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Mittwoch, 26. September 2018

Langgasse Telekomareal: Pressemitteilung der BÜB+

Der Südkurier berichtet heute über die bisher nur vermutete Planung eines Bauträgers im Bereich Telekomgebäude in der Langgasse. Dieser bestätigt gegenüber der Redaktion, dass zumindest Gedankenspiele für einen 15stöckigen Wohnturm rund um den Fernmeldeturm real sind. Wir hatten hier auf BÜB.plus bereits kürzlich über das Thema geschrieben.

Die BÜB+ lehnt Pläne dieser Art konsequent ab und hat heute eine Pressemitteilung an lokale Zeitungen verschickt.


         Pressemitteilung der BÜB+
         Zum Thema Bebauung Langgasse, Telekomgelände

  • Die BÜB+ wendet sich entschieden gegen Begründungen des Oberbürgermeisters für eine nichtöffentliche Behandlung der von Fa. Betz und Baupartner vorgelegten Pläne zur Überbauung des Telekomgeländes an der Langgasse. Um den Gemeinderäten eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen ist nicht die Geheimhaltung notwendig, sondern viel mehr eine öffentliche Diskussion, in der die Überlinger Bürger sehr frühzeitig eingebunden werden. Bemerkenswert positiv ist die Offenheit, mit der Fa. Betz das Thema gegenüber dem Südkurier erläutert. Diese Offenheit wäre auch von der Stadtverwaltung wünschenswert.
  • Die BÜB+ lehnt konsequent Überlegungen oder gar Pläne zur Errichtung eines hohen Wohnturms rund um den Fernmeldeturm der Telekom in der Langgasse ab, ebenso die Erhöhung des Verwaltungsgebäudes oder eine Bebauung der Freiflächen mit Gebäuden, die nicht der Wohnbebauung des Umfeldes angepasst sind. Sie betrachtet solche Pläne als eine Verschandelung der Landschaft, weitaus schlimmer als der bestehende schlanke Turm es ohnehin schon ist. Geschätzt würde dieser Wohnturm einen Durchmesser von mindestens 25 Metern bekommen. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Begehrlichkeiten von Bauinvestoren nach sich ziehen wird. Es ist nach Meinung der BÜB+ keinesfalls zu erwarten, dass über diese Planung bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Vielmehr sind dort überwiegend exklusive und teure Eigentumswohnungen zu vermuten.
  • Das von Fa. Betz und Baupartner erworbene Areal ist aktuell als „Sonderfläche Fernmeldewesen“ ausgewiesen, was keine Bebauung oder Nutzung für Wohnraum zulässt. Somit müsste der Gemeinderat zunächst einen Bebauungsplan beschließen, der dies ermöglicht. Mit der Umwandlung der relativ billigen Sonderfläche hin zu Bauland aber steigt der Wert der Fläche schlagartig exorbitant auf ein Vielfaches an. Die BÜB+ fordert auch für diesen Fall, analog vor einer Umwandlung des Kramer Areals, die vorherige Einführung einer Satzung, über die beträchtliche Anteile von sogenannten Planungsgewinnen zu Gunsten der Stadt abgeschöpft werden können. Mit den Erlösen daraus kann an anderer Stelle der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum gefördert werden. In diesem Zusammenhang spricht sich die BÜB+ für die schnelle Gründung einer städtischen Wohnbaugesellschaft aus.

Sonntag, 21. Oktober 2018

Erneut Geheimnisse um die Bebauung der Langgasse?

Letzter Mittwoch Gemeinderatssitzung, vor dem Eintritt in die Tagesordnung, ein Antrag zur Tagesordnung von Gemeinderat Roland Biniossek. Der TOP (3?) der nichtöffentlichen Sitzung solle vom nichtöffentlichen Teil abgesetzt und öffentlich beraten werden. OB Zeitler fragt nach der Begründung für diesen Antrag, womit er sich selbst ein Bein stellt: Bisher wussten von den Anwesenden nur die Gemeinderäte und Verwaltung, was sich hinter diesem TOP verbirgt, nun aber konnte Biniossek auf Aufforderung zumindest den Titel nennen. Langgasse! Raunen auf den Bänken der Besucher.
Und Biniossek musste den OB zunächst belehren, dass die Diskussion und Abstimmung über Absetzung eines nichtöffentlichen Punktes nach Gemeindeordnung auch nichtöffentlich zu erfolgen habe. OB Zeitler bat daraufhin die Gäste aus dem Saal, wobei anscheinend einige Personen, die weder Mitglied des Gemeinderates noch der Verwaltung sind, blieben.

Offenheit und Bürgernähe abgelehnt 

Nach einigen Minuten durften die Besucher wieder in den Saal und OB Zeitler verkündete, dass der Antrag auf öffentliche Behandlung mehrheitlich abgelehnt sei. (So viel nur zu den Lippenbekenntnissen der im GR vertretenen Fraktionen hinsichtlich Offenheit, Bürgernähe und insbesondere zum Thema Langgasse )

Begründung des OB: Da durch die Diskussion schützenswerte Interessen Dritter berührt werden, hier hauptsächlich finanzielle Interessen der dort beheimateten Vereine, müsse nichtöffentlich diskutiert werden. Nun, man könnte jetzt sagen, dass die finanziellen Interessen (Nöte...) der Vereine bisher weder OB noch den Gemeinderat nennenswert interessiert haben. Wieso jetzt? Was gibt es für geheime Themen bezüglich Langgasse, dass diese nichtöffentlich behandelt werden müssen? Ein Dank an Stadtrat Biniossek, der es zumindest versucht hat, für Öffentlichkeit zu sorgen.

Zeitler sorgt sich um die Demokratie in Überlingen

Dass das Thema überhaupt öffentlich wurde sei der eigentliche Skandal, sagte Zeitler , nachdem in der Bürgerfragestunde eine Bewohnerin der Langgase das Thema erneut zur Sprache brachte.  Das würde „an den Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie rütteln". Das "mache ihn betroffen". "Wir haben eine Gemeindeordnung, die, von wem auch immer, gebrochen wurde.“

Nun, seit Wikileaks ist es ja nichts Neues mehr, dass Dinge ans Tageslicht kommen, die manche  (Verwaltungen) gerne im Dunkel belassen würden. Natürlich immer und nur im Interesse der Bürger, um sie vor Schaden zu bewahren. Bei uns in Überlingen ist es aber schon sehr auffällig, was alles im dunklen nichtöffentlichen Teil behandelt werden soll. Zum Beispiel die berüchtigte, von vielen ungeliebte Echt Bodensee Card EBC. Man fragt sich wirklich, warum dieses Thema -mit einem hohen öffentlichen Interesse- nächste Woche während einer internen Klausurtagung des Gemeinderates besprochen werden muss. Wir berichteten.

Die Gemeindeordnung

hat dazu in §35 ganz eindeutige Vorschriften, der von den Verantwortlichen in dieser Stadt mal wieder gelesen werden sollten. Wir hatten den Text schon letzte Woche veröffentlicht, aber lieber ein Mal zu viel, dann wird es vielleicht eher gelesen:
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.

Womit wir uns nochmals mit den "Lecks" beschäftigen müssen, durch die manche Dinge (zum Glück) bekannt werden.  Gemeinderäte, aber auch Mitarbeiter von der Verwaltung machen sich folglich strafbar, wenn sie Einzelheiten durchsickern lassen, die nach Gemeindeordnung eigentlich öffentlich sein müssten. Das ist der eigentliche Skandal, der Sorge um die Demokratie in Überlingen aufkommen lässt.




Montag, 26. November 2018

Telekom Areal Langgasse: Wie wertvoll wird das?

Wir hatten schon mehrfach über die Notwendigkeit berichtet, bei hohen Planungsgewinnen durch Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen (Kramerareal) (Langgasse) die Stadt angemessen zu beteiligen. Viele Städte machen das vor, warum nicht auch in Überlingen?

Hier soll die Stadt einen Bebauungsplan erstellen
Die Firma Betz und Partner hat das Areal Telekom an der Langgasse vor zwei Jahren komplett für 1,8 Mio gekauft. Die Grundstücksgröße ist 6850qm. Bisher handelt es sich um eine Sondergebiet Telekommunikation, also im Prinzip ein Gewerbegebiet mit relativ niedrigem Grundstückswert.

