf das Ergebnis sind wir natürlich sehr gespannt: Könnte es illegal sein, ein offen zugängliches Dokument weiterzuverbreiten, das weder mit einem Urhebervermerk, noch mit einem "Nichtweiterverbreitungsvermerk" gekennzeichnet ist? Wäre letzteres überhaupt zulässig, handelte es sich sdoch um eine öffentliche Sitzungsvorlage? Anders gefragt: Hätte die CDU oder eine andere im GR vertretene Partei Interesse gehabt, diesen Plan zu nutzen und ihn veröffentlicht: Hätte die Verwaltung dann auch einen Prüfauftrag bekommen?

Freitag, 13. Juli 2018

Reaktionen auf unseren Bericht zum Kramer Areal

Zu unserem Bericht und der Forderung nach Abschöpfung von Planungsgewinnen nach Erstellung eines Bebauungsplans für das 50.000qm große Kramer Areal gab es viele Reaktionen. Mehrere Bürger begrüßten unseren Vorstoß, hier möglicherweise für die Stadtkasse ein großes Stück vom Kuchen zu sichern.

Beleuchtung im Stadtgraben beim Parkhaus Stadtmitte

In der Bürgerfragestunde des Gemeinderates hatte ein Anwohner nach der Beleuchtung im Stadtgraben ab Parkhaus Stadtmitte gefragt, alle Lampen seien schon lange defekt. Wir berichteten.

Nun hat sich ganz kurzfristig etwas getan: Alle defekten Lampen sind abmontiert worden. Hoffen wir, dass die Neuen auch so schnell wieder montiert werden. Kleiner Tipp zum Geld sparen: Die sicherlich noch vorhandenen Lampen von der Promenade, die in einem gedämpften, sehr warmtonigen Licht sind, würden hier optimal wirken.

Freitag, 6. Juli 2018

Bürger fragen im Gemeinderat die Verwaltung

Zu jeder ersten Gemeinderatssitzung im Monat können Bürger kurze Fragen an die Verwaltung stellen. Diese dürfen nicht Themen betreffen, die in der aktuellen Tagesordnung enthalten sind.

Gerne übernehmen Mitglieder der BÜB+ das Stellen Ihre Frage, wenn Sie selbst es nicht öffentlich möchten. Schreiben Sie uns das Thema und wir stellen -nach Rücksprache- die Frage für Sie!

In der GR Sitzung am 4.7. wurden folgende Fragen gestellt:

Frage einer Überlinger Geschäftsfrau: 
Warum dürfen Geschäftsinhaber - im Gegensatz zu Anwohnern -  in der Kessenringstraße nicht an ihrem Geschäft kurzfristig parken, um das Fahrzeug zu be- oder entladen? Damit die 38tonner LKWs problemlos durchfahren können? Warum wird sofort verwarnt, warum werden Anfragen im Ordnungsamt mit dem Hinweis beantwortet, man könne sein Fahrzeug woanders parken und seine Anlieferungen zum Geschäft tragen?
Antwort: 
Man werde diese Anfrage beraten.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers aus der Kesselbachstraße:
Alle Lampen im Grabenbereich ab Parkhaus Stadtmitte sind defekt. Können die nicht mit den Lampen ersetzt werden, die im Zuge der Umgestaltung der Promenade übrig sind? Die haben auch ein sehr schönes Licht gehabt.
Antwort:
Es gab wohl mal einen Beschluss, die Grabenbeleuchtung nicht zu ersetzen. Aktuell ist aber geplant, neue LED Lampen zu montieren.
Anmerkung: 
Wann??

Frage eines Bürgers:
Wann wird die Mauer im Badgarten saniert, die seit Ewigkeit mit einer Holzbarriere gesichert und in einem erbärmlichen Zustand ist?
Antwort: 
Das sei bereits in der Planung, zur LGS auf jeden Fall fertig.
Anmerkung:
Was lange währt wird endlich gut!


