Die BÜB+ lehnt Pläne dieser Art konsequent ab und hat heute eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen verschickt.
Pressemitteilung der BÜB+
Zum Thema Bebauung Langgasse, Telekomgelände
- Die BÜB+ wendet sich entschieden gegen Begründungen des Oberbürgermeisters für eine nichtöffentliche Behandlung der von Fa. Betz und Baupartner vorgelegten Pläne zur Überbauung des Telekomgeländes an der Langgasse. Um den Gemeinderäten eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen ist nicht die Geheimhaltung notwendig, sondern viel mehr eine öffentliche Diskussion, in der die Überlinger Bürger sehr frühzeitig eingebunden werden. Bemerkenswert positiv ist die Offenheit, mit der Fa. Betz das Thema gegenüber dem Südkurier erläutert. Diese Offenheit wäre auch von der Stadtverwaltung wünschenswert.
- Die BÜB+ lehnt konsequent Überlegungen oder gar Pläne zur Errichtung eines hohen Wohnturms rund um den Fernmeldeturm der Telekom in der Langgasse ab, ebenso die Erhöhung des Verwaltungsgebäudes oder eine Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden, die nicht der Wohnbebauung des Umfeldes angepasst sind. Sie betrachtet solche Pläne als eine Verschandelung der Landschaft, weitaus schlimmer als der bestehende schlanke Turm es ohnehin schon ist. Geschätzt würde dieser Wohnturm einen Durchmesser von mindestens 25 Metern bekommen. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Begehrlichkeiten von Bauinvestoren nach sich ziehen wird. Es ist nach Meinung der BÜB+ keinesfalls zu erwarten, dass über diese Planung bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Vielmehr sind dort überwiegend exklusive und teure Eigentumswohnungen zu vermuten.
- Das von Fa. Betz und Baupartner erworbene Areal ist aktuell als „Sonderfläche Fernmeldewesen“ ausgewiesen, was keine Bebauung oder Nutzung für Wohnraum zulässt. Somit müsste der Gemeinderat zunächst einen Bebauungsplan beschließen, der dies ermöglicht. Mit der Umwandlung der relativ billigen Sonderfläche hin zu Bauland aber steigt der Wert der Fläche schlagartig exorbitant auf ein Vielfaches an. Die BÜB+ fordert auch für diesen Fall, analog vor einer Umwandlung des Kramer Areals, die vorherige Einführung einer Satzung, über die beträchtliche Anteile von sogenannten Planungsgewinnen zu Gunsten der Stadt abgeschöpft werden können. Mit den Erlösen daraus kann an anderer Stelle der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum gefördert werden. In diesem Zusammenhang spricht sich die BÜB+ für die schnelle Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft aus.