Dieser ist dann also, rein auf das Grundstück bezogen, bei Kauf etwa 262 Euro/qm gewesen. Lassen wir den auch vorhandenen Gebäudewert mal weg. Nach einer Umwandlung zu Bauland kann man bei einer Nutzung mit der geplanten  Geschosszahl 3 Vollgeschosse plus Penthouse (also faktisch 4 Geschosse) von einem Wert von etwa 1500€/qm ausgehen, bei Nutzung für  ähnlich im Umfeld bestehende Ein- bis Zweifamilienhäuser vielleicht 6-800€.

Wunsch oder Fiktion? Dieses Bild kursiert in der Langgasse
Man will aber 3 Vollgeschosse, dazu die berühmten Penthäuser genehmigt haben! Dazu möglichst noch das 40 Meter Hochhaus mit 15 Geschossen. Gehen wir daher von einem Bodenwert 1500€ aus. 
1500 x 6850 qm = etwa 10,3 Mio Euro neuer Wert.

Der Wertzuwachs (Planungsgewinn)  beträgt demnach nur durch den gewünschten Bebauungsplan etwa 8,5 Mio Euro.
Dieser Planungsgewinn sollte unserer Meinung nach dann mit der Stadt geteilt werden, über einen städtebaulichen Vertrag. Das wären rund 4,25 Mio für jede Seite: Für Betz echter Spekulationsgewinn für nichts, aber auch für die Stadt, die die Planung macht. 

Die Stadt könnte mit diesem Geld:
  1. Sozialen Wohnungsbau fördern und subventionieren
  2. Für die Vereine im Gewerbegebiet ein Vereinshaus (unterteilbare Halle) bauen

Nun wollen die Anwohner in dem Gebiet weder das Hochhaus, was glücklicherweise vom Tisch ist, zumindest für 6 Monate. (Danach kann der GR nochmals oder anders entscheiden, dies jedoch nicht mit Stimmen der BÜB+, die dann mit am Tisch sitzt.)  Sie sind aber auch mit den geplanten Solitärgebäuden nicht glücklich, die drei Vollgeschosse plus Penthouse bekommen sollen. Faktisch sind das vier Geschosse, was einer Gebäudehöhe von geschätzt 12-13 Metern entspricht.

Selbst wenn man den Planungsgewinn nur am Bodenwert für mögliche Ein- bis Zweifamilienhausbebauung orientiert, (etwa 6-800€/qm) , gehen wir von 700€ (neuer Bodenwert etwa 4,8 Mio  Euro) aus, verbleibt ein Planungsgewinn in Höhe von etwa 3 Mio Euro.
Davon die Hälfte ergibt immer noch rund 1,5 Mio Euro für die Stadt. Auch damit könnte man im sozialen Bereich viel Gutes tun.

Wenn man weiß, was Fa. Betz und Partner dort planen, kann man sich ohnehin von jeder Hoffnung verabschieden, dass dort bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Fa. Betz ist Bauträger: Bauen, verkaufen, Gewinn mitnehmen. Vermietung ist für Bauträger eher meist nicht wünschenswert.

Die Fraktionen im GR sollten aufwachen und nur dann einen Bebauungsplan ändern, wenn im Gegenzug über den städtebaulichen Vertrag die Planungsgewinne zu mindestens 50% abgeführt werden. Andernfalls lässt man es halt, wie schon der frühere OB von München sagte: "Lieber Bauträger, schließe mit uns einen städtbaulichen Vertrag oder du kannst dir den Bebauungsplan abschminken."  Recht hatte er.

Freitag, 19. Oktober 2018

Bürger fragen im Gemeinderat an

Wie immer zur ersten GR Sitzung im Monat haben die Bürger das Recht, kurze Statements und Fragen an den GR oder die Verwaltung zu richten.

Vorne hui, hinten pfui?
Am vergangenen Mittwoch eröffnete der Besitzer des Überlinger Antiquariats, Bernd Wiese, den Reigen. Er sprach den "Schandfleck der Turmgasse" an. Dort würden seit etwa 10 Jahren,  entgegen von Auflagen des Denkmalsamtes(*), häßliche Planen vor einer großen Fassade hängen. Überall bröckelt denkmalgeschützter Putz, Tauben haben ein Schlupfoch nach innen, Müll von Passanten sammelt sich hinter der Plane. Auch hinsichtlich der LGS mehr als unschön: Peinlich! Genau gegenüber ist die wunderschöne Zunftstube im alten Gefängnis: 2020 ist in Überlingen auch großer Narrentag, sollen die Gäste der Partnerstädte diesen Anblick "genießen"? OB Zeitler erklärte, dass dies Privateigentum sei, da könne man wenig machen. Er würde aber die Anordnung des LDA prüfen und gegebenenfalls deren Umsetzung einfordern.
Wir meinen: Das sollte aber bald geschehen! Und dem Eigentümer sei nahegelegt, dass Eigentum auch eine Verpflichtung ist.
(*) Das Schreiben des LDA liegt uns vor. 2009 bereits wurde Sanierung verlangt, die Planen waren auf maximal 2 Jahre befristet. Jetzt haben wir 2018, sie hängen immer noch.

Ein fast 10 Jahre altes Provisorium sollte seit 2011 entfernt sein















Ein Bewohner der Rauensteinstraße verwies auf seine Anfrage vom Juli (wir berichteten damals) hinsichtlich der unklaren Bebauung Rauensteinstraße 126-128. Die ihm damals versprochene schriftliche Stellungnahme sei bis heute nicht erfolgt. Er verwies auch auf ein aktuelles Bauvorhaben in der Mozartstraße, wo ebenfalls die zulässige Anzahl von Wohneinheiten überschritten sei. OB Zeitler und BM Längin sagten zu, die schriftlichen Antwort baldmöglichst zu versenden.
Wir meinen: Das wurde im Juli auch versprochen.

Die im Frühjahr diskutierten grauen häßlichen Telekomkästen, die an verschiedenen Standorten (z.B. Wiestorstraße beim Franziskanertor) das Stadtbild verschandeln, tragen teilweise seit einiger Zeit Werbeplakate. Wer das genehmigt habe, ob das überhaupt genehmigungsfähig sei (Altstadtsatzung!) und wer daran Geld verdiene wurde von der BÜB+ angefragt.
OB Zeitler verwies auf die folgende Mitteilung im TOP Bericht des Oberbürgermeisters.  Dort sagte er, dass genau zufällig am gleichen Tag ein Gespräch mit der Telekom dazu stattgefunden habe. Diese sei Eigentümerin der Kästen und habe das Recht (!) zur Vermarktung der Flächen. Man wolle aber prüfen, ob zumindest im Altstadtbereich darauf verzichtet werden könne.
Wir meinen: Wieso hat die Telekom da mehr Rechte als jeder andere Bürger mit Eigentum? Der darf auch nicht alles machen, was er gerne möchte, auch unter Berücksichtigung der Altstadtsatzung. Zufall? Am Folgetag der GR Sitzung waren zumindest in der Wiestorstraße die Plakate weg.

Zwei Bewohnerinnen der Langgasse fragten an, wieso die Diskussion zum Thema Hochhaus in der Langgasse dieses Mal (schon wieder (!) nichtöffentlich im GR diskutiert würde. Zuvor bereits hatte Stadtrat Biniossek beantragt, diesen Tagesordnungspunkt aus der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verlegen. In der anschließend notwendigen geheimen Abstimmung dazu (alle Besucher mussten den Saal verlassen) wurde der Antrag abgelehnt!
Wir meinen: Fast alle Fraktionen haben nach dem Vorstoß der BÜB+ per Presseerklärung  dann ebenfalls eine Hochhausbebauung in der Langgasse abgelehnt. Warum aber stimmen sie dann fast geschlossen gegen eine öffentliche Behandlung der Angelegenheit? Gibt es doch noch Geheimnisse, die nicht bekannt werden sollen? Die BÜB+ bleibt strikt bei der Ablehnung, versprochen!