Sozusagen der Hammer der Woche, 
die Frage eines Bürgers aus der Rauensteinstraße:
Wie kann es sein, dass die im Bau befindlichen Gebäude Rauensteinstraße 126 und 128 jeweils sechs Wohneinheiten bekommen, obwohl laut Bebauungsplan nur zwei zulässig sind. Wieso werden es drei Vollgeschosse, obwohl nur eines zulässig ist?
Antwort:
Dazu könne man kurzfristig nichts sagen, der Bürger würde die Antwort schriftlich erhalten
Anmerkung: 
Auf diese Antwort sind wir wirklich gespannt! Da wird sich auch die BÜB+ drum kümmern.
1. Ergänzung: 
Tatsächlich stimmen die Angaben des Bürgers, im BPL sind nur 1 Vollgeschoss und maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Hochspannend der Verkaufsprospekt und das Angebot  des Bauherren.
Wir haben über den Sachverhalt den SÜDKURIER informiert.
2. Ergänzung:  
Recherchen des Südkurier haben ergeben, dass der Bebauungsplan in Teilen als ungültig erklärt wurde, daher wieder der alte BPL von 1975 gelte. Und in dem sind leider keine Begrenzungen hinsichtlich Wohnungszahl und Geschossen vorgesehen.
Man fragt sich, wie nachlässig Bebauungspläne möglicherweise erstellt werden.

Donnerstag, 5. Juli 2018

Gemeinderat vertagt den Beschluss zum Kramerareal

Waren es die emails, die von der BÜB+ an die Fraktionen im Gemeinderat geschickt wurden? Auf jeden Fall wurde die Beratung über den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplans verschoben. Einstimmig stimmte der GR dafür.
In der Debatte wurden Details über den geplanten Bebauungsplan abgefragt, die OB Zeitler aber nicht öffentlich diskutieren wollte. Er wolle diese Fragen nicht-öffenlich (warum eigentlich ?) beantworten. Da sich die Gemeinderäte aber nicht darauf einlassen wollten, womöglich wichtige Informationen erst nach einem Beschluss zu bekommen, wurde der Punkt vertagt.

Gut so, dann ist genug Zeit, sich über unsere Forderungen nach Abschöpfung von Planungsgewinnen Gedanken zu machen.

Stadtrat Dreher: "Fake News!"

In einer Anfrage im öffentlichen Teil der gestrigen Gemeinderatssitzung fragte Freie Wähler Stadtrat Robert Dreher, ob er vielleicht etwas verpasst habe: Im HalloÜ würde die BÜB+ behaupten, dass der Stadtrat mit nur einer Gegenstimme für die Motorradplätze im Bereich Seestraße gestimmt habe. Ob das wieder nur "Fake news" seien? Von der Verwaltungsspitze wurde ihm bestätigt, dass der Gemeinderat so nicht abgestimmt habe.

Wir müssen uns entschuldigen: Es war tatsächlich nicht der Gemeinderat, sondern der Verkehrsausschuss des Gemeinderates, der diesen ( im Plan gelb markierten) Standort letztendlich 5:4 beschlossen hat. Ein "unverzeihlicher" Fehler, der aber nichts an den Tatsachen ändert: Lediglich ein einziger Stadtrat stimmte konsequent gegen alle drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten eines Motorradparkplatzes im Bereich Seestraße/Chantillyplatz, weil die seiner Meinung nach dort einfach nicht hingehörten.

Herr Stadtrat Dreher selbst bevorzugte die Variante 2, im Plan mitte-rechts türkisblau eingezeichnet: Etwa 200qm der Wiese auf dem Chantillyplatz sollten seiner Meinung nach für die Motorradplätze entfernt werden. Siehe Südkurier online Bericht.

Für die BÜB+ ist es ganz klar: Keiner der drei Plätze ist für Motorräder geeignet. Diese gehören auf einen Parkplatz im Bereich ZOB/Zimmerwiese, optimal mit einer Schranke und ausreichend Schließfächern für Helm und Motorradbekleidung ergänzt.

Anlieger der betroffenen Straßen haben übrigens eine Petition an den Landtag BW gegen diesen Beschluss des Gemeinderates eingebracht. Bis zu einer Entscheidung kann vorerst nicht gebaut werden. Das darf aber nicht heißen, dass die Verwaltung untätig dem Chaos um Motorradplätze zuschauen darf: Wenigstens ein provisorischer Platz an der Zimmerwiese muß schnellstmöglich geschaffen werden, um das orientierungslose Umherirren unser Motorrad fahrenden Gäste zu vermeiden.

Mittwoch, 4. Juli 2018

Die Stadt muss Planungsgewinne abschöpfen!

Am heutigen Mittwoch soll im Gemeinderat über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das "Kramer-Areal" beschlossen werden. Damit kann dann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der aus der bisherigen Gewerbefläche wertvolle Fläche für Wohnbebauung entstehen lässt.
Bisher 50.000 qm preiswerte Gewerbefläche, bald 75 Millionen wert?
Damit wird diese riesige Fläche mit einem Schlag ein vielfaches an Wert gewinnen.:
Gehen wir mal hochgerechnet von einem aktuellen Wert von 300€ pro Quadratmeter aus, das entspricht einem Gesamtwert von etwa 15 Millionen Euro.

