Montag, 6. August 2018

Wenn ein Gemeinderat zum Handwerker mutiert,

darf er dann mit einem Handwerkerparkausweis überall und jederzeit parken? Nein, darf er nicht.
Der Südkurier berichtet , dass Stadtrat Weigelt, von Beruf "Eventmanager", neuerdings einen Handwerkerparkausweis besitzt, diesen aber nicht nur anläßlich beruflicher Notwendigkeit, sondern auch schon mal zum Besuch der Gemeinderats- oder Ausschusssitzung einsetzt.

Ein Beispiel aus einer Fotosammlung
Schon bisher fiel sein rostig-weißer Volvo regelmäßig durch konsequentes Falschparken im Bereich der Spielstraße(!) Münsterplatz auf, gelegentlich wurde er sogar mit einem städtischen Knöllchen garniert. Das zahlte Weigelt nach seiner Aussage immer gerne. Dazu muss man wissen, dass Falschparken am Münsterplatz mit 10€ sehr preiswert ist. Das könnte sogar billiger als ein Parkschein im Parkhaus Mitte sein, was aber leider zudem einen etwa 2 minütigen Fußmarsch zum Münsterplatz verursacht. Und den könne er aus gesundheitlichen  Gründen nicht überstehen.
Herr Weigelt, sieht so ein vorbildliches Verhalten eines Stadtrates aus? Der selbst mitabstimmt, wo der Normalbürger keinesfalls parken darf, sich selbst aber großzügigst darüber hinweg setzt? So auch wie kürzlich beobachtet entgegen der Fahrtrichtung, halb auf dem Gehweg in der Rauensteinstraße?

Man kann es nicht besser kommentieren, wie zwei Leserbriefschreiber heute im Südkurier.
Johannes Beyer: " Und noch eine Empfehlung an Gemeinderatsmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen den Weg vom Parkhaus zum Ratssaal nicht mehr schaffen: Auf der Hofstatt gibt es kostenlose Behindertenparkplätze für alle, die eine gültige Berechtigung richtigherum hinter die Scheibe legen." (Es gibt sogar zwei Behindertenplätze am Münsterplatz!)

Und Lothar Stolba schreibt dazu: Da stellt ein gewählter Gemeinderat – laut öffentlicher Bekundung im SÜDKURIER – sein Auto vorsätzlich und regelmäßig ins Halteverbot und entschuldigt sich quasi damit, dass er die Strafzettel ja bezahlt. Und das Ordnungsamt toleriert das offensichtlich. Es erinnert an das Mittelalter, wo die Kirche dem Sünder gegen einen Obolus Ablass von seinen Sünden erteilte, so lange und so oft er die Kasse füllte. 

Da gibt es doch eine Regelung, nach der ein notorischer Falschparker sogar seinen Führerschein wegen eindeutiger Nichteignung zum Führen von KFZ verlieren kann. Das müsste vom Ordnungsamt nur mal beantragt werden.

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