Ein Bürger der Kesselbachstraße monierte erneut das teilweise unzumutbare Parkverhalten am Fuß der Kesselbachstraße durch Besucher der dortigen Bank. Und er fragte, wann mit der zugesagten Verkehrsschau zu rechnen sei. Es solle wohl noch in diesem Jahr sein, wurde ihm geantwortet. Aber einen Termin habe man noch nicht.
Wir meinen: Halte- und Parkverbote gelten auch für Bankbesucher. Und wenn diese dann noch häufig den Zugang zum Grabenweg versperren, reicht es wirklich. Dies stellt der Verfasser dieser Zeilen nämlich auch fest, fast täglich beim Hundespaziergang.



Freitag, 23. November 2018

Vereine Langgasse: BÜB+ Pressemitteilung

So berichtet der Südkurier (Link)
Der Südkurier berichtete über die Probleme der Vereine, die nach den massiven Mehrkosten für die Miete ihrer Vereinsräume nun Existenzprobleme haben. Die BÜB+ hat für die Haltung von Stadt und Gemeinderat, nichts tun zu können, keinerlei Verständnis und hat diese Pressemitteilung verschickt:




Die BÜB+ fordert den Überlinger Gemeinderat, den Oberbürgermeister und die Verwaltung auf, unverzüglich nach Möglichkeiten zu suchen, den betroffenen Vereinen in ihrer Notlage zu helfen. Die BÜB+ bittet aber auch den neuen Jugendgemeinderat, sich unmittelbar nach seiner Konstituierung mit dieser Angelegenheit zu befassen und eine entsprechende Resolution zu verfassen.

Vereine haben einen sozialen Auftrag, der auch im Interesse der Stadt ist. Ohne ein intaktes Vereinsleben müsste die Stadt deutlich mehr in Sozialarbeit und Jugendhilfe investieren. Vereine sind aber auch wichtige kulturelle Institutionen, die zu fördern sind.

Für die BÜB+ ist es ein unverantwortliches Verhalten von OB Zeitler, sämtliche Verantwortung von sich zu weisen, in dem er Unterstützung ablehnt. Vereinsförderung ist vielleicht auf dem Papier eine städtische Freiwilligkeitsleistung, sollte aber eine Pflichtaufgabe der Kommune sein. In Überlingen wird am falschen Ende gespart.

Es ist für die Mitglieder der betroffenen Vereine nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise Fußballvereine in diesem Jahr großzügige Unterstützung in Form von Kunstrasenplätzen oder Flutlichtanlagen im Wert von vielen 100.000 Euro bekamen, zudem keine Nutzungsgebühren entrichten müssen. Das ist diesen Vereinen unbestritten zu gönnen und ist wohl auch richtig so, aber die Maßstäbe sollten für alle Vereine gelten, auch bei denen, die keinen OB als Vorsitzenden des Fördervereins haben. Den Vereinen der Langgasse wären bereits viel geringere Geldbeträge und etwas Unterstützung extrem hilfreich.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise eine kommerzielle Eisbahn am See als „im Interesse der Stadt“ angesehen wird und daher keine Sondernutzungsgebühren bezahlen muss, wenn gleichzeitig die Vereine Existenzprobleme auf Grund von städtischen Einsparungen bekommen. Sind folglich Vereine in der Sicht von Gemeinderat und Verwaltung nicht im Interesse der Stadt? Neben den Vereinen der Langgasse betrifft dies im übrigen auch vier Vereine in der Mühlenstraße, die nunmehr deutlich teurere Mietverträge unterzeichnen mussten, weil die Stadt ihnen die bisherige Mietfreiheit aufgekündigt hatte. Andere Vereine, wie die Kleintierzüchter, mussten ebenfalls ohne Aussicht auf Ersatz ihre Heimat räumen.

Dienstag, 30. Oktober 2018

Langgasse: Der GR soll laut Verwaltung den Bebauungsplan ändern

In seiner Sitzung am 7.11. soll der Gemeinderat den Bebauungsplan des Telekomareals Langgasse ändern. (Link zum Ratsinformationssystem mit Sitzungsvorlagen)

Dazu muss man wissen, dass aktuell das Gelände dort ein Sondergebiet "Telekommunikation" ist, eine Wohnbebauung daher nicht zulässig. Logisch, dass der Investor ein großes Interesse hat, auf dem Gebiet Baurecht zu bekommen.
Quelle: öffentliche Sitzungsvorlage für den Gemeinderat

In dem Moment, in dem der GR eine Bebauungsplanänderung beschließt, wird das Gelände massiv an Wert gewinnen. Wenn man davon ausgeht, dass dieses Sondergebiet zur Zeit einem Gewerbegebiet gleichzusetzen ist, kann man von einem Grundstückswert in Höhe von vielleicht 300 €/qm ausgehen. Nach einer Änderung des Baurechts wird dieser Wert vermutlich auf ein Vielfaches steigen: 1500-2500 Euro sind - je nach dann möglicher Geschoßflächenzahl - denkbar. In der Lage vielleicht sogar mehr.

Der Investor hat in Kenntnis dieses aktuellen Wertes das Areal samt Gebäuden gekauft, für 1,8 Mio Euro. Ein absolutes Schnäppchen, wenn erst Baurecht besteht. Leider ist die theoretisch noch bebaubare Fläche nicht bekannt, aber man könnte von 2000qm ausgehen. Was bei "nur" 2000 Euro/qm einen Wert von etwa 4 Mio Euro ausmacht, gegenüber jetzt 600.000 Euro. Ein Wertzuwachs für den Eigentümer von geschätzten 3,4 Mio Euro.

Wie wir schon zur Debatte um das Kramerareal ausführten, muss die Stadt Überlingen über eine dringend noch zu schaffende Abschöpfungssatzung von Planungsgewinnen an diesem Wertzuwachs teilhaben. München schöpft über soziale städtebauliche Verträge bis zu 70% ab, wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist, wird das Land nicht überplant. Fertig. Mit dem Erlös könnte die Stadt Überlingen dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum subventionieren.

Wir fordern den Überlinger Gemeinderat dringend auf, einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans nicht zuzustimmen, bevor eine Satzung zur Abschöpfung der Planungsgewinne beschlossen,  alternativ mit dem Besitzer ein entsprechender städtbaulicher Vertrag abgeschlossen ist.

Links zum Thema Abschöpfung von Plannungsgewinnen:
Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn
TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn
Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«

Samstag, 13. April 2019

Gemeinderat: Bürger fragen nach

Wie immer zur ersten GR Sitzung im Monat, können Bürger Anfragen an den Oberbürgermeister stellen. Dafür werden dem Frager 3 Minuten Zeit eingeräumt. Auch in der vergangenen April Sitzung gab es insgesamt acht Anfragen.

Frage: Eine Bürgerin monierte den schlechten Zustand der Mauer an der oberen Luziengasse. Durch die fehlende Ziegeldeckung würde die Mauer rapide verfallen, es lösen sich ganze Steine. Oberbürgermeister Zeidler und Baubürgermeister sagten zu, dass man sich die Sache anschauen werde.
Wir meinen: Aber bald bitte, denn der Zustand ist nicht nur hinsichtlich der LGS2020 dringend zu verbessern.

Frage: BÜB+ Vorsitzender Dirk Diestel fragte an, ob es zutreffe, bzw. bekannt sei, dass das Gebäude Mühlenstraße 38 abgerissen und fünfstöckig neu gebaut werden soll. Hinsichtlich der dort befindlichen 18 Mietwohnungen seien diese Gerüchte sehr bedrückend. Falls es zutreffend sei, solle geklärt werden, was mit den Mietern geschehen soll. Oberbürgermeister Zeitler und BM Längin antworteten ausweichend, man wisse noch nichts genaues.
Wir meinen: Falls dort 18 Mietwohnungen zu Gunsten von neuen Eigentumswohnungen geopfert werden sollen, muss sich der Gemeinderat und die Verwaltung dringend der Sache annehmen.