In dem Moment, wenn es Wohnbaufläche wird, explodiert der Wert auf mindestens geschätzte 1500€ je Quadratmeter: Neuer Wert etwa 75 Millionen Euro, vermutlich noch mehr, da in dem Gebiet sicherlich eine mehrgeschossige Bauweise zugelassen wird. Der qm Preis kann dann durchaus auf 2-3000 € steigen.

Nur mit der Erstellung dieses Bebauungsplans gewinnt der Eigentümer also mindestens etwa 60 Millionen Euro, ohne dass er irgend etwas dafür tun muss.

Viele Städte und Gemeinden haben eine Satzung, in der dieser sogenannte Planungsgewinn zu einem bestimmten Prozentsatz abgeschöpft werden kann. Überlingen leider nicht. Der Prozentsatz der Abschöpfung beträgt bis zu 70%.

Man stelle sich vor, Überlingen würde "nur" 50% abschöpfen: Die Stadtkasse wäre auf einen Schlag um etwa 30 Millionen Euro mehr gefüllt. Unser geplantes Schulzentrum, etwa 50-60 Millionen Euro teuer, wäre zur Hälfte bezahlt. Oder: Mit diesen Geldern könnten bezahlbare Wohnungen subventioniert werden.

Die BÜB+ fordert: 
Bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, muss endlich eine Satzung zur Abschöpfung von Planungsgewinnen geschaffen werden, alternativ ein städtebaulicher Vertrag nach dem Münchener Modell abgeschlossen werden.

Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn
TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn
Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«

Der frühere OB von München, Christinan Ude, sagte sinngemäß:
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.« Link Zitat (Seite 13 )

Bezahlbares Wohnen für Pflegepersonal

In der Gemeinderatssitzung am 13.6. stellte der Geschäftsführer des HELIOS Spitals Überlingen, Sven Axt, die aktuellen Entwicklungen des Krankenhauses vor. Er berichtete auch über erfolgreiche Ausbildung in der eigenen Pfleger(innen) Schule. Allerdings sei es immer schwerer, Interessenten für die Ausbildung zu bekommen, da es für sie an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum fehle. Das gelte massiv auch für die bereits ausgebildeten angestellten Schwestern und Pfleger. Leider sei das früher bestehende Schwesternwohnheim am Krankenhaus schon vor Jahren dem Besucherparkplatz zum Opfer gefallen.

Aktuell geht die Planung für das neue Pflegezentrum im südlichen Härlen in die entscheidende Phase.  In der kommenden Gemeinderatssitzung soll über das Konzept und einen nicht-offenen (warum nicht-offen?) Architektenwettbewerb entschieden werden.

Die BÜB+ regt an, im Rahmen dieser Planungen auch die Neuerrichtung eines Wohnheims für die Angestellten und Auszubildenden des Helios Spitals, aber auch für die Mitarbeiter(innen) der spitälischen Pflege- und Altenheime zu berücksichtigen. Dieses könnte optimal in den geplanten Neubau des Pflegeheims integriert werden. Mit der Schaffung von bezahlbaren Appartements/Wohnungen für das Pflegepersonal würden die Schwierigkeiten bei der Suche nach ausreichend geeignetem Personal reduziert. Als Träger/Investor des Wohnheims könnte die Spitalstiftung oder auch die BGÜ tätig werden.

Mit dieser Maßnahme wäre langfristig dier Versorgung des Krankenhauses und der Pflegeeinrichtungen mit qualifiziertem Personal sichergestellt.

Montag, 2. Juli 2018

Können wir die drei Kastanien noch retten?

Mit großer Freude haben wir gelesen, dass nunmehr auch die LBU/Grünen unsere Forderung nach Erhalt der drei Kastanien am Landungsplatz unterstützt. Erinnern wir uns: Zunächst hieß es, die drei Bäume müssen weg, weil angeblich Versorgungsleitungen darunter sind. Das Bauamt musste dann einräumen, dass niemand weiß, wo die Leitungen tatsächlich liegen. Dann kam die seltsame Behauptung, die Bürger hätten sich im Beteiligungsverfahren für die Entfernung ausgesprochen. Diese Begründung erwies sich als unhaltbar.