Frage: Ein Bürger aus Andelshofen fragte hinsichtlich eines Grundstückes an, dass die Stadt "Im Lehen" verkaufe. Es sei Erbpacht vorgesehen, allerdings sein der Erbbauzins von 4% pro Jahr deutlich zu hoch. Bei diesen Konditionen wäre ein Kauf durch die Interessenten deutlich günstiger für diese. OB Zeitler sagte, in dieser Sache sei noch nichts durch den Gemeinderat entschieden, es sei aber ein "wichtiger Hinweis".
Wir meinen: 4% Erbauzins ist tatsächlich ungewöhnlich hoch, wenn man jungen Familien ein Grundstück zukommen lassen wolle, deutlich zu hoch.

Holger Schappeler fragte an, warum in der Fußgängerzone Spitalgasse trotzdem immer sehr schnell mit dem Rad gefahren werde, ein Schild könne vielleicht helfen. OB Zeitler meinte dazu, dass man es wissen sollte, auch als Radfahrer, dass man in einer Fußgängerzone absteigen müsse.
Wir meinen: "Sollte wissen" ist leider nicht mit "Beachten" gleichzusetzen. Selbst auf der Promenade kümmert es immer wieder Radfahrer herzlich wenig, dass dort Rad fahren verboten sei.
(Ergänzung: Im Nachgang erhielt Herr Schappeler kurzfristig eine Mitteilung der Stadt, dass dort tatsächlich vergessen wurde, das Schild "Fußgängerzone" aufzustellen. Sehr gut reagiert, Danke!)

Umstritten: Der Kiosk Landungsplatz ging an Stadtrat Wörner
Frage: Herr Schappeler fragte auch nach dem Vergabeverfahren des Kioskes am Landungsplatz an FDP Stadtrat Wörner. Insbesondere, warum entgegen der Vorschrift der Gemeindeordnung der nichtöffentlich gefasste Beschluss nicht sofort bei der nächsten Sitzung, sondern erst 4 Monate später durch den Südkurier bekannt wurde. OB Zeitler entgegnete, dass dies ein übliches Verfahren, zudem die Vorschrift eine "Kann-Bestimmung" sei.
Wir meinen: Der §35 der GemO ist eigentlich eindeutig eine "Muss-Bestimmung", das Wort "Kann" gibt es zumindest dort nicht. Wir haben daher in einer email an OB Zeitler nachgefragt, wo diese "Kann-Bestimmung" zu finden sei. Über die Antwort werden wir berichten.

Frage: Christian Greiter, Bewohner im Bereich Langgasse, fragte nach dem aktuellen Sachstand in der Angelegenheit um das Vereinshaus und die vom Investor Fa. Betz geplante Bebauung des Telekom-Areals. OB Zeitler sagte zur nächsten GR Sitzung einen Bericht zu. In einer weiteren Frage mahnte Herr Irmscher, ebenfalls Bewohner an der Langgasse, an, dass die Bürger dort in alle Entscheidungen einbezogen werden wollen.

Frage: Frau Müller-Hausser berichtete über ein neues Verbotsschild am Kinderspielplatz beim Rehgehege, nach dem Mittags ein Spielverbot herrsche und es Jugendlichen ab 14 Jahren verboten sei, die bei ihnen beliebten Tischtennisplatten zu benutzen. Sie wohne unmittelbar daneben und fühle sich nicht gestört. Wer das Schild eingefordert habe, wollte sie wissen.
Wir meinen: Kinder sind keine Störelemente, geringer Schallpegel ist eigentlich normal. Wer sich darüber beklagt, war vermutlich nie selbst ein Kind.


Dienstag, 11. Dezember 2018

Im Kontext: Bezahlbare Wohnungen, Gewinnabschöpfung, Vereinsräume und Verkehrsberuhigung

Was haben bezahlbare Wohnungen mit der Abschöpfung von Planungsgewinnen(*) zu tun, was in dem Zusammenhang die Raumsituation der Vereine, Verkehrsplanung in der Überlinger Altstadt oder gar die Luftreinhaltung der Innenstadt ?

Viel. Zunächst mal geht es um Geld, um sehr viel Geld sogar. Aktuell gibt es in Überlingen zwei mögliche Baulanderschließungen, die bisher als Gewerbefläche ausgewiesen sind: Das Telekomareal Langgasse und das Kramerareal. Die BÜB+ fordert schon lange, dass die Stadt Überlingen entsprechend den Vorbildern vieler anderer Städte vor Umwandlung von billigen Gewerbegrundstücken und landwirtschaftlichen Flächen mit dem Eigentümer einen sogenannten „Städtebaulichen Vertrag“ abschließt, nach dem ein Prozentsatz von mindestens 50% der Wertsteigerung an die Stadt abgeführt wird. Ohne Vertrag keine Baulanderschließung. Wie München es macht.

München hat seit 1994 auf diesem Weg etwa 700 Mio Euro eingenommen, die in sozialen Wohnungsbau oder Infrastrukturverbesserungen geflossen sind. Nun ist Überlingen nicht München, aber lohnen kann es sich auch hier: Das etwa mindestens 50.000qm große Kramerareal ist aktuell als Gewerbegebiet etwa 10-15 Mio Euro wert. Unmittelbar nach in Kraft treten eines rechtsgültigen Bebauungsplans springt dieser Wert – abhängig von der dort dann zulässigen Geschossflächenzahl – auf mindestens 75 Mio Euro, eher aber deutlich mehr. Gewinn mindestens 60 Mio Euro, von denen die Stadt 50% erhalten sollte.

Es ist illusorisch zu glauben, dass auf diesem extrem wertvollen Gelände bezahlbare Wohnungen entstehen werden! Aber mit diesem Geld könnte an anderer Stelle viel Wohnraum subventioniert werden! Wo aber könnte diese „andere Stelle“ sein?

Das Gärtnereigrundstück Breitlestraße (Google maps)
Überlingen hat gleich zwei Möglichkeiten: Das Gelände der Stadtgärtnerei an der Breitlestraße und der Bauhof in der Obertorstraße. Schon lange gibt es Überlegungen, diese zwei Einrichtungen außerhalb der Stadt zusammenzuführen, allein es fehlt am Geld für den Umzug. Gelände dafür gäbe es z.B. in der Verkehrsinsel am Hackschnitzel-Fernheizwerk. Mit der Abschöpfung von Planungsgewinnen wäre das Geld vorhanden! Und es reicht dann mit Sicherheit auch, um auf den frei gewordenen Grundstücken nicht nur geräumige öffentliche Tiefgaragen zu bauen, sondern darüber in drei Geschossen auch wirklich viele bezahlbare Mietwohnungen zu subventionieren.
Werkhof Obertorstraße (Google maps)



Beim Hackschnitzelheizwerk (Google maps)
Man stelle sich vor, in der Obertorstraße könnten so vielleicht über 100, an der Breitlestraße sogar 2-300 öffentliche Parkplätze unterirdisch entstehen. Damit würde für viele Autofahrer ein Grund entfallen, zum Parken die Aufkircherstraße stadteinwärts zu befahren, eine gewaltige Verkehrsberuhigung. Ab dem Aufkirchertor (mit Ampel für gegenläufigen Verkehr) die Straße dann zur „Spielstraße“ umwidmen, ohne getrennte Fußgängerwege. Jeder darf reinfahren, aber eben nur noch mit Schrittgeschwindigkeit. Und das am besten gleich noch durch die Franziskanerstraße,  Christophstraße, Kessenring- und Hafenstraße durchziehen. In einer Spielstraße sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und man dürfte sogar wieder „schnell mal“ beim Bäcker anhalten oder jemanden beim Arzt abholen, was aktuell bestraft wird. Schadstoffbelastung der Innenstadt deutlich reduziert werden kann. Dazu  gäbe es übrigens eine tolle Lösung von einem Überlinger Ingenieur, der ein modernes Zugfahrzeug samt Personenanhängern mit E-Motor entwickelt hat. So ein "Zügle" könnte im Dolmus- Prinzip seine Runden fahren, jeder kann auf Handzeichen ein- oder aussteigen, wo er möchte. Später mal dazu mehr.
Der störende und ungewünschte eilige Durchgangs- und dann unnötige Parksuchverkehr aber wäre ausgebremst. Und mit dem unnötigen Verkehr sinken die Durchfahrtszahlen mit der Folge, dass die

Rot-orange: Verkehrsberuhigte Innenstadt
Was hat diese Konzeptidee nun noch mit den Vereinsräumen der Vereine in der Langgasse zu tun? Das Telekomareal dort ist 6850qm groß. Bei einer Umwandlung zu Baurecht steigt der Grundstückswert von jetzt 250€ auf mindestens das doppelte, eher auf das dreifache. Und so könnte die Stadt, auch wieder über einen städtebaulichen Vertrag, mindestens 1,5 Mio Euro abschöpfen. Jetzt muss die Stadt nur noch ein Grundstück im Gewerbegebiet Oberried V zur Verfügung stellen, dann kann dort mit diesem Geld eine zweigeschossige unterteilbare Systemhalle mit 1000-1500qm Fläche erstellt werden, die den Vereinen für wirklich sehr wenig Geld zur Verfügung gestellt wird. Die Fa. Betz wäre zugleich die vermutlich eher ungeliebten Vereine los, könnte in den bisherigen Vereinsräumen bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Zukunftsvisionen? Vielleicht. Helmut Schmidt sagte einst, man solle zum Arzt gehen, wenn man Visionen hat. Wir sagen: Packen wir es an! Wenn alle ohne Vorbehalte mitmachen, kann es etwas werden. Die BÜB+ wird sich dafür einsetzen.

(*) Ein hochaktueller Beitrag zum Thema aus der FAZ vom 16.12.2018

Freitag, 19. Oktober 2018

Warum muss denn immer nichtöffentlich beraten werden?

Ihre BÜB+ fragte im Rahmen der Bürgerfragestunde im Gemeinderat an, ob es neue Erkenntnisse in Sachen EBC (Echt Bodensee Card) gäbe und ob es zuträfe, dass dieses Thema im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderates demnächst diskutiert würde. Und ob diese Klausurtagung denn öffentlich sei.
OB Zeitler zeigte sich zunächst entrüstet, dass schon wieder Informationen über nichtöffentliche Angelegenheiten durchgesickert seien *.

Zum Thema sagte er nichts, aber er verteidigte die Nichtöffentlichkeit: "Der Gemeinderat müsse auch die Gelegenheit haben, unbefangen (ungestört?)  über wichtige Themen  sprechen zu können."  Das mag ja alles sein, aber es ist nicht korrekt, dass Themen, die eigentlich zwingend öffentlich beraten werden müssen, hinter verschlossenenen Türen behandelt werden. Die Gemeindeordnung definiert in §35(1) sehr genau, was öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden muss:
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Die BÜB+ fordert, die kommende Klausurtagung öffentlich zu veranstalten. Zumal sie in Überlingen stattfinden wird.

* Dazu nur so viel: Wenn sogar zwei Parteien öffentlich im HalloÜ erklären, dass sie z.B. das damals noch "geheime" Thema Langgasse im Rahmen einer Vorstandssitzung bereits zusammen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Langgasse besprochen haben, darf man sich auch in anderen Fällen nicht wundern, wenn Informationen durchsickern. Und sei es nur der Inhalt der Tagesordnung, der natürlich immer viel Raum für Spekulationen lässt.

Montag, 19. November 2018

Das Hochhaus kommt nicht!

Einen riesigen Erfolg können die Anwohner der Langgasse und der Straßen rund um das "Telekomareal" verbuchen, dazu gratuliert die BÜB+ ganz ausdrücklich und von Herzen! Viele Bürger waren in der Gemeinderatssitzung und durften sich auf Antrag von Stadtrat Roland Biniossek mit ihrem Sprecher sogar in die Diskussion einbringen, was sonst eher unüblich ist.

Biniossek stellte auch den Antrag

auf Ablehnung des geplanten Hochhauses rund um den Fernmeldeturm. Während sonst nahezu alle Anträge von Biniossek konsequent abgelehnt werden, geschah dieses Mal ein "Wunder". Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Etwas Anderes wäre den anwesenden Bürgern wohl auch kaum zu vermitteln gewesen. Dazu noch ein Hinweis an die SPD, die öffentlich im HalloÜ der Meinung ist, die Abstimmung dazu "sei nicht nötig gewesen": Doch, sie war sogar sehr nötig! Denn nur so können die Bürger wirklich sicher sein, dass dieses Thema wirklich vom Tisch ist, nur Absichtsbekundungen sind nämlich unverbindlich!  Mindestens 6 Monate ist der GR nun an diesen Beschluss gebunden. Danach sitzt dann die BÜB+ mit am Tisch.

Bleibt unser Fazit: Bürgerengagement kann etwas bewegen, wobei es noch viel besser wäre, wenn diese unsäglichen nichtöffentlichen Beratungen zu Gunsten von einer besseren frühzeitigen Bürgerinformation und -beteiligung abgeschafft würden. Genau dafür wird sich die BÜB+ sofort einsetzen, wenn sie im kommenden Mai  mit möglichst vielen Kandidaten erfolgreich in den GR einzieht. Wenn Sie Interesse haben, diese dringend notwendigen Veränderungen mitzugestalten, kommen Sie zu uns und kandidieren Sie mit uns auf der offenen BÜB+ Liste!

Aber Vorsicht, Langgasse ist überall!

Dieser Erfolg der Anwohner muss beobachtet werden, denn Investoren sind bekannt dafür, nicht so schnell aufzugeben und durch intensive Lobbyarbeit versuchen, Entscheidungen massiv zu beeinflussen! Es gibt durchaus noch einige Pläne im Stadtgebiet, wo sich Investoren bereits die Hände reiben, weil ihre Wünsche noch immer nichtöffentlich von der Verwaltung bearbeitet und im GR nichtöffentlich beraten werden. Was dabei herauskommen kann, sieht man beispielsweise in der Mühlenstraße. Kritische Objekte könnten im Bereich Kramerareal, Hafenstraße, Aufkircherstraße oder Gartenstraße sein. Wer dazu Informationen hat, darf diese gerne vertraulich an die BÜB+  geben! Wir kümmern uns darum, dass öffentlich wird, was unzulässig nichtöffentlich besprochen wird.

Dienstag, 18. Dezember 2018

Aktuelle Bürgerfragen im Gemeinderat

An einem ungewöhnlichen Wochentag zu einer ungewöhnlichen Zeit fand am Montag um 15 Uhr die aktuelle GR Sitzung statt. Zu Beginn die monatliche Bürgerfragestunde, zu der diverse Themen angesprochen wurden.

Zum Thema Langgasse und Bebauung Telekomareal gab es gleich mehrere Bürgerfragen. So wollte man wissen, warum durch den aktuellen Beschluss des GR nur ein Bebauungsplan für den westlichen Bereich erstellt werden soll, wie das Parkplatzproblem gelöst werden könne und wie mit dem kleinen Wald im westlichen Bereich umgegangen werden wird. Die Bürger berichteten, dass nach Aussagen des Eigentümers vermutlich keine Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgen könne. Auf die Frage, wie viele Wohnungen in Überlingen eigentlich leer stünden, wusste die Verwaltung keine Antwort. Aktuell würde eine Untersuchung der Fa. Empiria über die tatsächlichen Bedarfe erstellt. Hinsichtlich der Langgasse wäre der Investor aktuell aufgefordert, seine Pläne detailliert darzustellen, so BM Längin.

Für die Fischerhäuser Vorstadt apellierte Eric Hueber  an den Gemeinderat, den Antrag der LBU/Grünen auf Erstellung eines Bebauungsplans zu unterstützen. Aktuell gäbe es dazu keine Aussagen. (Die BÜB+ als noch nicht im GR vertretene Gruppierung unterstützt den Antrag ausdrücklich!) . Es müsse dringend verhindert werden, dass durch unpassende Bebauung der Charakter des Quartiers zerstört wird, gleichzeitig die Anwohner Rechtssicherheit hinsichtlich eigener Sanierungen benötigen.

Ob die massive weiße südliche Wand der neuen Polizeigarage noch mit einer Begrünung versehen würde, fragte BÜB+ Vorstand Dirk Diestel. Er wies darauf hin, dass die Ansicht vom Seesportplatz aus nicht gerade schön sei. OB Zeitler sagte, dass im aktuellen Bauantrag nichts vorgesehen sei, man wolle sich die Sache aber anschauen.