Nach wie vor ist vollkommen unklar, warum die Verwaltung diese drei Bäume (zwischen Greth und Lenkbrunnen, zwei davon mit den Rundbänken) entfernen und durch "gleichwertige" Bäume nur knapp zwei Meter weiter nördlich ersetzen will. Ein Ersatz, der etwa 50.000€ kostet.

Das Bauamt teilt nun mit, dass "im Zuge der Baumaßnahmen im Oktober 2018 nach den Leitungen "sondiert" werden soll. Mit einem Metallsuchgerät wäre das aber auch schon jetzt kein Problem. Aber Achtung: Ab 1.10. könnten die Bäume auch schlagartig gefällt werden! Versprochen: Die BÜB+ bleibt an dieser Sache mit Nachdruck dran. Wir freuen uns über jede Unterstützung !

Freitag, 29. Juni 2018

Bezahlbares Wohnen in Überlingen

Frau Ursula Binzenhöfer hat sich in Überlingen seit etwa einem Jahr als Begründerin der Bürgerinitiative BWoÜ (Bezahlbares Wohnen Überlingen) einen Namen durch ihren sehr engagierten Einsatz für mehr bezahlbaren Wohnraum gemacht. Auf ihrer Facebook Seite hatte sie bereits vor Wochen einen aktuell erweiterten Punkteplan erstellt, den sie auch an die BÜB+ ,  OB Zeitler und an die im Gemeinderat vertretenen Parteien schickte. Wie man am vergangenen Dienstag im SÜDKURIER lesen konnte, war die Reaktion der Kommunalpolitik eher traurig: Lediglich die BÜB+ antwortete ihr und wir machten sogar noch Vorschläge, ihren Punkteplan beispielsweise um das Verbot der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung über AirBnB zu ergänzen.

Das Thema "Wohnen in Überlingen" ist erkanntermaßen eines der wichtigsten Themen für unsere Stadt. Man fragt sich wirklich, warum die Parteien im GR, ausgenommen Roland Biniossek von der LINKEN, hier nicht erfreut reagiert haben, sondern nunmehr teilweise sogar lautstark schimpfen. Man "fühle sich verarscht...".  Im SÜDKURIER heute wirft man Frau Binzenhöfer vor, Wahlkampf für die BÜB+ zu betreiben ohne zu bedenken, dass das Problem ja nicht erst seit wenigen Tagen unter den Nägeln brennt. Vier Jahre hat der aktuelle Gemeinderat bisher vertan, nichts ist geschehen! Ausgenommen von einer moderaten Erhöhung der Zweitwohnungssteuer. Sozialquote: Nichts. Fehlbelegungsabgabe: Nichts. Stattdessen wurde im Neubaugebiet Hildegardring ein großer Bereich an eine kommerzielle Bauträgergesellschaft freigegeben, um dort hochwertigste Wohnungen zu bauen. Die brauchen und wollen wir nicht! Wo bleibt die notwendige Sozialquote?

Dazu schreibt SÜDKURIER Redakteurin Frau Busse einen Kommentar.
"So produziert man Politikverdrossenheit"

Im Artikel wird auch ein "überwiegend empörter Pressetext" der SPD Überlingen zitiert, dass man schließlich ein Belegungsrecht der Stadt an den Wohnungen im Hildegardring vereinbart habe. Das aber ist nicht zutreffend: Das Belegungsrecht bezieht sich nur auf den alten Wohnungsbestand der BGÜ (Baugenossenschaft Überlingen). Die neuen Wohnungen aber werden verhältnismäßig teuer vermietet, befeuern damit sogar noch die exorbitant steigenden Mietpreise in der Stadt. "Das mag noch nicht der große Wurf sein", schreibt die SPD. Da hat sie Recht. Aber beigetragen zu besseren Verhältnissen hat sie bisher auch nichts.

Sehr geehrte Frau Binzenhöfer: Wir anerkennen voll ihr Engagement und sichern Ihnen unsere Unterstützung im Ihrem Kampf gegen Windmühlenflügel(*) zu!

* Mit den Windmühlenflügeln sind nicht die Flügel - ebenfalls heute im SÜDKURIER -  der geplanten Windkraftanlagen auf Überlinger Grundstücken auf Denkinger Gemarkung gemeint. Das ist ein anderes Thema. Wir berichteten schon vor einigen Tagen.

Wie es eine uneinsichtige Gemeinde schaffte, mit Windrädern etwa 600.000€ Gewerbesteuer zu verlieren, liest man hier.