Diestel fragte ebenfalls nach den Sicherheitspolstern an den einschlägigen Rodelstrecken im Stadtgraben. Diese seien an Bäumen und Laternenmasten trotz erfolgtem Schneefall noch nicht angebracht worden, seien aber sehr wichtig, um Unfälle zu vermeiden. OB Zeitler wusste davon nicht, es sei bisher eine Privatinitiative gewesen, sagte aber Prüfung zu. (Ergänzung 21.12.: Die Schutzmatten wurden jetzt angebracht, vielen Dank im Interesse der rodelnden Kinder!)

Ob damit zu rechnen sei, dass nach der gelungenen Sanierung des Franziskanertores auch die in einem desolaten Zustand befindliche Fassade des Altenheims St. Franziskus saniert würde, besonders hinsichtlich der LGS, fragte BÜB+ Vorstandsmitglied Frau Müller-Hausser. Man würde versuchen, dies in 2019 noch zu realisieren, versprach OB Zeitler.

Eine Anwohnerin aus der Turmgasse beklagte, dass von einem baufälligen Gebäude dicke Steinbrocken herabfielen, einer habe ihre Rad fahrende Tochte am Kopf getroffen. Zum Glück sei nichts weiter passiert, weil sie einen Fahrradhelm getragen habe. Sie mahnte dringend an, hier zur Sicherheit der Passanten aktiv zu werden. (Über den Zustand des Gebäudes hatten wir hier bereits berichtet.)


Dienstag, 18. September 2018

Bürger fragen "Warum nichtöffentlich?"

Immer zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung im laufenden Monat haben die Bürger das Fragerecht. Und es wird fleißig genutzt. Manchmal ist es hochinteressant, welche Themen die Bürger berühren. Gelegentlich berühren sie auch sehr heikle Themen.

So erfuhr man in der letzten Sitzung, dass sich eine Nachbarschaftsinitiative im Bereich des (ehemaligen) Telekomgebäudes an der Langgasse gebildet hat. Gleich zwei Mitglieder stellten Fragen:
Drumherum exklusive Wohnungen?
Man bat um Aufklärung, was mit dem an die Fa. Betz und Partner verkauften Gebäude geschehen soll, ob die schwirrenden Gerüchte über eine geplante massive Bebauung - bis zu 15 Stockwerke hoch - zuträfen. Tatsächlich soll die Firma Pläne zur Begutachtung vorgelegt haben, die eine Umfassung des Turms mit Wohnungen vorsehen, dazu bis zu 5 Stockwerke hohe Gebäude im Bereich der Wiese und des Parkplatzes.
Zu den Gerüchten und vorgelegten Planungen konnte und wollte OB Zeitler nichts sagen. Das sei nichtöffentlich."Warum nichtöffentlich?" wollte der Bürger wissen.
OB Zeitler fand eine Antwort, die nun wirklich nicht zufrieden stellen kann: "Es sei nichtöffentlich, weil zunächst der Gemeinderat die Möglichkeit haben sollte, sich zu positionieren".

Diese Aussage steht in diametralem Widerspruch zur Gemeindeordnung, die Nichtöffentlichkeit gerade nicht als internen Diskussions-Vorlauf sieht, sondern diese sehr eng fasst und nur begrenzt zulässt - also in Fällen, in denen Persönlichkeitsrechte oder der Datenschutz gefährdet wären.
Alle Sachthemen, auch die allerheißesten, sind grundsätzlich öffentlich zu behandeln.


Siehe dazu §35.1 der GemO von Badenwürttemberg: Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.

Nun handelt es sich bei solchen Bauvorhaben durchaus um Angelegenheiten, die das Wohl der betroffenen Bevölkerung betreffen - wenn man es nichtöffentlich behandelt!
Auf eine weitere Frage wurde bekannt, dass das Gelände ein sogenanntes "Sondergebiet Fernmeldewesen" ist. Für jegliche Bautätigkeit muss erst ein Bebauungsplan geschaffen werden.

Auch in diesem Zusammenhang muss erneut eine Satzung über die Abschöpfung von Planungsgewinnen eingefordert werden. Wenn aus einem bisher kaum nutzbaren und damit geringwertigem Sondergebiet plötzlich teuerstes Bauland wird, muss die Stadt an den beträchtlichen Planungsgewinnen beteiligt werden! Siehe dazu auch unser Bericht über das Kramerareal.

Die BÜB+ unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Nachbarschaftsinitiative Langgasse auf Veröffentlichung der vorgelegten Pläne, auf eine umfassende Bürgerbeteiligung vor(!) einem Aufstellungsbeschluss oder gar Erstellung eines Bebauungsplans.

Donnerstag, 19. September 2024

Glosse: Kommen Sie zu mir zum Gespräch! Oder: Sollte ein Kandidat nicht besser immer zum Bürger ins Gespräch kommen?


Es ist Wahlkampf um den Überlinger OB Posten. Wie schon zur Kommunalwahl fällt etwas auf: Plötzlich werden von den Kandidaten massenhaft Gesprächsangebote gemacht, will man mit den "lieben Bürgern und Bürgerinnen" ins Gespräch kommen: "Kommen Sie mit mir ins Gespräch" inseriert der Amtsinhaber Jan Zeitler im Mitteilungsblatt, direkt unter einer Anzeige des Bestattungsinstitutes.
MITEINANDER reden!

Acht Jahre hatte er Zeit, sich um seine Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Gespräche fanden eher selten statt, schon gar nicht mit den Initiatoren diverser Bürgerinitiativen. Etwa 16 (sechzehn) waren es in dieser Zeit oder kurz vor der OB Wahl 2016. (*) Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern? Sie mal gezielt einladen oder gar deren Veranstaltungen besuchen, um sich die Argumente wenigstens mal anzuhören, wenn man sie schon nicht teilt? Das gabs nicht. Lieber wurden diese engagierten Bürger mehr oder weniger öffentlich abgekanzelt, sie würden sich ja doch immer nur für oder gegen das einsetzen, was sie vor der eigenen Haustür haben wollen oder eben nicht.

Dass beispielsweise bei der Veranstaltung der BI "Landschaftspark St. Leonhard" etwa 300 Bürgerinnen und Bürger aus allen Stadtbereichen und aus den Teilorten teilnahmen-geschenkt! Waren doch angeblich eh alles befangene direkte Anwohner. Dass Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Stadt und Region sich für den Erhalt des Wasserdruckrohres zum Wasserkraftwerk am Mantelhafen einsetzten: Waren doch angeblich nur betroffene Grundstücksbesitzer! Gespräche mit der Bürgerinitiative? Siehe unser Artikel "Das einzige was stört, sind die Bürger!"

Gehen Sie unbedingt hin zu den Veranstaltungen der Kandidaten, fragen Sie, wie wichtig jedem einzelnen die Bürger, die Bürgerbeteiligung und die Bürgerinformation ist!
Dirk Diestel, Vorsitzender der BÜB+

(*) Mindestens 16 Bürgerinitiativen seit 2016:

1. BÜB ab 2016 : sammelte in nur 2,5 Wochen 3400 Unterschriften gegen das Fällen der denkmalgeschützten Platanenallee. Vergeblich. Erste Tätigkeit von OB Zeitler nach seiner Wahl und Amtsantritt: Am Rosenmontag 2017 wurden alle Bäume gefällt, „ein Freudentag für Überlingen!“ soll er gesagt haben.

2. Viele Bürger setzen sich massiv gegen die geplante Fällung sämtlicher Bäume an der Promenade und gegen den Abriss der sog. Baresel Plattform ein. Größtenteils erfolgreich.

3. Viele Bürger setzen sich gegen die Fällung der Kastanien am Landungsplatz ein. Teilweise erfolgreich.

4. Verein Bürgerenergie setzte sich für den Erhalt und weitere Nutzung des Druckrohres zum Kraftwerk am Mantelhafen ein. Vergeblich.

5. Bürgerinitiative Wiedholz. Ungeklärt.

6. Bürgerinitiative zur verpflichtenden Nutzung von Stangengerüsten bei besonderen Bauvorhaben. Vergeblich

7. Bürgerinitiative gegen die Einrichtung des Motorradparkplatzes im ehemaligen Kastaniengarten des „Raben“. Vergeblich.

8. Bürgerinitiative gegen den riesigen Neubau Laserklinik an der Aufkircherstraße. Vergeblich.

9. Bürgerinitiative gegen die Teilbebauung des Rauensteinparks. Vergeblich.

10. Bürgerinitiative gegen den Verlust des kleinen Waldes im Telekom Areal Langgasse. Vergeblich.

11. Bürgerinitiative gegen die Hotelplanung an der Zimmerwiese. Vergeblich.

12. Bürgerinitiative gegen die geplanten 20m hohen Wasserspeicher der Solarthermieanlage unterhalb von Aufkirch. Teilerfolg: Die Speicher wurden in der Höhe halbiert und eingegrünt.

13. Bürgerinitiative Fischerhäuser Vorstadt gegen die geplante Bebauung mit mehrstöckigen Gebäuden und gegen die Überbauung des „Mezgergarten“. Überwiegend vergeblich.

14. Bürgerinitiative gegen die geplante Verkehrslenkung während der LGS. Teilweise erfolgreich.

15. Bürgerinitiative „Bezahlbares Wohnen in Überlingen“ engagiert sich für mehr sozialen Wohnungsbau. Eher erfolglos.

16. Bürgerinitiative „Landschaftspark St. Leonhard“ gegen jede Bebauung. Noch offen.

Irgendeine BI vergessen? Bitte um Nachricht!

Mittwoch, 14. November 2018

Was ist eine "Abschöpfungssatzung" ?

SÜDKURIER am 14.11.2018: "Faktencheck: Was kann Überlingen aus dem SPD geführten München lernen?"
Im Südkurier kritisiert, wird es von uns gerne zugegeben: Diesen Begriff "Abschöpfungssatzung" als solchen gibt es im Kommunalrecht tatsächlich (noch) nicht. Er steht eher als eine Art Oberbegriff für die Möglichkeiten einer Kommune, diese an den oft beträchtlichen Gewinnen der Grundstückseigentümer nach Aufstellung eines Bebauungsplans für Wohnbebauung angemessen zu beteiligen.

Ein Beispiel: Die Stadt München beabsichtigt, im Umland 10 Hektar Ackerland zu Bauland zu machen. Der Bauer als Eigentümer freut sich: Von bisher 10€ schnellt der Bodenwert  unmittelbar nach der Erstellung des Bebauungsplans auf 1000€ je qm. Von insgesamt 100.000€ Wert auf immerhin 10 Millionen Euro.

An diesem immensen Gewinn, den der Bauer sozusagen für nichts macht, will die Stadt München angemessen beteiligt werden, sie will einen Anteil des Planungsgewinns abschöpfen. Eine Satzung hat die Stadt München dafür nicht, aber dafür seit 1994 ein sogenanntes "Programm für sozialgerechte Bodennutzung, SoBon". Über dieses Programm und entsprechende städtbauliche Verträge mit dem Grundstückseigner hat München bis 2017 immerhin 700 Millionen Euro aus den Planungsgewinnen "abgeschöpft". Das Geld wurde in den Bau von Sozialwohnungen  oder in Infrastrukturmaßnahmen für das neue Baugebiet gesteckt.

Der frühere Oberbürgermeister (SPD) Christian Ude sagte einst:
»Lieber Grundstückseigentümer, lieber Investor, Du kannst Dir einen Bebauungsplan abschminken, vergiss ihn, wenn Du nicht bereit bist, vorher einen städtebaulichen Vertrag zu machen.« Link Zitat (Seite 12 )
Logisch, dass der Beispielsbauer da gerne auch freiwillig mitmacht: Auch 3-5 Millionen sind ja ganz nett. Zumindest deutlich besser, als garnichts.

Genau das wollen wir in Überlingen erreichen: Ein Bebauungsplan (Kramer Areal, Langgasse, ...)  wird erst dann geändert, wenn der Eigentümer des Bodens bereit ist, über einen städtbaulichen Vertrag die Stadt Überlingen angemessen zu beteiligen. Ob das Werkzeug dafür nun "Abschöpfungssatzung" heißt oder wie auch immer, ist vollkommen egal.


Auch Berlin schließt mit Investoren einen Städtebaulichen Vertrag ab, hier rechts das Ablaufschema:


















Links zum Thema:

Doktorarbeit zum Thema Planungsgewinn 

TAZ : 170 Millionen Planungsgewinn

München: Seit 1994 schöpft die Stadt über ihr Programm Sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) »wenigstens einen Teil der Planungsgewinne ab«

Berlin: Das "Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung"

Das Kölner Modell: Kooperative Baulandentwicklung  

Unterföhring: "...65 % des Planungsgewinns dienen also der Refinanzierung der gemeindlichen Kosten, die die Schaffung von neuem Wohn-Baurecht bei der Gemeinde auslöst"




Dienstag, 24. November 2020

Was man unter Bürgerbeteiligung verstehen kann

Bürgerbeteiligung, Bürgerdialog, mehr Bürgerbeteiligung, frühe Bürgerbeteiligung: Die Begriffe verwirren. Jeder versteht etwas anderes darunter, je nach Standpunkt. Die BÜB+ hat bereits 2019 im Kommunalwahlkampf ganz klare Forderungen gestellt nach mehr Öffentlichkeit und mehr Bürgerbeteiligung. Der Versuch einer Einordnung.

Wenn Sie in die Suche hier im Blog den Begriff "Bürgerbeteiligung" eingeben, werden Sie mindestens 20 Beiträge finden, die sich direkt oder indirekt damit befassen. Wenn Sie auf die Seite "Unsere Ziele" klicken, finden Sie die Punkte Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung an allererster Stelle. Entsprechend setzen sich die BÜB+ und die drei Stadträte der BÜB+ konsequent für diese Bürgerrechte ein. Und wir unterstützen alle Bestrebungen von Bürgern, die mehr Bürgerbeteiligung einfordern. Getreu unserem Leitbild, dem Zitat des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss: „Die Gemeinde ist wichtiger als der Staat und das Wichtigste in der Gemeinde sind die Bürger.“


"Die Landesregierung macht Baden-Württemberg zum Musterland von lebendiger Demokratie und Bürgerbeteiligung. An unserer Demokratie sollen mehr Menschen teilhaben. Bürgerbeteiligung soll die Regel sein und nicht die Ausnahme."


Dieser Satz steht ganz zu Anfang einer Infoseite der Landesregierung. Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland das Amt der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, das im Staatsministerium angesiedelt ist. Staatsrätin Gisela Erler ist Mitglied im Kabinett und hat die Anliegen der Zivilgesellschaft und die Stärkung der Bürgerbeteiligung im Blick.

Leider wird das in vielen Kommunen nicht so gelebt, auch nicht in Überlingen. Man zieht sich beispielsweise auf die gesetzlich geforderte "frühe Bürgerbeteiligung" bei Bebauungsplänen zurück, die man selbstverständlich einhält. Aber was bedeutet dieser eigentlich wohlklingende Begriff tatsächlich? Eben nur, dass man im Verfahren um einen bereits aufgestellten Bebauungsplan diesen offen legen muss, damit die Bürger Anregungen und Bedenken anbringen können. Also erst dann, wenn das Kind vielleicht längst in den Brunnen gefallen ist, wenn die grundsätzlichen Dinge bereits entschieden sind.

Das gipfelt dann auch mal so: Beim Bebauungsplan für die geplante Laserklinik Dr. Braun, die nicht nur von den direkten Anwohnern als maßlos überzogen und zu massiv gesehen wird, werden viele Bedenken und Anregungen von Bürgern eingereicht. Und wer prüft diese Eingaben dann, beantwortet sie? Man glaubt es kaum: Das vom Bauherren engagierte und bezahlte Planungsbüro! Wen wundert es da, dass alle Bedenken vom Tisch gewischt werden, einige lobende Zuschriften dagegen aber "dankbar" kommentiert werden? Das ist nicht das, was man sich unter der rechtlich verlangten "Abwägung" der Bedenken und Anregungen vorstellt!

"Bürgerdialog sei Verschwendung" von Steuergeldern, sagte im Sommer der Überlinger Baubürgermeister Längin, als es um eine echte Beteiligung der Bürger bei den Planungen in der Fischerhäuser Vorstadt ging.

Aus Sicht der Bürger ist eine frühe Bürgerbeteiligung ganz etwas anderes als eine reine Steuergeldverschwendung: Wie schon 2014 vom Gemeinderat beschlossen, dann aber vollkommen vergessen, sollen alle größeren Bauvorhaben schon bei der Vorplanung öffentlich diskutiert werden.

Damals hieß es im Gemeinderatsbeschluß:
"Ab 2015 wird die Stadt eine Vorhabenliste veröffentlichen mit Projekten, an denen gearbeitet wird oder die man angehen will." Und: "Bürgerbeteiligung fängt damit an, dass wir die Menschen über die Stadtpolitik informieren und sie nach ihren Wünschen und Ideen fragen. Es geht um das Gehörtwerden."
 

Dieses "Gehörtwerden" fehlt seit Jahren (fast) vollkommen, die Corona Pandemie mit ihren Einschränkungen der Öffentlichkeit ist da nur eine Ausrede. Einige Beispiele gefällig?

  •     Klinik Dr. Braun,
  •     Volksbank Campus,
  •     Bebauung St. Leonhardwiese,
  •     Bebauungsplan Fischerhäuser Vorstadt,
  •     Langgasse Haus der Vereine und Bebauung durch Investor
  •     Motorradstellplätze an diversen Standorten,
  •     Hotelplanung Zimmerwiese,
  •     Druckleitung Wasserkraftwerk,
  •     Umbau Hafenstraße,
  •     Verkehrskonzept zur LGS,
  •     Totalsperrung der Uferbereiche und Teilbereiche der Gräben,
  •     Beitritt von Überlingen zum Städteverbund "Sicherer Hafen"
  •     Solarthermieanlage mit riesigen Wasserspeichern unterhalb von Aufkirch

Lesen wir nochmals ganz genau die Worte der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Frau Gisela Erler: 

     „Ich wünsche mir eine lebendigere Demokratie, an der alle beteiligt sind: Schüler, Eltern, Frauen und auch die Stimmlosen – dafür mache ich mich aktiv stark.“

Nachtrag

Im HalloÜ Ausgabe 26.11.2020, Seite 9, schreibt CDU Stadtrat Prof. Alexander Bruns (an der Uni Freiburg Professur für beispielsweise Handels- und Wirtschaftsrecht, Privatversicherungsrecht) einen Beitrag zum Thema Bürgerbeteiligung, Demokratie und Rechtsstaat, der reichlich "seltsam" erscheint. Aber gut, Kommunal- oder Verwaltungswissenschaften hat er ja auch nicht studiert. Er hält tatsächlich die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung über die gesetzlich geforderten Mindestmaßnahmen hinaus für rechtswidrig. Die Forderungen nach "gesetzeswidriger Ausgestaltung von Bau- und Planungsverfahren" seien geeignet, das Vertrauen in die Institutionen unseres Gemeinwesens zu erschüttern. Er schreibt tatsächlich: "Wenn von manchen immer wieder opponiert wird mit der Behauptung, man könne das auch anders machen, wenn man nur wolle, dann verkennt diese Kritik die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit."
Die Fraktionen LBU/Grüne und BÜB+, die seiner Meinung nach durch ihr Abstimmungsverhalten gegen den - seiner Meinung nach zulässigen - Abbruch der Gebäude Hafenstraße 16-18 gestimmt hatten, würden "unserer Stadt schaden."

Na ja, wenn er das so sieht. Viele Überlinger Bürger sehen das vermutlich anders. 

2. Nachtrag

Der Satireblog "Satire-Senf" der Journalistin Karin Burger beschäftigt sich mit "bemerkenswerten" Ereignissen im kommunalen Bereich. Unseren BÜB+ Blog liest sie wohl regelmäßig. So ist ihr vermutlich unser Text zum HalloÜ Beitrag von CDU Stadtrat Prof. Bruns aufgefallen. "Heidewitzka" schreibt sie und kommentiert ihn treffend.

Freitag, 3. Mai 2019

BÜB+ Position zum Thema: Bauen und Wohnen

In einer Serie befragt der SÜDKURIER die Parteien und Wählerinitiativen nach ihrer Position zu bestimmten Themen. Sie werden aufgefordert, zu drei gestellten Fragen Stellung zu nehmen. Der Textumfang darf maximal 2100 Zeichen betragen. Das erste Thema war "Wirtschaft". Es folgte das Thema "Tourismus", heute geht es um "Bauen und Wohnen. Demnächst folgt dann Verkehr, Kultur und Vereine. 

Die Antworten der BÜB+ geben wir für Sie hier wieder. Die der anderen Parteien kann man auf der Homepage des SÜDKURIER nachlesen.

Frage: Angesichts der vielen Debatten, die zuletzt wegen dem Villensterben und der Bebauung nach Paragraph 34 BauGB geführt wurden: Haben Verwaltung und Gemeinderat den Wohnungsbau noch im Griff? Und wenn nein, mit welchen Instrumenten kann man dem wieder Herr werden?
Vermutlich kein Ausweg aus der Wohnraumnot...
Verwaltung und Gemeinderat haben den Wohnungsbau leider nicht im Griff. Um hier wieder Herr der Lage zu werden, müssen in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen diese konsequent durchgesetzt werden, so wie auch unsere Denkmalschutzsatzung für die Altstadt. Befreiungen darf es nur in seltenen begründeten Ausnahmefällen geben, um Präzedenzfälle zu vermeiden. In sensiblen Gebieten müssen kurzfristig weitere Bebauungspläne erstellt werden. Die BÜB+ fordert zudem, die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz zu stellen. Größere Bauanträge müssen -entgegen der gängigen Praxis- zwingend öffentlich beraten werden. Nichtöffentlichkeit muss immer eine Ausnahme sein. Der Bauausschuss muss von der Bauverwaltung konsequent in die Beratungen eingebunden werden.

Frage: Die Chancen stehen gut, dass in der Amtszeit des neuen Gemeinderats über die Bebauung des Kramer-Areals entschieden wird. Welche Vorstellungen von der Entwicklung dieses Gebiets haben Sie?
Bereits im Stadtentwicklungskonzept ISEK wird das Kramer-Areal als ein Gebiet mit Nutzung für Wohnen und hochwertige Arbeitsplätze gesehen. Ein Bebauungsplan soll vom Gemeinderat nur dann beschlossen werden, wenn sich der Eigentümer des Areals in einem städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB verpflichtet, 50 % der daraus resultierenden beträchtlichen Wertsteigerung an die Stadt Überlingen zu zahlen. Diese Summe soll die Stadt Überlingen in ein Projekt für bezahlbares Wohnen einzubringen, siehe auch Frage 3. Solche städtebaulichen Verträge sind mit allen Eigentümern von Flächen (Beispiel Telekomareal Langgasse) abzuschließen, bevor(!) sich durch Änderung des Baurechtes eine Wertsteigerung ergibt.

Frage: OB Zeitler hat im Jahresendinterview mit dem SÜDKURIER einen Eigenbetrieb Wohnen im Spital- und Spendenfonds ins Spiel gebracht. Wie stehen Sie zu dieser Idee?
Die BÜB+ fordert schon länger eine städtische Wohnbaugesellschaft, die als Eigenbetrieb bei der Stadt oder Spitalstiftung angesiedelt sein muss. So können städtische/spitälische Grundstücke entwickelt und vermarktet werden mit dem Ziel, möglichst viele bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Diese müssen unbedingt im Eigentum der Stadt verbleiben. In diese Gesellschaft können bestehende städtische Wohnungen eingebracht werden, um sie vor weiterem Verfall zu bewahren. Städtische/spitälische Grundstücke sind vorrangig über ein langfristiges Erbbaurecht zu vergeben, um auch jungen Familien eine Chance auf Wohneigentum zu bieten.